Hallo Capoeraz, du kannst eine Kurzzeitkennzeichen (das sind die roten Kennzeichen) bei deiner Zulassungsstellt beantragen. Damit kannst du das Fahrzeug, falls es bereits abgemeldet ist, dorthin fahren. Es kostet zwischen 30 und 70 Euro und ist für 5 Tage gültig. Eine Anmeldung kostet ca. 20 Euro und die Nummernschilder 30-40 Euro. Auf dieser Seite www.ratgeberautokauf.de habe ich mich informiert, bevor ich mir im letzten Monat ein Auto zugelegt habe. Vielleicht hilft sie Dir ja auch weiter. MfG
Kurzzeitkennzeichen - neue und gute Antworten
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0Gebrauchtauto anmelden - Auto steht jedoch woandersAntwort von
driver83driver83
gibt 3 möglichkeiten
- der verkäufer meldets an
- der verkäufer holt ne 5-tages zulassung
- du meldest es an
anmelden kann mas nur wenn man den kaufvertrag hat. jetzt kommts drauf an - hast du bereits was bezahlt (anzahlung) ? dann kannst den brief dir schicken lassen, auto anmelden, kennzeichen mitbringen und dann vor ort anmontieren und heimfahren. genau des mach ich nämlich in 3 wochen auch. für die anmeldung brauchst noch ausweis und den schein von der versicherung (dazu musst daten aus dem brief an die versicherung schicken).
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0Gebrauchtauto anmelden - Auto steht jedoch woandersAntwort von
weissheitweissheit
Soviel ich weiß, benötigst Du zum Anmelden nur den Kaufvertrag, Deinen Personalausweis, den Brief und den Schein, da im Schein auch steht, wann der nächste TÜV fällig ist, bei abgelaufenem TÜV kann es Schwierigkeiten geben. Das Auto selbst ist nicht erforderlich, Nummernschilder bekommst Du vor Ort. Viel Glück
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1Mit einem Kurzzeitkennzeichen von Schweiz nach DeutschlandAntwort von
marcopolo89marcopolo89
hab dir noch was anderes gefunden, jedoch auch da: eine Begrenzung für die CH:
Tagesausweis
Ausstellung eines Tagesausweises
Notwendige Unterlagen
Fahrzeugausweis (Fahrzeug muss betriebssicher sein) oder Original-Prüfbericht (lesbare Kopien oder Fax werden akzeptiert)
Identifikation der Person
Original Führerausweis, ID-Karte, Pass, Ausländerausweis
bei Firmen zusätzlich einen HR-Auszug und
eine Vollmacht bei Vertretungen
Zahlung
Tagesausweise sind bar, mit EC-direkt oder Postkarte am Schalter direkt zu bezahlen
eine Kaution von 300 Franken ist zur Sicherstellung für Personen und Firmen mit ausserkantonalem Wohnsitz bzw. Firmensitz zu hinterlegen
Gültigkeitsdauer
Tagesausweise können für 24, 48, 72 oder 96 Stunden bezogen werden
das Tagesschild darf frühestens 3 Tage im Voraus bezogen werden
die mit dem Tagesausweis abgegebenen Tagesschilder sind spätestens beim Ablauf der Gültigkeit des Tagesausweises abzugeben (Schalter, Briefkasten oder Postaufgabe[Datum der Postaufgabe gilt])
Tagesausweise können nur bis zur maximalen Gültigkeitsdauer (96 Stunden) verlängert werden. Die Verlängerung muss während der Laufzeit erfolgen.
Voraussetzungen an das Fahrzeug Bei Fahrzeugen deren erste Inverkehrssetzung mehr als 10 Jahre zurückliegt und die letzte Prüfung länger zurückliegt, als der für die entsprechende Fahrzeugart geltende Nachprüfintervall ( VTS Art. 33 ) vorgibt, muss ein amtlicher Prüfbericht oder eine aktuelle Betriebssicherheitsbestätigung (nicht älter als 30 Tage) eines anerkannten Garagebetriebs (Inhaber eines Händlerschildes vom Kanton Luzern) vorgelegt werden können.
Örtlicher Geltungsbereich Der Tagesausweis ist nur für Fahrten in der Schweiz gültig.
