Ladendiebstahl - neue und gute Antworten

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    Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Das klingt für mich so, als ob du nun einen Kassenbon aufgetrieben hast, auf dem die Kette drauf ist. Hat das ein Freund mitbekommen und dann gleich das gleich wie du gekauft plus so eine Kette und dir nun den Kassenbon zugespielt? Ich meine, wie sonst sollte die Kette, die du in der Tasche hast sonst erfaßt worden sein? Du hast es ja zugegeben gehabt. Nun steh dazu und versuch das nicht noch im Nachhinein zu manipulieren bitte.

    Kommentar von asd123lol asd123lol

    Nein, auf dem Kassenbon steht 12:15 uhr und der Diebstahl wurde gegen 12:30 voll aufgedeckt. Also es ist schon mein Kassenbon, ich verstehe es einfach nicht.

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    also angenommen, du solltest recht haben. Dann sind da wohl zwei Sachen gleichzeitig passiert. Du hast eine Kette geklaut. Und dir wurde von der Kassiererin eine Kette berechnet, die du ihr nicht vorgelegt hast. Was die Berechnung des Wechselgeldes den Bon usw. angeht, bist du als Kunde dran, dies unmittelbar nach dem Kauf zu prüfen. Ansonsten kannst du da nichts mehr reklamieren. Also, die Kassieren hat also eine Kette berechnet, die du nicht vorhattest zu kaufen. Also hättest du da sofort widersprechen müssen, ansonsten ist es nun dein Pech. Und zeitgleich hast du aber eine Kette eingesteckt, die du ohne bezahlen zu wollen rausnehmen wolltest, wobei dich dere Detektiv ertappt hat und dir das angelastet hat und du es ja auch zugegeben hast. Und dafür wirst du nun mit allen Konsequenzen leben müssen.

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    Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?
    Antwort von larry2010 larry2010

    was ist das den für eine logik?

    erst eingesteckt und danach tippt es die tante an der kasse ein?

    da stimm tdoch was nicht. da wird auch die kassierin befragt und nciht nur der bon als beweis gewertet

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    Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?
    Antwort von Violinmusic Violinmusic

    dann beschwer dich doch. geh in den laden zu dem typen und sags ihm. oder die könnens dir nicht beweisen wenn sie selbst so doof sind und es dir auf den bonn schreiben. sag die haben dir was anderes für die unterschrift gesagt ...

    Kommentar von asd123lol asd123lol

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber die Unterschrift wahr glaube ich nur für meine richtige Adresse und eventuell 1 Jahr Hausverbot. Mehr glaub ich nicht, mich zu erinnern.

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    Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?
    Antwort von Blood1416 Blood1416

    wenn sie auf dem Bong steht hast du sie ja nicht gestholen also nein es gibt keine Rechtlichen schritte aber warum zum Teufel hast du da unterschriben ich meine ich würd das nie tun was sollte das.

    Kommentar von asd123lol asd123lol

    Ich hatte ja erst am Abend mein wahrscheinliches Unrecht erkannt. Als ich Unterschrieben hatte, war mir einfach nur klar, Diebstahl - ertappt. Mehr nicht, hätte auch nie gedacht, das auf einmal der Betrag abgerechnet wurde für die Kette.

    Kommentar von Blood1416 Blood1416Blood1416

    ABer du hättest nicht unterschreiben müssen nimand kann dich zwing.

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    Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?
    Antwort von kleinehexe1801 kleinehexe1801

    Ist schon ne komische Geschichte wnn du die Kette in der Tasche hattest und nicht an die Kasse gelegt hast kannst du sie auch nicht bezahlt haben. Wenn der Kassenbon als Bezahlung aber vorliegt kannst du ja deine Unschuld beweisen. Trotzdem alles sehr merkwürdig

    Kommentar von asd123lol asd123lol

    Alles total absurd.

    Steht aber komischerweise "Test Boys/Men XXX" darauf, und nicht "Boys/Men XXX", wie bei den anderen sachen. Echt total komisch.

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    Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?
    Antwort von Kaa42 Kaa42

    Wieso versuchst du denn auch so etwas ? So etwas macht man doch nicht ! Ich weiß nicht , du hast diesen Zettel ja schon unterschrieben ... Ich denke es kommt auf den Ladenbesitzer an , denn der muss ja anzeige erstatten oder eben nicht .

