Kündigungsgrund - neue und gute Antworten

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    Darf das unser Vermieter und ist das ein Kündigungsgrund?
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Ich denke nicht, daß die Störung der Hausfriedens allein darauf beruht, daß ihr eure Nachbarn nicht grüßt.

    Vielemehr dürften die angesprochenen zahlreichen Beschwerden der EG-Mietpartei bei ihrem Vermieter Grund für diese qualifizierte Abmahnung sein - und eine Kündigung wäre für den Fall, daß sie berechtigt sind und weiter anhalten, auch wirksam auszusprechen :-O

    G imager761

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    Darf das unser Vermieter und ist das ein Kündigungsgrund?
    Antwort von Hragor Hragor

    Du hast nichts zu befürchten. Ich würde an deiner Stelle eher ein Einwurf-Einschreiben an den Vermieter schicken und mich über den nächtlichen Lärm beschweren mit der Aufforderung dieses zu unterbinden.

    Grüße

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    Darf das unser Vermieter und ist das ein Kündigungsgrund?
    Antwort von Anwalt1952 Anwalt1952

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

    Selbstverständlich sind Sie nicht verpflichtet, die Nachbarn zu grüßen. Wir leben in einem Land der Demokratie wo jeder selbst entscheiden kann, mit wem er befreundet sein möchte und nicht. Seien Sie beruhigt, der von dem Vermieter vorgenannte Grund rechtfertigt keine Kündigung und würde von jedem Gericht abgewiesen werden, sofern der Vermieter dies in dieser Form begründen würde.

    Ich hoffe, dass ich Ihnen bei Ihrer Frage helfen konnte und wünsche Ihnen noch einen schönen und angenehmen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anwalt1952

    Hinweis : Die von mir erteilte Antwort basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. So ist es möglich, dass durch Hinzufügen oder Weglassen von wichtigen Informationen eine völlig andere Beurteilung die Folge sein kann.

    Kommentar von ClaudiaF1983 ClaudiaF1983

    jetzt hat unser Vermieter behauptet, das wir unseren Garten vernachlässigt hätten und uns nicht darum gekümmert hätten weil das Unkraut und Löwenzahn wächst. Das ist überhaupt nicht wahr, denn bevor wir eingezogen sind war alles zugewachsen und war nicht gepflegt. Haben insgesamt 8 Anhänger voll mit Gartenabfälle entsorgt. Da hat er sich auch aufgeregt weil er die Entsorgung zahlen müssen hat obwohl es ja sein Abfall ist. Wenn wir uns nicht um den Garten gekümmert hätten, dann frage ich mich warum soviel Abfall zusammen gekommen ist.

    Die EG Mieter die brauchen sich nur beim Vermieter melden und beschweren obwohl wir nichts machen und schon sind wir die bösen. Er lässt sich nicht mit ihm reden und aussprechen und dann kommt immer der Kommentar "keine Diskussion" und legt auf!

    Wir finden es so ungerecht was der mit uns macht und den anderen glaubt obwohl wir schon viel für ihn gemacht haben. Das ist wohl der Dank dafür.

    Kommentar von Anwalt1952 Anwalt1952Anwalt1952

    Sie sollten dokumentieren, was Sie bereits schon alles gemacht haben, so dass Sie für den Fall einer Kündigung alles protokollieren können, was bisher gemacht wurde. Hier können auch Fotos hilfreich sein, die beweisen, dass die Anschuldigungen nicht stimmen, die Ihnen entgegen gebracht werden.

    So wäre die Kündigung unwirksam.

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    Darf das unser Vermieter und ist das ein Kündigungsgrund?
    Antwort von Jimmybenry Jimmybenry

    Hi ClaudiaF1983,

    also vorab ich bin kein Rechtsanwalt ;-)

    Also das mit der Hausfriedensstörung gibt es zwar aber diese muss echt schon gravierende Belästigungen vorangegeangen sein. Ich hab da mal was gefunden, was Dir vielleicht hilft.