Ausnahmen können bei
Fahrten ins Ausland zwecks Änderungen an der Karosserie oder am Motor
*** sportlichen Veranstaltungen (Motocross, Rallye, etc.) ***
gestattet werden.
Für Fahrzeugexport oder –import ist ein Exportschild bei der entsprechenden Zulassungsbehörde vom Standort des Fahrzeuges zu holen.
Verwendung Fahrzeuge, welche mit einem Tagesausweis versehen sind, dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens neun Personen im Fahrzeug befinden. Der Tagesausweis darf nicht für den Transport von gefährlichen Güter oder Sachentransporte mit schweren Motorfahrzeugen oder mit Anhängern, deren Gesamtgewicht mehr als 3500 kg beträgt, verwendet werden.
Versicherung Der Halter, der sich um einen Tagesausweis bewirbt, hat der vom Kanton abzuschliessenden Kollektiv-Haftpflichtversicherung beizutreten. Er hat seinen Prämienanteil vor Bezug des Ausweises zu entrichten. Stellt er der Behörde die Kontrollschilder nach Ablauf ihrer Gültigkeit nicht rechtzeitig zu, so schuldet er für jeden weiteren Tag eine Zusatzprämie. Gehen die Kontrollschilder nach Ablauf der Gültigkeit nicht rechtzeitig bei der Behörde ein, so veranlasst sie deren polizeiliche Einziehung.
Fahrzeuge mit Tagesausweisen sind nur gegen Haftpflicht versichert.
Kosten
Rechtsgrundlage Artikel 20, 20a und 21 Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)
Sperre Halter, welche die mit Tagesausweis verbundenen Bedingungen nicht beachten, können vom weiteren Bezug solcher Ausweise ausgeschlossen werden.
Quelle: http://www.strassenverkehrsamt.lu.ch/nav_lnk_strassenverkehr/index/nav_lnk_strv_...
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0kurzzeitkennzeichen mit versicherung????Antwort von
DerHansDerHans
Ein solches Kurzzeitkennzeichen ist nur für Überführungsfahrten gedacht. Das bekommst du nur gegen Vorkasse, für die damit zusammenhängende Haftpflichtversicherung. Ohne ein solches Kennzeichen darfst du das Fahrzeug höchstens an den Straßenrand schieben.
Für mehrere Wochen gibt es das nicht. Da könntest du nur einen Kurzzeittarif abschließen, der ziemlich teuer ist. Die meisten Versicherer berechnen dafür einen Mindestbeitrag
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0kurzzeitkennzeichen mit versicherung????Antwort von
zoooomzoooom
Wenn du ein auto auf deinen Namen anmelden willst, musst du eine EVB-Nummer vond er Versicherung haben, sonst geht gar nichts. Egal ob es die dauerhaften Kennzeichen sind oder die kurzfristigen, du brauchst diese Nummer, um versichert zu sein. Liegt die Nummer nicht vor, kannst du kein Auto anmelden und bekommst auch keine Schilder, ergo darfst du das Auto auch keinen cm bewegen.
Kommentar von
DerHansDerHans An den Rand schieben kannst du es gerade noch
Kommentar von
zoooomzoooom Und wenn dann vergisst die Handbremse anzuziehen und das Auto auf ein anderes rollt? :o) Kann alles passieren.
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0kurzzeitkennzeichen mit versicherung????Antwort von
Saarland60Saarland60
Was du meinst sind Überführungskennzeichen. Die werden genutzt zum Überführen oder Probefahren. Die gelten immer 5 Tage, du bekommst sie auf der Zulassungsstelle und du brauchst von einer Versicherung deiner Wahl eine EVB-Nummer. Normalerweise verlangen die Versicherungsgesellschaften dafür nichts, wenn du hinterher den Wagen regulär bei ihnen versicherst.
Was der Händler für eigene Zwecke hat, sind rote Händlerkennzeichen, die aber heute kein Händler mehr an Kunden herausgibt.
Wenn du ein Auto kaufst, versicherst du das aber ganz normal, es sei denn, du musst es eben überführen.
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straight90 also zur arbeit oder so kann ich damit nicht rumfahren bis die versicherung abgeschlossen ist oder?
