Lebenspartner - neue und gute Antworten

  • 0
    Wer hat mehr Rechte der leibliche Vater oder der Lebenspartner der mit dem Kind zusammenlebt?
    Antwort von JensGera JensGera

    wenn ich das so lese habe ich eine Vermutung. Der Kindsvater hat sich falsch verhalten wenn er iiirgendwann mal sich um sein Kind kümmert und nicht von Anfang an bemüht ist eine Bindung aufzubauen. Ist ja wohl klar das er dann auf Ablehnung stösst. Du hast auch eine gewisse Schuld da du eine Bindung hättest fördern müssen. Der richtige Weg wäre gewesen deinen Ex immer wieder aufzufordern sich um BEIDE Kinder zu kümmern. Kommt er dem nicht nach kannst du einen Umgangsentzug einfordern da ein Schaden für das Kind entsteht. Das kann aber nur das letzte Mittel sein. Ich hoffe es ist nicht´s an meiner Vermutung das es dir recht so war und du es gerne gesehen hättest wenn dein neuer Partner der Vater wäre und du es deshalb unterlassen hast dein Kind aufzuklären. Dieses Unterlassen ist im übrigen rechtlich bedenklich und der Schaden der beim Kind entsteht oder entstanden ist erheblich. Werde dir darüber klar das der Vater IMMER der EX ist ..... alles andere ist Wunschdenken. Setzt euch zusammen und versucht zu reden und aufzuarbeiten. 1. er hätte sich regelmässig kümmern müssen 2. du hättest am Ball bleiben müssen

    einen "psychischen Knacks" hat euer Kind schon ... siehe : Parental Alienation Syndrome

  • 0
    Wer hat mehr Rechte der leibliche Vater oder der Lebenspartner der mit dem Kind zusammenlebt?
    Hilfreichste Antwort von PrinzessinBrain PrinzessinBrain

    Hallo Nicol74. Dein neuer Lebenspartner hat gar keine Rechte am Kind und auch kein Umgangsrecht. Er hat nur die Rechte die du ihm einräumst, aber nicht vor dem Gesetzt, da hat er mit deinem Kind gar nichts zu tun. Und ja du musst deinem Ex das Kind mitgeben. Er hat das volle Umgangsrecht. Jetzt ist es aber in Deutschland so das die Eltern den Umgang unter sich regeln. Wenn das nicht klappt, so wie bei euch, weil er will und du nicht...dann habt ihr nur 2 Möglichkeiten. 1. Ihr geht zum Jugendamt und lasst euch dort beraten und zwischen euch beiden vermitteln. Oder 2. wenn du dich komplett verweigerst kann der Vater sein Umgangsrecht einklagen und wird es auch zu 100% bekommen. Also kannst du dir 2. sparen und somit auch viel Geld. Sicherlich ist das eine unglückliche Situation gerade, was ich aber nicht verstehe ist warum der Vater die Kleine nicht von Anfang an mitgenommen hat? Um viel Streit und Ärger zu vermeiden rate ich euch das ihr das ganz langsam angehen lasst. Die Kleine ist ja auch nicht alleine beim Umgang mit einem "Türonkel", das Geschwisterkind ist ja dabei. Mach ihm doch den Vorschlag das er erstmal ein paar Stunden mit der Kleinen verbringt wo du dabei bist und ihr das dann langsam steigert bis ihr auf dem Level vom älteren Geschwisterkind seid. Auch wenn die Kleine sich jetzt verweigert, das wird mit der Zeit anders und besser. Vielleicht findet sie es in ein paar Wochen toll das sie 2 Papas hat. Hab keine Angst davor und verweiger dich nicht. Er hat das recht und du kannst dir viel Streß und Ärger sparen wenn du ihm zu arbeitest und ihr beide an einem Strang zieht. Ich kann dich verstehen das es dir nicht gefällt das er jetzt nach 4 Jahren auf einmal ankommt und was will, aber er hat das Recht und du solltest es positiv sehen, denn so hast du mit deinem neuen Partner endlich mal Zeit für etwas Zweisamkeit und ihr könnt eure Kinderfreie Zeit genießen. Viele Ehepaare mit Kindern haben so einen Luxus nicht :-)

    Kommentar von Nicol74 Nicol74

    Erst einmal vielen lieben Dank für deine liebe und ausführliche Antwort... Scheinbar habe ich mich falsch ausgedrückt, denn ich verweigere ihm das Umgangsrecht nicht.../will ich auch nicht...ich möchte nur Stück für Stück, bis es solange wie bei dem großen Kind ist...und er will das nicht und das Jugendamt hält sich raus...was soll ich tun? Mich hat es nur mal interessiert...welche Rechte der Lebenspartner hat...

