Wir haben nur die halbe Kaution bezahlt, weil wir zum Einzug nicht das ganze Geld auftreiben konnten!>
Das ist nun nicht das Problem des Vermieters: Er hat einen Zahlungsanspruch innerhalb von drei Monaten seit Einzug gem. § 551 (1) BGB :-O
Außerdem mussten wir sehr lange auf versprochene Reperaturen warten, tropfene Toilette, rissiger Putz...
Es besteht kein Aufrechnungsgrund zur Kaution, allengfalls Mietkürzunganspruch :-O
Kündigung wegen genau diesem Grund. Ist das gerechtfertigt? Einfach so, ohne Abmahnung, es anzusprechen?
Eine fristlose Kündigung gem. § 543 (1) BGB wäre aus wichtigem Gtrund wirksam, einer Abmahnung bedurfte es nicht (§ 543 (3) S. 3)
Allerdings könnt ihr durch sofortigen Ausgleich der Forderung eine fristlose (!) Kündigung heilen.
Sollte der VM allerdings hilfsweise auch eine ordentliche Kündigung erklärt haben, wäre jedoch in drei Monaten die Wohnung endgültig gekündigt :-(
G imager761
jetzt hat unser Vermieter behauptet, das wir unseren Garten vernachlässigt hätten und uns nicht darum gekümmert hätten weil das Unkraut und Löwenzahn wächst. Das ist überhaupt nicht wahr, denn bevor wir eingezogen sind war alles zugewachsen und war nicht gepflegt. Haben insgesamt 8 Anhänger voll mit Gartenabfälle entsorgt. Da hat er sich auch aufgeregt weil er die Entsorgung zahlen müssen hat obwohl es ja sein Abfall ist. Wenn wir uns nicht um den Garten gekümmert hätten, dann frage ich mich warum soviel Abfall zusammen gekommen ist.
Die EG Mieter die brauchen sich nur beim Vermieter melden und beschweren obwohl wir nichts machen und schon sind wir die bösen. Er lässt sich nicht mit ihm reden und aussprechen und dann kommt immer der Kommentar "keine Diskussion" und legt auf!
Wir finden es so ungerecht was der mit uns macht und den anderen glaubt obwohl wir schon viel für ihn gemacht haben. Das ist wohl der Dank dafür.
Sie sollten dokumentieren, was Sie bereits schon alles gemacht haben, so dass Sie für den Fall einer Kündigung alles protokollieren können, was bisher gemacht wurde. Hier können auch Fotos hilfreich sein, die beweisen, dass die Anschuldigungen nicht stimmen, die Ihnen entgegen gebracht werden.
So wäre die Kündigung unwirksam.