Bei einer Vorsorgeuntersuchung musst du die Praxisgebühr NICHT zahlen. Dazu zählt: Die Kontrolle der Zähne, Zahnsteinentfernung und Röntgenaufnahmen.
Die Kontrolle der Zähne kann zwei Mal im Jahr zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden. Dabei gilt: einmal in einem Kalenderhalbjahr und dazwischen müssen mindestens 4 Monate liegen (z.B geht man im Februar zur Kontrolle und dann nochmal im August). Den Zahnstein kann man einmal im Jahr zulasten der Krankenkasse abrechnen.
Alles was dann noch anfällt wie z.B Füllungen, Rezepte, Polieren....blablabla.. gehört dann nichtmehr zur Vorsorgeuntersuchen und es fallen 10 Euro Praxisgebühr an.
Als du das eine Mal die Praxisgebühr zahlen musstest, warst du da eventuell auch nur wegen einer Beratung da? Denn für die "Beratung" muss man ebenfalls Praxisgebühr zahlen ;-) Oder es waren eben diese 4 Monate Abstand nicht gegeben und die Praxis konnte noch keine Vorsorgeuntersuchung abrechnen. LG!
Krankengeld gibts 6 Wochen, soweit ich weiß.