Du hast dir deine Frage selbst beantwortet.......
Wenn der Makler selbst Mieter war, darf er keine Provision für die Vermitllung seiner alten Wohnung verlangen, selbst wenn er 100x Aufträge der Vermieterin dazu bekam.
Mein Tip : Den Makler anschreiben, mit Hinweis auf die entsprechenden § (die ihr ja schon kennt) und die Rückzahlung inklusiver Zinsen fordern ( mit fristsetzung). Passiert nix -> Anwalt ... Spätestens das Gericht sorgt für die Rückzahlung ( und ob er danach noch seine Lizenz hat ist fraglich)
Vielen Dank. Ich habe ein Schreiben aufgesetzt und hoffe nun, dass er meiner Zahlungsaufforderung nachkommt.