Lohnpfändung - neue und gute Antworten

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    Kredit trotz lohnpfändung und negativer Schufa
    Antwort von martello martello

    Hör auf mit träumen....

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    Kredit trotz lohnpfändung und negativer Schufa
    Antwort von martello martello

    Höre auf zu träumen...

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    Kredit trotz lohnpfändung und negativer Schufa
    Antwort von asus86 asus86

    ich suche irgendeinen ausweg, aus dem scheiß den ich mir selbst zuzuschreiben habe, ich habe tierisch drauß gelernt und weiß wie ich mit geld umzugehen habe, bloß bisschen geld aufen sparbuch zuhaben, wäre doch vom vorteil.

    besteht die möglichkeit über Kredit von Privat? hat da schonmal jemand erfahrung mit gemacht??

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    Kredit trotz lohnpfändung und negativer Schufa
    Antwort von asus86 asus86

    also meine hausbank ist die Sparkasse und die Pfändung läuft über die Targobank. Gut klar ich weiß das da Zinsen drauf kommen. Aber ich habe noch ca 16900€ offen, wenn ich Monatich die Pfändung laufen lasse, wenn ich alles sofort zahlen würde käme es auf 14000€. nehme ich einen Kredit auf, der in der summe 14000€ beträgt, komme ich auf ca 15500€ mit zinsen und allem drum und dran. Die Targobank hat mir auch eine Ratenzahlung angeboten, leider von 620 € und das ist einfach zuviel. ich weiß ich bin meiner Situation selbst dran schuld, aber bin ja nicht der einzigste der Sowas hat, gibt es keine Lösung. Ich werde es bei meiner Hausbank versuchen, kann es mir beim besten willen nicht vorstellen. Bringt ein persönliches gespräch mit der Targobank vllt noch irgendwas? habe es bisher immer nur telefonisch probiert.

    Kommentar von Harmonie2008 Harmonie2008Harmonie2008

    So ein Angebot macht Dich am Ende finanziell völlig platt. Du kannst ja auch nicht davon ausgehen, dass über die Jahre der Tilgung alles gut bei Dir läuft.

    Kommentar von asus86 asus86

    ja gut ich denke mir das so, ich zahle momentan 550€ kann mir meine stunden nicht auszahlen lassen, weil sich dadurch halt auch die rate erhöht, mir nehmen sie ca 1500€ vom weihnachtsgeld. wenn ich monatlich nur 400€ zahle, zahle ich im endeffekt vllt 5-6 monate länger (nur als beispielt) habe aber im jahr mehr als 3000€ mehr zur verfügung. darum geht es mir.

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    Kredit trotz lohnpfändung und negativer Schufa
    Antwort von Plasmafunke Plasmafunke

    Mit Lohnpfändung und einem negativen SCHUFA-Eintrag wird Dir niemand auf diesem Planeten mehr irgendwas leihen. Ausser die MAFIA, vielleicht.........

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    Kredit trotz lohnpfändung und negativer Schufa
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Nur die eigene Familie kann dir in der Situation behilflich sein.

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    Kredit trotz lohnpfändung und negativer Schufa
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn das Angebot von deiner jetzigen kontoführenden Bank kommt, kannst du höchstens privat Geld leihen, um diese Umfinanzierung durch zu führen. Eine andere Bank leiht dir NICHTS.

    Auch wenn du "Angebote" bekommst, zahlst du da nur drauf und hast hinterher noch höhere Schulden.

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    Kredit trotz lohnpfändung und negativer Schufa
    Antwort von Harmonie2008 Harmonie2008

    Hände weg. Die Geldhändler die Dir Geld geben nehmen hohe Zinsen und Gebühren. Vielleicht musst Du noch eine überteuerte Kredit-Ausfall-Versicherung abschließen. Und wenn Du mal in den Zahlungsverzug kommst, dann wird es richtig teuer.

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    wegen ein eidestaatlichen versicherung lohnpfändung in der ausbildung?
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    ... wird einem die zukunft versaut

    Wer es zu einer EV kommen lässt, hat sich das i.d.R. selbst zuzuschreiben. Es gibt immer die Möglichkeit, sich vorher mit den Gläubigern zu einigen, wenn man das ernsthaft will und nicht vorsätzlich in die Überschuldung gegangen ist.

