Krankenversicherung - neue und gute Antworten

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    100% Sanktion Miete + Krankenkasse wird nicht mehr gezahlt.
    Antwort von SplatterSam SplatterSam

    Wie vor 70 Jahren.

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    Krankenkasse schreibt das meine krankengeld am 28.05. endet und ich dan nicht versichert bin
    Antwort von Perfetto Perfetto

    Guten Abend sunce64,eigentlich häättest Du NIE selber kündigen dürfen,auch nicht auf anraten deines Arztes! Gruß Perfetto

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    Krankenkasse schreibt das meine krankengeld am 28.05. endet und ich dan nicht versichert bin
    Antwort von ZandoM ZandoM

    Dann must du ja schon bei dem Medizinischen Dienst gewesen sein, und der Arzt von denen hat dich ab dem 29.05. wieder arbeitsfähig geschrieben! Ob du dir bei deinem Neurologen einen neuen Termin geholt hast oder nicht, das interessiert die nicht, denn dafür hatten die dich ja zu einem von denen unabhänigen Arzt geschickt gehabt (Mediz.-Dienst) ,und der hat die arbeitsunfähigkeit mit dem 28.05. beendet! Ich würde an deiner Stelle mal zur Arge gehen, und die mal fragen, denn über die must du dich doch sowiso versichern wenn du arbeitslos bist!Aber da wirst du auch wahrscheinlich Streß bekommen,weil du selbst gekündigt hast,und dadurch kann es gut sein das du von denen dafür zur Strafe 3 Monate Sperre bekommst! Aber Krankenversichern tun sie dich, da sie dich nicht ohne Versicherung lassen dürfen!LG

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    Krankenkasse schreibt das meine krankengeld am 28.05. endet und ich dan nicht versichert bin
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Ruf Deine Krankenkasse an und kläre das mit denen. Damit Dein Versicherungsschutz bestehen bleibt, kannst Du Dich freiwillig weiterversichern. Falls Du jetzt mittellos bist, musst Du zum Sozialamt gehen. Wenn alle mit der Arbeitsagentur, Krankenkasse usw. geregelt ist, verrechnen die Ämter alles untereinander.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Krankengeld gibts 6 Wochen, soweit ich weiß.

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    Krankenkasse schreibt das meine krankengeld am 28.05. endet und ich dan nicht versichert bin
    Antwort von isomatte isomatte

    Wenn ich mich nicht irre,müssten das 72 -76 Wochen sein .Können auch 1,2 Wochen weniger sein,aber so in den dreh .

    Kommentar von sunce64 sunce64

    ich beziehe krankengeld ab 23.03. erst deswegen verstehe ich nicht mehr

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    Zähne gebohrt
    Antwort von hopehope hopehope

    hi, ja das ist normal wenn du duruch den loch eine entzuendung hast, oft merkst du auch nichts, was du da jetzt rein bekommen ist medikament (eine Provisorische Fuellung). Ich hoffe das konnte dir weiter helfen.

    Kommentar von BlinderSeit73 BlinderSeit73

    Kann ich mich nicht vorstellen da ich keine entzündung hatte sondern einfach nur ein loch.Und warum sollte er mir nur eine Provisorische Fuellung machen und kein folge termin?Ich hab ihm ja im vorfeld gesagt das ich ein loch hab das die dem entsprechend mehr zeit einplanen.Und warum sollte er mich nicht gleich was dauerhaftes anbieten?