    --> http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_hausfr.htm

    Sollte bei Dir ne Abmahnung oder gar die Kündigung eintrudeln würde ich umgehend einen Anwalt aufsuchen.

    Kleiner Tipp von mir - führt ab sofort ein Lärmprotokoll. Falls es später zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt könnt ihr dieses vorlegen. Immer mit Datum und genauer Uhrzeit und was passiert ist.

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    Darf das unser Vermieter und ist das ein Kündigungsgrund?
    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Quatsch. Lass den Mann mal kündigen und geh dann mit dem Schreiben zum Anwalt; der wird schwer lachen.....

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    Darf das unser Vermieter und ist das ein Kündigungsgrund?
    Antwort von werderbraut werderbraut

    Nein, grüßen ist keine Verpflichtung - Nachtruhe dagegen schon eher! Nicht das nächtliche Baden ist verboten, der Lärm dagegen aber sehr wohl! Nicht ihr müßtet die Kündigung kriegen, sondern eure Nachbarn. Sie haben sich an die Nachtruhe (ab 22 Uhr) zu halten, vor allem, wenn ein Kleinkind im Hause lebt! Wenn nichts hilft, wendet euch am besten an den Mieterschutzbund. Euer Vermieter hat jedenfalls keinen Kündigungsgrund!

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    Darf das unser Vermieter und ist das ein Kündigungsgrund?
    Antwort von Loom321 Loom321

    Das allein ist auf keinen Fall ein Kündigungsgrund.

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    Uns wurde die Wohnung gekündigt
    Antwort von imager761 imager761

    Wir haben nur die halbe Kaution bezahlt, weil wir zum Einzug nicht das ganze Geld auftreiben konnten!>

    Das ist nun nicht das Problem des Vermieters: Er hat einen Zahlungsanspruch innerhalb von drei Monaten seit Einzug gem. § 551 (1) BGB :-O

    Außerdem mussten wir sehr lange auf versprochene Reperaturen warten, tropfene Toilette, rissiger Putz...

    Es besteht kein Aufrechnungsgrund zur Kaution, allengfalls Mietkürzunganspruch :-O

    Kündigung wegen genau diesem Grund. Ist das gerechtfertigt? Einfach so, ohne Abmahnung, es anzusprechen?

    Eine fristlose Kündigung gem. § 543 (1) BGB wäre aus wichtigem Gtrund wirksam, einer Abmahnung bedurfte es nicht (§ 543 (3) S. 3)

    Allerdings könnt ihr durch sofortigen Ausgleich der Forderung eine fristlose (!) Kündigung heilen.

    Sollte der VM allerdings hilfsweise auch eine ordentliche Kündigung erklärt haben, wäre jedoch in drei Monaten die Wohnung endgültig gekündigt :-(

    G imager761

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    Uns wurde die Wohnung gekündigt
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Außerdem mussten wir sehr lange auf versprochene Reperaturen warten, tropfene Toilette, rissiger Putz...

    das ist kein Grund um die Hälfte der Kaution zurückzuhalten, eine Mietminderung wäre hier evtl. das richtige Mittel gewesen. Allerdings möchte ich bei diesen geringen Mängeln bezweifeln ob eine Mietminderung überhaupt durchgesetzt werden kann.

    Wenn der Vermieter gemäß §573 BGB die ordentliche Kündigung ausgesprochen hat, dann darf er das.

    siehe auch: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuendig_ordentl.htm

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    Uns wurde die Wohnung gekündigt
    Antwort von Sepsis Sepsis

    Mietrecht ist sowieso ein ganz sensibles und schwieriges Thema. Ich würde mich sofort an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt wenden. Es wird nicht so einfach sein, wie er sich das vorstellt.

    Kommentar von Sasumba85 Sasumba85

    Nee, wir haben sonst keine Post vom Vermieter bekommen! Unsere Frage ist eigentlich nur, ob wir wegen der halben fehlenden Kaution gekündigt werden können!?

