Die Krankheit selbst ist kein zulässiger Kündigungsgrund. Allerdings hindert sie den Chef nicht an einer ordentlichen Kündigung - zB während der Probezeit oder aus betrieblichen Gründen.
Eine Abmahnung wegen Krankheit gibt es nicht.
Die Krankheit selbst ist kein zulässiger Kündigungsgrund. Allerdings hindert sie den Chef nicht an einer ordentlichen Kündigung - zB während der Probezeit oder aus betrieblichen Gründen.
Eine Abmahnung wegen Krankheit gibt es nicht.
also er darf dich nicht kündigen nur weil du krank bist wenn du immer ein atest vorlegst und der chef dich dan doch bittet zu einem amtsarzt zugehen und der stellt fest du bist länger krank dan wirst du beurlaubt bis die krankheit weg ist oder zumin. eingeschränkt ist
das kann er. wenn es möglich ist, dass die krankheit dauerhaft zum ausfall führt, und schlechte zukunftprognosen bestehen, darf er kündigen.
so einfach nicht. nicht wegen der krankheit zumindest. aber wenn das bei dir öfters vorkommt oder du erst ein paar monate da bist (und das verhältniss nicht besonders gut ist), wird er andere gründe finden.
Ja kann er.
Es müssen aber 3 voraussetzungen erfüllt sein.
Hier die richtige Antwort übrigens:
1,5 Wochen war er krank geschrieben.
das kommt immer auf den heilungs prozess an und ob einer körperlich arbeiten muss oder nicht.
"ob einer körperlich arbeiten muss"
Deswegen habe ich extra gesagt, dass es um einen Lehrer geht, wo ja eigentlich bekannt ist, dass er nicht groß körperlich arbeitet...
Je nach Heilung 4 - 6 Wochen.
Danke für den Stern
Kommt drauf an wenn das ganze Jahr bis zu den Sommerferien bestimmt noch
??? Egal, welcher Beruf es ist, ein Bruch ist ein Bruch und heilt bei jedem anders! Ich denke, da muss man abwarten! Außerdem, wenn der Lehrer Beamter ist, kann er sich entsprechend ausruhen!
Hm, dachte nur dass ein Maurer zB, der den ganze Tag Steine rumhebt, ja bestimmt länger krank geschrieben ist als ein Lehrer, der nur paar mal am Tag den Arm heben muss um was an die Tafel zu schreiben. Wenn überhaupt...
Das ist leider so nicht ganz richtig.