MeBeam - so chatten Sie per Video
Konferenz - neue und gute Antworten
-
0Aufgaben von der Polycom HDX-SerieAntwort von
Vor4KeinBierVor4KeinBier
Was genau meinst du mit den Aufgaben der HDX-Serie?
-
0Handy-Konferenz Frage :DAntwort von
KravenKraven
die werden dann natürlich auch 3fach abgezogen, da du ja mit 3 personen telefonierst. die andere möglichkeit wäre, dass dir das keine freiminuten abzieht und du sogar noch draufzahlst, da es kein normales telefongespräch ist. die frage, die sich mir stellt: warum macht ihr sowas nicht in der schule aus oder du planst einfach schon im vorraus. wenn ihr ja eh jedes wochenende zusammen abhängt, könnt ihr das ja auch vorher planen oder trefft euch eben bei einem von euch und plant dann spontan. ich weiß halt nicht, wie weit ihr von einander entfernt wohnt.
-
-
3Kurz zu spät kommen = eine unentschuldigte Doppelstunde?! Entlassung mündlich oder schriftlich?
Hallo headbangers,
ich kann dir - leider - nur mitteilen, wie wir dies im Grundschulbereich in NRW handhaben:
Wenn ein Schüler fehlt, notiere ich diesen im Klassenbuch als fehlend (dazu werden die Gesamtfehlstunden des Tages notiert). Wenn der Schüler nun doch noch - verspätet - erscheint, dann korrigiere ich den Eintrag als Verspätung und notiere mir die versäumte Zeit. Jede angefangene Stunde wird dabei als versäumte Stunde gezählt.
Eine Doppelstunde dürfte demnach nicht als "Doppelfehlstunde" gezählt werden. Aber dies alles hängt ganz stark ab von vielerlei Gegebenheiten:
- In jedem Bundesland gibt es eine separate Bildungslandschaft mit individuellen Schulgesetzen
- Oft gibt es auch interne (legitime) Absprachen innerhalb der einzelnen Schulen, was die Handhabung von Fehlzeiten betrifft
- Manchmal drücken (Klassen-)Lehrer das ein oder andere Auge zu...
Für dich wäre es nun wichtig, wenn du selbst eine Auflistung aller versäumten Stunden hättest - inklusive Grund und entsprechender Entschuldigung (Elternschreiben, ärztliche Bescheinigungen). Du müsstest alle Fehlzeiten belegen können - damit allein könntest du dann "reklamieren", falls die Schule sich auf andere Daten beruft.
Da du jedoch vermutlich sämtliche Originale abgegeben hast, wäre es wichtig, wenn du private Aufzeichnungen hättest, wann genau du gefehlt hast (z. B. in einer Art Schüleragenda). Das Ding ist, dass du beweisen musst, wann du gefehlt hast, wenn die Schule deiner Meinung nach falsche Angaben diesbezüglich macht.
Als ich den Brief mit der Teilkonferenz bekam (in den Osterferien) wurde mir zum ersten mal die Attestpflicht mitgeteilt.
Dies ist rechtlich völlig korrekt.
Danach wurde mir in einem ganz anderen Klassenraum die mündliche Verweisung von meiner Deutschlehrerin (keine Direktorin etc.) mitgeteilt. Ist dies rechtlich korrekt (mündlich und nur eine "normale" Lehrerin, bei der ersten Teilkonferenz ohne "Vorwarnung")?
Dies ist auch in Ordnung, da dies das "Endergebnis" der Teilkonferenz darstellt. Eingebunden muss im Vorfeld die Schulleitung gewesen sein. Die Lehrerin ist "nur" diejenige, die dir das Ergebnis mitteilt. Weiterhin wird alles schriftlich fixiert und in Form eines Protokolls in deine Schülerakte geheftet. Alles formal in Ordnung.
Wie bereits gesagt: Du musst nachweisen, dass die Fehlstundenzahl, welche der Schule vorliegt, nicht den Tatsachen entspricht.
Mein Rat: Berufe dich darauf, dass eine angefangene Doppelstunde nicht gleichzusetzen ist mit einer komplett gefehlten Doppelstunde, wenn du nur einige Minuten verspätet warst. Wichtig hierbei ist, ob es in eurem Schulsystem nur und ausschließlich Doppelstunden gibt, oder ob es durchaus auch "normale Stundeneinheiten à 45 Minuten (in der Regel üblich) gibt.
