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Kündigung - neue und gute Antworten Kündigung - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Kann einem krankheitsbedingt gekündigt werden, trotz BEM?

anonym
beantwortet von Charly02 am 30. November 2009 22:15
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Wurde ein Antrag auf GdB gestellt? Wenn ja, dann muss die SBV (Schwerbehindertenvertretung) aktiv werden - das Integrationsamt muss verständigt werden. Dort bekommt man auch Info, wie man einen Arbeitsplatz gestalten kann, damit der MA wieder am Arbeitsleben teilnehmen kann. Die SBV (sofern im Betrieb vorhanden). Sofort Antrag beim Versorgungsamt stellen. Bei einem GdB unter 50 bei Agentur für Arbeit Gleichstellung beantragen - Begründung Gefährdung des Arbeitsplatzes.


Ich möchte meinen 1 & 1 DSL Vertrag kündigen. Kann ich die Hardware behalten?

anonym
beantwortet von SeleneVansen am 30. November 2009 22:01
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Das kommt darauf an was in deinen Vertrag steht . ob du sie bezahlt hast oder nicht . ich vermute mal ja aber bin mir nicht gsnz sicher.


Wenn ich mich heute bei HUK24 anmelde,ist das bindend oder kann ich kommende Tage noch zurücktreten?

schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 30. November 2009 20:29
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Wichtig bei einem Versichererwechsel ist, dass die Kündigung bei deiner bisherigen Vers. zum 30.11, 24 Uhr eingeht. Dein Fzg ist dann noch auf jeden Fall bis zum 31.12. 24 Uhr dort versichert.

Du kannst dich also noch in Ruhe nach einer anderen Versichernug umschauen. Du musst nicht den Anschlussvertrag heute unbedingt unterschreiben.


Kann man einen ein Wohnungsmietvertrag noch vor der ersten Zahlung kündigen?

heimwerker
beantwortet von heimwerker am 30. November 2009 19:56
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Eine ordentliche Kündigung ist immer möglich. Das gute daran ist, dass die Kündigungsfrist (wenn die Wohnung noch nicht bezogen wurde) ab dem Zugang der Kündigung zählt, so wie Albatros es bereits geschrieben hat. Es gibt die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages, aber nur dann, wenn auch der Vermieter mitspielt. Betrachten Sie dies als Lehrgeld und als Warnung, nicht dermaßen verantwortungslos durchs Leben zu gehen. MfG


Kann man einen ein Wohnungsmietvertrag noch vor der ersten Zahlung kündigen?

albatros
beantwortet von albatros am 30. November 2009 19:41
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Sieh zu, dass die Kündigung bis 3. Dez. beim Vermieter ankommt, dann kannst du zum 28. Februar 2010 kündigen. Alles andere geht nur einvernehmlich mit viiiiiiel Toleranz des Vermieters.


Kommentar von 821f8fafa9744d20f6daa6f02fee0b53smalltoedti2000 am 30. November 2009 21:27

Kannst Du diese Rechnung ggf. auf erläutern? Ich komme hier auf eine Kündigung zum 31.03.2010...


Kann man einen ein Wohnungsmietvertrag noch vor der ersten Zahlung kündigen?

vincero
beantwortet von vincero am 30. November 2009 19:30
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der vertrag ist bindend und die kündigungsfrist sind 3 monate. es ist nicht vorstellbar, dass ein vermieter einen vertrag mit mninderjährigen abgeschlossen hat. dann allerdings ist der vertrag anfechtbar.


Ich möchte meinen 1 & 1 DSL Vertrag kündigen. Kann ich die Hardware behalten?

flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 30. November 2009 19:25
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ja, nach der mindestvertragslaufzeit gehört das zeug dir


Kann man einen ein Wohnungsmietvertrag noch vor der ersten Zahlung kündigen?

Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 30. November 2009 19:05
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  1. Frage. Wie alt seid Ihr? wenn ihr noch nciht Volljährig seid, ist der Vertrag gar nicht zustande gekommen.

2.: Ihr könnt den Mietvertrag sofort kündigen und von dem Vertrag zurücktreten. Ob ihr noch etwas zahlen müßt hängt von mehreren Faktoren ab:

Hat der Vermeiter Kosten, um Ersatzmieter zu finden, kann er Euch dafür als Ersatz zahlen lassen. Findet er keine, kann er die Ausgefallene Miete von Euch verlangen. Könnt ihr dem Vermieter jedoch binnen kurzer Zeit mindestens drei akzeptable nachmieter nennen, muß er Euch aus dem Meitverhältnis entlassen und kann von euch kein Geld verlangen.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 30. November 2009 19:39

Hallo drachenbaum, deine Antwort ist sowas von falsch, schlimmer geht's nicht.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 30. November 2009 20:21

stimme dir zu.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 30. November 2009 21:32

Punkt 1 stimmt aber ;-)


Kann man einen ein Wohnungsmietvertrag noch vor der ersten Zahlung kündigen?

