Lohnkürzung - neue und gute Antworten

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    Lohnabzug bei verursachten Schäden? Ist das erlaubt?
    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari

    Ja - nach deiner Schilderung liegt mindestens Grobe Fahrlässigkeit vor wenn nicht sogar schon Vorsatz. Der jetzige Schaden kann aber nur innerhalb der Verjährungsfristen nach BGB geltend gemacht werden. Ausschlussfristen aus einem Tarif- oder Arbeitsvertrag finden hier keine Anwendung mehr - es empfiehlt sich auch noch zusätzlich eine Abmahnung auszusprechen.

    Vom Lohn darf es nur dann abgezogen werden, wenn wirksam Vertragsstrafen vereinbar waren, ansonsten musst du den Weg allen irdischen gehen und es im Zuge eines Mahnverfahrens eintreiben ggf auch klagen, denn ein Verursacher haftet grundsätzlich für einen Schaden

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    Lohnabzug bei verursachten Schäden? Ist das erlaubt?
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Nein.

    Als Arbeitgeber hast Du die Aufsichtspflicht. Und wenn Dir schon bekannt war, dass er Schäden verursacht, hättest Du ihn nicht weiter verhandeln lassen dürfen.

    Ob er das absichtlich gemacht hat, um Dich zu schädigen, oder aus Unwissenheit, sei mal dahingestellt. Aber finanziell zur Verantwortung darfst Du ihn nicht ziehen.

    Es sei denn, Du kannst tatsächlich nachweisen, dass es Absicht war, dann könntest Du ihn auf Schadenersatz verklagen.

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    Lohnabzug bei verursachten Schäden? Ist das erlaubt?
    Antwort von DahleRieger DahleRieger

    Hallo,

    Nun dir als AG ist es nicht erlaubt sofort Schaden die durch den AN erfolgten vom Lohn ein zu behalten.

    Du musst ihm grobes Verschulden nachweisen, können, so wie ich das verstanden habe, hat es ja bereits im Vorfeld Gespräche und Abmahnungen gegeben.

    Du bist verpflichtet ihm einen Namensauflistung zu kommen zu lassen in der die Gründe genau erklärt sind, warum du ihn in Schadenersatz nimmst,

    Wenn Du es vom Gehalt einbehalten möchtest, dann nur bis zu der ihm zustehenden Pfändungsfreigrenze.

    Wir haben das früher auch so gehandhabt und das Geld immer rein vorsorglich auf ein Sperrkonto eingezahlt und dies bei unserem Anwalt hinterlegt, Um einer Anklage der Bereicherung im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.

    Gruß eines AG im Ruhestand

    Wir

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    Lohnabzug bei verursachten Schäden? Ist das erlaubt?
    Antwort von Malustra Malustra

    Vom Lohn abziehen geht gar nicht, dem Mitarbeiter steht der volle Lohn zu.

    Unabhängig davon kannst Du ihn verklagen, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

    Kommentar von DahleRieger DahleRiegerDahleRieger

    das ist nicht korrekt Er darf unter gewissen Umständen etwas einbehalten

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    Lohnabzug bei verursachten Schäden? Ist das erlaubt?
    Antwort von P2211 P2211

    Ich glaube wenn es nicht im Arbeitsvertrag verankert ist, das er für Zuwiderhandlungen aufkommen muss, ist Lohnabzug anfechtbar. Besser kommt mann zuerst mit Abmahnung.

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    Lohnabzug bei verursachten Schäden? Ist das erlaubt?
    Antwort von Ratface Ratface

    ja klar, ist doch einfaches aufrechnen

    er hat ne forderung gegen dich, lohn

    du gegen ihn, schadensersatz

    darf man eigentlich aufrechnen

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Aber nur bis zur Pfändungsfreigrenze...

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