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Sofern der Kabelanschluss durch die WEG gemeinschaftlich installiert und vertraglich vereinbart wurde, kannst Du ihn als Mieter nicht kündigen. Allerdings musst Du ihn nicht unbedingt nutzen; die Installation einer SAT-Anlage kann durch die WEG nur untersagt werden, sofern es sich um mechanische Beeinträchtigung oder Beschädigung des Gemeinschaftseigentums handelt (etwa durch die Anbringung einer SAT-Schüssel am Balkongeländer o.ä.). Zahlen musst Du den Kabelanschluss aber unabhängig von Deiner individuellen (Nicht-)Nutzung.
Mir ist das gleiche passiert. Ein Mädel hat mich und nen Kumpel auf der Strasse angelabert und das blaue vom Himmel gelogen. Sie hat uns garantiert und versprochen, dass keine Kosten auf uns zukommen und wir kein Abo abschließen werden. Wir würden nur 2 Monate lang kostenlos eine von uns ausgewählte Zeitschrift zugeschickt bekommen und müssten auch nichts nach den 2 Monaten kündigen oder sonst was. Und das Krasseste ist, dass sie den Vertrag den wir unterschrieben haben, so gefaltet hatte, dass man das "Ja, ich möchte ein 12 monatiges Abo abschließen gegen Rechnung" nicht sehen konnte.
Ich kann jetzt 2 Sachen machen, entweder ich berufe mich auf "Vertragsentstehung durch falsche Tatsachen", schließlich hatte ich ja einen Zeugen. Oder, da sie mir keine Kopie des Vertrages mitgegeben hatte, kann ich mich darauf berufen, dass ich von meinem Widerrufsrecht nicht Gebrauch machen konnte.
Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
Hängt von deinem Anbieter ab und dem Vertrag, den er mit deinem Vermieter abgeschlossen hat.
Die neuen Verträge von Kabel Deutschland werden fürs ganze Haus abgeschlossen. Da bezahlst du, egal ob du Kabel nutzt oder nicht.
Und dann ist es fraglich, ob du die Genehmigung von deinem Vermieter für die Anbringung einer SAT-Schüssel bekommst.
Das kann ich bestätigen. Der Kabelanschluss ist, ob man will oder nicht, schon in der Miete enthalten. Und eine Sat-Anlage darf man auch nicht ohne weiteres anbringen.

Da kannst du nur in deinen Vertrag schauen. Der Vermieter kann Deutschen verbieten eine Sat Schüssel bei bestehenden Kabelanschluss anzubauen...

Nein, das dürfte nicht gehen. Sonst müsste ich als Kleinaktienbesitzer der Telekom dort auch Mitarbeiter kündigen können. Das ist zwar eine AG, aber wie eine Ltd. auch nur eine "juristische Person".
Korrekt!
Was steht denn im Gesellschaftsvertrag? Wer oder Was soll gekündigt werden?
Bei deutschen GmbHs ohne weitere vertragliche Sondervereinbarungen kann nur der Geschäftsführer oder der dazu bevollmächtigte Personalleiter andere Mitarbeiter kündigen.
Die Gesellschafter stellen lediglich das Kapital zu verfügung und übertragen ale Befugnisse dem Geschäftsführer.
Den Inhalt des Vertrages kenne ich leider nicht. Aber ich danke Dir für die Antwort, so in etwa hatte ich es mir auch schon gedacht. LG, Gordon
nein - leider steht im vertag keine kündigungsfrist.
Soviel ich weiß gibt es beim Untervermieten keine Kündigungsfrist.(Hoffe ich liege nicht falsch).Ansonsten 3 Monate (gesetzlich)

Ihr habt hoffentlich einen Mietvertrag gemacht, in dem das drinsteht.