Mahnung - neue und gute Antworten

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    Probleme mit O² - Netzblube und Fonic
    Antwort von Verbraucher0815 Verbraucher0815

    Bezüglich SNA Inkasso wurde Anklage gegen den Abzocker erhoben http://blog.jkirchner.net/tag/philipp/

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    Inkasso gerechtfertigt?
    Antwort von Verbraucher0815 Verbraucher0815

    Gegen den Fake SNA Design hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg nun Anklage erhoben. weitere Informationen unter

    http://blog.jkirchner.net/tag/werle-media/

    in den Beiträgen "Werle Media: Der Anfang vom Ende"

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    Abmahnung erhalten, was nun?
    Antwort von Verbraucher0815 Verbraucher0815

    Gegen den Abzocker hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Nähere Informationen unter

    http://blog.jkirchner.net/tag/arvinthan/

    in den Beiträgen "Werle Media: Der Anfang vom Ende"

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    Handy in der Schulpause
    Antwort von Goldmen Goldmen

    Was schreibt ihr denn alle für einen sinnfreien mist zusammen?!

    Lehrer dürfen überhaupt gar nix.

    Erstens muss niemand als schüler eine schulordnung unterschreiben.

    Zweitens selbst wenn sowas unterschrieben wurde, so bleibt ein handy der besitz eines schülers.

    Die wegnahme eines handys durch einen lehrer ist diebstahl/unterschlagung.

    Wenn man unter androhung von strafen dazu gezwungen wird einen vertrag zu unterschreiben, ist das nötigung und erpressung.

    Es verstößt außerdem gegen die grundrechtlich geschütze vertragsautonomie.

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    Mediafinanz Mahnung
    Antwort von JoeBlack92 JoeBlack92

    Das ist eine Betrügerfirma die schon polizeilich bekannt ist. Ich denke nicht das du da viel zu erwarten hast. Die werden auf keinen Fall vor gericht gehen, sondern drohen nur.

    Kommentar von Joringoh Joringoh

    man ließt über die Firma sehr viele unterschiedliche Dinge, die einen sagen sie sind sehr Seriös die anderen sagen genau das Gegenteil, deshhalb bin ich auch zwiegespaltenten.

    Zudem kommt die haben ja meine Adresse, Telefonnummer und IP die ich hinterlegt habe für die damalige Anmeldung, obwohl ich das dann nie genutzt habe..

    Einerseits hat sich der werte Herr auch angehört als wolle er mir nur drohen, weil er nicht auflegen wollte obwohl ich ihn versichert habe das ich nicht zahlen werde.

    Sondern mir vorgehalten hat, das es unglaublich teuer wird vor Gericht, das man es auch in Raten bezahlen könnte, das sie so viele Beweise haben usw.

    Aber nach ein Anruf macht man sich dann doch einige Gedanken...

    Kommentar von JoeBlack92 JoeBlack92JoeBlack92

    Der darf dich im übrigen eigentlich garnicht anrufen. Am besten bei sowas direkt auflegen. Du kannst dich an einen Anwalt wenden wenn du dir unsicher bist.

    Kommentar von mediafinanz mediafinanz

    Hallo Herr Joringoh ,

    Wir von der mediafinanz AG würden Ihr Problem gerne persönlich klären. Unter der nachfolgend aufgeführten Webseite finden Sie ein entsprechendes Formular, welches Sie ausfüllen können. Gerne können Sie auch die bereitgestellte Rufnummer nutzen, um nochmals ein persönliches Gespräch mit uns zu führen.

    http://service.mediafinanz.de/

    Mit freundlichen Grüßen

    mediafinanz

    Kommentar von Joringoh Joringoh

    Hallo Mediafinanz,

    Es besteht keinerlei Interesse das Gespräch persönlich zu klären dies habe ich ihnen schon mitgeteilt. Es geht lediglich darum einige Ratschläge von anderen Usern zu erfahrenen, die ähnliche Situationen erlebt hatten oder damit Erfahrung haben.

    Welchen Zweck hat es wenn ich mit ihnen darüber persönlich Rede? Dies habe ich bereits mit einen Mitarbeiter von ihrer Firma gemacht, wenn ihr bereit seid mich mit den Forderungen in Ruhe zu lassen und euch nicht mehr melden werdet und ihr mir dies hier versichern könnt. Bin ich sicherlich bereit über meinen Schatten zu springen.