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    gesetz zur verbesserten steuerlichen berücksichtigung von vorsorgeaufwendungen steuererklärung?
    Antwort von Dochijun Dochijun

    Hallo, das hängt davon ab, welche Einkünfte Du hast. Gg

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    PKV oder GKV während des Studiums bei Nebenbeschäftigung über 400 Euro
    Antwort von FConsulting FConsulting

    Hallo DerDude88,

    wie mein Vorredner schon so schön erklärt hat haben Vermittler ein Interesse am verkaufen und markler meist nur 10-12 Versicherungen, Ein Berater (ich bennen uns mal) haben 98 von derzeit 123 Versicherungsgesellschaften. Eine Beratung selber ist nicht Kostenpflichtig auch keine weiteren jedoch sollte vorher eine Analyse erzielt werden die mit viel Aufwand verbunden ist (unserer Seits) und um Irrläufer auszuschließen kostet die einen Bruchteil von dem was der Kunde im Nachhinein spart.

    Mal davon abgesehen bei dem geringen Entlohnung empfiehlt sich die GKV.

    http://www.facebook.com/pages/Finance-Consulting/367659193294392

    Mfg

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    PKV oder GKV während des Studiums bei Nebenbeschäftigung über 400 Euro
    Antwort von MaximusGrandia MaximusGrandia

    Das ganze hast du dir ja schon ganz gut überdacht und schon wichtige Punkte mit angegeben.

    In der GKV zahlst du 15,5% von deinem Bruttogehalt, bei der PKV wäre dein Gehalt nicht von Bedeutung, deine Gesundheit und die "Risiko"-Wahrscheinlichkeit zählt hier. Dein Schwiegervater rechnet mit einem Beitrag von 120€. Nach deinen angegebenen Zahlen zu urteilen und meiner Meinung nach bist du besser mit der GKV beraten. Da du monatlich nun keinen allzu großen Einkommensbetrag hast mit Ausnahme von 2-3 Monaten im Jahr (was aber auch nicht soviel mehr ins Gewicht fällt), würde sich die GKV wohl mehr lohnen. http://www.pkvguenstiger.de/49-ein-weg-in-die-pkv-das-studium/ die Familienversicherung zählt für dich ja sowieso nicht.

    Es entspricht nicht der Unwahrheit, dass ein junges Eintrittsalter kostengünstiger ist, aber selbst als Studienabgänger und damit Berufsanfänger dürfte man noch gut wegkommen. Da man als ehemals Studierender ja nicht erwarten kann, sich groß ums Geld verdienen kümmern kann. Du kannst noch immer in die PKV wechseln wenn du später bei Berufseinstieg deine +50.000 im Jahr verdienst. (Zur Zeit brauchst du 50850€ Bruttojahresgehalt.) Wenn du den weißt, dass du tatsächlich soviel verdienen wirst. Wenn nicht kommst du zwar mit einem geringeren Gehalt als sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unter der Grenze wieder in die GKV, hast aber letztendlich viel mehr bezahlt durch das Studium.

    Das Problem in der PKV liegt ja eher in der Beitragssteigerung und das unabhängig vom Einkommen. Ich glaube nicht, dass es bei jungen Jahren so drastisch steigt und 120€ liest sich besser als bspw. 59€ für eine PKV im Monat.

    Der Schwiegervater ist Vertreter und die sind maßgeblich daran beteiligt, wenn sie ein Produkt an jemanden über sich verkaufen. Wenn du dich diesbezüglich informieren willst, such dir einen Versicherungsmakler, dieser bekommt nur Provision wenn du etwas abschließt, er hat mehrere Versicherung in seinem Portfolio aber wahrscheinlich nicht alle. Ein Versicherungsberater wird wahrscheinlich alle haben (was aber auch an der Person selbst liegt), jedoch zahlst du bereits für die Beratung.

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    PKV oder GKV während des Studiums bei Nebenbeschäftigung über 400 Euro
    Antwort von TETTET TETTET

    Wenn Du den findest ,der auf lange Sicht Beiträge prognostizieren kann, solltest Du ihn kidnappen und sein Wissen nutzen. Damit wirst Du steinreich. Zurzeit ist es so, dass viele älter PKV-Versicherte versuchen, in die GKV zurück zu kommen, da deren Beiträge stark steigen. Vor allen Dingen, wenn Du auch nur entfernt in Erwägung ziehst, irgendwann Familie zu haben, würde ich mir den Schritt in die GKV gut überlegen, da in der PKV jeder einzeln versichert werden muß. Ich würde allerdings ein wenig von dem Gedanken abrücken, dass Du als Absolvent als B. Sc. mit einem Gehalt von 50.000 € einsteigst. Solltest Du es doch erhalten, kannst Du auch zu diesem Zeitpunkt in die PKV wechseln.

