Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
Die anderen haben ja schon alles beantwortet. Was natürlich diese Raubritter-Firma tun kann, zumal du nur eine telefonische Rückmeldung bekommen hast dass die Künigung angekommen ist wäre, irgnedwann zu behaupten es wäre ein leerer Briefumschlag von dir gekommen.
Bei 4 Wochen zum Monatsende (28Tage) ist es völlig egal ob der Brief am 30.09 oder am 01.10 zugestellt ist. Der Kündigungstermin ist nach Ablauf der 28 Tage zum Monatsende. Somit auf jeden Fall fristgemäß. Anders wäre es bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Dann dürfte der Einwurf am 30.09 entscheident sein.
Die Kündigung ist zum angegebenen Zeitpunkt wirksam. Also, nicht bluffen lassen. Es gilt die nachweisbare Niederlegung des Dokuments.
Massgebend bei Gericht für den Eingang eines Schreibens ist der Poststempel bzw. das Datum auf der Bescheinigung für den Einwurf/die Abgabe. Ansonsten könnte jeder der seinen Briefkasten nur einmal im Monat leert ja sagen er hätte das Schreiben nicht rechtzeitig bekommen. Mach Dir also keine Sorgen, die Bestätigung über den fristgerechten Eingang hast Du ja.
Das Datum des Poststempels ist entscheidend,nicht wann sie es aus dem Briefkasten holen.
hmm.. ich habe auch am 30. gekündigt, bin aber persönlich hin... wie das mit brief ist weiß ich nicht.. denk mal wenn du einen beweis hast dass der brief am 30. angekommen ist bist du im recht.. kommt drauf an um wieviel uhr... wenn er erst abends um sechs oder so angekommen ist dann kann dann arbeitgeber ihn ja nicht mehr lesen erst am nächsten tag... weiß ich selber nich genau... sorry

Letztlich können die doch nichts machen! Wundert mich bischen, das die jetzt motzen. Wenn Du Arbeit hast und wie du es sagst belegbar, sehr gut gekündigt, ist okay.
Nach paar tagen beruhigen die sich. Und wenn die ihren Anwalt einschalten... So was kannst Du mit der Zeit auf sich beruhen lassen. Vergiß es und deren Gebahren!
Wenn Du beweisen kannst, daß das Ding noch im semptember da war, die es aber erst im Oktober aus dem briefkasten nehmen, dann müßte das doch deren Problem sein.
Da 11.10 Uhr (morgens ?) eine zumutbare Zeit für Zustellungen ist, ist es fristgerecht eingegangen, wenn du das so wie du es schreibst auch nachweisen kannst.
müsste eigentlich wirksam sein, wenn die erst später den briefkasten öffnen ist es ihre sache denk ich mal