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Wurde ein Antrag auf GdB gestellt? Wenn ja, dann muss die SBV (Schwerbehindertenvertretung) aktiv werden - das Integrationsamt muss verständigt werden. Dort bekommt man auch Info, wie man einen Arbeitsplatz gestalten kann, damit der MA wieder am Arbeitsleben teilnehmen kann. Die SBV (sofern im Betrieb vorhanden). Sofort Antrag beim Versorgungsamt stellen. Bei einem GdB unter 50 bei Agentur für Arbeit Gleichstellung beantragen - Begründung Gefährdung des Arbeitsplatzes.
Das kommt darauf an was in deinen Vertrag steht . ob du sie bezahlt hast oder nicht . ich vermute mal ja aber bin mir nicht gsnz sicher.
Wichtig bei einem Versichererwechsel ist, dass die Kündigung bei deiner bisherigen Vers. zum 30.11, 24 Uhr eingeht. Dein Fzg ist dann noch auf jeden Fall bis zum 31.12. 24 Uhr dort versichert.
Du kannst dich also noch in Ruhe nach einer anderen Versichernug umschauen. Du musst nicht den Anschlussvertrag heute unbedingt unterschreiben.

Eine ordentliche Kündigung ist immer möglich. Das gute daran ist, dass die Kündigungsfrist (wenn die Wohnung noch nicht bezogen wurde) ab dem Zugang der Kündigung zählt, so wie Albatros es bereits geschrieben hat. Es gibt die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages, aber nur dann, wenn auch der Vermieter mitspielt. Betrachten Sie dies als Lehrgeld und als Warnung, nicht dermaßen verantwortungslos durchs Leben zu gehen. MfG

Sieh zu, dass die Kündigung bis 3. Dez. beim Vermieter ankommt, dann kannst du zum 28. Februar 2010 kündigen. Alles andere geht nur einvernehmlich mit viiiiiiel Toleranz des Vermieters.
toedti2000 am 30. November 2009 21:27 Kannst Du diese Rechnung ggf. auf erläutern? Ich komme hier auf eine Kündigung zum 31.03.2010...

der vertrag ist bindend und die kündigungsfrist sind 3 monate. es ist nicht vorstellbar, dass ein vermieter einen vertrag mit mninderjährigen abgeschlossen hat. dann allerdings ist der vertrag anfechtbar.

ja, nach der mindestvertragslaufzeit gehört das zeug dir
2.: Ihr könnt den Mietvertrag sofort kündigen und von dem Vertrag zurücktreten. Ob ihr noch etwas zahlen müßt hängt von mehreren Faktoren ab:
Hat der Vermeiter Kosten, um Ersatzmieter zu finden, kann er Euch dafür als Ersatz zahlen lassen. Findet er keine, kann er die Ausgefallene Miete von Euch verlangen. Könnt ihr dem Vermieter jedoch binnen kurzer Zeit mindestens drei akzeptable nachmieter nennen, muß er Euch aus dem Meitverhältnis entlassen und kann von euch kein Geld verlangen.
albatros am 30. November 2009 19:39 Hallo drachenbaum, deine Antwort ist sowas von falsch, schlimmer geht's nicht.
stimme dir zu.
Punkt 1 stimmt aber ;-)

Am besten mal einen Anwalt fragen, ist die sichere Seite. Es ist immerhin ein Vertrag wenn er vom Mieter und Vermieter unterschrieben ist.

mit dem vermieter reden und auf seine einsicht hoffen ansonsten bleibt nur die küdigungsfrist und da müsst ihr leider zahlen!
du schreibst einfach: "hiermit kündige ich meinen vertrag bei ihnen zum ... bitte senden sie mir eine bestätigung meiner kündigung zu. mfg" das reicht vollkommen aus. gruß
Ein Antrag stellt noch kein Vertrag dar. Eine Willenserklärung kann ich auch wieder widerrufen.
Du hast auf jeden Fall ein 14tägiges Rücktrittsrecht.
Müßte auf der HUK24-Seite auch stehen.

Damit ist nicht gemeint, dass du deinen Lohn nicht mehr bekommst, sondern dass du keine Ansprüche gegen die Firma mehr geltend machen kannst, z.B. Abfindungen und Überstundenabgeltungen oder ähnliches, denn du erhälst eine Abfindung und damit sind alle Ansprüche deinerseits abgegolten.
Keine Panik. Das ist nichts ungewöhnliches bei betriebsbedingten Kündigungen. Damit will der AG nur erreichen, dass Du nicht auf Wiedereinstellung oder höhere Abfindung klagst. Die Abfindung sollte zwischen 40 und 50% des Bruttolohnes x der Jahre die Du im Unternehmen warst betragen. Wenn sie das ist, ist alles in Ordnung. Deinen Lohn bekommst Du bis zum Ende.
Ohne diese Erklärung hättest Du Küdigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen können und vielleicht mehr herausgeholt. Für den Monat Dezember bekommst Du noch Geld.

bin zwar kein rechtsexperte, aber ich lese das so, dass du keine ansprüche NACH der beendigung hast - weiß ja nicht, ob es eine betriebsrente z.B. geben würde - darauf hättest du m.E. verzichtet - aber nicht auf den lohn, denn du bist ja noch bis 31.12. beschäftigt!

Sofort zum Anwalt. "Sofort" im Sinne von sofort.
Ich glaube nicht, dass du für Dezember leer ausgehst (31.12.!), allerdings auch nicht, dass in bezug auf die restliche "Blankounterschrift" ("und keine weitern Ansprüche bestehen" halte ich dafür) noch was zu machen ist.
(Laienmeinung, wie immer.)
Leider nicht... Ist ein alter Trick. Du bekommst Geld angeboten oder man setzt Dich mit verhaltensbedingter oder wegen aus der Nase gezogener Dinge fristloser Kündigung unter Druck. Solche Schweine sind bekannt!!