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wozu ?? einfach online gucken http://video.takeitfree.info/
da gibs z.b die 6. staffel von two and a half men
was will man mehr

Nein. Das ist in der Regel nicht möglich. Außer Du bist Stammkunde und kaufst regelmäßig hochpreisige Neufahrzeuge.
zj1000 am 22. Dezember 2009 16:53 Stammkunde muss nicht mal sein.

Wenn ihr keinen Vertrag aufgesetzt habt, keine Zeugen habt und auch sonst keine Beweise, dass das Geld übergeben wurde, so steht Aussage gegen Aussage und du wirst das Geld wahrscheinlich nicht mehr sehen (könnte ja sonst jeder behaupten, ihm wurde Geld nicht zurückgezahlt).
kommt drauf an was er/sie/es mit dem geld gemacht hat! dirkt ausgegeben? oder auf sein konto eingezahlt?! bei einzahlung ist der einzigste aber auch geringste beweis da, das der jenige etwas bekommen hat. aber die einzahlung belegt nicht das es dein geld ist! aber es ist "sichtbar"!!!

und sicherlich warts du auch so schlau und hast keinen vertrag darüber gemacht?...kennst den spruch wohl nicht...bei geld hört die freundschaft auf... ich wünsch dir dennoch viel glück dabei dieses geld zurück zu bekommen..iss viel kohle
Ja sicher...Geldeintreiber engagieren. Er behält 20-30% und du bekommst 70-80% (je nach Vereinbarung) der geliehenen Geldsumme zurück.
Wie kannst du das nur machen? Versuch an sein Gewissen zu appelieren, aber ich glaube nicht, das du es zurückbekommst.

jetzt könntest du Freundschaft schließen mit "binpleite"

Nein, hast Du nicht, wenn derjenige behauptet, es nicht bekommen zu haben.
Wenn Du so große Summen verleihst, dann schreib einen Schuldschein! Auch wenn es für Deine Mutter, Deinen Freund oder Deine Schwester ist!

Rein rechtlich gesehn sieht das wirklich schlecht aus. Ich kann dir aber meinen Schoßhund zur Verfügung stellen.
Bild/er:

wenn du keine zeugen noch was schiftliches hast dann nein..du hast keinen anspruch..

sowas nennt man dummheit. die kohle wirst du nicht wieder sehen, hoffentlich lernst du daraus
typischer fall von selbst dran schuld
sanne172 am 18. Dezember 2009 16:14 Warum denn noch mal nachtreten?
Ganz so selbstgerecht muss ja nicht sein.
Wenn derjenige dem du es geliehen hast nicht will, wird es schwer sein. Du hast keinen Beweis. Also steht Aussage gegen Aussage...
Ja, wenn derjenige, dem Du ausgeholfen hast, ehrlich ist.