    Ansonsten wünsche ich ihnen noch einen angenehmen Abend

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    1. Mahnung Koelnmesse
    Antwort von Marco1291 Marco1291

    Ich würde auch gern wissen an welches konto man die mahnung bezahlen muss. weil auf der mahnung stehen zwei kontos und ich weiß nicht welches das richtige ist...

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    Deutsche Bahn liest offenbar mehrfach gesandte Unterlagen nicht.
    Antwort von rainerendres rainerendres

    Ich gebe zu das ich beim Lesen etwas lachen musste

    Du hast Dich ais meiner Sicht sehr professionel verhalten Wichtig wäre evtl noch gegenüber dem Inkassoladen der Weitergabe deiner daten gem BDSG zu untersagen

    Ich würde die Gegenseite darüber in Kenntnis setzen das Du mit dem Gedanken spielst dieses peinliche Geschäftsgebaren in den Medien breitzutreten

    Ansonsten - einfach auf den gerichtlichen MB warten - falls er kommen sollte - und dann fristgem vollumfängl widersprechen

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    Webbilling.com B.V. Abzocke und Mahnung
    Antwort von nobodyvinayak nobodyvinayak

    nicht mehr reagieren, es gibt ein neues verbrauerschutzgesetz.

    siehe: Pressemitteilung vom: 16.05.2012 von Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

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    Top of Software Abzocke 2012
    Antwort von nobodyvinayak nobodyvinayak

    keine Sorge, es gibt ab 1. august keine Abofallen mehr.. Rückwirkend ist der verbraucher ebenso geschützt. siehe: • Pressemitteilung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 16.05.2012

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    Zwangsvollstreckung durch Stadtkasse trotz Eidesstattl. Versicherung?
    Antwort von Kirsan Kirsan

    Ja, die dürfen das. Die eidesst. Versicherung gibt ja nur Dein "Vermögen" am Tag der eV wieder, es kann ja sein, dass Du schon einen Monat später einen anderen Arbeitgeber oder neue Wertsachen hast. Und gerade so "kleine" Beträge wie GEZ und Hundesteuer sind prädestiniert für Pfändungen.

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    hilfe zu gewinnspiel abzocke mit mahnung am telefon
    Antwort von PeterSchu PeterSchu

    Die werden ja immer dreister. Was hat ein Zeitungsabo mit einem umstrittenen Gewinnspiel zu tun?

    Vergiss das Ganze. Und falls es dir nochmal passiert, bitte sie darum, dir das Ganze schriftlich zukommen zu lassen. Nebenbei könntest du mal freundlich fragen, woher sie deine Daten hat.

    Kommentar von MiaSophie87 MiaSophie87

    vorallem das zeitungsabo kommt von einer angeblichen rechtsabteilungsgesellschaft,die mich da herausretten wollen,die aber nichts mit der unseriösen gewinnspielfirma zu tun haben,schon da wurde mir eigentlich klar,dass da irgendwas nicht stimmen kann.ich meinte ja zu der dame,wieso sie mir die ganze angelegenheit nicht schon längst schriftlich zukommen gelassen hat,da meinte die nur,dass es nicht üblich wäre.oh man!

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    Was ist tele2??
    Antwort von bookkeeper50002 bookkeeper50002

    Hallo,

    Tele 2 ist wie die Telekom ein Anbieter von Telefon-Anschlüssen etc.

    ACHTUNG!!!! , Blos keine Vertäge bei Tele 2 abschließen , denn aus denen ist nur schwer wieder herauszukommen ! Meine Eltern haben vor Jahren am Telefon bei Tele 2 einen Vertrag abgeschlossen und haben jetzt nach einer Einschreiben-Rückschein Kündigung endlich Ruhe vor Tele 2 . Tele 2 Schüchtert seine Kunden ein wenn die nicht Bezahlen . Erst Tele2 Mahnungen , dann Kommen Mahnungen von einer gewissen Infoscore Forderungsmanagement und wenn man auf die nicht Regagiert ; von einer Gewissen Anwaltskanzlei Reiner Haas und Kollegen . Zwischenzeitlich sperren sie den Anschluss und man muss wenn man Telefonieren möchte die Teuere Vorwahl 01033 wählen .

    Schreib denen mal wofür die von die 40€ haben wollen und schalte einen Anwalt ein .

