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kam wohl bissen in falschen hals... ich musste mit 18 die verschuldete firma meines vaters übernehmen um den neubau vor der versteigerung zu retten... da ich aber die falschen berater hatte, ging es nur 1 jahr gut und ich fiel auch auf die schnaute und der neubau war nat. weg... die schulden schleppe ich seit 2002 mit mir herum... also nix über meine verh. gelebt!!! wer so was schreibt hat vielleicht mehr glück als verstand, sonst würde er bemerken, dass es auch noch andere wege für schulden gibt...

zum einen erscheinen mir 300 euro unterhalt zuviel, fahrweg zur arbeit muss abgezogen werden, ebenfalls dein erwerbstätigenbonus - lass das mal prüfen! deine schulden (da steckt das potenzial denke ich) - sprich mit der bank und verlängere die laufzeit deines kredites, darurch hast du mehr netto. bei mehreren gläuigern - fasse deine verbindlichkeiten zusammen und schulde alles um - darurch nur noch eine rate an einen gläubiger.
Nee, Unterstützung wirst Du nicht bekommen. Setz Dich mit den Gläubigern in Verbindung und versuche Deine Schuldentilgung herabzusetzen, damit Du finanziell wieder etwas mehr Luft hast.

Nein, es gibt keine Möglichkeit über Sozialhilfe was zu bekommen. Schulden sind Privatsache und werden vom Staat nicht übernommen. Nach Abzug Deiner Verbindlichkeiten bleiben Dir 400 Euro zum Leben. Ein Sozialhilfeempfänger bekommt 359 Euro. Schreib Dir Deine Ausgaben auf, streich, was Du nicht brauchst und teile das Geld ordentlich ein. Du gibst zuviel aus.
Umschulden, Freibetrag für die Fahrten Wohnung-Arbeit auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Aber ehrlich, man kann nicht erwarten, dass die Sozialhilfe für eigene Schulden aufkommt. Vielleicht solltest Du mal über eine Privatinsolvenz nachdenken bzw. dich dahingehend mal beraten lassen.

Naja...steuerlich bleibt da nicht viel übrig...erneut Heiraten oder Kirchensteuer streichen.
Inwieweit du Wohnungsgeld bekommst kann ich dir nicht sagen denn du verdienst durchschnittlich.
Aber beim Wohngeldamt nachfragen kostet nichts!
feenwinkel am 30. November 2009 22:13 Durchschnittlich? Es gibt viele Menschen, die keine tausend Euro im Monat haben. Die kommen auch damit aus. Wohngeld gibt es bei dem Gehalt schon lange nicht mehr. Er zahlt 300 Euro. Da bleiben noch 1200 Euro übrig. Familien haben oft weniger. Und kommen auch damit aus.

du hast, wenn du monatlich 500 euro schulden abbezahlen musst, deutlich über deine verhältnisse gelebt. warum soll die gemeinschaft der steuerzahler dafür aufkommen?
Bullit230 am 30. November 2009 22:12 Ich denke die Info war für ihn ein wenig überflüssig. Ich vermute er merkt jeden Monatsende das er etwas falsch gemacht hat. Bleibt mal ein wenig konstruktiv!
wienochmal am 30. November 2009 22:14 ich finde meine antwort für diese art von frage konstruktiv genug......das anspruchsdenken mancher menschen ist mir zuviel......und zuwider
1hoss43 am 30. November 2009 22:15 >>>das anspruchsdenken mancher menschen ist mir zuviel......und zuwider<<<
Aber nur, bis man selbst in diese Lage kommt!!
wienochmal am 30. November 2009 22:17 @hoss: sorry, ich werde sicher nie in die verlegenheit kommen, jeden monat 500 euro schulden abbezahlen zu müssen
1hoss43 am 30. November 2009 22:14 Erkläre mir bitte, was jetzt an Deiner Antwort hilfreich ist!!
Nur um dem Fragesteller Vorhaltungen zu machen, hättest Du auf diese Antwort verzichten können, denn sie war und ist völlig überflüssig!!
maxmuster1 am 30. November 2009 22:14 @wienochmal: diese "gemeinschaft" wie du sie nennst kommt für ganz andere und völlig unverständliche dinge auf!
wienochmal am 30. November 2009 22:15 @maxmuster: du wirst mir nicht erzählen wollen, dass es verständlich wäre für ihn aufzukommen.....
maxmuster1 am 30. November 2009 22:17 und du mir nicht, dass es verständlich ist, für assoziale zu bezahlen?! oder?
wienochmal am 30. November 2009 22:19 @maxmuster: nein, natürlich nicht....somit wären wir uns doch in diesem punkt einig, oder nicht?

