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Also wenn da geschlossene Gesellschaft ist gilt das JuschG gar nicht, denke ich mal. Das ist dann ja nicht in der öffentlichkeit. Und nein, wenn überhaupt gibts Ärger für den Betreiber, aber sicher nicht für dich oder deine Eltern.
jaa ich meine wir machen oft partys bei nem freund und die bullen kommen nie rein weil se das nich dürfen und wenn das privat is also die wirtschaft gemietet is es dann genauso?
Ich denke mal eine Geschlossene Gesellschaft fällt nicht unter das JuschG, ist ja eine Priavat Party.
geschlossene gesellschaft ist was anderes!! LESEN! :D

§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
jaa gut meinen das sind ca 100 leute unter 16 drin die werden se nicht alle dran kriegen und wenn hab ich pech gehabt :D naja das is doch alles privat und mit bestätigung müsste das doch passen is doch eigtl ne privat party und da dürfen die bullen nicht mal rein oder?
JeanRutti am 11. Dezember 2009 14:15 die polizei darf auch bei einer privaten party vorbei schauen. ich denke auch wenn ihr so viele seid, dürfte es bis 22 uhr aufkeinen fall ein problem geben
Eine geschlossene Gesellschaft ist wie eine Party zu Hause.
Wenn die Erziehnungsberechtigten nicht dabei sind, sollteste / mußte um 22.00Uhr zuhause sein.
Das ist ja wohl die schlechtetste antwort von allen.

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden in den Ländern können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Sanktionen insbesondere gegen die Gewerbetreibende und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.
Die Frage ist hier aber ob ein Versoß vorliegt, da Geschlossene Gesellschaft.

Nein, aber evt. Deinen Eltern wegen unterlassener Aufsichtspflicht...
Ja, da sie eine erwachsene Aufsichtsperson bestimmen müssen, die wiederum anwesend sein muss.
In manchen Kneipen ist der Eintritt generell unter 18 Jahren untersagt.
überleg doch mal, wo ist der unterschied zwischen alkohol und milch?

In eine "normale Kneipe" so wie ich sie kenne, kann man schon mal in Arbeitssachen reingehen. In einer Bar ist DAS nicht möglich.

Eine Bar kann man auch zuhause haben, sie ist alles, was hinter dem Tresen steht: Getränke, Gläser, Vitrine, Hocker, Tresen.
Eine Kneipe ist alles zusammen, mit allen Räumen und Tischen und Stühlen.

Würd sagen, Kneipe: Hauptsächlich Bier und Schnaps, meistens alte Knacker, verqualmt. Bar: Cocktails, junges Publikum,

Das ist doch total klar! In einer Bar darf nicht geraucht werden!
sagen denn die anderen stammgäste nichts? du könntest dich sonst mal mit ihnen zusammentun und ohne viel streit mal ein gemeinsames gespräch mit der wirtin führen. sollte sie nicht reagieren und etwas ändern, dann bleibt wohl nur der gewerbe-aussendienst! Hoffentlich geht es gut aus und die wirtin spielt ihre "alleinlage" nicht aus!
das zauberwort heißt :gewerbeaufsichtsamt...
anrufen (kannst du ja anonym machen, wenn du das willst) und auf die hygienezustände verweisen...
du wirsrt sehen wie schnell sich dann etwas ändert... denn wenn keiner was unternimmt, besteht doch seitens der chefin kein handlungsbedarf.

Eine bessere Kneipe aufmachen. :-)
Wenn Deine Stammkneipe wirklich so lausig ist und in der Nähe sonst nichts weiter ist, dann wirst Du Deinem neuen Laden ruck zuck voll haben!
:-)