    Liebe Grüße

    bookkeeper 50002

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    1. Mahnung vom Anwalt - Anwaltskosten doppelt so hoch
    Antwort von Inkasso Inkasso

    Zunächst ist einmal ganz klar, dass Ihre Tochter zwar keine Kopie der Rechnung erhalten kann, jedoch jederzeit Einsicht erhalten muss. Das zum Thema Kopie Rechnung.

    In Sache Gebühren vom Anwalt ist hier doch einiges nicht richtig. Zunächst dürfen Verzugskosten die dem Vermieter entstehen erst dann berechnet werden wenn Ihre Tochter auch im Verzug war. Dieses war wohl so nicht. Ihren Angaben zufolge wurde die Tochter erst mit dem Schreiben des Anwaltes in den Verzug gesetzt. Somit sind hier auch keine Kosten erstattungsfähig, ist gesetzlich so geregelt.

    Dann zu der Höhe der von Ihnen angegebenen Rechtsanwaltsforderung: Sollte hier Verzug vorgelegenhaben so sind hier max eine 1,3 Gebühr sowie Auslagenpauschale in Höhe von 20% aus der 1,3 er Gebühr berechenbar. Das hießt ganz genau 1,3 Gebühr aus dem Streitwert von € 300,00 betragen hier € 32,50 zuzüglich 20% Auslagenpauschale aus der Gebühr ´sind € 6,50, gesamt € 39,00 zuzüglich eventueller Mehrwertsteuer in Höhe von 19% € 7,41, dann mit MwSt. gesamt € 46,41.

    Weiters, wenn hier gemahnt worden wäre kämen eventuell noch Zinsen hinzu, etwa ein Paar Cent sowie Mahngebühren max. jedoch € 10,50.

    Somit ist ganz klar, dass hier derlei Gebühren niemals für ein Mahnschreiben entstehen können. Ich empfehle Ihnen hier dem Anwalt zu schreiben und aufzufordern wie er auf solch eine dubiose Summe kommt und dass der die Forderungssache so lange ruhen lässt bis klar nachgewiesen werden kann was tatsächlich der Rechnungsbetrag für den Wasserhahn ist. Weiters soll er Ihnen nachweisen, dass Sie vom Vermieter in den Verzug gesetzt wurden.

    Das müsste helfen. Den Betrag in Höhe der geforderten Rechnung € 60,00 würde ich mir dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt" direkt an den Vermieter leisten.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    SEHR guter Rat. Daumen hoch.

    Kommentar von Inkasso InkassoInkasso

    Vielen Dank :-))

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    Deutsche Bahn liest offenbar mehrfach gesandte Unterlagen nicht.
    Hilfreichste Antwort von kevin1905 kevin1905

    Wenn du alle Belege noch hast, und im Zweifel die Zahlungsvorgänge nachweisen könntest, bist du aus dem Schneider und solltest folgendes tun:

    • Dem Inkassobüro schickst du beweisbar einen Widerspruch über die gesamte Forderung.
    • Du verlangst die Zusendung der Gläubigervollmacht gem. § 174 BGB ff im Original (keine Kopie akzetpieren).
    • Du untersagst die Weitergabe deiner Daten gem. BDSG und verbietest diesen die weitere Kontaktaufnahme telefonisch oder postalisch.
    • Drohe für den Fall einer Zuwiederhandlung eine Strafanzeige wegen Nötigung und eine Beschwerde beim zuständigen Landgerichtspräsidenten an.

    Dann sollte der Spuk aufhören. Vielleicht kriegst du anschließend Post von einem Rechtsanwalt oder die Bahn leitet wirklich das gerichtliche Mahnverfahren ein. Auch dies wäre nicht weiter tragisch. Einem Mahnbescheid kann man mit einem einzigen Kreuzchen widersprechen.

    In dem Fall bliebe nur noch die Klageerhebung seitens der Bahn, dann müsste sie die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung vor Gericht belegen. Wenn du allerdings nachweisen kannst, dass du das Ticket bezahlt hast etc. werden die verlieren.

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    1. Mahnung vom Anwalt - Anwaltskosten doppelt so hoch
    Antwort von guinan guinan

    Ich halte die Kosten auch für zu hoch. Außerdem kommt ja noch dazu, dass der Aufforderung deiner Tochter, die Rechnung zu zeigen, nicht nachgekommen wurde. Damit hat ja der Vermieter eine Mitschuld.

