Krankenkassen - neue und gute Antworten

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    Kostenübernahme für Blindenhund?
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Die Kasse zahlt das, aber natürlich unter Voraussetzungen.

    Dafür gibt es das Sozialgesetzbuch V.

    Kommentar von LucieTommy LucieTommyLucieTommy

    Danke Dir für die Antwort! Aber dann verstehe ich wirklich nicht, wieso die lieber einen Blindenhund finanzieren als Untersuchungen, der kostet doch ein Heidengeld... < kopfkratz>

    Kommentar von Findelkind98 Findelkind98Findelkind98

    Das Problem ist, dass schon Untersuchungen finanziert werden, wenn die medizinisch notwendig sind.

    Aber eben erst dann.

    Glaukomuntersuchung ist eine IGel-Leistung

    Ebenso wie Knochendichtemessung.

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    Bindungsfrist 18 Monate - AOK - Krankenkassenwechseln
    Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    es gibt ein Urteil des Bundessozialgerichts, dass nach solch einer Unterbrechnung erneut 18 Monate Bindungswirkung nach § 175 SGB V beginnen.

    Der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V regelt nur die Leistungen, man ist in dieser Zeit nicht den Mitgliedern gleichgestellt.

    Es gab in de Vergangenheit zwei Möglichkeiten:

    • man konnte am 15.8. innerhalb von 2 Wochen die Krankenkasse wechseln.

    • man konnte nach dem 12.8. innerhalb von drei Monaten eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen und pro Tag der Unterbrechung ein Dreißigstel von 150 Euro Beitrag zahlen. Dan gäbe es keine Unterbrechung.

    Da beide Fristen abgelaufen sind, bleiben jetzt nur folgende Möglichkeiten:

    • jetzt zum Ende der 18 Monate kündigen

    • bei der nächsten Unterbrechung (z.B. Arbeitgeberwechsel, Arbeitslosigkeit) sofort die Krankenkasse wechseln

    • bei der Einführung eines Zusatzbeitrages bei der jetzigen Krankenkasse umgehend die Krankenkasse zu wechseln.

    Im Übrigen kann man immer die gewünschte Krankenkasse nach Tipps fragen. Die machen das gerne! :-)))

    Gruß

    RHW

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