Ich würde zuerst einmal den Vermieter und evtl. den Energie-/Wasserversorger informieren, mit dem Hinweis, dass der Betrieb weitergeführt wird.
Sollzinsen, Bankgebühren für Rücklastschriften etc. können nicht über Insolvenzgeld bezahlt werden. Diese Kosten können mit der Eröffnung des Verfahrens ( in einigen Wochen) zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die "Ausbeute" ist in der Regel allerdings gering; durchschnittlich 2-10% der Forderung. mehr dazu: http://www.insolvenz-ratgeber.de/forderungsausfall/fragen-glaeubiger/