Meldepflicht - neue und gute Antworten

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    Antwort von lay10 lay10

    Meine Frage ist nur , hätte ich Ihn Heute Morgen noch Persönlich anrufen müssen oder reicht das was ich gemacht habe.

    21.5 Per Email vorrab die Au geschickt. 21.5 Au Persönlich an die Kollegen übergeben

    Ich war ja einschließlich bis 21.5 krankgeschrieben

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    Antwort von chris0301 chris0301

    Müsste in Ordnung sein so!

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    Antwort von chris0301 chris0301

    Müsste in Ordnung sein so!

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Du bist seit 4 Monaten krankgeschrieben und bekommst immer noch eine normale Krankmeldung? Das ist äußerst ungewöhnlich. Dein Arbeitgeber zahlt normalerweise nicht mehr, sondern die Krankenkasse. Du musst dem Arbeitgeber immer nur mitteilen, dass Du weiterhin krank bist.

    Der Arbeitgeber will nur wissen, wann Du wieder arbeiten wirst, mehr interessiert ihn im Augenblick nicht, da er ja nichts mehr an Dich zahlt.

    Kommentar von lay10 lay10

    Nein ich bekomme natürlich diesen Zahlschein der Krankenkasse wo vermerkt ist wielange ich erstmal krankgeschrieben bin, in diesem fall bis zum 16.8.2012

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Da ist doch aber für den Arbeitgeber nichts mehr dabei oder? Ist schon etwas her, dass ich mal so lange krank war!

    Kommentar von lay10 lay10

    ne eig nicht, nur ich kopier den zettel immer, und schick ihn rüber, als beweis. sicher ist sicher

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Das ist ja auch in Ordnung so. Allerdings muss er sich nicht aufregen, wenn Du telefonisch Bescheid gibst und diesen Wisch dann per Post schickst.

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    Antwort von schlumphy schlumphy

    So wie du dich bemüht hast, dass der AU-Schein ja ankommt wird er dich nicht kündigen wollen.

    Auch so darf er es nicht. Weil du ja noch an dem Tag da warst..

    wäre jetzt meine Einschätzung

    Kommentar von lay10 lay10

    Naja er will mich schon loswerden, daher nutzt er jede chancse die er bekommt. Nur hätte ich ihn Heute Morgen noch persönlich anrufen müssen, oder ist es ok das ich alles per email gemacht habe und ich gestern abend noch die Au an die kollegen überreicht habe, da mein chef ja schon zuhause war

    Kommentar von schlumphy schlumphyschlumphy

    Je nachdem wie es bei euch ist, entweder es ist bei euch festgelegt dann an dem selben Tag..das hast du ja gemacht also eig. nix zu befürchten...

    und wenn nicht anders geregelt spätestens nach 3 Tagen...

    http://www.gutefrage.net/frage/arbeitsunfaehigkeits-bescheinigung--spaetestens-wann-abgeben ;)

    Kommentar von lay10 lay10

    im vertrag steht nur, Eine Erkrankung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Sie ist innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Au nachzuweisen. das wars.

    aber ich denke mal ich habe alles soweit erfüllt mit meiner meldepflicht. weil ich mir gut denken kann das eine kündigung kommen wird, und ich mich vorab informieren will. weil wenn die kündigung kommt gehts zum arbeitsgericht

    Kommentar von schlumphy schlumphyschlumphy

    Siehste und bei dir war es der gleiche Tag da kann dein AG nischt machen.

    Kommentar von lay10 lay10

    ok. nur besteht ja diese melde pflicht. man sagt ja wenn ich montags früh krank bin, muss in sofort den chef anrufen ihm bescheid geben und dann zum arzt. nur war ja mein chef nicht im hause,also konnte ich ihm ja nicht persönlich bescheid geben. das beschäftigt mich

    Kommentar von schlumphy schlumphyschlumphy

    ich denke du hast ne email geschr.? kenn mich da etzt nicht so aus aber würde meinen das reicht. So erreicht ihn die Meldung vllt noch schneller als wenn du jemand andren bescheid gibst.

    Kommentar von lay10 lay10

    jep das habe.. ich glaub ich mach mich zu sehr verrückt... trotzdem danke ich euch für die schnellen antworten

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    Einbruchsversuch bei der Polizei melden?
    Antwort von bigibere bigibere

    ich würde die informieren,du weist nicht ob wieder das gleiche passiert.

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    Nach Schulabbruch: Meldung beim Arbeitsamt?
    Hilfreichste Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Wenn du keine Leistungen brauchst und bei der Krankenkasse familienversichert bist, brauchst du dich bei keinem Amt zu melden. Um deine Post solltest du dich aber schon kümmern, oder jemanden beauftragen.

    Trotzdem ist eine Arbeitslosmeldung ratsam, da du dann Unterstützung bei der Suche nach Job oder Ausbildungsplatz bekommst.

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    Nach Schulabbruch: Meldung beim Arbeitsamt?
    Antwort von Denkverbot Denkverbot

    Gehe arbeiten.

    Du bist jung und kannst für Deinen Unterhalt selbst sorgen.

    Du brauchst keine Sozialunterstützung und verdienst sie auch nicht.

    Kommentar von R3v0luti0n R3v0luti0n

    Ruhig Blut. Ist mir bewusst, ich will Vater Staat in den nächsten 3 Monaten auch nicht auf der Tasche liegen. Darum geht es mir nicht. Ich will nur wissen inwiefern ich verpflichtet bin mich zu melden. Leistungen will Ich nicht beanspruchen. Ach, und die Sache mit dem für meinen eigenen Unterhalt sorgen sieht mein Psychologe etwas anders, aber das nur nebenbei ;).

