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Ruf doch mal die AOK an-aber ich denke es wird übernommen,wenn der arzt es veranlasst u.für notwendig hält.

Klär das mit deinem Arzt ab, ob eventuell noch andere Symptome vorliegen die auf eine Krankheit hindeuten. Wenn es die gibt dann müsste die Kasse das Blutbild zahlen.
Alex247 am 11. November 2008 18:03 danke

Wenn der Arzt das für notwendig hält, dann ja.
Nur weil Du glaubst es ist sinnvoll, nein.
Alex247 am 11. November 2008 18:03 danke

Die BWA ist ne Art vorläufige Bilanz. Also alles was in der Bilanz steht taucht auch in der BWA auf. Auf Dauer wirst du um nen Steuerberater nicht rumkommen...
Also es gibt auch Steuerberater die einem nicht gleich das Geld aus der Tasche ziehen. Meine Steuerberaterin hat das für 60 Euro gemacht. Ich musste nur alle Buchungen selbst machen, damit sie damit keine Arbeit hatte. Je mehr ich vorbereite, desto weniger kostet die.
Jep, genauso ist das!
akademikus am 11. November 2008 13:29 richtig, DH
Die BWA ist eigentlich nur eine Gegenüberstellung Deiner Einnahmen und Ausgaben und dessen, wie Du das finanziert hast.
Für Harz4-Empfänger gilt eine reduzierte Zuzahlungspflicht für Rezept- und Krankenhaustagegebühr. Für chronisch Kranke gilt ca 42,00 Euro/Jahr für "normale" Kranke das doppelte.
bitmap am 11. November 2008 08:31 ''Für chronisch Kranke gilt ca 42,00 Euro/Jahr für "normale" Kranke das doppelte.''
Und wie kommst du auf die Summe[n]?
Ist so festgesetzt, da hat sie Recht.
bitmap am 11. November 2008 14:15 Ergibt sich wohl eher aus den Einnahmen (= alg II x 12) und davon 1% bzw. 2%. Oder?
Ich konnte nur heute früh noch nicht rechnen. ;-)
Marieke2712 am 11. November 2008 08:40 Oh sorry, das gilt für hartz 4...ja dann mag es stimmen.
Die Summen stehen auf der Rückseite vom Bewilligungsbescheid meiner Krankenkasse unter "Erläuterungen".
Ja, die Nachzahlung muss erfolgen. Ohne Versicherungsschutz hinterher dazustehen ist zwar mittlerweile unmöglich, jedoch ist die Krankenkasse bei Nichtzahlung gezwungen (gesetzlich) die Forderung bei Dir zwangsweise einzutreiben (Zwangsvollstreckung). Und das geht sehr schnell (ähnlich wie beim Finanzamt). Daher sollte auch wenn der rückständige Beitrag nicht sofort beglichen werden kann schnellstmöglich versucht werden, eine Zahlungsvereinbarung getroffen zu werden (z.B. in Raten)
Darüberhinaus hat die Krankenkasse auch ein Recht auf diese Beiträge, da Sie gezwungen ist eine lückenlose Absicherung im Krankheitfalle sicherzustellen. Dieser Versicherungsschutz ist leider nicht zum Null-Tarif zu haben. Dies bedeutet auch ggf. rückwirkend Beiträge zu zahlen.

Direkt vom Amt kannst Du kaum Geld erwarten. Du musst Dich bei Deiner Krankenkasse melden und von dort eine Befreiung für die Zuzahlungen beantragen, die können Dir auch einiges anderes sagen, sind zur Auskunft verpflichtet.
es scheint doch so zu sein, daß deiner freundin diese stunden guttun (sonst hätte sie dich ja nicht aufgefordert, mal mitzukommen). und wenn es guttut: nimm die kosten einfach als "freude in der freizeit", so wie ins-kino-gehen oder ähnliches - und ruf nicht gleich nach der krankenkasse!
Du weißt nicht, welche Leistungen sie sonst überhaupt von der Krankenkasse in Anspruch nimmt. Wenn sie einzahlt hat sie auch Anspruch auf Leistung oder??..insofern ist es doch berechtigt zu fragen, ob sie Unterstützung erhält
berechtigt ist die frage sicherlich. das zahlen von beiträgen führt jedoch nicht dazu, daß jeder anspruch auch geltend gemacht werden muß. krankenkassen sind mal geschaffen worden als solidargemeinschaften... und nicht dazu, daß sie zahlen, weil man mal was ausprobieren möchte
wie bereits erwähnt, u.U. nimmt sie sonst keine Leistungen in Anspruch und zahlt quasi ohne Gegenleistung ein, kein Einzelfall..wir wissen es nicht, aber gerade deswegen sollte man dbzgl. mit Aussagen vorsichtig sein^^
danke
Bitte