Mahngebühren - neue und gute Antworten

  • 0
    Planinsolvenz
    Antwort von MeAmy MeAmy

    Ich würde zuerst einmal den Vermieter und evtl. den Energie-/Wasserversorger informieren, mit dem Hinweis, dass der Betrieb weitergeführt wird.

    Sollzinsen, Bankgebühren für Rücklastschriften etc. können nicht über Insolvenzgeld bezahlt werden. Diese Kosten können mit der Eröffnung des Verfahrens ( in einigen Wochen) zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die "Ausbeute" ist in der Regel allerdings gering; durchschnittlich 2-10% der Forderung. mehr dazu: http://www.insolvenz-ratgeber.de/forderungsausfall/fragen-glaeubiger/

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.