    Kommentar von PrinzessinBrain PrinzessinBrainPrinzessinBrain

    Da musst du nicht mit ihm diskutieren. Entweder er ist mit "Stück für Stück" einverstanden oder er lässt es ganz sein, das muss ihm klar sein. Du kommst ihm damit sehr entgegen und ihm sollte als erwachsenem Mann auch bewusst sein das man ein 4-jähriges Mädchen nicht so hopphopp vor vollendete Tatsachen stellen kann. Das Jugendamt würde dein Verhalten übrigens sehr loben und dich darin unterstützen, sie würden ihm erklären das es so genau richtig ist und er sich langsam rantasten muss. Falls er damit nicht einverstanden ist und dir mit einer Klage droht....lass ihn klagen, er schießt sich ein Eigentor, denn auch der Richter erzählt ihm das Selbe...er wird ihn fragen warum er offene Türen einrennen möchte...langsam anfangen und dann so innerhalb von 4-6 Monaten hin zum vollen Umgang ist der normale und richtige Weg.

  • 0
    Wer hat mehr Rechte der leibliche Vater oder der Lebenspartner der mit dem Kind zusammenlebt?
    Antwort von Lissy832 Lissy832

    der leibliche vater des kindes hat die rechte! dein partner hat garnichts! ja, es ist des vaters recht, das kind zu seinen umgängen mitzunehmen! wenn du das nicht willst, dann warte bis der mann klagt. ob dass dann so für dich spricht ist zwar sehr sehr fraglich aber du wolltest ja eine antwort! den kürzeren wird auf jeden fall nicht der vater ziehen!

    Kommentar von Nicol74 Nicol74

    wer sagt denn, das ich das nicht will...davon war nie die Rede...es geht eben nur um das Wohl des Kindes...das der Vater sich Stück für Stück annähern soll und das will er nicht und das Jugendamt hält sich momentan sehr zurück...Ich will ihm das Umgangsrecht nicht nehmen...ich finde es nur schwierig für das Kind, wo es ihn nicht kennt, nur den Lebenspartner und soll dann ins kalte Wasser geschmissen werden...

  • 1
    Wer hat mehr Rechte der leibliche Vater oder der Lebenspartner der mit dem Kind zusammenlebt?
    Antwort von urxoo urxoo

    naja vllt könntest du für deinen lebenspartner das sorgerecht für das kind beantragen? dann ist er der richtige papa. ich weiß nicht genau wie sowas geht, aber das wäre vllt ne idee?

    Kommentar von Nicol74 Nicol74

    das wäre schön, aber wer weiß, was da wieder daran hängt..

    Kommentar von Lissy832 Lissy832Lissy832

    dann müsste eine aoption stattfinden, die der kindesvater so bestimmt nicht zulassen wird!

    Kommentar von Nicol74 Nicol74

    ja da wird er nicht zustimmen...das Thema hatten wir schon einmal mit der Namensänderung

  • 1
    Wer hat mehr Rechte der leibliche Vater oder der Lebenspartner der mit dem Kind zusammenlebt?
    Antwort von Aspirin Aspirin

    nein, dein jetziger Partner hat keine Rechte! Dazu müsste er das Kind mit einverständnis des Vaters adoptieren.

    der leibliche Vater hat natürlich ein Umgangsrecht, er ist schliesslich der Vater.

    Ratsam und warscheinlich auch vom Jugendamt empfohlen wird es sein, das Kind gemeinsam an seinen leiblichen Vater zu gewöhnen.

    Kommentar von Nicol74 Nicol74

    schade... Ja soweit bin ich im "Bilde" Er möchte aber keine "Stück für Stück" Annäherung er will gleich "Voll und Ganz".. Habe das Jugendamt eingaschaltet...die haben gesagt, ich soll erst mal mitgeben und dann sprechen wir noch einmal...und seitdem ist Funkstille von seitens des Jugendamtes...

