Diese Frist ist nun verstrichen. Soll ich eine neue Aufforderung zusenden oder den Termin der Angekündigten Mieterhöhung abwarten und falls diese nicht erfolgt, den Klageweg beschreiten ?
Die Frist ist noch gar nicht verstrichen!
§ 558b Zustimmung zur Mieterhöhung
(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
(3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Ein Mieter kann normalerweise seinen Stromanbieter selber wählen. Das geht in dem Falle gar nicht und ist schon sehr merkwürdig.
http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article5070588.html
Ja EF..darum stinkt es für mich auch nach Abzocke..vllt. bezahlt dann jeder der drei die gesamte Summe was der Zähler ausweist???