    Kommentar von Blood1416 Blood1416Blood1416

    auf welcher grundlage biteschön sol er ANzeige erstatten versuchter Diebstahl ist nicht strafbar

    Kommentar von Wutklumpen WutklumpenWutklumpen

    Selbstverständlich.

    Kommentar von asd123lol asd123lol

    Ich weiß echt auch nicht mehr weiter, zur Vorladung bin ich aufjedenfall schonmal eingeladen, den Kassenbon werde ich aufjedenfall vorzeigen.

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    Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?
    Antwort von MilchReisBrei MilchReisBrei

    o.o Wow so ein lustigen Fall schon lange nicht mehr gehört :D Mhm, ich denke du hast eigentlich für die Kette bezahlt und du bist jetzt der Besitzer. Auf jedenfall den Bon aufheben und damit zur Polizei gehen. Viel Glück

    Mfg MilchReisBrei

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    Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?
    Antwort von Weihnachtsduft Weihnachtsduft

    Ich verstehe den Sachverhalt nicht so ganz ... wie kann denn die Kette aufgeführt sein, obwohl du sie nicht an der Kasse abgegeben hast? Die Verkäuferin muss das doch scannen?!

    Kommentar von asd123lol asd123lol

    Das ist mir auch nicht so ganz klar, einfach absurd.

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    Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?
    Antwort von KateBellSurfing KateBellSurfing

    nein,du solltest das einklagen dein beweis ist der kassnebon viel glück noch, LG,Kate

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    Ladendiebstahl aber trotzdem mit bezahlt auf dem Kassenbon ?
    Antwort von tresbien7 tresbien7

    ich denke schon, wenn du es unterschrieben hast allerdings würde ich trotzdem zum laden zurück gehen und ihnen das zeigen..

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    vorgeladen wegen ladendiebstahl
    Antwort von wronglyNeo wronglyNeo

    Wie kann es sein, dass du direkt ohne Verurteilung Strafe bezahlen musst? Wenn, dann wäre dies doch im Zuge einer außergerichtlichen Einigung, und dann wäre die Sache sowieso 'gegessen'.

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    Eine sogenannte Fangprämie wird sofort fällig (AGB).

    Kommentar von nella2178 nella2178

    ich weis nicht ich habe das aber schon gelesen mann muss immer 50 euro bezahlen aber trotzdem wurde ich vorgeladen ...

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    vorgeladen wegen ladendiebstahl
    Hilfreichste Antwort von tradaix tradaix

    Hausverbot für mindestens drei Monate in der Filiale.

    Im Erstfall eine Abmahnung und Unterrichtung der Eltern. Im Zweitfall zusätzlich die Einschaltung des Jugendamts und bei einer Verurteilung die Ableistung von Sozialstunden. Im Drittfall Kinderheim.

    Kommentar von nella2178 nella2178

    so krass?? .. okey es war mein erstes mal ... du scheinst ahnung zu haben ..pass auf kannst du mir vielleich noch eine frage beantworten wenn du es weist ? also ich muss nächste woche mittwoch zur polizei meine aussage machen ..und die person für die ich geklaut habe droht mir wenn ich die wahrheit sage das sie micht anzeigt wegen verleumdnug ... kommt sie damit durch ? soll ich die aussage verweigern oder was soll ich tun

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    vorgeladen wegen ladendiebstahl
    Antwort von Frager93xD Frager93xD

    sozialstd. und hausarest

    Kommentar von nella2178 nella2178

    wirklich sozialstd, ?

    Kommentar von Frager93xD Frager93xDFrager93xD

    ja ganz sicher kenn auch jemanden der hat nur eine schachtel kippen gekluat und bekam halbes jahr hausverbot und glaub 25 sozialstd.

    aber das ist ja auch richtig SO ! wie kan man nur so blöd sein und was klauen mit nem wert von villt. 10 euro hahahaha

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    Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?
    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123

    Eine Verurteilung wegen Diebstahl kann auch nach 3 Jahren bestraft werden, wenn Du die Geldstrafe nicht gezahlt hast oder die Freiheitsstrafe noch nicht abgesessen hast.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

    Auf den Wert der gestohlenen Sache kommt es nicht an..

