derzeit ist überhaupt nichts erforderlich, Du machst ganz einfach nächstes Jahr die Einkommensteuererklärung und gibst die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage an und bekommst die zuviel gezahlte Steuer erstattet. Für 2013 kannst Du dann immer noch entsprechende Freibeträge beantragen.
Lohnsteuer - neue und gute Antworten
-
1Pendlerpauschale/Lohnsteuerfreibetrag zur Übersicht ausrechnen?Antwort von
vincent0192vincent0192
110 Tage mal 60 km mal 30 Cent = 1980 €.
Auswärtstätigkeit bedeutet: außerhalb der Betriebsstätte, z.B. wenn man Vertreter, auf Montage oder ähnliches ist. Also im Normalfall nicht.
Kommentar von
Aurora89 Wenn, bei Brutto netto Rechner, "jährlicher Steuerfreibetrag" gefragt wird, kann ich einfach die Zahl eintragen die man ausrechnet. Mit der Summe von halben Jahr klappt das aber auch nicht oder?
Ich hab einfach keine Ahnung von sowas.
Kommentar von
vincent0192vincent0192 Eigentlich brauchst du da gar nichts eingeben, dann rechnet der Brutto-Netto-Rechner das aus, was auf dem Lohnzettel stehen wird. Dies ist für den Fall gedacht, das man sich einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt oder wissen will, was nach der Lohnsteuererklärung im Monatsschnitt übrig bleiben würde. Also einfach Bruttolohn, Steuerklasse und Religion eintragen. Mehr nicht.
Kommentar von
Aurora89 Ja, aber ich will mir doch den Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen, in die Lohnsteuerkarte, damit am Monatsende mehr Netto rauskommt, wegen der hohen Fahrkosten.
Das der Rechner das normale Netto ausrechnet weiß ich ja.
-
1Pendlerpauschale/Lohnsteuerfreibetrag zur Übersicht ausrechnen?Antwort von
Minerva1234Minerva1234
Oh, das habe ich auch hinter mir. Ehrlich gesagt war ich mir auch nicht sicher. Bin einfach direkt beim Finanzamt vorbei, hab die Daten genannt und das eintragen lassen. Das hat keine 10 Minuten gedauert. Den Bogen habe ich vorher ausgefüllt soweit ich konnte. Am Telefon versteht man das nachher nicht richtig.
-
-
0Wieviele Jobs darf ich haben??Antwort von
meister61meister61
Sie können beliebig viele Jobs annehmen.Nur muss der jeweilige Arbeitgeber darüber Informiert werden. Steuerlich gesehen werden alle Einkünfte eines Jahres zusammengerechnet und Umwege des Lohnsteuerjahresausgleich es ausgeglichen. Der Name sagt das. Für den ersten Job, sofern das kein für Euro Job ist, gilt die Lohnsteuerklasse eins. Alle anderen Die Lohnsteuerklasse sechs. Das bedeutet, dass in der Lohnsteuerklasse sechs etwa 50 % an Steuern abgezogen bekommen.
-
1steuerfrei Tanken als Lohnerhohung?Antwort von
meister61meister61
Der Arbeitgeber kann Ihnen anstelle einer Lohnerhöhung Sachzuwendungen geben. Das kann auch in Form von Benzin sein. Allerdings müssen diese versteuert werden. Wenn diese ein Geschenk sind, dass 80 e im Monat steuerfrei. Wenn es eine Art Gehaltserhöhung ist, dann nicht. Es kommt also darauf an, was der Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte einträgt.
-
2steuerfrei Tanken als Lohnerhohung?Antwort von
bdsfvwbdsfvw
Das geht monatlich bis zu 44,00 €. Dabei ist es inzwischen unerheblich, ob der Gutschein fürs Tanken ist oder ob es sich um irgendein anderen Warengutschein handelt. Wichtig ist nur noch, dass die monatliche Summe aus Geschenken, geltwerten Vorteilen nicht die 44,00 € überschreiten.
-
1steuerfrei Tanken als Lohnerhohung?Antwort von
WMBSLGWMBSLG
Lt. neuestem Gesetz sind sogenannte Warengutscheine vom Arbeitgeber tatsächlich steuerfrei!
Kommentar von
angy2001angy2001 Nenn bitte mal die Quelle - also den entsprechenden Paragraphen.
Kommentar von
WMBSLGWMBSLG Habe ich vor 3 Tagen in der Presse gelesen!
Kommentar von
angy2001angy2001 Danke, ich habe es jetzt auch gefunden. Es basiert auf Urteilen des Bundesfinanzhofes.
Kommentar von
WMBSLGWMBSLG Vielen Dank für Deine Antwort, ist doch schön, wenn man so einen Umgang pflegt°!
Schöne Pfingstfeiertage und vg.
-
-
3steuerfrei Tanken als Lohnerhohung?Antwort von
HelmuthkHelmuthk
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Tankgutscheine bis zu einem Wert von 44,00 € steuerfrei gegeben werden. Wichtig ist z. B. , dass der Gutschein nicht über den Betrag lautet sondern über eine bestimmte Literzahl für eine bestimmte Kraftstoffsorte.