    Kommentar von winterschmacht winterschmachtwinterschmacht

    Gab es denn schon Kontakte zwischen deinem Ex-Mann und deinem jüngeren Kind? Wenn ja: Wie sind sie verlaufen? Falls du wirklich eine gewisse Gefährdung für dein Kind siehst durch diese Form des Umgangs und die schnelle Art der Umsetzung, dann melde dich noch mal beim Jugendamt. Manchmal kommt die Funkstille durch hohe Arbeitsauslastung zustande, dann braucht es vielleicht einen kleinen Hinweis deinerseits.

    Zumindest eine langsame Annäherung sollte sich wohl irgendwie machen lassen, wenn dein Kind seinen leiblichen Vater bisher nicht voll akzeptiert. Ablehnung durch sein eigenes Kind dürfte wahrscheinlich auch nicht im Sinne deines Ex-Mannes sein.

    Kommentar von Nicol74 Nicol74

    Danke...genauso sehe ich das auch..

  • 2
    Wer hat mehr Rechte der leibliche Vater oder der Lebenspartner der mit dem Kind zusammenlebt?
    Antwort von Snifkvo Snifkvo

    Wenn bei der Scheidung nicht geklärt wurde, wer das Sorgerecht bekommen soll, dann haben beide leiblichen Eltern das volle Sorgerecht. Meist wird es aber der Mutter zugesprochen, zu der das Kind ja auch meistens kommt. Wenn der Lebenspartner der Mutter kein Sorgerecht für das Kind beantragt hat (geht nur, wenn die Mutter zustimmt), dann hat er in Bezug auf das Bind garkeine Rechte. Also darf er nichteinmal schularbeiten unterschreiben, oder mit einem zu einer Behörde gehen, weil er vor dem Gesetz nichts mit dem Kind zu tun hat.

    Kommentar von Nicol74 Nicol74

    dachte da hätte sich vielleicht was geändert...trotzdem Danke

  • 3
    Wer hat mehr Rechte der leibliche Vater oder der Lebenspartner der mit dem Kind zusammenlebt?
    Antwort von hautecoture hautecoture

    du kannst entscheiden, du bist diejenige die die kinder gebohren hast, die mutter hatt immer das schlusswort in solchen sachen..am besten, lass dich beraten!!

    lg + viel glück

    Kommentar von Nicol74 Nicol74

    die Beratung habe ich mir ja beim Jugendamt geholt...leider in die andere Richtung...

    Kommentar von winterschmacht winterschmachtwinterschmacht

    Diese Antwort ist falsch, weil die Fragestellerin sich das Sorgerecht mit dem leiblichen Vater des Kindes teilt. Damit kann sie nicht mehr alleine entscheiden.

    Kommentar von hautecoture hautecoturehautecoture

    ja, aber hatt mehr chancen sie zu bekommen als der vater...

    Kommentar von Aspirin AspirinAspirin

    falsch, die Mutter hat nicht alleine zu entscheiden

    Kommentar von hautecoture hautecoturehautecoture

    ja, aber sie hatt mehr chancen!! sie hatt sie schliesslich erzogen, und gebohren..

    Kommentar von Aspirin AspirinAspirin

    Da gibt es keine "Chancen" da das Umgangsrecht gesetzlich ganz klar geregelt ist!

    Kommentar von hautecoture hautecoturehautecoture

    wenn es keine chancen mehr gibt, dann wäre breivik (dieser killer) schon längst im knast..und ich denke das gibt eine verhandlung die sehr lange gehen wird, wie die bei michael jackson, fast ein jahr lang -.-)

    Kommentar von winterschmacht winterschmachtwinterschmacht

    Wie kommst du auf diese Behauptung? Über das Sorgerecht wurde doch längst entschieden, so wie ich die Fragebeschreibung verstehe. Nur weil der Kindesvater sich trotz Sorgerecht nicht um den Umgang mit seinem Kind gekümmert hat, verliert er nicht plötzlich seine Rechte.

    Kommentar von Pfifferling1907 Pfifferling1907Pfifferling1907

    Das stimmt so nicht, der leibliche Vater hat genauso Rechte, wie das Recht auf Umgang! Wenn sich die Eltern nicht einigen können, dann haben Jugendamt und Familiengericht das letzte Wort!

    Kommentar von Nicol74 Nicol74

    das weiß ich doch!!!!...Ich will es ihm auch nicht nehmen!!! allerdings soll er sich annähern und nicht von Jetzt auf Gleich!!!!

    Kommentar von hautecoture hautecoturehautecoture

    okee :)

    wünsche dir noch viel glück!! :)

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.