Wenn du wegen Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, wirst du auch kein AlG 1 erhalten. Wenn du dich weigerst eine Reha-Maßnahme anzutreten, wirst du dich auf Hartz IB einrichten müssen. Auch da musst du dann mit Sanktionen rechnen, da du verpflichtet bist, alles zu tun, was den Leistungsbezug verringern bzw. beenden kann.
Krankengeld - neue und gute Antworten
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0Ab wann bin ich arbeitslos?
Beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" melden, musst du dich, sobald du von der drohenden Arbeitslosigkeit Kenntnis erhältst. Also umgehend SOFORT
Lohnfortzahlung erhältst du für höchstens 6 Wochen. Die Firma muss dir als diese 6 Wochen zahlen. Dann muss sie die Kündigung eben entsprechend ändern. Danach bekommst du dann erst einmal Krankengeld bis du wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit (wenn du also wieder "gesund geschrieben" bist, musst du dich persönlich arbeitslos melden.
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0Probleme mit ALG1, wenn ich gegen RV klage???Antwort von
Froschkoenig8Froschkoenig8
Hallo Tom, Deine Frage kommt nicht so ganz eindeutig rüber. Natürlich hast Du das Recht zu klagen und dies hat mit Deinem ALG gar nix zu tun. Wir leben ja in einem Rechtsstaat, wo alle das Recht haben, zu klagen, okay? Ich empfehle Dir, bevor Du zu einem Anwalt/Anwältin gehst, Dich gut beraten zu lassen. Es gibt in größeren Städten kostenlose Sozialrechtsberatungen. Bei den Rentenversicherungsträgern gibt es darüber hinaus auch kostenlose Beratungen. Das müsstest Du Deine RV anrufen und fragen, wer diese Beratung in Deiner Region durchführt. Alles Gute.
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0Ab wann bin ich arbeitslos?Antwort von
BAligatorBAligator
Hallo rikimaru,
ich gehe zwar davon aus, dass du bereits angerufen hast und damit informiert bist, aber noch mal zur Sicherheit.
Da du über den 1. Tag der Arbeitslosigkeit krank bist ist die Krankenkasse mit Krankengeld dran bis du wieder gesund bist. Arbeitssuchend (die rechtzeitige Meldung um einer Sperrzeit von einer Woche zu entgehen) kannst du dich melden - musst es aber nicht, da du Arbeitsunfähig bist. Es macht allerdings durchaus Sinn es schon zu tun und ist ja auch telefonisch oder wie schon erwähnt online möglich.
Wichtig ist das du am ersten Tag wenn du nicht mehr krank bist persönlich vorsprichst um dich arbeitslos zu melden. Dafür Lebenslauf der letzten 7 Jahre + Ausbildung und die letzte Schule, Kündigung, Sozialversicherungsnummer und ganz wichtig den Personalausweis mitnehmen.
Viele Grüße
BAli
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0Ab wann bin ich arbeitslos?Antwort von
linchen111193 Also da hier schon ein paar unterschiedliche antwortende kamen erzähle ich dir mal wie es bei mir war :-) IV war in einer Ausbildung und habe zwar gekündigt aber das macht keinen großen unterschied.. Ich wurde auch lange zeit Krankgeschrieben.. Ich musste mich bei der Krankenkasse melden um das Krankengeld weiter bezahlt zu bekommen ..und fragen kostet ja nichts :-) Wenn dir Geld zusteht dann bekommst du erstmal ein Formular wie schon gesagt wurde damit gehst du zum Hausarzt und der füllt es aus... Vielleicht musst du auch noch extra zur Krankenkasse was ich persönlich total Quatsch finde (da gibt es einen Arzt der nochmal Nachuntersucht) ..
Wegen dem Thema Arbeitslos/suchend melden.. Mach es am besten so das du erstmal anrufst dann sagst du Bescheid zu wann du gekündigt bist z.b. am 10.06 dann geben die dir einen Termin wahrscheinlich am zehnten oder einen Tag danach .. Da nimmst du dann gleich deinen Ausweis und eine Kopie deiner Kündigung mit.. Aber das sagen die dir nochmal.. Ist natürlich schade das die dich gekündigt haben ..
Wünsche dir viel Glück bei der suche nach etwas neuem und gute besserung ! Glg alina
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0Ab wann bin ich arbeitslos?Antwort von
Dackelmann888Dackelmann888
Du musst Krankengeld beantragen,und Dich als Gekündigt beim Arbeitsamt melden.
