Körperverletzung - neue und gute Antworten

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von bibo1301 bibo1301

    Willkst du hier von uns eine Absolution für eine Anzeige gegen deinen "SS"? Geh zum Anwalt, der kennt sich aus weil er damit sein Geld verdient!!

    Überleg aber mal lieber wie, bzw. warum es soweit kommen konnte - da gehören nämlich immer zwei dazu - verzeih mir aber ich kenne nur deine Seite - also werde ich mir eine Meinung über euren Streit verkneifen.

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Streng genommen sind es eine gefährliche Körperverletzung ("mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung",), http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html eine versuchte, gefährliche Körperverletzung und eine Bedrohung. Was da am Ende für ein Strafmaß herauskommt, hängt von den Vorstrafen ab. Sofern Dein Stiefsohn noch nicht aufgefallen ist, würde aller Voraussicht nach eine Verfahrenseinstellung gemäß § 45 JGG nach einem Täter-Opfer Ausgleich zu erwarten. Bei Erwachsenen analog eine Einstelllung nach § 153a StPO nach einem TOA.

    ...ich las gerade, er ist 21. Da gibts kein Jugendrecht mehr^^

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von tipps4scheidung tipps4scheidung

    Nein, der Straftatbestand einer Körperverletzung ist nicht gegeben. Dazu hättest du Verletzungen haben müssen und diese von einem Arzt attestieren lassen. Allenfalls kommt nötigung in Tateinheit mit Androhung einer Straftat in Betracht. Da es sich um familieninterne Streitigkeiten handelt, wird gar nichts passieren. Es wird eine Anhörung bei der Polizei geben, wenn du ihn anzeigst. Eure Aussagen werden dem Staatsanwalt vorgelegt, dieser wird das Verfahren einstellen. Auch ein Rauswurf könnte unangenehme Folgen für euch haben. Vermutlich ist dein Mann dann unterhaltspflichtig seinem Sohn gegenüber. Da wäre ich sehr vorsichtig...

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Nein, der Straftatbestand einer Körperverletzung ist nicht gegeben. Dazu hättest du Verletzungen haben müssen und diese von einem Arzt attestieren lassen.

    Das ist ausgemachter Unsinn. Ich empfehle bei Gelegenheit die Lektüre einer Kommentierung zu § 223 StGB.

    Kommentar von tipps4scheidung tipps4scheidungtipps4scheidung

    Du meinst versuchte Körperverletzung? Der Staatsanwalt wird sich totlachen...

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Das Würgen an sich stellt hier bereits eine gefährliche Körperverletzung dar (§ 224 StGB ). Die ist im Mindesmaß mit 6 Monaten Freiheitsstrafe bedroht. Ich glaube eher nicht, daß sich hier irgendwer totlacht^^

    Kommentar von tipps4scheidung tipps4scheidungtipps4scheidung

    Warten wirs ab. Vielleicht möchte die Threaderöffnerin hier das Ergebnis ihrer Bemühungen veröffentlichen. Das wäre mal sehr interessant.

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von flick112 flick112

    http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/mediation-statt-gerichtsprozess-bill...

    Guck dir das mal an, vielleicht ist das ne Altenative, die die Schlucht nicht noch weiter aufreißt.

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von yashaushh yashaushh

    Wenn der Bub 21 ist und so ausrastet dann Stelle ich mal die Frage in den Raum was du dem an den Kopf geschmissen hast.

    Ich glaube hier liegt das Problem auf beiden Seiten. Körperverletzung im ersten Fall ist auch nicht klar. Es ist ziemlich wahrscheinlich das da dir ja kein bleibender Schaden entstanden ist ein Richter dich für sowas auslacht und sagt ich habe besseres zu tun als Familienzwist zu klären. Zudem wird dein Schwiegersohn auch eine Sicht der dinge haben die diesen Angriff für ihn rechtfertigen wird also eher ne Nummer mit viel heißer Luft.

    Ich kann des weiteren nicht verstehen das du da eine Strafe willst. Das würde das Verhältniss doch noch mehr strapazieren. Solltest du deine Tochter über die nächsten Jahre noch sehen wollen solltest du nen Gang zurückschalten sonst ist die Husch nach der Strafe mit dem Schwiegersohn 200km weit weggezogen um zu verhindern das ihr euch gegenseitig umbringt.

    Dein Ansatz wirkt auf mich stur und uneinsichtig sowie wenig umsichtig. Bitte überdenke dein Handeln und reflektiere wie es dazu kommen konnte das seine Hand an deiner Gurgel war.

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von Erdbeerbowle Erdbeerbowle

    Zeig ihn an. Vielleicht ist da noch etwas zu retten. Egal, wie sehr gestritten wurde, aber das war zu viel. Der Junge braucht eine Therapie, schnellstmöglich.