    Kommentar von Branda1996 Branda1996Branda1996

    sowas gibt es?? warum müsst ihr hier eigentlich immer vom schlimmsten ausgehen habt ihr auch mal davon gehört das es vllt durch einen unfall, weil man keine entsprechende versicherung hatte, dazu gekommen sein kann ????????

    Kommentar von Branda1996 Branda1996Branda1996

    und ich will doch die ausbildung erfolgreich abschließen um dann meine schulden zu bezahlen versteht hier das keiner???

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Sag das deinen Gläubigern - bevor sie die EV abfordern. Nur wer kooperativ ist und von sich aus aktiv wird, kann auf Verständnis hoffen. Wer den Kopf in den Sand steckt ist selber schuld.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    durch einen unfall, weil man keine entsprechende versicherung hatte

    ach ja und die anderen sind schuld?!

    Musst dich eben mit denen, die dich oder wer auch immer in Regress nehmen, darauf verständigen, die Forderung nach Beendigung der Ausbildung zu begleichen.

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    wegen ein eidestaatlichen versicherung lohnpfändung in der ausbildung?
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    was beklagst du dich?

    Du hast doch über deine Verhältnisse gelebt, oder hat dir die Schulden jemand geschenkt?

    Der Arbeitgeber kommt im Regelfall nicht dahinter, wenn du eine EV abgibst. Allerdings durch Abgabe der EV gibst du ja auch deine Bankverbindung an und da kann es durchaus sein, dass der Gläubiger einen PfÜB für deinen Arbeitsgeber beantragt.

    Ein Pfändungsbeschluss könnte bei deinem Arbeitgeber etwas aufstossen.

    Versuche dich mit deinem Gläubiger gütig auf eine Rückzahlung der Schulden zu einigen.

    Kommentar von Branda1996 Branda1996Branda1996

    du bist echt low man kann auch anders in schulden geraten als nur über seine verhältnisse gelebt zu haben ,also wenn man keine ahnung hat einfach mal die fresse halten .hier geht es darum jemanden zu helfen und wenn man es nicht will dann ignoriert man die fragen.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv
    man kann auch anders in schulden geraten als nur über seine verhältnisse gelebt zu haben
    

    Genau im gleichen Verhältnis wie die Dicken auch meistens was an der Schilddrüse haben und davon zunehmen, dass sie anderen beim Essen zugucken.

    Kommentar von Branda1996 Branda1996Branda1996

    noch so ein klugscheisser ich will gar nicht wissen was für probleme ihr so habt haha :D

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Klugscheisser, soso.......xD . Kommst du dir nicht selber ein bisschen lächerlich vor? Wer hat denn hier die Pfändung? Du oder ich? Wer ist also (vermutlich) blöder?

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    man kann auch anders in schulden geraten

    da stimme ich dir zu, allerdings seltener in deinem Alter!

    also wenn man keine ahnung hat einfach mal die fresse halten

    ob ich Ahnung von der Materie habe, kannst du ja bestens beurteilen

    Viel Spaß zu deinem Arbeitsverhältnis und deinem weiteren Lebensverlauf.

    Kommentar von Branda1996 Branda1996Branda1996

    es geht nicht um hier bei und der um den es hier geht hat die schulden vererbt bekommen

    Kommentar von Branda1996 Branda1996Branda1996

    und ob du ahnung hast kann ich beurteil. ich sehe ja wie du auf meine frage antwortest und einer der ahnung hat würde nicht gleich vom schlechten ausgehen

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Schulden vererbt bekommen

    Interesssant, musst ja ein sehr kluges Köpfchen sein, der nie davon Wind bekommen hat, dass ein Erbe ausgeschlagen werden kann.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Nachtrag:

    Hier wurden die Schulden geerbt und an andere Stelle entstanden sie durch einen Unfall

    Branda1996, sortiere mal was du schreibst.

    Ach übrigends, deine nette Äußerung mir gegenüber beanstande ich nicht, sollen ruhig andere hier lesen, was du für eine nette Ausdrucksweise hast.

    "also wenn man keine ahnung hat einfach mal die fresse halten"

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    was für Zufälle es doch am heutigen Feiertag so gibt, da hat doch glatt ein weiterer User, der sich heute neu hier bei gutefrage.net anmeldete auch das Problem mit geerbten Schulden; http://www.gutefrage.net/frage/meint-ihr-es-ist-moeglich-trotz-eidesstaatlicher-versicherung-eine-wohnung-zu-bekommen-

    Nehme doch mal Kontakt mit dem auf.