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0Ab wann bin ich arbeitslos?Antwort von
Kuno33Kuno33
Du solltest die Krankenkasse informieren und Dich genau über die folgen informieren. Zu wann du gekündigt bist, sollte eigentlich im Kündigungsschreiben stehen. Sonst ist möglicherweise formell nicht korrekt und evtl. ungültig. Dem Arbeitsamt musst du das unverzüglich melden, sonst bekommst du eine Sperre. Allerdings solltest du wissen, wann Dein Arbeitsverhältnis beendet ist. Wenn Du es nicht weißt, solltest du dich trotzdem melden. Arbeitslos bist du am ersten Tag nach Ende Deiner Beschäftigung. du stehst dem Arbeitsmarkt erst zur Verfügung, wenn du wieder arbeiten kannst.
Was ich nicht verstehe ist, wieso du Lohnfortzahlung bekommst, obwohl Dein Arbeitsverhältnis beendet sein soll. Die Krankenkasse zahlt im allgemeinen erst sechs Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit aufgrund der selben Erkrankung.
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1Ab wann bin ich arbeitslos?Antwort von
gs1206gs1206
Die Krankenkasse weiß doch schon Bescheid - du hast doch eine Krankmeldung vom Arzt für die Firma bekommen. Den Durchschlag hat er der Krankenkasse geschickt.
Geh sofort zum Arbeitsamt mit der Kündigung und melde dich arbeitssuchend. Du musst dich da unverzüglich melden, sowie du weißt, dass du gekündigt bist. Zu welchem Datum (und selbst wenn es noch 1/2 Jahr in der Zukunft läge) ist dafür nicht relevant.
Du bist ab dem Tag arbeitslos, nachdem dein Arbeitsverhältnis endet.
Es tut mir sehr leid für dich, dass das so gelaufen ist. So geht das heutzutage zu - hire and fire. Gute Besserung und viel Glück bei der nächsten Stelle. Wer weiß, wozu das gut war.
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0Ab wann bin ich arbeitslos?Antwort von
cleonhardt Ganz wichtig: Man muss sich sofort beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" melden, wenn man die Kündigung erhält (ich glaube innerhalb von 2-3 Tagen). Wenn man das nicht macht kann es Kürzungen beim Arbeitslosengeld geben. Das ganze kann auf der Webseite vom Artbeitsamt auch online erfolgen. Alles andere hat Zeit...
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1Ab wann bin ich arbeitslos?Antwort von
kangakanga
Beim Arbeitsamt hättest Du Dich SOFORT melden müssen! Du musst jetzt schnell machen und hoffen, dass Du nicht gesperrt wirst (wenn ich richtig informiert bin!). Aber es heißt immer, sobald man weiß das bzw. ab wann man arbeitslos sein wird, MUSS man sich innerhalb einer bestimmten Frist (sind nur ein paar Tage!) beim Arbeitsamt melden - reicht -glaube ich- anfangs auch nur telefonisch!
Wegen dem Krankengeld solltest Du Dich auch schleunigst bei Deiner Krankenkasse melden, die schicken Dir ein Formular, welches der behandelnde Arzt ausfüllen muss, danach schickst Du das zurück und erst dann bekommst Du das Dir errechnete Krankengeld. Dieses Procedere musst Du jeden Monat machen!!!
Du schreibst, dass Du in 2 Wochen aus der Firma ausscheiden wirst, also wirst Du auch ab dann arbeitslos sein - was sagst denn Deine Kündigung dazu? Irgendein bestimmtes Datum??
Komm in die Hufe und klär die Sachen ab!!
kanga
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0Ab wann bin ich arbeitslos?Antwort von
paula2005paula2005
Darf man denn während der Krankschreibung gekündigt werden?
Kommentar von
kangakanga in der Probezeit - erst danach ist er krank geworden (so hab ich das jetzt verstanden!)
Kommentar von
Maximilian112Maximilian112 Ja man darf während einer Krankschreibung gekündigt werden. Die Probezeit hat damit nix zu tun.
