Ob Du verpflichtet bist, Dich vom ersten Krankheitstag an arbeitsunfähig schreiben zu lassen, hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab. Dort sollte es drinstehen. Dies ist nicht unüblich - jedoch drücken Arbeitgeber oft ein Auge zu, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft machen kann, dass er tatsächlich krank ist/war (anders sieht's natürlich aus, wenn man schon öfter mal Montags "blau" gemacht hat).
Ein Arzt darf im Übrigen gar nicht "rückwirkend" krankschreiben. Wie kann er z.B. am Dienstag wissen, ob Du am Montag schon so krank warst, daß Du nicht arbeiten konntest? Streng genommen darf er Dich also erst ab Dienstag krankschreiben - viele Ärzte wissen das nicht und machen es trotzdem.
Nein ich bekomme natürlich diesen Zahlschein der Krankenkasse wo vermerkt ist wielange ich erstmal krankgeschrieben bin, in diesem fall bis zum 16.8.2012
Da ist doch aber für den Arbeitgeber nichts mehr dabei oder? Ist schon etwas her, dass ich mal so lange krank war!
ne eig nicht, nur ich kopier den zettel immer, und schick ihn rüber, als beweis. sicher ist sicher
Das ist ja auch in Ordnung so. Allerdings muss er sich nicht aufregen, wenn Du telefonisch Bescheid gibst und diesen Wisch dann per Post schickst.