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    Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    offenbar quält dir dein Gewissen doch auch noch nach Jahren.

    Rein rechtlich ist die Sache abgehackt, juristisch ausgedrück verjährt.

    Aber moralisch leidest du doch auch und vermutlich kannst du die Leute in der Apotheke auch nicht so richtig in die Augen schauen, oder?

    Fertige ein Schreiben ohne Preisgabe deines Namens, indem du dich für die Tat entschuldigst und lege die 15 EUR mit in den Briefumschlag den du an den Inhaber der Apotheke adressierst.

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Verjährt ist da noch nichts.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    nach 3 Jahren Verjährung gemäß § 78 Abs. 3 Satz 5 StGB

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    Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?
    Antwort von ZandoM ZandoM

    Hey, ich gebe dir die Antwort:) Du brauchst keinerlei Angst zu haben außer wegen Deinem schlechten Gewissen! Denn die Straftat (Diebstahl) ist nach drei Jahren verjährt! Also kann Dir rein Gesetzlich GARNICHTS!!! mehr passieren! Ich hoffe das ich Dir damit einigermaßen Helfen konnte? Und es muss Dir auch echt nicht peinlich sein so eine Frage zu stellen, denn wer behauptet immer ehrlich und korrekt durch`s Leben zu gehen und niemals eine Grenze zu überschreiten ,der LÜGT! Keiner ist vollkommen, und ich denke mal das ist auch gut so.Es heißt ja nicht um sonst " man lernt nie aus". LG

    Kommentar von LinuxCobra LinuxCobraLinuxCobra

    Falsch.

    Ein Diebstahl nach § 242 StGB kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden. Die Verjährungsfrist richtet sich hier nach § 78 III Nr. 4 StGB und beträgt 5 Jahre.

    Zudem können Verjährungsfristen ruhen.

    Siehe zb : http://www.rechtstipps.net/Rechtstipps/472/Die-Verfolgungs-Verjaehrung-bei-Straftaten/

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    Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?
    Antwort von Kingplayer74 Kingplayer74

    Wenn sie keine Beweise haben dann nicht, aber wenn du es zugeben würdest, würde der Geschäftsführer meiner Meinung nach dich nicht mehr Anzeigen.

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    Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?
    Antwort von Reiseflitz Reiseflitz

    Hallo, wieso solltest du nach 3 Jahren (!!!) noch erwischt werden, wie soll das denn gehen, die Tat ist doch schon vorüber, du kannst doch gar nicht mehr erwischt werden oder verstehe ich da was falsch? Oder meinst du belangt werden. Ich meine, Diebstähle verjähren nach 5 Jahre ab der Tat. (??) Aber dann müsste dich ja jemand angezeigt haben bzw. du zeigst dich aufgrund deines schlechten Gewissens selbst an. Gruss Reiseflitz

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    Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?
    Antwort von isomatte isomatte

    DAS KOMMT DARAUF AN,WIE DU DICH ANSTELLST !!! ABER BESTRAFT WERDEN,KANNST DU NACH 3 JAHREN FÜR DIESEN DIEBSTAHL NICHT MEHR !

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Shift-Taste kaputt? Diebstahl verjährt erst nach 5 Jahren.

    Kommentar von isomatte isomatteisomatte

    Meinst Du Er bekommt nach 3 Jahren noch eine Anzeige,weil Er eine Creme für 15 € geklaut hat . Da haben die Gerichte besseres zu tun als solche Lappalien zu bestrafen .

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Also die Frage, die ich gelesen habe lautet:

    Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?

    Darauf lautet die einzig korrekte Antwort: JA

    Kommentar von isomatte isomatteisomatte

    EINFACHER LADENDIEBSTAHL !!! Keine Bestrafung mehr nach 3 Jahren ! Kannst Du hier Nachlesen : § 78 Abs.3 Nr.5 StGB !!!

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Kann ich nicht, denn es kommt Nr. 4 zum Zuge da Diebstahl lt. §242 StGB mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Zudem möchte ich Dich bitten, mich nicht anzubrüllen.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    zutreffener wäre wohl eher § 248a StGB

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Was auch immer das an der Strafandrohung ändert?

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    Kann man nach 3 Jahren noch wegen Diebsahl bestraft werden?
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    näheres zu den Verjährungsfristen sind in §§78 ff StGB zu finden.

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