Das klingt für mich so, als ob du nun einen Kassenbon aufgetrieben hast, auf dem die Kette drauf ist. Hat das ein Freund mitbekommen und dann gleich das gleich wie du gekauft plus so eine Kette und dir nun den Kassenbon zugespielt? Ich meine, wie sonst sollte die Kette, die du in der Tasche hast sonst erfaßt worden sein? Du hast es ja zugegeben gehabt. Nun steh dazu und versuch das nicht noch im Nachhinein zu manipulieren bitte.
Ladendiebstahl - neue und gute Antworten
-
0Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?Antwort von
larry2010larry2010
was ist das den für eine logik?
erst eingesteckt und danach tippt es die tante an der kasse ein?
da stimm tdoch was nicht. da wird auch die kassierin befragt und nciht nur der bon als beweis gewertet
-
0Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?Antwort von
ViolinmusicViolinmusic
dann beschwer dich doch. geh in den laden zu dem typen und sags ihm. oder die könnens dir nicht beweisen wenn sie selbst so doof sind und es dir auf den bonn schreiben. sag die haben dir was anderes für die unterschrift gesagt ...
Kommentar von
asd123lol Ich bin mir nicht ganz sicher, aber die Unterschrift wahr glaube ich nur für meine richtige Adresse und eventuell 1 Jahr Hausverbot. Mehr glaub ich nicht, mich zu erinnern.
-
-
1Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?Antwort von
Blood1416Blood1416
wenn sie auf dem Bong steht hast du sie ja nicht gestholen also nein es gibt keine Rechtlichen schritte aber warum zum Teufel hast du da unterschriben ich meine ich würd das nie tun was sollte das.
Kommentar von
asd123lol Ich hatte ja erst am Abend mein wahrscheinliches Unrecht erkannt. Als ich Unterschrieben hatte, war mir einfach nur klar, Diebstahl - ertappt. Mehr nicht, hätte auch nie gedacht, das auf einmal der Betrag abgerechnet wurde für die Kette.
Kommentar von
Blood1416Blood1416 ABer du hättest nicht unterschreiben müssen nimand kann dich zwing.
-
1Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?Antwort von
kleinehexe1801kleinehexe1801
Ist schon ne komische Geschichte wnn du die Kette in der Tasche hattest und nicht an die Kasse gelegt hast kannst du sie auch nicht bezahlt haben. Wenn der Kassenbon als Bezahlung aber vorliegt kannst du ja deine Unschuld beweisen. Trotzdem alles sehr merkwürdig
Kommentar von
asd123lol Alles total absurd.
Steht aber komischerweise "Test Boys/Men XXX" darauf, und nicht "Boys/Men XXX", wie bei den anderen sachen. Echt total komisch.
-
0Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?Antwort von
Kaa42 Wieso versuchst du denn auch so etwas ? So etwas macht man doch nicht ! Ich weiß nicht , du hast diesen Zettel ja schon unterschrieben ... Ich denke es kommt auf den Ladenbesitzer an , denn der muss ja anzeige erstatten oder eben nicht .
Kommentar von
Blood1416Blood1416 auf welcher grundlage biteschön sol er ANzeige erstatten versuchter Diebstahl ist nicht strafbar
Kommentar von
WutklumpenWutklumpen Selbstverständlich.
Kommentar von
asd123lol Ich weiß echt auch nicht mehr weiter, zur Vorladung bin ich aufjedenfall schonmal eingeladen, den Kassenbon werde ich aufjedenfall vorzeigen.
-
0Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?Antwort von
MilchReisBrei o.o Wow so ein lustigen Fall schon lange nicht mehr gehört :D Mhm, ich denke du hast eigentlich für die Kette bezahlt und du bist jetzt der Besitzer. Auf jedenfall den Bon aufheben und damit zur Polizei gehen. Viel Glück
Mfg MilchReisBrei
-
-
0Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?Antwort von
WeihnachtsduftWeihnachtsduft
Ich verstehe den Sachverhalt nicht so ganz ... wie kann denn die Kette aufgeführt sein, obwohl du sie nicht an der Kasse abgegeben hast? Die Verkäuferin muss das doch scannen?!
Kommentar von
asd123lol Das ist mir auch nicht so ganz klar, einfach absurd.
