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nein. und die kaution wird auch nur übernommen wenn die miete dem satz entspricht. ansonsten muss die komplett selbst bezahlt werden.

Im Normalfall : Nein. Unter der Bedingung, das das Amt den Umzug fordert und nichts anderes zu finden ist, als über einen Makler : JA Ist also von Fall zu Fall anders. Wie schon gesagt wurde: Immer vorher die Kosten abstimmen. Im Nachhinein muss das Amt nicht akzeptieren. Folgefehler: Keine Übernahme der Kosten. WICHTIG: Immer vorher schriftlich bestätigen lassen

Das gehört u.U. zu den Umzugskosten. Du solltest dich aber unbedingt vorher danach erkundigen und dir die Übernahme auch schriftlich bestätigen lassen. Dass du in eine andere Stadt ziehen WILLST, ist nämlich kein hinreichender Grund, dass man die Kosten übernimmt.

Wenn Du Sozialhilfe bzw. HARTZ 4 Bezieherin bist und Du musst aus Deiner Wohnug raus oder Du bist auf der Suche nach einer günstigeren Wohnung dann übernimmt das Sozialamt (Sozialbürgerhaus, wo Du gemeldet bist) in der Regel die Kaution und in Ausnahmenfällen auch gegebenenfalls auch die Immobilienmaklergebühren. Aber DU mußt auf alle Fälle v o r h e r die Wohnung von der HARTZ 4 Stelle genehmigen lassen, sonst zahlen die nicht....versuche es!
Grundsätzlich nein, aber Ausnahmen bestätigen immer mal wieder die Regel. Auf jeden Fall erst Fragen, dann handeln!
Das frag am besten das Sozialamt.
Du musst schon einen guten Grund angeben, wenn du den Umzug samt Makler bezahlt haben möchtest.
diese stifte zum einkreisen auf der landkarte? klar
Edgar Niklaus am 2. August 2008 22:45 Was ist ein Markler