http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/igz_tarifvertrag_4c_screen.pdf ... Seite 8 - § 5 einsatzbezogene Zulage ... wenn es "dein" Tarifvertrag ist
Lohnerhoehung - neue und gute Antworten
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0ab wann gibt es mehr lohn bei einer zeitarbeitsfirmaAntwort von
stelaristelari
Mehr Lohn würde eine andere Eingruppierung bedeuten und die ist aber abhängig von den Anforderungen des auszuübenden Stellung. Ok, man könnte um ein paar Cent an übertrafilicher Zulage feilen, doch die würde von einer Tariferhöhung aufgefressen werden, die im Januar 2013 ansteht.
nun meine frage , ist es richtig das man nach einem Jahr durchgehender beschäftigung beim gleichem kunden mehr grundlohn bekommt?
das ist wiederum von der Gnade deines Zuhälters abhängig, ein rechtlicher Anspruch besteht nicht.
Ein arbeitskollege von mir hat dieses schon nsch zehn monaten bekommen
Glück für Ihn, Pech für dich
und nun heißt es dieses gibt es nicht mehr
gab es noch nie - jedenfalls nicht verpflichtend und ausschließlich auf freiwilliger Basis des Zuhälters
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0ab wann gibt es mehr lohn bei einer zeitarbeitsfirmaAntwort von
daCypherdaCypher
Die Chefs kommen eher selten mal auf die Idee, den Mitarbeitern einfach so eine Lohnerhöhung anzubieten. Also musst du selbst einen Termin mit dem Chef absprechen und eine Lohnerhöhung verhandeln.
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0ab wann gibt es mehr lohn bei einer zeitarbeitsfirmaAntwort von
mops09mops09
da musst du sie schon drauf ansprechen. freiwillig zahlen die das wohl kaum aus. was steht denn in deinem vertrag? und was heißt denn: gibt es nicht mehr - so ein quatsch. das ist immer verhandlungssache - egal in welchem arbeitsverhältnis.
(p.s. kenne keinen, der überhaupt so lange bei eine za tätig ist^^) -
1ab wann gibt es mehr lohn bei einer zeitarbeitsfirmaAntwort von
michinefmichinef
Wenn Du Deine Arbeit besonders gut machst, solltest Du nach einer Lohnerhöhung fragen.
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0Lohnerhöhung TVöD nur für Gerkschafter?Antwort von
SilkchenSilkchen
Die Lohnerhöhung bekommst du auch als Nicht-Gewerkschaftsmitglied.
Kommentar von
axelku Erstamal danke für die schnelle Antwort.Frage:beziehst Du Deine Antwort auf den Ausschnitt vom Arbeitsvertrag oder meinst du das im Allgemeinem?
Kommentar von
SilkchenSilkchen Ich bin selbst im öffentlichen Dienst tätig und Nicht-Gewerkschafttsmitglied.
Kommentar von
axelku Hallo,das hat damit glaube ich nichts zu tun wenn ich einige Beiträge richtig geesen hab.Das kann auch am Arbeitgeber liegen ob er zahlt oder nicht bei Nickt-Gewerksachftern
Also in unserem ZA-TArifvertrag habe ich sowas gelesen und habe auch eine geringfügige Erhöhung bekommen. Nun ist die Frage gibt es einen neuen Tarifvertrag und vorallem welcher Tarifvertrag wird gefragt.
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/igz_tarifvertrag_4c_screen.pdf §5 einsatzbezogene Zulage (S. 8) ... sicherlich ist das gemeint!
Die einsatzbezogene Zulage ist freiwillig und von keinem bestimmten Datum an abhängig