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    wegen ein eidestaatlichen versicherung lohnpfändung in der ausbildung?
    Antwort von brummhummel brummhummel

    Der arbeitgeber kriegt das sehr wohl mit . säumigen Gläubigern droht nun mal die EV -egal ob was zu holen ist -oder nicht . Das ist leider nur ein allzuofter Kündigungsgrund - ob wirklich legal vermag ich nicht zu beurteilen . nun dein nächster Schritt wird sein Privatinsolvenz anmelden zu müssen .

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    wegen ein eidestaatlichen versicherung lohnpfändung in der ausbildung?
    Antwort von tapri tapri

    wenn dein Lohn gepfändet werden kann, was ich nicht glaube weil ein Azubigehalt ja nciht allzu hoch ist - dann bekommt das Arbeitgeber es auch mit. Eine reine ev ist deine Privatsache und wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt. Wenn du allerdings in einer Firma arbeitest die viel mit Bargeld zu tun hat oder im Sicherheitsbereich, dann kann es sein, dass der AG immer mal wieder eine Bonitätsprüfung derMitarbeiter macht, denn bei manchen Jobs kommt es nicht so gut, wenn man Schulden hat

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    wegen ein eidestaatlichen versicherung lohnpfändung in der ausbildung?
    RatgeberHelden Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Die EV steht im öffentlichen Schuldnerverzeichnis, die kann jeder einsehen.

    Zahl ab jetzt deine Schulden ab, geh jobben, spende Blut, mach alles, damit du deine Gläubiger ruhiugstellen kannst und mach keinen Cent neuschulden.

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    wegen ein eidestaatlichen versicherung lohnpfändung in der ausbildung?
    Antwort von Laliluchen Laliluchen

    Es wird ja nicht dein ganzer Lohn gepfändet sondern nur einen Teil. Dir muss aber soviel übrig gelassen werden, das es gerade noch so zum Leben reicht. Da du in der Ausbildung nicht soviel verdienst, nehme ich an dass dir das Geld nicht genommen wird. Du musst ja noch Leben können.

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    Pfändung bei AlG ll ??
    Antwort von aramis2907 aramis2907

    Um zu pfänden benötigt er doch einen Titel - da hätte der Gerichtsvollzieher vor der Pfändung aber mal bei euch vorbeikommen müssen...

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    Pfändung bei AlG ll ??
    Antwort von cortijero cortijero

    Bis zum Pfändungsfreibetrag darf er das. Warum habt ihr erst Schulden gemacht? Nun bist du am jammern. Euer Vermieter möchte doch nur das Geld, das ihm zusteht.

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    Pfändung bei AlG ll ??
    Antwort von kati3015 kati3015

    Er kann dein Kontopfänden aber nicht deinem AG verbieten dir dein Gehalt zu zahlen. Des Pfändungsfreibetrag musst du trotzdem bekommen. Alles was über diesem Betrag liegt kann er pfänden lassen.

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    Betreibung durch Privatperson
    Antwort von cymbeline cymbeline

    Theoretisch ja, allerdings ist dies ist nur über ein ordentliches Betreibungsverfahren möglich. Eine Übersicht des Ablaufes findest Du auf http://www.schulden.ch/dynasite.cfm?dsmid=75349

    Sofern ein Zahlungsbefehl erfolgt sollte in diesem Fall Rechtsvorschlag erhoben werden und ein Gerichtsverfahren angestrebt werden, da die Betreibung ja wohl missbräuchlich erfolgt ist.

    Aus Deiner Schilderung zweifle ich zudem daran, dass der Anwalt von Y von der Übertragung weiss. Hat X mit dem Anwalt von Y Kontakt aufgenommen? Falls nicht würde ich den Anwalt freundlich darauf hinweisen, dass eine Übertragung stattgefunden hat und ihm eine Kopie der Übertragungsurkunde mitschicken.

    X würde seinen Job sehr wahrscheinlich nicht verlieren, selbst wenn der Lohn gepfändet würde. Privatschulden des Arbeitnehmers gehen den Arbeitgeber nichts an. Ausserdem kann man dem Arbeitgeber die Situation ja auch erklären.