Weiterhin ist es wichtig, festzuhalten, ob es eine Transparenz gibt den Schülern gegenüber, was die Händelung von Fehlzeiten betrifft: Denn eine solche muss allen Schülern z. B. in Form einer besprochenen (!!) Schulordnung bekannt sein!
Dir alles Gute,
LG von Miroir
Kommentar von
Headbangers Ich habe übrigens die Hausordnung NICHT unterschrieben. Gilt sie dann für mich trotzdem wie für jeden anderen?
Kommentar von
MiroirMiroir Ja, schon. Sie muss euch aber bekannt gemacht worden sein: Entweder durch persönliche Erläuterung und/oder durch öffentlichen Aushang!
Kommentar von
Headbangers Na dann werde ich nachher mal versuchen an das Klassenbuch heranzukommen, das wurde mir ja auch als Schüler verwehrt.
Aber danke, hast mir sehr geholfen! :)
LG
Kommentar von
MiroirMiroir Gern geschehen - alles Liebe dir! : )
Kommentar von
MiroirMiroir Hey: Nicht das Klassenbuch "klauen": Lass deine Mutter ein offizielles Schreiben aufsetzen, in dem sie die Schule dazu auffordert, deine Fehlzeiten aufzulisten (damit sie diese abgleichen kann!)! Alles weitere s. o.!
Kommentar von
Headbangers Ich habe meiner Klassenlehrerin eine Mail geschrieben und von ihr die Daten meiner Fehlzeiten bekommen. Daran wundert mich, dass ich
Sehr oft nur Dienstags gefehlt habe
Manchmal von 6 Unterrichtsstunden 4 gefehlt habe, was nicht sein kann, da ich weiss, das ich nie 4 Std. zu spät oder mitten im Unterricht gegangen bin.
Leider steht es jetzt Aussage gegen Aussage.
Kommentar von
MiroirMiroir Tja, nun ist guter Rat teuer: Für die Zukunft empfehle ich dir, dir alle Fehlzeiten selbst auf die Stunde genau zu notieren. Dann hast du etwas Handfestes, falls es mal wieder zu Unstimmigkeiten mit der Schule kommen sollte (was mich ehrlich gesagt sehr wundert!) Alles Gute dir und danke für den Stern, LG von Miroir
-
1Kurz zu spät kommen = eine unentschuldigte Doppelstunde?! Entlassung mündlich oder schriftlich?Antwort von
UntasUntas
Rausgeworfen oder mündlich abgemahnt?
Ich gehen mal von dem Sachverhalt Azubi aus. Auch da müssen normalerweise zwei schriftliche Abmahnungen erfolgen (auch in der Probezeit) um Sie zu kündigen. Denn man muß, sollte auf seine Fehler drauf gestuppst werden. ;)
Suchen Sie eine Betriebsrat, Gewerkschaft, Rechtshilfe e. V. oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. Alles andere wäre nur ins blaue raten oder die Glaskugel!
mfG Untas
Kommentar von
FairExtension "handelsschule" ist genannt. in weiterbildenden schulen gibt es leider keine betriebs- oder lehrerräte.
Kommentar von
Headbangers Ich hole meine Qualifikation nach, also bin demnach nur ein "normaler" Schüler.
Es sollte schon früher eine Teilkonferenz geben, die wurde jedoch abgesagt. Ich habe zwar eine Verwarnung bekommen, jedoch kam 2 Tage später direkt die Einladung zur Konferenz. Danach wurde mir wurde wortwörtlich gesagt: "Du bist entlassen, die schriftliche Entlassung folgt noch"
-
1Kurz zu spät kommen = eine unentschuldigte Doppelstunde?! Entlassung mündlich oder schriftlich?Antwort von
LucieTommyLucieTommy
Hm, an Deiner Stelle würde ich direkt zum Schulrektor gehen und mit ihm reden. Die meisten sind ja durchaus kompromissbereit.
