Medienrecht - neue und gute Antworten

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    Rechtslage beim Schreiben einer Autobiografie
    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari

    Die Geschichte interessiert kein Mensch und mit dem Urheberrecht hat es auch nichts zu tun...

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    Rechtslage beim Schreiben einer Autobiografie
    Antwort von lugosi67 lugosi67

    nee, mach dir mal keine sorgen

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    Wer kennt sich im Medienrecht aus?
    Antwort von adavan adavan

    Nein, denn das Urheberrecht liegt in diesem Fall bei Angela Merkel. Deren Zitate darfst du verwenden, wenn das eine öffentliche Sitzung war.

    Anders sieht es bei Exklusiv-Interviews aus.

    Kommentar von TheSell TheSell

    Also wenn es sich um z.B. eine öffentliche Pressekonferenz von Person XY handelt, darf ich Töne aus einem Medium das vor Ort war mitschneiden? Wenn es allerdings z.B. ein Interview zwischen Ihr und einem Fernsehsender ist darf ich das nicht?

    Weißt du auch einen §, wo das im UrhG festgehalten ist?? Danke :D

    Kommentar von adavan adavanadavan

    Lies dir mal den link durch.

    Du kannst auch aus Interviews zitieren, wenn du die Quelle nennst: also, Angela Merkel hat am x.x.2012 in der Sendung blabla im Gespräch mit dem Journalisten xxx Folgendes zum Besten gegeben....

    Wie vieles in der Presse ne Abwägungssache. Im Zweifelsfall direkt beim Sender mal nachfragen.

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    Webradio Abmahnung bekommen
    Antwort von albertikus albertikus

    Sicherlich willst du so wenig wie möglich Geld ausgeben. Wenn du DIch also darauf einlässt, musst du zum Anwalt und der kostet ja auch Geld. Fakt ist, RPR ist eine Riesengroße Radiokette und hat genug Geld um Dich in die Enge zu treiben. Nimms runter, auch wenns arbeit ist, und du hast wieder deine Ruhe.

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    Webradio Abmahnung bekommen
    Antwort von Februar56 Februar56

    Geh mal auf diesen Link: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger und gib bei "Wiedergabe der Marke" RPR ein. Dann bekommst du alle geschützten Marken namens RPR.

    Wie du siehst gibt es verschiedene eingetragene Markenrechte von Radiosendern auf RPR. Insofern wirst du wohl tatsächlich deren Rechte verletzen und die Abmahnung solltest du ernst nehmen. Fraglich ist natürlich, ob du tatsächlich von dem Radiosender abgemahnt wirst oder von einem "Abmahnbüro" wovon der Sender am Ende selber gar nicht weiss.

    Im Zweifel einen Anwalt fragen... Vielleicht gibt es ja hier einen...

    Kommentar von wopper2012 wopper2012

    Hallo. Danke für deine Antwort. Ja der Brief kam direkt vom Radiosender Abt. Organisation und Entwicklung. Toll jetzt kann ich das Kürzel komplett von der HP nehmen,Arbeit ohne Ende:-( .

    Vielen dank für deinen Tipp

    Kommentar von Februar56 Februar56

    Wenn du bei der Recherche "Bestandsart" ankreuzt, dann siehst du, dass die meisten der eingetragenen Marken inzwischen gelöscht sind. Hat denn der Sender der dich angeschrieben hat wirklich seine Rechte dort eingetragen?

    Wenn nicht, dann kannst du dich ja mal auf eine Auseinandersetzung einlassen....

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    Abschriften von Fernsehsendungen
    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari

    Wenn keine anderen Vorschriften was anderes sagen, dann ist das nach §§ 49 u. 51 UrhG i.v.m. § 63 UrhG zulässig. Man darf bereits erschienene Meldungen weiterverbreiten, muss aber die Quelle deutlich angeben, ob man den Text geändert hat und auch was geändert wurde. Hier weder die Rechte des Sendeunternehmes (§ 87 UrhG) und das Recht auf Öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) per Gesetz beschränkt und zulässig gemacht

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