    Kommentar von Denkverbot DenkverbotDenkverbot

    Das Problem:

    Du willst ausziehen ohne für deinen Unterhalt selbst sorgen zu können / wollen.

    Bildung war zu anstrengend, da hast Du das abgemeldet.

    Was erwartest du?

    Soll ich mit 57 Jahren Deinen Unterhalt mit erwirtschaften?

    Du solltest eigentlich selbst erkennen können, dass es so nicht geht.

    Du selbst bestimmst Deine Chancen.

    Bewege Dich und tu was statt zu jammern, das ist mein RAT.

    Kommentar von R3v0luti0n R3v0luti0n

    Was soll dieser Mist?

    Ganz ehrlich. Du kennst weder meine persönliche Situation, noch die finanzielle meiner Familienangehörigen. Trotzdem behauptest du, Ich würde dir oder irgendjemandem anders auf der Tasche liegen. Verstehst du nicht dass das nicht meine Intention ist? Du behandelst mich wie irgendeinen Sozial-Schmarotzer der sich irgendwo einnisten will, dabei will Ich mir Zeit nehmen um mich zu erholen weil die letzten 3 Jahre für mich extrem an den Nerven gezerrt haben. Und mir vorzuwerfen die Bildung sei mir zu anstrengend gewesen ist doch echt lachhaft. Nochmal: Kennst du meine SItuation? Nein. Ich HABE einen vernünftigen Realschulabschluß, und Ich habe mich von einem Gymnasium abgemeldet nachdem Ich aufgrund dieser psychischen Probleme nicht weiter hingehen konnte. Jetzt, und das sehe nicht nur Ich so, macht es wesentlich mehr Sinn mich behandeln zu lassen (was Ich in diesen 3 Monaten auch will), damit Ich diese ganzen Probleme in Zukunft nicht noch einmal habe und auch vernünftig irgendeine Art von Ausbildung oder Praktikum machen kann. Aber deiner Meinung nach soll Ich also, trotz meiner aktuell psychischen Probleme, eine Ausbildung suchen, mich dann dort (wie Ich es vor einem Jahr auch in der Schule fast geshcafft habe) psychisch zu Grunde richten und es dann am Besten dieses Mal noch schaffen mich selbst umzubringen. Super Plan!

    So. Und, bitte: Wen du/sie nichts konstruktives zu meiner Frage beizutragen hast als ,,geh Arbeiten!", wobei dieses Thema hier garnicht zur Debatte steht, dann unterlass doch diesen Mist einfach. Es nervt nur und bringt mich beim Beantworten der Frage (und dafür existiert doch diese Plattform..) weiter, also unterlass es. Danke..

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    hat der vermieter eine meldepflicht?
    Antwort von Velbert2 Velbert2

    Warum möchtest Du unbedingt die Rechnung für den verloren gegangenen Schlüssel haben, wenn Du die Kaution doch sowieso erst 1 Jahr nach dem Auslaufen des Mietvertrages zurückbekommst?

    Kommentar von kathi87hal kathi87hal

    es geht mir darum das ich gar nicht erfahre wie es weiter geht und wenn ich immer noch keine rechnung bekomme kann ich das ja auch nicht bezahlen...das heißt es zieht sich ins unendliche hinaus....ich möchte das schnellst möglich über die bühne bekommen und das ich die evtl nach einem jahr bekomme ist nur meine theorie...weil der mieter ist ja nicht zu erreichen

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    Präzedenzfall : Befreiung der persönlichen Meldepflicht Hartz 4?
    Antwort von kassiopeiamb99 kassiopeiamb99

    Es gibt in unserem Land auch noch Sozialhilfe und Grundsicherung. Hartz4 muss nicht unbedingt beantragt werden...auch wenn das gerne so dargestellt wird.... da gibts noch ne andere GG und SSG Verordnung , die diesen Tatbestand stuetzt...nur find ich den grad net....

    Kommentar von sonnig0815 sonnig0815sonnig0815

    Ja, ich weiss. Aber für SGB XII Sozialhilfe müsste sie arbeitsunfähig sein. (Zumindest nach dem momentanen Gewäsch) Das will sie aber ja gar nicht. Ihre Stunden arbeitet sie ja gerne... Sie dreht nur immer dann durch wenn sie zu den Schikane-Terminen ins AMT muss. Alle 2 Wochen trotz Teilzeitjob! Das ist ja dsa kuriose!!! Sollte man echt verfilmen! Ich hab ihr beim letzten Termin jemanden von der ZEB(den ich zufällig kenne ;-) zur Seite gestellt und komischerweise war der Termin nach 5 min beendet. Kurze Aufklärung des Beistandes über Möglichkeiten der Frau X, ihn privat für solche unverhältnismässigen Termine zur Rechenschaft zu ziehen. Paragraph genannt welcher Arbeit vor ARGE Termin nennt und dann war sie wieder raus. Sie meinte in Zukunft nur noch SO, und war ganz glücklich! ;-) geht doch!

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    vater verweigfert auskunft
    Antwort von Dochijun Dochijun

    Hallo, wenn's nicht im Guten geht, hilft eigentlich nur ein kompetenter Anwalt, oder?! Gg

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