    Kommentar von Sepsis SepsisSepsis

    Ich denke nicht. Für mind. eine Mahnung hätte er sich Zeit nehmen sollen.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Nein, mit der geschuldeten Kaution sind sie seit Monaten schon in Verzug, daß muß man nicht noch mahnen:-O

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Ja, das seht ihr doch.

    Die Frage ob das rechtens ist, ist nun mehrheitlich eindeutig beantwortet: Ihr schuldet seit Monaten Geld, seit längst in Verzug und fristlos wie ordentlich aus Vertragsverletzung kündbar. Pragrafen zum Nachlesen gibts auch.

    Spätestens in drei Monaten dürft ihr die Geduld eines anderen VM strapazieren - sofern euch denn jemand mit der Auskunft eures Noch-Vermieters etwas vermietet :-O

    G imager761

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Es wird nicht so einfach sein, wie er sich das vorstellt.

    § 543 BGB sieht das anders :-)

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Mietrecht ist sowieso ein ganz sensibles und schwieriges Thema.

    Tatsächlich? Vertrag - Regeln - Regelverstoß - Ahndung. Simpel für mich.

    Eher eine Frage der Perspektive: wer etwas bestellt was nicht oder anders kommt oder eigener Lohn ausbleibt, weiß jeder, was sein Recht ist - umgekehrt erwartet man Nachsicht, Sonderregeln, Kulanz,... :-(

    Kommentar von Sepsis SepsisSepsis

    Man muss sich schon damit beschäftigen, um genauer zu verstehen. Als Laie ist das meiner Meinung nach nicht einfach. Aber du magst Recht haben. Scheinst da eher bewandert zu sein. Bist du zufällig Vermieter?

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    Uns wurde die Wohnung gekündigt
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Ja, das ist gerechtfertigt, ihr habt den Vertrag nicht erfüllt, der Vermieter hat euch lange genug Zeit gegeben aus Kulanz.

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    Uns wurde die Wohnung gekündigt
    Antwort von guterwolf guterwolf

    unter Umständen schon. Wenn ihr bisher die Miete pünktlich gezahlt habt, solltet ihr versuchen den Rest aufzutreiben und mit dem Vermieter zu reden. Eine tropfende Toilette kann man selbst beheben und rissiger Putz verschwindet unter Tapete.

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    Uns wurde die Wohnung gekündigt
    Antwort von blubber19447 blubber19447

    Hmmm das ist schwer.... Eigentlich kannst du da nicht viel machen. Wenn du klagen willst, dann klag ist aber meistens Teuerer.

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    Uns wurde die Wohnung gekündigt
    Antwort von DerOfenfrische DerOfenfrische

    Ja, ist gerechtfertigt, erst keine Kohle haben für Miete oder Kaution, und dann noch mit angeblichen Mängeln aufrechnen, das haben wir gerne....Nomaden

    Kommentar von Sepsis SepsisSepsis

    Hast du dich mit dem Thema Mietnomaden überhaupt mal befasst? Das, was da oben beschrieben wird, zählt definitiv nicht dazu!

    Klar, da ist was schief gelaufen, aber so frech zu werden, ist wirklich ein unding.

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    Uns wurde die Wohnung gekündigt
    Antwort von Manu9419 Manu9419

    Ich würde mich mal von einem Anwalt beraten lassen.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Und wieder eine "10-Punkte-für-nichts-Antwort" :-(

    Kommentar von Manu9419 Manu9419Manu9419

    Es nützt ja nichts wenn dir ein Nicht Jurist sagt was er oder sie darüber denkt. Du kannst ja sowieso nur mit Hilfe eines Rechtsbeistandes gegen so etwas vorgehen-wenn überhaupt.

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    Uns wurde die Wohnung gekündigt
    Antwort von apfelsine1999 apfelsine1999

    nein der arzt kann dir helfen

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    Personenbedingte Kündigung- Sanktionen?
    Antwort von SiViHa72 SiViHa72

    Sorry, vergessen: also in diesem Formular, das der AG ausfüllt fürs Amt, da haben sie das so angekreuzt.

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