-
0Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?Antwort von
KateBellSurfing nein,du solltest das einklagen dein beweis ist der kassnebon viel glück noch, LG,Kate
-
1Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?Antwort von
tresbien7 ich denke schon, wenn du es unterschrieben hast allerdings würde ich trotzdem zum laden zurück gehen und ihnen das zeigen..
-
0vorgeladen wegen ladendiebstahlAntwort von
wronglyNeowronglyNeo
Wie kann es sein, dass du direkt ohne Verurteilung Strafe bezahlen musst? Wenn, dann wäre dies doch im Zuge einer außergerichtlichen Einigung, und dann wäre die Sache sowieso 'gegessen'.
Kommentar von
tradaixtradaix Eine sogenannte Fangprämie wird sofort fällig (AGB).
Kommentar von
nella2178 ich weis nicht ich habe das aber schon gelesen mann muss immer 50 euro bezahlen aber trotzdem wurde ich vorgeladen ...
-
0vorgeladen wegen ladendiebstahl
Hausverbot für mindestens drei Monate in der Filiale.
Im Erstfall eine Abmahnung und Unterrichtung der Eltern. Im Zweitfall zusätzlich die Einschaltung des Jugendamts und bei einer Verurteilung die Ableistung von Sozialstunden. Im Drittfall Kinderheim.
Kommentar von
nella2178 so krass?? .. okey es war mein erstes mal ... du scheinst ahnung zu haben ..pass auf kannst du mir vielleich noch eine frage beantworten wenn du es weist ? also ich muss nächste woche mittwoch zur polizei meine aussage machen ..und die person für die ich geklaut habe droht mir wenn ich die wahrheit sage das sie micht anzeigt wegen verleumdnug ... kommt sie damit durch ? soll ich die aussage verweigern oder was soll ich tun
-
0vorgeladen wegen ladendiebstahlAntwort von
Frager93xDFrager93xD
sozialstd. und hausarest
Kommentar von
nella2178 wirklich sozialstd, ?
Kommentar von
Frager93xDFrager93xD ja ganz sicher kenn auch jemanden der hat nur eine schachtel kippen gekluat und bekam halbes jahr hausverbot und glaub 25 sozialstd.
aber das ist ja auch richtig SO ! wie kan man nur so blöd sein und was klauen mit nem wert von villt. 10 euro hahahaha
-
0Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?Antwort von
BraunerBaer123BraunerBaer123
Eine Verurteilung wegen Diebstahl kann auch nach 3 Jahren bestraft werden, wenn Du die Geldstrafe nicht gezahlt hast oder die Freiheitsstrafe noch nicht abgesessen hast.
http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html
Auf den Wert der gestohlenen Sache kommt es nicht an..
-
0Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?Antwort von
helmutgerkehelmutgerke
offenbar quält dir dein Gewissen doch auch noch nach Jahren.
Rein rechtlich ist die Sache abgehackt, juristisch ausgedrück verjährt.
Aber moralisch leidest du doch auch und vermutlich kannst du die Leute in der Apotheke auch nicht so richtig in die Augen schauen, oder?
Fertige ein Schreiben ohne Preisgabe deines Namens, indem du dich für die Tat entschuldigst und lege die 15 EUR mit in den Briefumschlag den du an den Inhaber der Apotheke adressierst.
Kommentar von
TETTETTETTET Verjährt ist da noch nichts.
Kommentar von
helmutgerkehelmutgerke nach 3 Jahren Verjährung gemäß § 78 Abs. 3 Satz 5 StGB
-
1Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?Antwort von
ZandoMZandoM
Hey, ich gebe dir die Antwort:) Du brauchst keinerlei Angst zu haben außer wegen Deinem schlechten Gewissen! Denn die Straftat (Diebstahl) ist nach drei Jahren verjährt! Also kann Dir rein Gesetzlich GARNICHTS!!! mehr passieren! Ich hoffe das ich Dir damit einigermaßen Helfen konnte? Und es muss Dir auch echt nicht peinlich sein so eine Frage zu stellen, denn wer behauptet immer ehrlich und korrekt durch`s Leben zu gehen und niemals eine Grenze zu überschreiten ,der LÜGT! Keiner ist vollkommen, und ich denke mal das ist auch gut so.Es heißt ja nicht um sonst " man lernt nie aus". LG
Kommentar von
LinuxCobraLinuxCobra Falsch.