Kommentar von
Saarland60Saarland60 Das ist eigentlich nicht zulässig, aber auffallen wird das nicht.
Nur ist deine Frage an sich schon blödsinnig. Was willst du denn andauernd mit diesen Überführungskennzeichen?
Du willst das Auto doch wohl länger nutzen als 5 Tage, oder? Wozu also Überführungskennzeichen, die du BEZAHLEN musst, wenn du nach 5 Tagen schon wieder zur Zulassungsstelle musst, um reguläre Kennzeichen zu besorgen, die du wieder BEZAHLEN musst?
Was soll das?
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straight90 was kostet das anmelden eines fahrzeugs ?...und die kennzeichen bei der zulassungsstelle? was muss ich denn alles bezahlen wenn ich mit meinem ersten fahrzeug zur zulassungsstelle fahre?
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Saarland60Saarland60 Du ruft bei einer Versicherung deiner Wahl an und lässt dir eine so genannte EVB-Nummer geben. Diese Nummer brauchst du unbedingt, sonst bekommst du keine Zulassung.
Wenn du das Auto gekauft hast bekommst du natürlich die Wagenpapiere. Mit diesen Wagenpapieren und der EVB-Nummer gehst du zur Zulassungsstelle und lässt das Auto zu. Das kostet 2 neue Nummernschilder plus Zulassungsgebühren, die Kosten sind bundesweit unterschiedlich, aber du kannst mit ungefähr 70-80 Euro rechnen.
Du darfst dann sofort fahren, den Versicherungsvertrag bekommst du mit der Post zugeschickt.
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straight90 Werden die bei der zulassungsstelle den Wagen genau unter die lupe nehmen? der wagen hat noch bis februar tüv..werden die dann den trotzdem überprüfen ob alles in ordnung ist??
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Saarland60Saarland60 Eine Zulassungsstelle ist eine Verwaltungsbehörde, keine Autowerkstatt. Die überprüft keinen TÜV.
Es reicht, dass das Auto noch TÜV hat. Wenn es keinen TÜV hätte, würde es gar nicht zugelassen werden.
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straight90 ok und was ist mit den steuern? wenn ich den wagen auf meinem namen zulasse.. muss ich dann die steuern für dieses jahr zahlen, obwohl der verkäufer es schon getan hat ?
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Saarland60Saarland60 Der Verkäufer bekommt anteilig seine Steuern für dieses Jahr zurück.
Du musst anteilig Steuern für dieses Jahr bezahlen.
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straight90 wo und wann zahle ich die steuern?..
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Saarland60Saarland60 Meine Fresse!
Steuern zahlt man ans Finanzamt. Und zwar wenn man einen Steuerbescheid erhalten hat.
Kommentar von
straight90 und solange darf ich aber damit fahren oder?
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0kurzzeitkennzeichen mit versicherung????Antwort von
Locke334Locke334
Ein Kurzzeit Kennzeichen ist nur für 5 Tage gültig. Eine Versicherung solltest du vorher schon haben, schließlich brauchst du die Nummer zum Anmelden. Wie teuer, ist unterschiedlich, wenn du bei der Versicherung bleibst ist es meist umsonst.
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0kurzzeitkennzeichen mit versicherung????Antwort von
hanno33hanno33
die kurzkennzeichen sin automatisch versichert. wenn sie abgelaufen sind solltest du das auto richtig versichern, sonst droht großer Ärger.
Kommentar von
Locke334Locke334 Ganz falsch !
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Saarland60Saarland60 Völliger Blödsinn.
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straight90 also gibt es keine kennzeichen mit versicherung?
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Saarland60Saarland60 Meine Güte! Gibt es hier eigentlich nur PISA-Schüler?
Gültige Fahrzeugkennzeichen sind immer versichert. Ohne Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein motorisiertes Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Überführungskennzeichen (umgangssprachlich auch Kurzzeitkennzeichen genannt) machen davon keine Ausnahme. Aber kein Kennzeichen ist automatisch versichert.
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straight90 muss ich, wenn ich den wagen von dem typen abgekauft habe, den wagen bei der zulassungsstelle sofort anmelden oder kann ich erstmal mit den kennzeichen fahren?