    Kommentar von DieEdda DieEdda

    Ich glaube auch nicht, das der Anwalt davon weiß. Wir haben alles zum Glück schriftlich gemacht, unterschrieben etc. Selbst die Hausverwaltung bestand auf eine Kopie. Das scheint Y vergessen zu haben. Dann hoffe ich mal das mein X sich nicht unterkriegen läßt und wir das gemeinsam schaffen. Ihr seid eine große Hilfe, Danke!

    LG, Edda

    Kommentar von DieEdda DieEdda

    Mir fällt siedend heiß ein, das Y noch 2 Wohnungsschlüssel hat, die er wegen der Geldforderung nicht raus rückt und als X aus dem Urlaub kam, lag die Post nicht im Briefkasten sondern auf dem Esstisch IN der Wohnung. Demzufolge kann Y die Abwesenheit von X ausnutzen um Betreiberbriefe verschwinden zu lassen. X sollte schnellstmöglich Y wegen Hausfriedensbruch anzeigen... :(

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    Betreibung durch Privatperson
    Antwort von JLCLMS JLCLMS

    So einfach ist das nicht. Zunächst muss Y das Beitreibungsverfahren anstrengen, das heißt er muss zum Beitreibungsamt des Kantons und dort ein Beitreibungsbegehren stellen. Dazu muss er einen Kostenvorschuss auf die Kosten abhängig von der Höhe der Beitreibungssumme leisten. Dann wird X der Zahlungsbefehl zugestellt. Wohlgemerkt X, nicht etwa dem Arbeitgeber von X! Gegen diesen muss X innerhalb 10 Tagen Widerspruch einlegen wenn er der Meinung ist dass die Forderung ungerechtfertigt ist. DAS SOLLTE X UNBEDINGT TUN, denn ansonsten erhält die Beitreibung Rechtskraft und Y kann daraus vollstrecken lassen, auch beim Arbeitgeber von X

    Der Widerspruch: "Der Schuldner kann innerhalb von zehn Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehl die Forderung oder einen Teil davon bestreiten, indem er dies schriftlich oder mündlich auf dem Betreibungsamt erklärt. Dieser Akt ist die Erhebung eines Rechtsvorschlags. Mit dem Rechtsvorschlag ist die Betreibung gestoppt und das Betreibungsamt unternimmt von sich aus nichts. Der Gläubiger erhält vom Betreibungsamt nach Ablauf der zehntägigen Bestreitungsfrist sein Doppel des Zahlungsbefehls mit Vermerk „Rechtsvorschlag nicht erhoben“ oder „Rechtsvorschlag erhoben“ zurück. Ein Rechtsvorschlag führt dazu, dass der Gläubiger vor Gericht geltend machen muss, weshalb er die Forderung für gerechtfertigt erachtet." Das müsste Y dann innerhalb von 12 Monaten tun, sonst ist der Anspruch darauf verwirkt und er muss eine erneute Beitreibung veranlassen. Gepfändet werden kann dann erst nach einem Gerichtsurteil.

    Kommentar von DieEdda DieEdda

    Vielen Dank für deine Antwort. Die Betreibungssumme wäre eine Kaltmiete von 1280,00 SFR. Nun weiß ich auch das Y einen Kredit laufen hat und ich gehe davon aus, das er diesen schneller abzahlen möchte. Auf dem Formular steht aber -schriftlich- das er die Kaution auf X überträgt. Somit dürfte er doch auch so keine Chancen haben, oder?

    Nun hat X die Wohnung gekündigt um wieder nach Deutschland zu kommen. Könnte er auch hier betrieben werden?

    LG Edda

    Kommentar von DieEdda DieEdda

    X hat grad eine SMS von Y bekommen worin steht, das er die Lohnpfändung mittels Anwalt schnellstmöglich durchziehen wird und er heute noch Post bekäme. Ich hab einen Hass auf Y, zumal er noch Geldschulden an X aus vergangenen Tagen hat. Aber das wird schnell vergessen, bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf :(

    Kommentar von JLCLMS JLCLMSJLCLMS

    Wenn das so einfach wäre, würde er es wohl machen, und nicht damit drohen. So einfach ist das aber nicht. Mach dich doch mal selber schlau: http://de.wikipedia.org/wiki/Betreibung

    Kommentar von cymbeline cymbelinecymbeline

    Ganz meine Meinung... Ich bezweifle sogar, dass Y überhaupt schon mit einem Anwalt geredet hat, wenn er so reagiert. Der scheint ja nicht wirklich einen Plan davon zu haben, wie das Ganze abläuft.

