gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Krankenkasse - neue und gute Antworten

Krankenkasse - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Zahlt das die Kasse?

fnmama
beantwortet von fnmama am 11. November 2008 17:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ruf doch mal die AOK an-aber ich denke es wird übernommen,wenn der arzt es veranlasst u.für notwendig hält.

Kommentar von 93ecfa23eb5fb4126631981258a5c52esmallAlex247 am 11. November 2008 18:03

danke

Kommentar von Simple_avatar8smallfnmama am 11. November 2008 18:15

Bitte


Zahlt das die Kasse?

BonniedieZweite
beantwortet von BonniedieZweite am 11. November 2008 17:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klär das mit deinem Arzt ab, ob eventuell noch andere Symptome vorliegen die auf eine Krankheit hindeuten. Wenn es die gibt dann müsste die Kasse das Blutbild zahlen.

Kommentar von 93ecfa23eb5fb4126631981258a5c52esmallAlex247 am 11. November 2008 18:03

danke


Zahlt das die Kasse?

Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 11. November 2008 17:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Arzt das für notwendig hält, dann ja.

Nur weil Du glaubst es ist sinnvoll, nein.

Kommentar von 93ecfa23eb5fb4126631981258a5c52esmallAlex247 am 11. November 2008 18:03

danke


Betriebswirtschaftliche Auswertung selber machen ?

BonniedieZweite
beantwortet von BonniedieZweite am 11. November 2008 13:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die BWA ist ne Art vorläufige Bilanz. Also alles was in der Bilanz steht taucht auch in der BWA auf. Auf Dauer wirst du um nen Steuerberater nicht rumkommen...


Betriebswirtschaftliche Auswertung selber machen ?

petra066
beantwortet von petra066 am 11. November 2008 13:23
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also es gibt auch Steuerberater die einem nicht gleich das Geld aus der Tasche ziehen. Meine Steuerberaterin hat das für 60 Euro gemacht. Ich musste nur alle Buchungen selbst machen, damit sie damit keine Arbeit hatte. Je mehr ich vorbereite, desto weniger kostet die.




Kommentar von Alinchen am 11. November 2008 13:25

Jep, genauso ist das!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 11. November 2008 13:29

richtig, DH


Betriebswirtschaftliche Auswertung selber machen ?

Sascher
beantwortet von Sascher am 11. November 2008 13:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die BWA ist eigentlich nur eine Gegenüberstellung Deiner Einnahmen und Ausgaben und dessen, wie Du das finanziert hast.


Hartz4 und Kassenzuzahlung

anonym
beantwortet von TanteBertha am 11. November 2008 08:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für Harz4-Empfänger gilt eine reduzierte Zuzahlungspflicht für Rezept- und Krankenhaustagegebühr. Für chronisch Kranke gilt ca 42,00 Euro/Jahr für "normale" Kranke das doppelte.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. November 2008 08:31

''Für chronisch Kranke gilt ca 42,00 Euro/Jahr für "normale" Kranke das doppelte.''

Und wie kommst du auf die Summe[n]?

Kommentar von Simple_avatar4smallKristall08 am 11. November 2008 08:33

Ist so festgesetzt, da hat sie Recht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. November 2008 14:15

Ergibt sich wohl eher aus den Einnahmen (= alg II x 12) und davon 1% bzw. 2%. Oder?

Ich konnte nur heute früh noch nicht rechnen. ;-)

Kommentar von Baf4874b288ec7bfbcf1cebffffc66f1smallMarieke2712 am 11. November 2008 08:40

Oh sorry, das gilt für hartz 4...ja dann mag es stimmen.

Kommentar von TanteBertha am 11. November 2008 10:37

Die Summen stehen auf der Rückseite vom Bewilligungsbescheid meiner Krankenkasse unter "Erläuterungen".


Muss ich das der AOK nachzahlen?

anonym
beantwortet von Toasti0815 am 11. November 2008 07:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, die Nachzahlung muss erfolgen. Ohne Versicherungsschutz hinterher dazustehen ist zwar mittlerweile unmöglich, jedoch ist die Krankenkasse bei Nichtzahlung gezwungen (gesetzlich) die Forderung bei Dir zwangsweise einzutreiben (Zwangsvollstreckung). Und das geht sehr schnell (ähnlich wie beim Finanzamt). Daher sollte auch wenn der rückständige Beitrag nicht sofort beglichen werden kann schnellstmöglich versucht werden, eine Zahlungsvereinbarung getroffen zu werden (z.B. in Raten)

Darüberhinaus hat die Krankenkasse auch ein Recht auf diese Beiträge, da Sie gezwungen ist eine lückenlose Absicherung im Krankheitfalle sicherzustellen. Dieser Versicherungsschutz ist leider nicht zum Null-Tarif zu haben. Dies bedeutet auch ggf. rückwirkend Beiträge zu zahlen.


Hartz4 und Kassenzuzahlung

Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 11. November 2008 07:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Direkt vom Amt kannst Du kaum Geld erwarten. Du musst Dich bei Deiner Krankenkasse melden und von dort eine Befreiung für die Zuzahlungen beantragen, die können Dir auch einiges anderes sagen, sind zur Auskunft verpflichtet.


Übernehmen Krankenkassen die Kosten für Therapie Stunden von Feldenkrais?

anonym
beantwortet von leibniz am 10. November 2008 22:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es scheint doch so zu sein, daß deiner freundin diese stunden guttun (sonst hätte sie dich ja nicht aufgefordert, mal mitzukommen). und wenn es guttut: nimm die kosten einfach als "freude in der freizeit", so wie ins-kino-gehen oder ähnliches - und ruf nicht gleich nach der krankenkasse!

Kommentar von sepp78 am 10. November 2008 22:57

Du weißt nicht, welche Leistungen sie sonst überhaupt von der Krankenkasse in Anspruch nimmt. Wenn sie einzahlt hat sie auch Anspruch auf Leistung oder??..insofern ist es doch berechtigt zu fragen, ob sie Unterstützung erhält

Kommentar von leibniz am 10. November 2008 23:00

berechtigt ist die frage sicherlich. das zahlen von beiträgen führt jedoch nicht dazu, daß jeder anspruch auch geltend gemacht werden muß. krankenkassen sind mal geschaffen worden als solidargemeinschaften... und nicht dazu, daß sie zahlen, weil man mal was ausprobieren möchte

Kommentar von sepp78 am 10. November 2008 23:04

wie bereits erwähnt, u.U. nimmt sie sonst keine Leistungen in Anspruch und zahlt quasi ohne Gegenleistung ein, kein Einzelfall..wir wissen es nicht, aber gerade deswegen sollte man dbzgl. mit Aussagen vorsichtig sein^^


Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.