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Der Mieterin wird in diesem Fall hier nichts zu Last gelegt werden können, denn der Beweis, dass sie die Fenster zerkratzt hat, dürfte der Vermieterin schwer fallen. Die Mieterin kann also behaupten, dass sie davon nichts bemerkt hat und sie den Mangel auch nicht herbeigeführt hat, sondern jemand anders. Hat die Vermieterin noch die Kaution, wird sie evtl. dann etwas geltend machen. Das muss man abwarten und diese gegebenenfalls in 5 Monaten einklagen. Damit solche Probleme nicht passieren ist es immer sinnvoll sofort bei Einzug ein Protokoll über etwaige Mängel zu erstellen, damit man bei Auszug beweisen kann, dass man selbst diese Mängel nicht verursacht hat.
Also, erst einmal danke für die Antworten!
Es ist so, dass ich die Vermieterin über den Zeitpunkt der Schlüsselübergabe informiert habe. Es war nachmittags um 16:30 Uhr. Also hell. Die Vermieterin sagt aber auch, dass die Mängel nur bei Sonnenschein zu sehen sind. Die Fenster waren nicht noch einmal extra geputzt an diesem Tag, aber ca. zwei Wochen vorher, also von Dreck kann keine Rede sein. An heimwerker: Welche Pflichten gibt es denn noch? Die Schönheitsreparaturen bspw. sind im neuen Mietvertrag vom Nachmieter geregelt, dass dieser alles übernimmt. Bezüglich der Fenster kann ich ja nichts tun, da ich nichts von den Kratzern wusste? Mir waren keine aufgefallen. Die Vermieter haben sich die Wohnung auch erst ca. 2 Wochen nach Schlüsselübergabe angeschaut. In diesen zwei Wochen kann ja alles Mögliche passiert sein. Die Wohnung wurde am 30. Oktober übergeben. Am 31. Oktober endete das Mietverhältnis. Das erste Mal von den Kratzern erfahren habe ich auch erst ca. 10 Tage später (genauer Tag sehe ich erst bei meiner Handyabrechnung).
Danke nochmals für Antworten! :-)

Warte zunächst erst mal ab, ob der Vermieter hier reklamiert, erst dann käme in Betracht, darüber zu resümieren. Die Kratzer könnte jedermann verursacht haben, dir können sie nicht angelastet werden, auf jedenfall bestreiten, dass du schuld bist. Außerdem ist dein Vertragspartner für die Rückgabe der Vermieter und nicht der Nachmieter, es sei denn, er war nachweislich vom Vermieter bevollmächtigt. Nun könnte der Vermieter dir sonst was anhängen und du stündest dumm da.

Die Schlüssel wurden nicht dem VM übergeben, sondern dem Nachmieter? Rechtlich zur Rückgabe verpflichtet ist der Mieter, dieser muss deshalb dem Vermieter die Rückgabe des Mietobjektes in der richtigen Art und Weise anbieten. Zu beachten: Der Mieter muss dem Vermieter einen Übergabetermin (in der zu übergebenden Wohnung) rechtzeitig (etwa 1 Woche vorher) mitteilen und in dem benannten Termin tatsächlich und pünktlich anwesend sein. (Tatsächliches Angebot im Sinne des § 294 BGB; BGH NJW 92,558). Der Termin muss vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses liegen. Der Mieter bleibt auch nach der Rückgabe verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen im vollem Umfang zu erfüllen. Er hat nur eine seiner Pflichten - nämlich die Rückgabepflicht - erfüllt. Mieter sollten nicht der irrigen Meinung sein, mit der Rückgabe der Wohnung sei für Sie alles erledigt. Erledigt ist die Sache erst dann, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erfüllt sind. MfG

Keine Sorge, kann nix passieren. Du bist im Recht, die Mängel hätten bei Übergabe auffallen müssen. Ggf. sieht es anders aus, wenn die Mängel bei Übergabe nicht sichtbar waren >> Fenster sehr dreckig oder es war dunkel. da hättest Du schlechte Chance.
Wenn es jedoch hell und geputzt war, sind die Chance einen Rechtstreit zu gewinnen gut. Ist ja das Pech der anderen Vertragspartei nicht richtig hingeschaut zu haben.
Es wurde doch keine Übergabe mit dem Vermieter gemacht. Der Nachmieter ist nicht der Vertragspartner und das Fenster nicht sein Eigentum. Daher ist die Antwort etwas unpassend.

sieht unschön aus, beeinflusst aber nicht die handhabung eines produkts (alles funktioniert ist ur ein kratzer dran oder so)
Mängel die die Funktion nicht beeinträchtigen sondern einfach nur nicht gut aussehen
Pumukl am 30. November 2009 18:53 Wie z.B. mein Auto :-((
Eigentlich wollte ich was anderes schreiben, aber da stand sie schon mit dem Nudelholz hinter mir.
Der Vermieter muss Dir zunächst eine Frist geben, damit Du nach reinigen kannst. Ohne diese Möglichkeit musst Du überhaupt nichts bezahlen. Schlage das dem Vermieter vor. Du bekommst dann noch einmal den Schlüssel für die Arbeiten. Den fehlenden Schlüssel musst Du ersetzen. Die Klobrille kannst Du selbst kaufen und dem VM geben. Frage aber erstmal nach. Möglich das er eine ganz neue Toilette installiert und die sowieso mit Deckel geliefert wird. Wenn Du die Brille und Deckel kaufen willst, dann achte darauf dass es auch das passende ist. Ansonsten doch lieber den Vermieter kaufen lassen. Kostet auch nicht die Welt. Reinigungsarbeiten aber musst Du ohne Nachbesserungsfrist nicht zahlen. Denn das kannst Du selbst.

