Was sich ab juli 2012 bei lastschriften ändert, ist das du dann 8 wochen und nicht wie jetzt 6 wochen zeit hast, einer lastschrift zu widersprechen.
Aber es ändert sich (zumindest ist dieses und das eben beschriebene bei den sparkassen so) auch was zum negativen für den kunden zum juli 2012:
Wenn man jetzt zum beispiel bei einem supermarkt per ec- karte und lastschrift zahlt, beauftragt man damit dann ab juli 2012 direkt seine bank.
Früher beauftragte man damit die bank des supermarkts.
Das ist nur wieder eine rechtswidrige masche der sparkasse oder allgemein der banken.
Normalerweise gibt man bei lastschrift-zahlung per unterschrift der bank des supermarkts die erlaubnis den kaufbetrag vom konto einziehen zu dürfen.
Man beauftragt also einen dritten mit der einziehung, nicht seine bank direkt.
Deswegen stellt es keine reine dienstleistung der bank am kunden dar und darf somit nicht berechnet werden.
Mit der neuen regelung ab juli 2012 möchte man nun mal wieder abkassieren.
Ob das zulässig ist, wage ich stark zu bezweifeln.
Dein schreiben soll aussagen das du ab sofort, bei lastschrift, deine bank selber mit der einziehung beauftragen tust.
Nicht mehr den zahlungsempfänger. (Bank des supermarkts usw.)
Ich würde dieser regelung widersp rechen.
Selbstverständlich kannst du weiter lastschriften ausführen lassen.
Nur ab juli 2012 unter anderen bedingungen.