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von bill1234 bill1234

    Strafe ? gar keine. Er wird auf Bewaehrung raus kommen oder ganz frei gesprochen. Strafe, vielleicht mal im Garten fegen. Mehr ist nicht zu erwarten. Aber wenn er das immer wieder macht, kann es unangenehm werden. Anzeigen must du ihn ... http://www.online-strafanzeige.de/

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von Nelly010 Nelly010

    Einer von Euch beiden sollte vorerst das Feld räumen, bevor es eskaliert. Schmeisst ihn raus, er soll für sich selbst sorgen. Man beist nicht in die Hand , die einen füttert! Aber anderseits hat er gegen Dich so viel Hass aufgebaut, der schon ausreicht, um amok zu laufen. Anzeigen musst Du ihn. Er braucht jetzt eine Grenze. Ob Jugendstrafrecht oder nicht, man wird ihn zum Antiagressionstraining verdonnern. Nimm diesen "Ausbruch" ernst! Beim nächsten Mal ist vielleicht keiner da, also raus mit dem Bub!

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von Herculessy Herculessy

    och da es für eine vergewaltigung nur 2 jahre auf bewehrung gibt wird das verfahren eingestellt denk ich ^^

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von spaniennetz spaniennetz

    Es scheint, dass das beschriebene Verhältnis nicht ausschliesslich durch den Stiefsohn zu dem geworden ist, was es heute ist.

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von subasio subasio

    Stiefväter alles Engel oder was ?

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von pilot350 pilot350

    Die Strafe legt der Richter fest und hier kann Dir keiner dazu Auskunft erteilen. Du musst jetzt selbst wissen was das Richtige ist. Erwachsensein gehört dazu richtige Entscheidungen selbst zu treffen und nicht in einem Kinderforum nach Rat zu fragen.

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von Morti Morti

    Meinst du nicht es wäre sinnvoller zu überlegen, wie eure Beziehung besser werden kann statt Strafen zu erörtern bzw. Möglichkeiten ihn loszuwerden zu thematisieren. Wenn er schreit "das ist mein Leben" scheinst du ja einen Anteil am schlechten Verhältnis zu haben.

    Kommentar von wikterp wikterp

    es ist bei uns mom schon sehr verfahren, ich will ja nicht bestreiten das ich nicht auch fehler gemacht habe, aber er hat mich von anfang an nicht als die frau an der seite seines vaters akzeptiert.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Dann akzeptiere das auch wenn es schwerfällt. Erzwingen kannst du nichts. Du bist nicht eben nicht seine Mutter. Bleib in deiner Rolle und versuche für ihn da zu sein, wenn er möchte aber dränge ihm nicht deine Lebenseinstellungen auf, sonst hasst er dich. Nimm dich zurück, dann wird er dir vielleicht folgen. Wenn nicht, wirst du auch das respektieren müssen. Es ist sein Recht selbst zu entscheiden wen und was er mag.

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    Tatbestand?Angriff durch sohn mit verletzungsabsicht
    Antwort von Schneekeksi88 Schneekeksi88

    wie alt ist der denn?

    Kommentar von wikterp wikterp

    21

    Kommentar von Schneekeksi88 Schneekeksi88
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    Ist Dauerhaarglättung Körperverletzung?
    Antwort von marlylie marlylie

    mit der ständigen haargläöttung versaust du dir nur deine haare...

    ich schicke dir mal einpaar tipps, um geunde haare zu behalten - und was soll der quatscht mit den ständig glatten haaren???

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    Ist Dauerhaarglättung Körperverletzung?
    Antwort von kokosaffe666 kokosaffe666

    Nachdem Haare ja genau genommen abgestorbene Zellen sind, kann man eher nicht von Körperverletzung reden :D Wenn du dir die Haare oder Fingernägel schneidest, empfindest du ja auch keine Schmerzen :) Wobei deine Mutter sich wahrscheinlich nur Sorgen macht, dass du deine Haare zerstörst. Frag am Besten deine Mutter ob das ihr eigentliches Problem ist, und nimm sie mit zum Frisör deines Vertrauens wenn du dich beraten lässt. Immerhin sind in den letzten Jahren die Methoden zur Glättung, aber auch für Dauerwellen ziemlich verbessert worden. (Was allerdings noch lang nicht bedeutet, dass es gesund für die Haare wäre ;) )

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    Ist Dauerhaarglättung Körperverletzung?
    Antwort von rafii6311 rafii6311

    ja das Zeug was zum glätten benutzt wird zerstört die Struktur der Haare, und 'klebt' sie danach wieder (geglättet) zusammen. Das ist das gleiche Zeug wie bei Dauerwellen. Wir hatten das Thema mal in Bio^^

    Gesund ist es keinen Falls fuer die Haare. Da wuerde ich lieber jeden morgen 5 min glätten.

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    Ist Dauerhaarglättung Körperverletzung?
    Antwort von MB2819 MB2819

    Wenn deine Eltern es dir verbieten, warte bis du in deinen eigenen 4 Wänden wohnst. Körperverletzung wohl kaum. Das würde ja bedeuten, du würdest dazu gezwungen werden und nicht dafür bezahlen.

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    Ist Dauerhaarglättung Körperverletzung?
    Antwort von Abramsknacker Abramsknacker

    google es es schadet immer aber was passiert weiß ich nicht schadet glaube ich die haut oder so und haare hmmm 16 geht ja schon disco aber kp bis 18 haben deine eltern noch was zu sagen ^^

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    Ist Dauerhaarglättung Körperverletzung?
    Antwort von Patique Patique

    Ja, darfst du!

    Es ist allerdings sehr viel schädlicher als das Färben zum Beispiel und deshalb wollen das deine Eltern nicht ohne Grund nicht!

    Rechtlich kann man das nicht al Körperverletzung ansehen.

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