Wenn der Bub 21 ist und so ausrastet dann Stelle ich mal die Frage in den Raum was du dem an den Kopf geschmissen hast.
Ich glaube hier liegt das Problem auf beiden Seiten. Körperverletzung im ersten Fall ist auch nicht klar. Es ist ziemlich wahrscheinlich das da dir ja kein bleibender Schaden entstanden ist ein Richter dich für sowas auslacht und sagt ich habe besseres zu tun als Familienzwist zu klären. Zudem wird dein Schwiegersohn auch eine Sicht der dinge haben die diesen Angriff für ihn rechtfertigen wird also eher ne Nummer mit viel heißer Luft.
Ich kann des weiteren nicht verstehen das du da eine Strafe willst. Das würde das Verhältniss doch noch mehr strapazieren. Solltest du deine Tochter über die nächsten Jahre noch sehen wollen solltest du nen Gang zurückschalten sonst ist die Husch nach der Strafe mit dem Schwiegersohn 200km weit weggezogen um zu verhindern das ihr euch gegenseitig umbringt.
Dein Ansatz wirkt auf mich stur und uneinsichtig sowie wenig umsichtig. Bitte überdenke dein Handeln und reflektiere wie es dazu kommen konnte das seine Hand an deiner Gurgel war.
Das ist ausgemachter Unsinn. Ich empfehle bei Gelegenheit die Lektüre einer Kommentierung zu § 223 StGB.
Du meinst versuchte Körperverletzung? Der Staatsanwalt wird sich totlachen...
Das Würgen an sich stellt hier bereits eine gefährliche Körperverletzung dar (§ 224 StGB ). Die ist im Mindesmaß mit 6 Monaten Freiheitsstrafe bedroht. Ich glaube eher nicht, daß sich hier irgendwer totlacht^^
Warten wirs ab. Vielleicht möchte die Threaderöffnerin hier das Ergebnis ihrer Bemühungen veröffentlichen. Das wäre mal sehr interessant.