Kommentar von
Saarland60Saarland60 Wenn du den Wagen gekauft hast, HAST DU NOCH GAR KEIN KENNZEICHEN!!!!
Ist das so schwer zu begreifen?
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DerHansDerHans Wenn der Verkäufer so blöd ist, dir seinen Wagen zu übergeben, ohne ihn abzumelden, könntest du damit theoretisch so lange fahren, bis die Polizei dich erwischt. So lange fährst du dann auf DESSEN RISIKO
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2Mit einem Kurzzeitkennzeichen von Schweiz nach DeutschlandAntwort von
marcopolo89marcopolo89
in der Schweiz gibt es eine "Vorläufige Verkehrsberechtigung"
hier ein Auszug vom Strassenverkehrsamt: Vorläufige Verkehrsberechtigung
Der/die Fahrzeughalter/in darf ein amtlich geprüftes Fahrzeug, für das der Fahrzeugausweis noch nicht erteilt wurde, mit den Kontrollschildern seines/ihres Fahrzeuges verwenden, das ausser Verkehr gesetzt werden soll, wenn das Formular "Vorläufige Verkehrsberechtigung" wahrheitsgemäss ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen ist.
Bei einer Zustellung der erforderlichen Unterlagen per Post kann das Fahrzeug mit einer "Vorläufigen Verkehrsberechtigung" am Tag der Postaufgabe in Verkehr gesetzt werden, sofern die Unterlagen vollständig und korrekt sind.
Bedingungen
Das Fahrzeug muss amtlich geprüft sein Betrf. Fahrzeugprüfung / Prüfungsintervalle informieren Sie sich bitte hier
Das Fahrzeug muss die Kontrollschilder jenes Fahrzeuges tragen, welches ausser Verkehr gesetzt werden soll (Fahrzeugwechsel)
Die erforderlichen Fahrzeugpapiere zur Einlösung des Fahrzeuges wurden dem Strassenverkehrsamt in Original zugestellt
Der elektronische Versicherungsnachweis (eVn) wurde durch die Versicherung dem Strassenverkehrsamt übermittelt und ist gültig (durch den Fahrzeughalter bei der Versicherung anzufordern)
Das Formular ist im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuweisen
Beschränkungen
Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt nur für Fahrten in der Schweiz
Anstelle eines leichten Fahrzeuges (z.B. Personenwagen) darf nicht ein schweres Fahrzeug (z.B. Lastwagen) vorläufig in Verkehr gesetzt werden
Die Berechtigung gilt bis zur Zustellung des Fahrzeugausweises, längstens aber 30 Tage ab Gültigkeitsbeginn des Versicherungsnachweises
Für Fahrzeuge, die provisorisch immatrikuliert sind oder mit Tagesausweis verwendet werden, ist die vorläufige Verkehrsberechtigung nicht gestattet
Quelle: http://www.strassenverkehrsamt.lu.ch/nav_lnk_strassenverkehr/index/nav_lnk_strv_...
Kommentar von
Schneekeksi88 Vielen Dank, für die Antwort. Man kann mit der vorläufigen Verkehrsberechtigung nicht nach Deutschland fahren? Hab ich das richtig verstanden?
Kommentar von
marcopolo89marcopolo89 ja das sieht so aus.
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0Mit einem Kurzzeitkennzeichen von Schweiz nach DeutschlandAntwort von
neurodocneurodoc
Das Kurzzeitkennzeichen kannst Du in Deutschland nur an Deinem Wohnort, bzw beim zuständigen Landratsamt bekommen, wenn Du keinen Wohnsitz in Deutschland hast, kann ich mir nicht vorstellen, daß das funktioniert.
Kommentar von
Schneekeksi88 Ok, naja hätte ja sein können dass das auch in der Schweiz funktioniert. Ansonsten ruf ich mal beim Strassenverkehrsamt an. Aber danke, für die Antwort.
Kommentar von
neurodocneurodoc Oder jemand aus Deutschland bringt Euch eins mit
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0Mit einem Kurzzeitkennzeichen von Schweiz nach DeutschlandAntwort von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig
du willst ein deutsches kurzkennzeichen, lebst aber in der schweiz? habe ich das richtig verstanden?
nein, das geht nicht.