Zu meiner Schulzeit auf dem Gymnasium gab es eine Schülerin, die in Mathe oft zu spät kam - wechselnde Ausreden. Unsere Lehrerin hat sie dann verwarnt und gesagt, wenn sie wieder zu spät käme, würde sie nicht mehr in den Klassenraum kommen. Die dumm Jaqueline musste es ja ausprobieren... Sie hat wegen ihrer Fehlzeiten in Mathe ein "n.b." bekommen - "nicht bewertbar". Damit war sie raus.
Da Du aber ja anwesend warst, denke ich, wird da noch was zu machen sein.
Kommentar von
Headbangers Mir der Direktorin kann man nicht wirklich gut reden, aber ich werds auf jedenfall nochmal versuchen. Danke für die schnelle Antwort.
Kommentar von
LucieTommyLucieTommy Ich drück Dir die Daumen!
-
1Kurz zu spät kommen = eine unentschuldigte Doppelstunde?! Entlassung mündlich oder schriftlich?Antwort von
FairExtension leider kannst du da, so leid es mir tut, nicht viel machen, außer auf einer anderen schule ggf wiederholen.
fakt ist, dass der lehrer dich nach dem bildungsgesetz (frag ja nicht nach dem paragraphen) des unterrichts verweisen darf mit entsprechender begründung. dein lehrer darf dich also auch wenn du zu spät kommst als komplett fehlend eintragen für die komplette doppelstunde.
das einzige, was du machen kannst ist dagegen klagen, aber das wären hohe anwaltskosten plus verschwendete zeit, weil die lehrer dich dann aufm kieker haben würden.
und nochmal auf die "normale lehrerin"-sache zu kommen: es gibt keine regelung, die besagt dass dich nur die direktorin verweisen darf. vorwarnung ist zudem.. ich sag mal "wünschenswert", aber nicht notwendig.
lg FT
tut mir sehr leid.
Kommentar von
Headbangers Ok danke, jetzt weiss ich wenigstens bescheid.
Da wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als eine andere Schule zu suchen....
-
-
0Wie Telefonkonferenz ? (:Antwort von
maxmuster17 Hallo! Normalerweise kannst du während du telefonierst auf deinem Telefon die Menü-Taste drücken, meistens ist dort die Option Telefonkonferenz vorhanden!
-
0Wie kann man bei einem Telefon auf Konferenz schalten?
Das immer unterschiedlich. Bei meinem Handy zum Beispiel geht man während des Telefonates auf Optionen und dort auf Konferenz. Bei mir funktioniert das mit maximal drei Personen. Manchmal funktioniert es jedoch gar nicht. Welches Handy hast du denn?
Kommentar von
sofie999sofie999 Ein Telefon ;/ weiß aber, dass es geht
-
0Wie kann man bei einem Telefon auf Konferenz schalten?Antwort von
ThreeedxDThreeedxD
wüsst ich auch gern...
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Auf meinem Halbjahreszeugnis waren 66 von 84 Stunden unentschuldigt, was meines Erachtens jedoch nicht stimmte und natürlich für eine Ausbildungssuche vollkommen inakzeptabel ist. Also habe ich bei meinem Hausarzt die Belege abgeholt, dass er mich drei mal krankgeschrieben hat. Nun waren die 18 entschuldigten Stunden geklärt. Jedoch hat mir meine Mutter auch viele Entschuldigungen geschrieben. Sie kann sich natürlich (leider) nicht mehr genau erinnern an welchen Tagen, jedoch konnte sie bezeugen wieviele sie geschrieben hat. Als ich meine Lehrerin darauf ansprach, meinte sie aber nur: "Dann hast du sie vergessen bei mir abzugeben" (was vollkommener Schwachsinn ist). Im Moment hab ich wieder dieses Problem. Eine Idee was ich dagegen tun kann?
Ja: Deine Mutter sollte die Schule auffordern, ihr eine Auflistung zu geben, welche Stunden bzw. Tage unentschuldigt sind. Dies ist euer gutes Recht!
Daraufhin kann deine Mutter reklamieren, dass bestimmte Tage von ihr entschuldigt worden sind, dass sie dies aber ("hiermit") noch einmal tue.
Schlecht bestellt wäre es nur, wenn du mehr als 3 unentschuldigte Fehltage am Stück hättest, da hier automatisch eine ärztliche Bescheinigung gefordert wird!
Toi toi toi - und beim nächsten Mal... du weißt schon! ; )
LG von Miroir