Klein57
beantwortet von Klein57 am 30. November 2009 19:03
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Am besten mal einen Anwalt fragen, ist die sichere Seite. Es ist immerhin ein Vertrag wenn er vom Mieter und Vermieter unterschrieben ist.

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 30. November 2009 19:27

wie "sinnsvoll" an anwalt verweisen wenn das mietrecht eindeutig ist. keine ahnung besser schweigen

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 30. November 2009 19:38

sehr richtig, diese Hinweise für Anwalt sind Nonsens.


Kann man einen ein Wohnungsmietvertrag noch vor der ersten Zahlung kündigen?

Alcatraz1969
beantwortet von Alcatraz1969 am 30. November 2009 19:02
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mit dem vermieter reden und auf seine einsicht hoffen ansonsten bleibt nur die küdigungsfrist und da müsst ihr leider zahlen!


Mustervordruck für Kündigung

anonym
beantwortet von MotorradDani am 30. November 2009 18:35
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Vielen Dank


Mustervordruck für Kündigung

sjoschie007
beantwortet von sjoschie007 am 30. November 2009 18:31
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du schreibst einfach: "hiermit kündige ich meinen vertrag bei ihnen zum ... bitte senden sie mir eine bestätigung meiner kündigung zu. mfg" das reicht vollkommen aus. gruß


Wenn ich mich heute bei HUK24 anmelde,ist das bindend oder kann ich kommende Tage noch zurücktreten?

anonym
beantwortet von RaPiDrummer am 30. November 2009 17:24
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Ein Antrag stellt noch kein Vertrag dar. Eine Willenserklärung kann ich auch wieder widerrufen.


Wenn ich mich heute bei HUK24 anmelde,ist das bindend oder kann ich kommende Tage noch zurücktreten?

anonym
beantwortet von anjanni am 30. November 2009 17:22
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Du hast auf jeden Fall ein 14tägiges Rücktrittsrecht.

Müßte auf der HUK24-Seite auch stehen.



Klageverzicht, Kündigung

moon73
beantwortet von moon73 am 30. November 2009 13:41
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Damit ist nicht gemeint, dass du deinen Lohn nicht mehr bekommst, sondern dass du keine Ansprüche gegen die Firma mehr geltend machen kannst, z.B. Abfindungen und Überstundenabgeltungen oder ähnliches, denn du erhälst eine Abfindung und damit sind alle Ansprüche deinerseits abgegolten.


Klageverzicht, Kündigung

anonym
beantwortet von Manne67 am 30. November 2009 13:40
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Keine Panik. Das ist nichts ungewöhnliches bei betriebsbedingten Kündigungen. Damit will der AG nur erreichen, dass Du nicht auf Wiedereinstellung oder höhere Abfindung klagst. Die Abfindung sollte zwischen 40 und 50% des Bruttolohnes x der Jahre die Du im Unternehmen warst betragen. Wenn sie das ist, ist alles in Ordnung. Deinen Lohn bekommst Du bis zum Ende.


Klageverzicht, Kündigung

anonym
beantwortet von Peter96 am 30. November 2009 13:39
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Ohne diese Erklärung hättest Du Küdigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen können und vielleicht mehr herausgeholt. Für den Monat Dezember bekommst Du noch Geld.


Klageverzicht, Kündigung

emmka
beantwortet von emmka am 30. November 2009 13:37
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bin zwar kein rechtsexperte, aber ich lese das so, dass du keine ansprüche NACH der beendigung hast - weiß ja nicht, ob es eine betriebsrente z.B. geben würde - darauf hättest du m.E. verzichtet - aber nicht auf den lohn, denn du bist ja noch bis 31.12. beschäftigt!


Klageverzicht, Kündigung

Trilobit
beantwortet von Trilobit am 30. November 2009 13:37
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Sofort zum Anwalt. "Sofort" im Sinne von sofort.

Ich glaube nicht, dass du für Dezember leer ausgehst (31.12.!), allerdings auch nicht, dass in bezug auf die restliche "Blankounterschrift" ("und keine weitern Ansprüche bestehen" halte ich dafür) noch was zu machen ist.

(Laienmeinung, wie immer.)

Kommentar von DummerChef am 30. November 2009 13:47

Leider nicht... Ist ein alter Trick. Du bekommst Geld angeboten oder man setzt Dich mit verhaltensbedingter oder wegen aus der Nase gezogener Dinge fristloser Kündigung unter Druck. Solche Schweine sind bekannt!!



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