Kommentar von
Schneekeksi88 Ja, wir leben in der Schweiz. In der Schweiz gibts sowas anscheindend nicht. Kurzzeitkennzeichen.
Kommentar von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig nein, das geht nicht. obs das bei euch wirklich nicht gibt, kannst du bei der zulassungsstelle erfragen. ihr habt dafür bspw. wechselkennzeichen. sowas ist in deutschland erst ganz neu.
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0Überführungskennzeichen oder An- bzw. Ummeldung am neuen Wohnort?Antwort von
JudiKa Vielen Dank für die Antworten! Tatsächlich habe ich mich aber gegen ein Überführungskennzeichen entschieden denn es hätte 90-100,- gekostet. Und so bin ich vor dem Umzug hingefahren, habe mich angemeldet und das KFZ dann gleich mit bzw. zugelassen.
Trotzdem vielen herzlichen Dank! :)
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0Kurzzeitkennzeichen zur Überführung mit KFZ Wechsel -schwierig-Antwort von
hokuscopus Diese Situation ist nur entstanden da kein Hänger momentan zum mieten verfügbar ist und ich nä. WE einen Hänger benötige. Da ich einen Hänger von einem Freund ausleihen kann, dieser aber weder Tüv noch ne Versicherung inne hat, spiele ich mit dem o.g. Gedanken ob es möglich ist mittels einem Kurzzeitkennzeichen das Motorrad zu überführen (auf dem Hänger). Da die Versicherungen ja i.d.R. das KZKZ ausstellen um im Nachhinein einen Versicherungsabschluß zu erhalten ist nun die Frage ob ich das Kennzeichen für den Hänger nutze und anschließend das Motorrad darauf versichere.
Wirr, oder?
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0Kurzzeitkennzeichen zur Überführung mit KFZ Wechsel -schwierig-Antwort von
JohannesJ54JohannesJ54
Die Versicherung für ein Jahr kostet 22.- Euro . Ich würde den Hânger angemeldet lassen.
Lohnt sich der Aufwand?
Du kannst einen Motorradanhänger leihen, wenn du den Händler gut kennst, beim Kumpel aus dem Club oder bei einer Anhängervermietung. Kostet z.B. 30.- Euro. ( achte auf die Steckdose, 7 oder 13 poplig)
Dann kannst du das Motorrad gut festbinden ( Gurte nicht vergessen) und hast keine Lauferei bei der Zulassungsstelle..
Wenn dein Anhänger zum TÜV muss, kannst du allerdings 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.
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0Vorgehensweise beim Kauf von GebrauchtwagenAntwort von
01Jonas01 Wie soll man dir das hier alles erklären ???
Such dir i-wo einen KFZ Meister und frag den ob er helfen kann.
Ich habe einen der nimmt dafür 5 Euro die Stunde....
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0Überführungskennzeichen oder An- bzw. Ummeldung am neuen Wohnort?Antwort von
Lkramann genau, ich würde auch erst am Freitag die Kennzeichen holen und dann mit dem Auto zum neuen Wohnort fahren. Das spart Geld und Nerven. http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-kennzeichen/kurzzeitkennzeichen hier findet man alle Infos, die man braucht und kann sie sogar gemütlich schicken lassen.
Bin vor ca. einem Jahr mit drei Kindern umgezogen. Ich hasse Umzüge.
Viel Erfolg und nicht so viel Streß dabei.
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0Überführungskennzeichen oder An- bzw. Ummeldung am neuen Wohnort?Antwort von
KristallstahlKristallstahl
Hole ihn am besten kurz vor dem Umzug ab. Dann brauchst du nicht doppelt Gebühren für An und Ummeldung bezahlen. Das Kurzzeitkennzeichen gilt auch an feiertagen und ist bis zu 5 Tage gültig. Damit kannst du dann zu deinem neuen Wohnort fahren und dein KFZ da anmelden. Ist die einfachste Lösung.
Vielen Dank :) Du gibst Dir ja richtig Mühe :) Ich glaub das könnte meinen Mann interessieren und wir müssen uns nicht so ein teures Auto mieten.
Danke!