Wenn Sie und Ihr Ehepartner beide ein annähernd gleich hohes Einkommen haben, empfiehlt sich die Steuerklassenkombination IV/IV. (4/4)
Bei sehr unterschiedlichen Einkommen ist in der Regel die Steuerklassenkombination III/V (3/5) günstig, und zwar III für den Ehegatten, der mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens bezieht, und V für den anderen Ehegatten. Dabei lässt sich nicht vermeiden, dass der Steuerabzug bei der Steuerklasse V verhältnismäßig höher ist als bei der Steuerklasse IV. Im Gegenzug ist die damit kombinierte Steuerklasse III verhältnismäßig niedrig.
Bitte beachten Sie auch, dass später fällig werdende Lohnersatzansprüche (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld) von der Höhe des zuletzt bezogenen Nettoeinkommens abhängen. Möchten Sie deshalb keine Einstufung in die Steuerklasse V, so sollten Sie die Steuerklassenkombination IV/IV wählen.
http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=5lbm1.c.156534.de&_siteid...
Siam1 am 29. November 2009 10:40
Siam1 am 29. November 2009 10:41
Siam1 am 29. November 2009 10:45 Bei der Kombination III/V erhält der besser verdienende Partner (meist der Ehemann) die Steuerklasse III. Wegen der Freibeträge (siehe Tabelle) wirkt sich das für ihn besonders günstig aus. Seine monatliche Belastung ist prozentual deutlich geringer als in der Steuerklasse IV. Seine Partnerin dagegen erhält keinen der Freibeträge und Pauschalen - ihre monatliche Belastung ist entsprechend überhöht, ihr verbleibendes Nettoeinkommen sehr niedrig. http://www.verdi-bub.de/standpunkte/archiv/lohnsteuerklassen/
Viele Frauen empfinden die Besteuerung nach der Steuerklasse V (zu Recht) als diskriminierend. "Dieses gilt insbesondere dann, wenn der Ehealltag nicht immer so aussieht, dass der steuerlich besser behandelte Ehemann die ihm zufließenden Vorteile mit seiner Partnerin, wie es eigentlich sein sollte und wie es auch das Familienrecht verlangt, fair und gerecht teilt" (DGB, Wipo-Schnellbericht). Hinzu kommt noch, dass das durch die Steuerklasse zusätzlich gedrückte niedrige Nettoeinkommen keinen effektiven Anreiz für die Arbeitsaufnahme von Frauen darstellt. Und schließlich ist der so ermittelte Nettolohn zugleich auch die maßgebliche Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeld. Diese Transferleistungen fallen dann also entsprechend niedriger aus.!

Frenshsam am 29. November 2009 09:20 Ähm?

3 oder 5......wer mehr verdient,nimmt 3 ! gleicht sich bei der steuererklärung wieder aus.

steuerklasse 4
primusvonquack am 29. November 2009 09:27 Nee! Entweder III/V oder IV/IV.
entweder 3 oder 5 ... oder 4 .... denn:
3 wird gewählt, wenn du wesentlich mehr als deine frau verdienst, sie geht dann in 5 .. oder umgekehrt. die 4 wird gewählt, wenn beide ziemlich das selbe verdienen. bei 3 hat man die wenigsten, 4 mittlere und bei 5 die höchsten abzüge
Nachtrag: Im rahmen der einkommensteuererklärung gleicht es sich wieder aus, unabhängig welche lohnsteuerklasse man gewählt hat, aber: warum dem finanzamt ein zinsloses darlehen gewähren? mit hilfe solcher brutto-netto-rechner könnt ihr sehen, welche aufteilung für euch die günstigste ist
Hallo,
strafbar ist das nicht , du kannst deine Veranlagungsart jedes Jahr frei wählen. Das kann dir niemand vorschreiben, in wie weit ihr euch Zivilrechtlich einigt ist eine andere Sache. Allerdings ist die Zusammenveranlagung auch noch möglich. Dein Ex-mann kann beim Finanzamt eine Zusammenveranlagung beantragen wo du zustimmen musst. Dies ist auch möglich wenn dein Bescheid schon rechtskräftig ist. Ich würde dann aber an deiner Stelle noch gleichzeitig ein Antrag auf Aufteilung der Steuerstattung einreichen, dort bekommt jeder den Erstattungsbetrag im Verhältnis der gezahlten Lohnsteuer erstattet. Allerdings werden die Beträge die du bereits erhalten hast auf das "Konto der Ehegatten" als bereits erstattet umgebucht.
Falls du genauere Fragen hast kannst du gern eine PM schreiben. Allderings lässt sich ein geneuer Betrag nicht ohne die Daten deines Ehemannes ermitteln. Gruß
Eintragen kann man sie schon, aber da die Sonderausgaben allermeistens bereits durch gesetzliche Renten- und Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind, bringt das rein gar nichts!!
Dein ann kann verlangen ( und auch notfalls einklagen), dass Du der Zusammenveranlagung zustimmst. Dunhast jedoch Anspruch uf den Vorteisausgleich. Ein Steuerberater ( oder auch ein LoHi) kann Dir genau Auskunft erteilen.

Das Finanzamt ist nicht dazu da, die Bürger darüber zu informieren, was sie dürfen oder nicht. Du musst dich schon selbst informieren, was rechtmäßig ist. Dafür gibt es Steuerberater.

Weils nicht strafbar ist.
Jeder hat sein eigenes Einkommen. Und seinen eigenen Haushalt. Andersherum ist es strabar. Wenn ohne Zustimmung des Partners zusammenveranlagt wird.
Ihr müsstet auch Klase 4 nehmen. Ist günstiger für dich.

Natürlich darfst Du das.
Du hast ihn doch gefragt und er hat nicht kooperiert.
Jetzt werdet Ihr beide nach 4 versteuert.
Dann solltest Du Dich erst recht mal mit dem Gedanken an eine Insolvenz befassen. Zumindest mal in die Richtung nach Beratung suchen. Dann bestünde die Aussicht auf Schuldenfreiheit in sieben Jahren! Alles Gute für Dich.