Kommentar von
linchen111193 In der probezeit kannst du aus jedem Grund gekündigt werden .. Genauso wie du aus jedem Grund gehen darfst :-)
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1Krankengeld / Reha
Hallo,
nach einer Ablehnung einer Reha durch die RV wird weiterhin Krankengeld gezahlt (maximal 1,5 Jahre seirt Beginn derArbeitsunfähigkeit; ähnliche Erkrankungen in den letzten 3 Jahren werden ggf. auf die 1,5 Jahre angerechnet: § 48 SGB V
Ausnahme: Wenn der Versicherte die Ablehnung verursacht hat, wird das Krankengeld eingestellt: Antrag unvollständig, Entbindung der Ärzte vom Datenschutz fehlt, Termine für Kurbeginn (mehrfach) abgesagt
Häufig veranlasst die Krankenkasse dann erneute Untersuchung durch den MDK.
Die Begründung der RV für die ablehnung wird dann meistens ebenfalls von der Krankenkasse angefordert.
Gruß
RHW
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0bekommme keine abrechnungsbelege über mein krankengeldAntwort von
schreck37 entschuldigt mein deutsch aber ich hänge mit meiner nase fast im monitor meine brille ist in reperatur
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0was bekomme ich von der krankenkasse wenn ich länger als 6 wochen krank binAntwort von
kaesefusskaesefuss
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2was bekomme ich von der krankenkasse wenn ich länger als 6 wochen krank binAntwort von
FlitzpiepjeFlitzpiepje
http://krankengeld24.de/2010051881/krankengeld/krankengeldhoehe
diesen Link wirst Du auch gefunden haben. Da sich in den letzten Jahren nichts geändert hat an der Höhe des Krankengeldes, brauchte er auch nicht aktualisiert werden, denn er ist es immer noch.
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0was bekomme ich von der krankenkasse wenn ich länger als 6 wochen krank binAntwort von
michinefmichinef
Du bekommst Krankengeld. Das ist aber ca. 30 % niedriger als Dein Bruttolohn oder -gehalt.
Kommentar von
lina2809 naja im vergleich zu anderen kommentaren ist es recht wenig :D
Kommentar von
crashladycrashlady vom Netto, nich vom Brutto.
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0was bekomme ich von der krankenkasse wenn ich länger als 6 wochen krank binAntwort von
ronchifocusronchifocus
Geld-etwa 70% vom Nettolohn
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0was bekomme ich von der krankenkasse wenn ich länger als 6 wochen krank binAntwort von
polditierpolditier
Ruf doch einfach mal bei der Krankenkasse an und frage mal danach. Ich denke mal der Sachbearbeiter kann es dir erklären.
Kommentar von
lina2809 kann net reden deswegen auch krankgeschrieben...aber danke dadrauf wäre ich auch gekommen
Kommentar von
polditierpolditier Du kannst doch jemanden bitten für dich anzurufen.
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1was bekomme ich von der krankenkasse wenn ich länger als 6 wochen krank binAntwort von
crashladycrashlady
67% vom Nettolohn/gehalt, wenn ich mich grad Recht entsinne.
Kommentar von
lina2809 wird von diesen 67 % noch was abgezogen?
Kommentar von
crashladycrashlady -
0Bei Krankheit innerhalb der ersten 4 Woche - höhe Leistung KrankenkasseAntwort von
fantasia19fantasia19
Das ist leider korrekt so. Innerhalb der ersten sechs Wochen bei einem neuen Arbeitgeber hat der keine Verpflichtung zur Lohnfortzahlung und du bekommst ganz normales Krankengeld (80% vom Netto). Und es beginnt leider auch erst am zweiten Tag :O(
Kommentar von
DanteXL Hallo Fantasia, vielen Dank für Deine rasche Antwort! :)
Hallo, zu ersteinmal danke für deine Antwort. Werde gleich beim AA anrufen. In der Kündigung ist nichts besonderes vermerkt, da ich ja noch in der Probezeit bin und deshalb kein Grund genannt werden muss.
Zählt denn die Zeit in der ich Krankengeld beziehe schon zur Arbeitslosenzeit?
MfG
Ja, eigentlich müsste die Zeit des Krankengeldes auch schon zur Arbeitslosenzeit zählen. Aber auch da solltest Du ganz fix beim Arbeitsamt nachfragen, ich könnte mir vorstellen, dass es jetzt auch darum geht, ob Du "vermittelbar" also "arbeitsfähig" bist oder bald wieder wirst und sich daraus dann ergibt, ob Du Anspruch auf ALG I hast oder (wie auch immer) einen Antrag auf HARTZ 4 stellen musst. Ich denke, da ist das Amt der bessere Ratgeber!
Ich drücke Dir aber die Daumen, dass alles gut für Dich verläuft!
Kanga