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Was hat der Makler damit zu tun?Ist reine Vermieter/Verkäufersache!!!
Man braucht auch keine Provision zu bezahlen, ist Gesetz, wenn das Haus oder die Wohnung dem vermittelnden Makler gehört. Und das läßt sich feststellen. Ein Vertrag ist nur zustande gekommen, wenn beide unterzeichnet haben. Es kann zu einem Vergleich kommen, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Übrigen man kann nur das erstreiten, was beweisbar oder belegbar ist.

Ein Maklervertrag läuft in der Regel 6 Monate, man muss ihn kündigen, sonst verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate. Also: Maklervertrag sofort kündigen, wenn er ausgelaufen ist (müsste also in 3 Monaten sein!), den Kauf des Hauses mit der Mutter per Notar klar machen.

Das ist leider unter den Maklern so "Gang und Gebe"; blöderweise hat sie das unterschrieben; also ist die Maklergebühr zu zalen. Kann man nix machen - auch nicht als Sohn. Es sei denn ihr redet mit dem Makler und er erklärt sich einverstanden; würde ich aber nicht von ausgehen. So sichern sich die Makler nunmal Ihr einkommen.

Pacta Sunt Servanda!
Man kann es drehen, wenden, falten!
Veträge sind stets einzuhalten!
KalalaKa636 am 29. Oktober 2008 22:20 Sach ich doch, aber bei mir klingst nicht so anmutig grins

Kann Sie nicht den Maklervertrag vorher kündigen?
Kann sie!
wenn im Vertrag steht, dass sie es auch selber verkaufen kann, dann ist m.E. keine Gebühr fällig

Sie hätte den Vertrag mit dem Zusatz nicht unterschreiben dürfen.