Hast du einen Brief per einschreiben o.ä. verschickt???Wenn ja würde ich das aufjedenfall nochmal klären. Und ggf. nochmal den Brief(also falls du eine Kopie davon hast und die Quittung per Fax
Oder hast du das per Email gemacht (und hast die ggf noch gespeichert).
Wenn du dies nicht mehr hast musste wohl oder übel die Sache bezahlen da sonst nur noch mehr kosten auf dich zu kommen werden.
Die mail habe ich über das kontaktformular der Homepage gesendet. Daraufhin kam ja dann von UI der Brief mit der Forderungsaufstellung UND der Bitte, doch Ihren Ratenzahlungsplan auszufüllen und zurück zu senden.....was ich auch getan hab... eine Kopie habe ich sogar noch davon bei mir.
Ich kann keine 183 eur auf einmal zahlen...
Die Ratenzahlungs Vereinbarung die du zurückgesendet hast hast du dies per einschreiben verschickt?
Wenn ja würde ich beides (also Kopie) sofort nochmal per Fax oder ggf nochmal per Einschreiben Rückschein denen zuschicken.
nein habe das leider NICHT als einschreiben gemacht :(
Dann wird es glaube ich etwas schwieriger. Da du es nicht nachweisen kannst das du es Fristgerecht abgeschickt hast. Solche Sachen muss man IMMER per EINSCHREIBEN abschicken (am besten noch mit Rückschein)
Ich glaube da bleibt dir nichts anderes übrig als zu zahlen. Du kannst dich ja nochmal mit denen in Verbindung setzten. Und versuchen das als Ratenzahlung zu zahlen. Das du nicht in der Lage bist das ganze auf einmal zu bezahlen.
muss ich die 183 zahlen?
Ich denke schon. Aber vorsichtshalber würde ich gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegen. Man kann so weit ich weis dazu ja noch was schreiben bzw man muss was dazu schreiben.
Ich würde das dann denen auch nochmal genau so erklären das du Fristgerecht auf den Brief/Mail geantwortet hast und die Ratenzahlung ebenfalls Fristgerecht ausgefüllt und zurückgeschickt hast (kannst ja auch die Kopie beifügen(also nochmal Kopieren). Und das du bereit bist 130,92 Euro mit je 45 Euro zu bezahlen. usw.