Ja - nach deiner Schilderung liegt mindestens Grobe Fahrlässigkeit vor wenn nicht sogar schon Vorsatz. Der jetzige Schaden kann aber nur innerhalb der Verjährungsfristen nach BGB geltend gemacht werden. Ausschlussfristen aus einem Tarif- oder Arbeitsvertrag finden hier keine Anwendung mehr - es empfiehlt sich auch noch zusätzlich eine Abmahnung auszusprechen.
Vom Lohn darf es nur dann abgezogen werden, wenn wirksam Vertragsstrafen vereinbar waren, ansonsten musst du den Weg allen irdischen gehen und es im Zuge eines Mahnverfahrens eintreiben ggf auch klagen, denn ein Verursacher haftet grundsätzlich für einen Schaden
das ist nicht korrekt Er darf unter gewissen Umständen etwas einbehalten