Ein Diebstahl nach § 242 StGB kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden. Die Verjährungsfrist richtet sich hier nach § 78 III Nr. 4 StGB und beträgt 5 Jahre.
Zudem können Verjährungsfristen ruhen.
Siehe zb : http://www.rechtstipps.net/Rechtstipps/472/Die-Verfolgungs-Verjaehrung-bei-Straftaten/
-
0Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?Antwort von
Kingplayer74 Wenn sie keine Beweise haben dann nicht, aber wenn du es zugeben würdest, würde der Geschäftsführer meiner Meinung nach dich nicht mehr Anzeigen.
-
0Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?Antwort von
Reiseflitz Hallo, wieso solltest du nach 3 Jahren (!!!) noch erwischt werden, wie soll das denn gehen, die Tat ist doch schon vorüber, du kannst doch gar nicht mehr erwischt werden oder verstehe ich da was falsch? Oder meinst du belangt werden. Ich meine, Diebstähle verjähren nach 5 Jahre ab der Tat. (??) Aber dann müsste dich ja jemand angezeigt haben bzw. du zeigst dich aufgrund deines schlechten Gewissens selbst an. Gruss Reiseflitz
-
0Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?Antwort von
isomatteisomatte
DAS KOMMT DARAUF AN,WIE DU DICH ANSTELLST !!! ABER BESTRAFT WERDEN,KANNST DU NACH 3 JAHREN FÜR DIESEN DIEBSTAHL NICHT MEHR !
Kommentar von
TETTETTETTET Shift-Taste kaputt? Diebstahl verjährt erst nach 5 Jahren.
Kommentar von
isomatteisomatte Meinst Du Er bekommt nach 3 Jahren noch eine Anzeige,weil Er eine Creme für 15 € geklaut hat . Da haben die Gerichte besseres zu tun als solche Lappalien zu bestrafen .
Kommentar von
TETTETTETTET Also die Frage, die ich gelesen habe lautet:
Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?
Darauf lautet die einzig korrekte Antwort: JA
Kommentar von
isomatteisomatte EINFACHER LADENDIEBSTAHL !!! Keine Bestrafung mehr nach 3 Jahren ! Kannst Du hier Nachlesen : § 78 Abs.3 Nr.5 StGB !!!
Kommentar von
TETTETTETTET Kann ich nicht, denn es kommt Nr. 4 zum Zuge da Diebstahl lt. §242 StGB mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Zudem möchte ich Dich bitten, mich nicht anzubrüllen.
Kommentar von
helmutgerkehelmutgerke zutreffener wäre wohl eher § 248a StGB
Kommentar von
TETTETTETTET Was auch immer das an der Strafandrohung ändert?
-
1Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?Antwort von
LinuxCobraLinuxCobra
näheres zu den Verjährungsfristen sind in §§78 ff StGB zu finden.
Nein, auf dem Kassenbon steht 12:15 uhr und der Diebstahl wurde gegen 12:30 voll aufgedeckt. Also es ist schon mein Kassenbon, ich verstehe es einfach nicht.
also angenommen, du solltest recht haben. Dann sind da wohl zwei Sachen gleichzeitig passiert. Du hast eine Kette geklaut. Und dir wurde von der Kassiererin eine Kette berechnet, die du ihr nicht vorgelegt hast. Was die Berechnung des Wechselgeldes den Bon usw. angeht, bist du als Kunde dran, dies unmittelbar nach dem Kauf zu prüfen. Ansonsten kannst du da nichts mehr reklamieren. Also, die Kassieren hat also eine Kette berechnet, die du nicht vorhattest zu kaufen. Also hättest du da sofort widersprechen müssen, ansonsten ist es nun dein Pech. Und zeitgleich hast du aber eine Kette eingesteckt, die du ohne bezahlen zu wollen rausnehmen wolltest, wobei dich dere Detektiv ertappt hat und dir das angelastet hat und du es ja auch zugegeben hast. Und dafür wirst du nun mit allen Konsequenzen leben müssen.