    Gar nicht reagieren geht nicht. Also erstmal freundlich antworten und den Sachverhalt schildern. Wiederspruch einlegen und schreiben, eventuelle weitere Gründe werden nachgeliefert. Dann selbst einen Rechtsanwalt fragen, was angemessen ist. Aber nicht einen Brief aufsetzen lassen, den selbst aufsetzen um Kosten zu sparen.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Ob der Wasserhahn generell von der Tochter oder dem Vermieter zu zahlen ist, hängt vom Grund des Austausches ab. Hat sie es verursacht oder jemand anderes?

    http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/wirtschaft/Wasserhahn-Austausch-muss-Mieter-nicht-zahlen;art2819,3364675#.T74dQ1JSQg8

    Kommentar von Actinia Actinia

    Oh. Das habe ich jetzt erst gesehen.

    Der Wasserhahn hat tatsächlich einfach wegen "Altersschwäche" aufgegeben und ließ sich nicht mehr aufdrehen.

    Danke für den link.

    Kommentar von Actinia Actinia

    Dankeschön.

    Ich werde ihr raten, erst einmal die 60,00 Euro zu bezahlen, aber den Anwaltskosten erstmal zu wiedersprechen und sich beim Mieterschutzbund schlau zu machen.

    (ist jetzt doppelt gepostet, aber ich muss mich ins forum erstmal reinfinden)

    Dankeschön für die zahlreichen Antworten. .)

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Hier noch ein Link. Nicht mehr aufdrehen lassen würde ja eigentlich durch die häufige Nutzung verursacht, oder?

    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden.html

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    1. Mahnung vom Anwalt - Anwaltskosten doppelt so hoch
    Antwort von likesmoke likesmoke

    Mieterschutzbund aufsuchen, ganz schnell. Ich meine auch, dass er die Rechnung zeigen muss.

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    1. Mahnung vom Anwalt - Anwaltskosten doppelt so hoch
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Ist sie überhaupt verpflichtet, die Reparatur des Wasserhans zu bezahlen?

    Falls ja, hat sie keinen Anspruch auf die Handwerkerrechnung. Dazu hätte sie den selbst beauftragen müssen. Nur wenn die Rechnung wesentlich zu hoch ist, könnte sie die beanstanden - das scheint aber hier nicht der Fall zu sein.

    Falls sie zur Zahlungs verpflichtet ist, kann sie die 60 Euro direkt an den Vermieter überweisen und die Inkassogebühren des Anwalts als unbegründet zurückweisen. Dafür reicht eine Mail, da ihn das sowieso nicht interessieren wird. Er wird weiter mahnen und irgendwann aufgeben. Ich wurde trotz zahlreicher Drohungen noch nie auf Mahnkosten verklagt.

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    1. Mahnung vom Anwalt - Anwaltskosten doppelt so hoch
    Antwort von merci27 merci27
    1. Nein manchmal verlangen Anwälte sogar bis zu 250 € für eine Brief.
    2. Dem Vermieter schriftlich dazu auffordern.
    3. Einen Anwalt einschalten.
    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    zu 3 .... noch einen Anwalt mitverdienen lassen? ^^

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    1. Mahnung vom Anwalt - Anwaltskosten doppelt so hoch
    Antwort von Denkverbot Denkverbot

    Die Originalrechnung kann sie beim Vermieter einsehen, der muss sie ihr zeigen.

    Die Gebühren für den RA sind OK.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Wenn deine erste Aussage stimmt, braucht sie den RA nicht zu bezahlen.

    Kommentar von Actinia Actinia

    Dankeschön.

    Ich werde ihr raten, erst einmal die 60,00 Euro zu bezahlen, aber den Anwaltskosten erstmal zu wiedersprechen und sich beim Mieterschutzbund schlau zu machen.

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    Sind die reinen Mahnkosten auch gerichtlich Durchsetzbar?
    Antwort von Artus01 Artus01

    Im Prinzip sind Mahnkosten gerichtlich durchsetzbar. 40 € sind allerdings absolut überhöht, er müsste nachweisen dass diese Kosten tatsächlich entstanden sind.

    Kommentar von Minimilk MinimilkMinimilk

    Deswegen ja, ich finde es auch total Überhöht und entspricht nicht der Realität

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