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Hallo. Grundsätzlich muss der AG ein Betriebliches Eingliederungsmanagement(BEM) anbieten, wenn der AN innerhalb von 12 Monaten (von jetzt an zurückgerechnet, nicht das Kalenderjahr)mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähig war (egal ob am Stück oder "gestückelt"). Nähere Infos geben die Krankenkassen, das Integrations(fach)amt und andere Sozialbehörden. Guck dir mal meine Antwort und die Links darin in der folgenden Frage an, vielleicht hilft das weiter, sonst nochmal bei mir melden. http://www.gutefrage.net/frage/muss-der-ag-fuer-betriebliches-eingliederungsmana... LG bengelch

möchtest Du hier erkunden, wie oft Du auf Gelbschein fehlen kannst?
das hängt noch von der grösse der firma ab wen sie klein istist es unter umständen eine zu grosse zumutung und eine zu grosse belastung dan geht es auch schon früher

Wenn Dir der Arbeitgeber nachweisen kann, das kurz- bis mittelfristig keine Besserung in Sicht ist, kann er Dich aufgrund schlechter Prognose kündigen, das ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt ganz auf das Krankheitsbild an.
Pauschal kann man das so nicht sahen.

Es gibt keine Formel....das liegt immer im Ermessen des Arbeitgebers.

Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung
Dreistufiger Prüfungsaufbau
Quelle:
Ich würde auf Mutterschutz tippen und Kündigungsschutzklage einreichen.

www.123recht.de die Seite ist gut, da bekommst du sicher gute Ratschläge oder findest was zu deinem Fall.
Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes.
Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.
Dieses Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.
(http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=7087&ccheck=1)
Würde sofort zu nem Arbeitnehmer Rechtschutz gehen. Weiß nicht wer das in Deutschland ist aber in Österreich macht das die Arbeiterkammer bzw Gesellschaft. Kenne eure Gesetze zu wenig aber normalerweise müsstest du Kündigungsschutz haben! Alles Gute!!