Das ein Mieter eine 13 Jahre alte Toilettenbrille ersetzen muss, ist mehr als lachhaft. Bei Allem was vom Mieter ersetzt werden muss, darf dieser sich nicht bereichern. Im Klartext, er darf nicht besser gestellt werden als vorher. Wenn auch schlecht möglich, der Mieter schuldet seinem VM eine 13 Jahre alte Toilettenbrille. Verschmutzungen sind natürlich zu beseitigen. Natürlich ist auch der Schlüssel zu ersetzen. Zur Reinigung ist eine Nachfrist zu setzen. MfG

die klobrille hast du nach 13 jahren schon mal abgewohnt. wenn du rechtsschutz hast hast du auch anspruch auf beratungstermin beim anwalt. mach schnell einen termin nochmal in die wohnung zu kommen um evtl. wirkliche mängel zu beseitigen, mach dann gleich fotos und nimm zeugen mit.
WildeFee am 28. November 2009 18:08 Fotos haben wir gemacht... Rechtschutz habe ich nicht, aber ich werde am Montag mal anfragen. Danke.

rechtlich muss dir dein vermieter eine frist (oder nachfrist) zur beseititung etwaiger mängel setzen. setzt er diese frist nicht - brauchst du selbstverständlich keine kosten dafür übernehmen. es sei denn, ihr habt im übergabeprotokoll etwas anderes vermerkt.
verschmutzungen solange sie sich im normalen rahmen bewegen sowie eine offenbar verschlissene klobrille stellen keine mängel im sinne der definition dar. diese kosten muss der vermieter wohl selbst berappen. das ist normaler mietgebrauch und dafür hast du ja schließlich jahrelang miete gezahlt!
hab diese ganze sache gerade frisch mit meinem ex-vermieter durch und der hat den prozess verloren!
WildeFee am 28. November 2009 17:42 Cool, auf so eine Antwort habe ich gehofft! :)
Hast Du zufällig einen Link bzw. weißt Du, wo man entsprechende Texte findet? Ansonsten muss ich meine Anwältin fragen, aber auch fragen kostet in dem Falle...
Achja, im Übergabeprotokoll wurde nichts anderes vermerkt, nein.
maxmuster1 am 28. November 2009 17:47 mit nem link kann ich dir leider nicht helfen, hat alles mein anwalt bearbeitet und der meinte gleich zu beginn, dass die sache ganz klar zu meinen gunsten entschieden werden wird.
falls du KEINE kaution bei deinem vermieter haben solltest, lass dich verklagen (soll er die beweisführung machen). falls du eine kaution geleistet hast, wird er die einbehalten und vermutlich versuchen zu ziehen. veranlasse in diesem fall über deinen anwalt eine einstweilige verfügung (wird bestimmt stattgegeben). nach ablauf von 6 monaten nach mietende verklage deinen vermieter auf herausgabe der kaution. er muss darlegen, warum er nicht zahlt.
viel erfolg, du hast gute karten!!
WildeFee am 28. November 2009 18:09 Ich danke Dir ganz herzlich!
maxmuster1 am 28. November 2009 20:18 wenn dein vermieter versucht die kaution ungerechtfertigt zu beanspruchen ---> sofort einstweilige verfügung (vorentscheidung des gerichtes) beantragen!
nur wen es so im mietvertrag steht aber heutzutage musst du bei den meisten wohungen nichtmal neu streichen welchen sinn hätte das auch der nachmieter streicht es wieder weil die farbe nicht passt wie gesagt wen im mietvertrag was steht von muss im top zustand ohne schäden usw übergeben werden musst du auch die klobrille neu machen lassen ^^
WildeFee am 28. November 2009 17:40 Ich mache gerne die KLobrille neu - das ist es ja. Ich würde es lieber selbst machen, das kostet mich garantiert weniger... das war die Frage: habe ich nicht ein Recht darauf, es selbst in Ordnung zu bringen?

Mann muss die Rolläden von innen sauber machen, hä?? echt, ich kenne das nur das die Wohnung gestrichen und Besenrein übergeben wird und wenn es noch Mängel gibt müsste man die doch wenigstens noch 1-2Tage Zeit geben zum putzen. Krass auch die Klobrille, normal kauft sich doch jeder selbst eine beim Einzug
WildeFee am 28. November 2009 17:38 Danke für die Antwort - die Klobrille war mit drin, war Erstbezug.
Also, es steht nicht drin, dass sie nicht besenrein übergeben wurde, das Nicht besenrein haben wir nicht unterschrieben, aber dennoch ist aufgeschrieben worden, was noch schmutzig ist... ich hatte halt mal gehört, dass man 2 Wochen Zeit zur Nachbesserung bekommen muss, ehe man teure Firmen bezahlen muss.
Caitleen93 am 28. November 2009 17:42 Das weiss ich nicht, aber ich denke auch das Du dann mit dem Vermieter reden solltest, viel Glück dabei

Rechtlich ist es so, dass zum Übergabetermin alles in Ordnung sein muss und der Vermieter keine Nachbesserung dulden muss. Hier sitzt der Vermieter am längeren Hebel. Ich würde nochmals mit ihm sprechen, vielleicht kann man sich so einigen, indem man einen finanziellen Vergleich macht.
vincero am 28. November 2009 17:55 das stimmt nicht, selbstverständlich gibt es aein recht auf nachbesserung
Biete es Deinem Vermieter einfach mal an. Gewiß wird er darauf eingehen, wenn Du versprichst, es zeitnah zu erledigen.
WildeFee am 28. November 2009 17:45 Ehrlich gesagt hatte ich den Eindruck, dass er gar nicht damit gerechnet hatte, dass die Wohnung in so einem guten Zustand war, wie sie jetzt ist, und dass er eigentlich darauf spekuliert hat, die Kaution behalten zu können...