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    Lohnpfändung zu unrecht rückforderbar
    Antwort von Tisha Tisha

    Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldners. Sie ist in den Paragrafen 850 bis 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

    Grundsätzlich kann jeder Gläubiger, der eine vollstreckbare Forderung (Titel) gegen einen Schuldner hat, die Entgeltforderung des Schuldners gegen dessen Arbeitgeber pfänden und sich überweisen lassen.

    Um eine "Kahlpfändung" des Arbeitnehmers zu vermeiden und um einen vertretbaren Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen bei einer Lohnpfändung herzustellen, hat der Gesetzgeber die Pfändung von Arbeitseinkommen eingeschränkt. Unterschieden werden:

    unpfändbare Einkommensteile (§ 850a ZPO) bedingt pfändbare Einkommensteile (§ 850b ZPO) Pfändungsfreigrenzen (§ 850c ZPO) Sie ist zum Schutz der Arbeitnehmer stark eingeschränkt. So sind bestimmte Bezüge überhaupt nicht, andere nur zum Teil pfändbar (z. B. Urlaubsgeld, Überstundenlohn).

    Unpfändbar sind:

    50 Prozent der Vergütung von Mehrarbeit das Urlaubsgeld Aufwandsentschädigungen und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen 50 Prozent des Weihnachtsgeldes oder des 13. Monatsgehaltes (höchstens aber 500 Euro) Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird Erziehungsgelder Studienzulagen Sterbe- und Gnadenbezüge Blindenzulagen In aller Regel auch unpfändbar sind die so genannten bedingt pfändbaren Einkommensteile, etwa:

    (Unterhalts-)Renten fortlaufende Einkünfte aus Stiftungen Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, die zu Unterstützungszwecken gewährt werden Sie können nur aufgrund besonderer gerichtlicher Entscheidung gepfändet werden, wenn durch die Vollstreckung in das sonstige Vermögen des Schuldners die Forderung nicht in voller Höhe getilgt werden kann und die Pfändung der "Billigkeit" entspricht. Das ist in der Praxis eher die Ausnahme.

    Pfändbar ist das verbleibende Nettoeinkommen des Arbeitnehmers bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze. Die Pfändungsfreigrenze beträgt seit 1. Juli 2005 mindestens 989,99 Euro und erhöht sich, wenn der Schuldner nahen Angehörigen Unterhalt gewährt. Auf die alle zwei Jahre übliche Anpassung der Grenze wurde 2007 verzichtet, so dass die Werte zumindest bis zum 30. Juni 2009 unverändert bleiben.

    Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfolgt auf Antrag des Gläubigers beim Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Rechtspfleger erlässt dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dem Arbeitgeber zuzustellen ist.

    Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Teil feststellen. Innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses muss er dem Gläubiger dann Auskunft erteilen (§ 840 ZPO):

    ob er zur Zahlung bereit ist ob andere Personen Ansprüche auf das Arbeitseinkommen geltend machen ob bereits andere Pfändungen vorliegen Nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses darf der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nur noch den pfändungsfreien Teil ausbezahlen. Den darüber hinausgehenden Betrag muss er an den Gläubiger des Arbeitnehmers weiterleiten.

    Vom Arbeitgeber weiter zu beachten ist:

    Liegen mehrere Pfändungen verschiedener Gläubiger vor, so muss er diese in der Reihenfolge ihrer Zustellung berücksichtigen (§ 804 Absatz 3 ZPO). Der Arbeitgeber haftet für Fehler, die ihm bei der Pfändung unterlaufen. Weigert sich der Arbeitgeber, an den Gläubiger zu zahlen, so kann der Gläubiger unter Umständen gegen den Arbeitgeber vollstrecken. Die dem Arbeitgeber durch die Lohnpfändung entstehenden Kosten werden ihm nicht grundsätzlich ersetzt, soweit einzelvertraglich mit dem Arbeitnehmer nicht anders vereinbart Lohnpfändungen rechtfertigen - bis auf wenige Ausnahmen - keine Kündigung des Arbeitnehmers. Aber bitte auch mal hier nachlesen: http://www.caritas-deggendorf.de/einrichtungen/insolvenzberatung/ratgeber_lohnpf...

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