-
1steuerfrei Tanken als Lohnerhohung?
Tanken anstelle von Lohn ist ein geldwerter Vorteil, den man bei der Steuererklärung angeben muss. Dann ist allein dein Steuersatz bzw. der übliche Freibetrag für alle von Bedeutung - ob und wieviel Einkommenssteuer du zahlen musst.
Kommentar von
BorniBorni und das heisst was? für Steuer-Laien ;)
Kommentar von
HelmuthkHelmuthk Hallo, Du Held! Leider völlig falsche Antwort!
Kommentar von
angy2001angy2001 ;-) auch Helden machen Fehler- wenn es auch nur ein halber Fehler ist, du hast recht mit den 44 € - für alles drüber hinaus gilt meine Aussage.
-
0Aus der Kirche austreten. Dann mehr Lohnsteuer bezahlen?Antwort von
cchrisacchrisa
Hallo LordofThunder,
nun noch mal ganz ausführlich zu Deinen Fragen:
Bei Kirchenmitgliedschaft zieht der Arbeitgeber zusätzlich zur Lohnsteuer 8 oder 9 % (je nach Bundesland) Kirchensteuer vom Gehalt ab. Diese Kirchensteuer gilt als Sonderausgabe und wenn man am Jahresende eine Steuerklärung abgibt, mindert diese Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen, d.h. man bekommt dann eine Steuererstattung. In Deinem Fall wären das ca. 50 Euro im Jahr, die Du wiederbekommen würdest. Wenn Du nun aus der Kirche austrittst, zieht der Arbeitgeber keine Kirchensteuer mehr ab, aber weiterhin die Lohnsteuer in unveränderter Höhe. Nun hast Du aber keine Sonderausgaben, d.h. die Steuerersparnis von 50 Euro fällt weg. Unterm Strich hast Du dann also nur 130 Euro und nicht 180 Euro gespart. Fazit: Du bekommst jeden Monat 15 Euro mehr aufs Konto, aber dafür auch keine oder eine um 50 Euro geringere Rückerstattung vom Finanzamt.
Um aus der Kirche auszutreten, musst Du (je nach Bundesland) zum Standesamt, zum Amtsgericht oder zur Kirche selbst gehen und dort Deinen Austritt erklären. Das ist in den meisten Bundesländern kostenpflichtig. Dabei erhältst Du eine Austrittsbescheinigung. Im weiteren Verlauf gibt es zwei Möglichkeiten:
- Du forderst von Deinem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte an und gehst mit Lohnsteuerkarte und Austrittsbescheinigung zum Einwohnermeldeamt und lässt die Lohnsteuerkarte dort ändern. Anschlißend gibst Du sie dem Arbeitgeber zurück. Der Arbeitgeber wird dann ab dem nächsten oder übernächsten Monat (auch wieder bundeslandabhängig) den Kirchensteuerabzug einstellen.
- Du lässt beim Arbeitgeber alles beim alten, er zieht die Kirchensteuer weiterhin ab und Du holst sie Dir am Ende des Jahres durch eine Einkommensteuererklärung zurück. Ab 2013 wird dann keine Kirchensteuer mehr abgezogen, da ELStAM dann in Betrieb sein soll (elektronische Übermittlung der Daten an den Arbeitgeber). Das kann durchaus einfacher sein, da das Anfordern der Lohnsteuerkarte in machen Firmen ein Akt ist.
-
0Pendlerpauschale trotz Fahrtkostenzuschuss?Antwort von
meister61meister61
Die Pendlerpauschale können Sie geltend machen. Allerdings müssen sie auch die Summe eintragen, die in ihrer Lohnsteuerkarte als Fahrtkostenzuschuss eingetragen wurde. Diese Summe wird dann vom Finanzamt abgezogen von der Pendlerpauschale.
-
0Aus der Kirche austreten. Dann mehr Lohnsteuer bezahlen?Antwort von
cchrisacchrisa
Du bezahlst zwar nicht mehr Lohnsteuer, aber mehr Einkommensteuer. Heißt, bei der Steuererklärung bekommst Du weniger zurück. Hintergrund: Die Kirchensteuer wird wie eine Spende behandelt und mindert daher das zu versteuernde Einkommen.
-
0Pendlerpauschale trotz Fahrtkostenzuschuss?
Im Steuerrecht ist es immer so, dass man
- alle (Werbungs)Kosten angeben muss.
[Damit diese als (Werbungs)Kosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.]
- und alle Erstattungen von Dritten z.B. vom Arbeitgeber, der Krankenkasse, vom Arbeitsamt, Beitragsrückerstattungen, Prämien. o.ä. von Versicherungen, usw. angeben muss.
[Diese Beträge werden von den absetzbaren (Werbungs)Kosten abgezogen.]
Hat man Erstattungen von Dritten erhalten und gibt man seine (Werbungs)Kosten nicht an, so werden die gesamten Erstattungen von Dritten als positive Einkünfte betrachtet und müssen zusätzlich versteuert werden.