    Was die Beitragsbemessung in der GKV damit zu tun haben soll, dass eine PKV billiger ist erschliesst sich mir nicht.

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    Selbst gekündigt ... was muß ich jetzt selbst ab- oder ummelden ?
    Antwort von Nightstick Nightstick

    Wenn du irgendwo einen Kredit laufen hast, solltest Du mal das Kleingedruckte lesen, ob Du dem Gläubiger gegenüber in der Pflicht bist, einen AG-Wechsel zu melden! Gruß Nightstick

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    PKV oder GKV während des Studiums bei Nebenbeschäftigung über 400 Euro
    RatgeberHelden Antwort von angy2001 angy2001

    Je jünger du bist, wenn du in die PKV einsteigst umso billiger wird es ... jedenfalls nach der heutigen Rechtslage.

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    Darf die Krankenkasse den Beitrag einfach hochstufen/erhöhen
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    am besten auf dem letzten Brief zu der Beitragshöhe nachlesen: war dort damals schon eine Befristung der Ermäßigung angegeben? Oder ist ein Brief der Krankenkasse mit der neuen Beitragshöhe verlorengegangen?

    Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch eingelegt werden.

    Hier die Auswahl aller Krankenkassen:

    http://www.gkv-spitzenverband.de/ITSGKrankenkassenListe.gkvnet

    Hier kann man die geöffneten Krankenkassen vergleichen:

    .test.de/versicherungen/tests/Produktfinder-Gesetzliche-Krankenkassen-Die-beste-Kasse-fuer-Sie-1801418-1801419/

    Gruß

    RHW

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    Selbst gekündigt ... was muß ich jetzt selbst ab- oder ummelden ?
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    ein Anruf bei der Krankenkasse, um die Daten des neuen Arbeitgebers durchzugeben, kann sehr sinnvoll sein. Wenn einen der bisherige Arbeitgeber schnell abmeldet und der neue Arbeitgeber erst verspätet anmeldet, kann es zu Verzögerungen kommen, wenn man in der Zwischenzeit Leistungen beantragt oder eine verlorene Versichertenkarte ersetzt werden soll.

    Wenn die Krankenkasse die Arbeitgebermeldung erhalten hat, werden auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung informiert.

    http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/

    Gruß

    RHW

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    Selbst gekündigt ... was muß ich jetzt selbst ab- oder ummelden ?
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Das ist die Pflicht des ArbG und geschieht gewöhnlich im Rahmen der letzten Gehaltsabrechnung.

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    Bekomm ich den 400job auf mein Elterngeld von 300€ angerechnet?
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    wenn ich diesen Link (Seite 14) richtig verstanden habe, wird der Minijob auf das Elterngeld angrechnet. Das Elterngeld beträgt aber mindestens 300 Euro, so dass keine Kürzung erfolgt.

    http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-un...=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

    Am besten noch bei der Elterngeldstelle nachfragen. Auskunft ggf. schriftlich geben lassen (oder das Kleingedruckte des Bewilligungsbescheides durchlesen).

