Spätestens am ersten Folgetag muss die neue Bescheinigung bei der Firma sein!
Der Hausarzt ist verpflichtet, eine Vertretung zu benennen, und du, dort rechtzeitig hin zu dackeln und die Folgebescheinigung zu holen!
Spätestens am ersten Folgetag muss die neue Bescheinigung bei der Firma sein!
Der Hausarzt ist verpflichtet, eine Vertretung zu benennen, und du, dort rechtzeitig hin zu dackeln und die Folgebescheinigung zu holen!
Eine Krankmeldung muss spätestens ab dem dritten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Eine Krankschreibung muss spätestens am dritten Tag vorliegen, die weiterführende Krankschreibung solltest du also direkt im Anschluss ienreichen. Geh einfach zu einem anderen Arzt für die Krankschreibung.
Wie es der AG verlangt. Das mit spätestens nach 3 Tagen stimmt nicht.
die drei tages frist gilt nur für die erstbescheinigung - die folgebescheinigung muss direkt nachgereicht werden
Ich würde sagen, dann wenn die andere Krankschreibung nichtmehr gilt.
Aber der Hausarzt hat doch sicher ne Vertretung zu der man hingehen kann und rechtzeitig einen neuen Schein hat..
Hallo , Einkaufen gehen kannst Du und zum Arzt kannst du auch gehen ," spazieren wäre ich ein bisschen vorsichtiger == wenn Dich jemand von der Arbeit sieht könnte das unangenehm werden . Wenn Dich jemand auf den --- Kicker ---- hat Oh Oh !!!! Hast Du keinnen Balkon oder Terrasse ? Mach dir schöne Musik an oder liess ein schönes spannendes Buch , räum deine Wohnung ein bisschen um ," oder schreib einem lieben Menschen mal wieder einen Handgeschriebenen Brief ??? Der freut sich bestimmt darüber !! Liebe Gr. Radschula.
Du kannst Deine Lebensmittel einkaufen,und auch spazieren gehen,in maßen.Du hast eine Krankheit,die von vielen nicht ernst genommen wird.Pass auf das Du nicht ins Abseits kommst.Es ist ein schmaler Grat,auf dem du läufst.Ich meine es ehrlich mit Dir.
Klar kannst du das machen.Bist ja nicht bettlägerig. Frische Luft ist immer gut. Blos in Urlaub fahren geht nicht
und wie ist es mal mit ner freundin treffen auf in kaffe, oder kino, fitness??
Das ist der schmale Grad,falle nicht runter.
also am besten zuhause bleiben? weil bin nur zuhause und mir gehts ne besonders mache mir über alles gedanken ect.
Hoi.
Lohnfortzahlung bekommst du ja erst, wenn du länger als vier Wochen dort gearbeitet hast. Dann aber eben maximal sechs Wochen, wie Aquarina schrieb.
Wenn du einen Arbeitsunfall erlitten hast, zahlt die Berufsgenossenschaft dir Verletzengeld nach der Lohnfortzahlung. Allerdings wird das im Auftrag durch die Krankenkassen ausgezahlt, also nicht wundern.
Ciao Loki
Kündigungsschutz tritt frühestens nach 6 Monaten ein (bei mehr als 10 Mitarbeitern) und in der Probezeit kann kurzfristig und Taggenau gekündigt werden.
welcher Kündigungsgrund wäre jedoch interessant... denn bei einer ganz normalen Kündigung muss der Arbeitgeber nur bis zum letzten Arbeitstag zahlen. Bei einer Kündigung wegen Krankheit über das Arbeitsverhältnis hinaus, muss er bis zur sechswöchigen Entgeltfortzahlungsdauer aufkommen. lies mal im § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Probezeit heißt ja, man darf sich nichts zu Schulden kommen lassen, sonst ist man raus.
Hi, da solltest Du einen Kinderkrankenschein bekommen. Rede mit Deiner Krankenkasse. Und sage rechtzeitig dem Arbeitgeber Bescheid. Gruß Osmond http://www.rund-ums-baby.de/recht/Kinderkrankenschein_53802.htm Zitat: der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V.
Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Eine Familienversicherung Ihrer Kinder liegt hier nicht vor. Unabhängig davon kann es sein, dass Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie die notwendigen Ausbildungzeiten nicht erfüllenl.
Als Arbeitnehmer und gesetzlich Krankenversicherter darfst du bis zu 10 Tage pro Kalenderjahr für die Krankheitsbehandlung deines Kindes frei nehmen. Dies ist eine Regelung bezüglich der Position von Mutter UND Vater :)
in wie fern schmaler Pfad?
Weil fiele es mit drücken vewechseln.gelinde gesagt.
achso ok, gut das ist was was man ne unbedingt sieht weil es einen ja innerlich beschissen geht
sehe ich ja ein ,aber Arbeitgeber sind komisch.