Übersteigen die Erstattungen von Dritten die tatsächlichen, dem Finanzamt nachgewiesenen Kosten, so muss der übersteigende Teil als zusätzliche Einkünfte versteuert werden.
Achtung "automatisierter Datenaustausch" !!!
Erstattungen von Dritten werden meistens automatisch personenbezogen dem Finanzamt übermittelt.
-
0Wieviele Jobs darf ich haben??Antwort von
tangobangotangobango
Du hast nur noch die Möglichkeit einen Job über Steuerkl. 6 anzunehmen, doch hier hast du nicht viel von, da die Abgaben einfach zu Hoch sind. Villt suchst du dir noch was Privat im Haushalt oder so . Wünsche dir alles Gute und viel Glück das passende zu finden, ist nicht so einfach, kenne ich auch.
Kommentar von
BiBaBella Bis jetzt sagen alle, ich komm dann in Klasse 5 und das wäre kein großer unterschied zu Klasse 1??!!
Kommentar von
tangobangotangobango Die Steuerklasse 5 gibt es nur, wenn du verheiratet bist und dein Partner mehr verdient, du hättest dann die 5 dein Partner dann die 3, würdet ihr Beide gleich viel verdienen könntet ihr Beide die Kl.4 nehmen. Der Unterschied zwischen 1 und 5 sind schon bemerkbar bei 1 hast du weniger Abzüge.
-
0Wieviele Jobs darf ich haben??Antwort von
atze651atze651
du darfst eine million arbeiten haben solange deine arbeitgeber damit einferstanden sind. du bleibst trotzdem lohnsteuerklasse 1.
Kommentar von
tangobangotangobango Das stimmt nicht so ganz, man kann nur einen Job auf Steuerkl.1 haben, und den Arbeitgeber muss man nur fragen, wenn es ausdrücklich im Arbeitsvertag aufgeführt wurde und oder die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird, letzteres sollte dem Arbeitgeber selbst auffallen. Ich selbst habe seit 9 Ja. einen Mini Job und der Arb.geber weiß nichts davon!!!
-
1frage zu einem kurzfristigen beschäftigungsverhältnis.Antwort von
vanbeavanbea
student? also - entweder 50 tage im jahr die riesensummen verdienen oder regelmäßig max 400. google dich schlau - steht alles zu diesen verschiedenen fallsituationen im netz. fang an mit der seite der mini-job-zentrale
Kommentar von
jaliya22jaliya22 ja student, und es geht bei meinem neuen arbeitgeber um eine temporäre kunstausstellung (3 monate) da sollen die 50 tage aufgeteilt werden.
es geht mir aber auch eigtl darum was nun zu den 50 tagen zählt. die tatsächlich gearbeiteten tage (3 bei meinem letzten arbeitgeber) oder die dauer des dienstverhältnisses was mein letzter arbeitsgeber angegeben hat. (das wären 7 tage) und ich will da nicht gefahr laufen über diese 50 tage zukommen.
googlen hat nichts gebracht..
-
1Richtige Berechnung für die LohnsteuerAntwort von
MeandorMeandor
Falsch.
Vortragsfähig ist lediglich ein negative Gesamtbetrag der Einkünfte, und der Vortrag wird dann vom aktuellen Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
Bruttogehalt abzgl. Werbungskosten gibt die Einkünfte.
Einkünfte aus dem Lohn zzgl. eventuelle andere Einkünfte gibt den Gesamtbetrag der Einkünfte.
Wenn ein vortragsfähiger Verlust festgestellt wurde, wird der jetzt abgezogen.
-
0Richtige Berechnung für die LohnsteuerAntwort von
klauswernerlklauswernerl
Nein nicht ganz, da es bereits einen Pauschalbetrag von ca. 1000 Euro gibt für die Werbungskosten. Also wären 1000 von deinen 1500 schon berücksichtigt. NUn kannst du aber noch den ganzen Kleinkram mit absetzen (alles was mit der Arbeit zusammenhängt), wie Reinigungskostenpauschale für Arbeitssachen, Beitrag Gewerkschaft u,ö., Fahrtkosten zu Arbeit und wenn es nur 2 Km sind, Kontoführungspauschale usw.
-
1Pendlerpauschale trotz Fahrtkostenzuschuss?Antwort von
isomatteisomatte
Ja kannst Du machen,bekommst dann die Differenz zwischen Fahrkosten vom Chef und der pendlerpauschale angerechnet .
-
0Steuererklärung - muss ich meine lohnsteuerbescheinigung geben??Antwort von
meister61meister61
Zur Erstellung der Einkommensteuererklärung ihres Vaters ist es notwendig, dass dort ihr Einkommen eingetragen wird. Sie sollten diese Auskunft deshalb geben. Sie brauchen aber nicht die Lohnsteuerbescheinigung abgeben, eine Kopie würde reichen.
Ja, ich weiß dass das geht, aber ich möchte doch jetzt nicht jeden Monat von meinem Nettolohn noch 250 Euro Fahrkosten zahlen....