    Gruß

    RHW

    Kommentar von anni161091 anni161091

    Danke :)

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    Krankenkasse Arbeitsverhätnis
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    ab 19.6. besteht ein Wahlrecht zwischen den gesetzlichen Krankenkassen:

    http://www.gkv-spitzenverband.de/ITSGKrankenkassenListe.gkvnet

    .test.de/versicherungen/tests/Produktfinder-Gesetzliche-Krankenkassen-Die-beste-Kasse-fuer-Sie-1801418-1801419/

    Am besten möglichst bald mögliche Krankenkassen kontaktieren. Oder bei der bisherigen Krankenkasse anrufen und die Arbeitgeberdaten durchgeben. Die Krankenkasse schickt dann dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung. Wenn der Arbeitgeber 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn keine Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse vorliegen hat, bleibt man bei der bisherigen Krankenkasse versichert. die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse besteht für mindestens 18 Monate.

    .gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html

    Noch Fragen?

    Gruß

    RHW

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    Arbeitgeberzuschuss PKV
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    der Arbeitgeberzuschuss beträgt 50% der Krankenversicherungsbeiträge, maximal 279,23 Euro. Für die Pflegeversicherung beträgt der maximale Zuschuss 37,29 Euro.

    .gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html -> Absatz 2

    Wenn man eine PKV hat, die günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zu 50% von den gesparten Beiträgen. Wenn diese PKV später teurer als die GKV ist, trägt der Arbeitnehmer die Mehrkosten allein.

    Eine Umstellung des Tarifs kann sinnvoll sein, hängt aber von vielen Faktoren ab:

    • Dauer des bisherigen Tarifes

    • Antworten zu den Gesundheitsfragen

    http://www.test.de/versicherungen/tests/Formulare-der-Privaten-Krankenversichere...

    • Abstand zum bisherigen Zuschusshöchstbetrag und Beitragsentwicklung des gewünschten Tarif

    • Höhe des Selbstbehaltes

    ....

    Eine Beratung durch verschiedene Experten ist sehr sinnvoll.

    Gruß

    RHW

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    Beitrag zur gesetzl. KV bei großer Witwenrente trotz Vollzeitbeschäftigung?
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    das beruht auf dem Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Wer höhere Einnahmen hat, zahlt höhere Beiträge.

    Wenn jemand 2000 Euro Bruttogehalt hat, zahlt diese Person genausoviel wie eine Person mit 1000 Euro Witwenrente und 1000 Euro Gehalt.

    Die Witwenrente ist eine Einnahme der Witwe und hat aus Krankenkassensicht nichts mit dem Verstorbenen zu tun (aus Sicht der Rentenversicherung aber sehr viel).

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__226.html -> Absatz 1

    Wenn die Beitragsbemessungsgrenze von 3825 Euro brutto überschritten wird, wird auf Antrag ein Teil der Beiträge erstattet.

    Gruß

    RHW

    Kommentar von gambi007 gambi007

    Danke für die schnelle Antwort :) Eines jedoch noch: Die Beitragsbemessungsgrenze gilt pro Monat oder Jahr? Das heißt, sollte ich darüber liegen mit Witwenrente und Vollzeitjob (Brutto) werden mir Krankenversicherungsbeiträge erstattet?

    "(2) Die nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 zu bemessenden Beiträge sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches übersteigen."

    Dieses Gesetztesdeutsch immer, verwirrt mich etwas?! :)

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    Krankengeld / Reha
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    nach einer Ablehnung einer Reha durch die RV wird weiterhin Krankengeld gezahlt (maximal 1,5 Jahre seirt Beginn derArbeitsunfähigkeit; ähnliche Erkrankungen in den letzten 3 Jahren werden ggf. auf die 1,5 Jahre angerechnet: § 48 SGB V

    Ausnahme: Wenn der Versicherte die Ablehnung verursacht hat, wird das Krankengeld eingestellt: Antrag unvollständig, Entbindung der Ärzte vom Datenschutz fehlt, Termine für Kurbeginn (mehrfach) abgesagt

    Häufig veranlasst die Krankenkasse dann erneute Untersuchung durch den MDK.

    Die Begründung der RV für die ablehnung wird dann meistens ebenfalls von der Krankenkasse angefordert.

    Gruß

    RHW

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