Kopieren von Kontoauszügen ist nur dann zulässig, wenn diese nach einsicht wieder dir ausgehändigt werden, oder unter deiner aufsicht vernichtet werden. Bei uns lagen einige Kontoauszüge/Akten ungeschreddert in frei zugänglichen Mülltonnen des Amtes. Also immer Rückgabe von Akten verlangen. Aber wer weiß ob die die nicht nochmals kopiert haben?
Kontoauszüge - neue und gute Antworten
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0Steuererklärung + KontoauszügeAntwort von
MeandorMeandor
Du musst die Überweisung auf Rückfrage nachweisen können (1.) und (2.) nachweisen können, dass Du wirtschaftlich belastet warst, durch die Zahlungen.
Das heißt, Du musst notfalls nachweisen können, dass auf dem Konto auch Geld von Dir ist.
Kommentar von
keguskegus @Meandor: Wie ist dann Rz. 47 des BMF zu 35a zu verstehen? M.E. müsste es ohne Probleme möglich sein.
Kommentar von
MeandorMeandor § 35a EStG spricht von Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Wenn der Steuerpflichtige nicht wirtschaftlich belastet ist, da das Geld auf dem Konto des Dritten nicht ihm gehört, wo ist dann der Aufwand des Steuerpflichtigen?
Das BMF schreiben sagt nur aus, dass das Konto nicht auf den Steuerpflichtigen lauten muss.
@Sheera Strafen gibt's beim Finanzamt nicht so schnell, und schon gar nicht, wenn die Sache rechtlich nicht ganz eindeutig ist.
Und wenn ich das nur mit dem Kontoauszug vom Konto, daß auf Mutters Namen läuft kann? Kann mir denn außer, daß sie es nicht anerkennen passieren, daß sie mir eine Strafe aufbrummen, weil sie denken, ich will sie behumpsen?