Es gibt keine Unterscheidung zwischen Dienstleistung und Gewerbe. Es gibt lediglich ein Unterscheidung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbebetrieb.
Masseur ist keine selbständige Tätigkeit im Rahmen des § 18 EStG und auch keine freier Beruf im Sinne dieses Paragraphen, also ist es zu 101% eine gewerbliche Tätigkeit.
Danke für die schnelle Antwort!