Kleinunternehmer - neue und gute Antworten

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    GEZ-Gebühren als Klein-Unternehmer ja oder nein?
    Antwort von Velbert2 Velbert2

    Für Empfangsgeräte im Büro und im Firmen-PKW müssen GEZ-Gebühren gezahlt werden. Für Computer nicht.

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    GEZ-Gebühren als Klein-Unternehmer ja oder nein?
    Antwort von gangsterjaeger gangsterjaeger

    Also: Schreibtisch in der Privatwohnung: der private PC wird fuers Geschaeft genutzt: --> keine Anmeldepflicht. Stellst Du Dir ein Radio auf den Schreibtisch, ist eine gewerbliche Anmeldung dafuer faellig. Fuer das Privatauto, bzw. das Autoradio darin, ist bei zusaetzlicher gewerblicher Nutzung auch eine zusaetzliche Anmeldung faellig. Das ergaebe zusammen also 2 x 5,76 EUR monatlich (bei Fernseher im Buero bzw. im Auto entsprechend je 17,98 EUR).

    Also melde das Autoradio und NEG als gewerbliche Anmeldung an mit exakter Angabe der Firmierung, kostet zusammen 5,76 EUR und es ist gut. Die Rundfunkgebuehren sind dann auch steuerlich absetzbare Geschaeftskosten.

    Ab naechstem Jahr wird die Gebuehr nicht mehr nach Geraeten, sondern - im Gewerbe - nach Anzahl der Mitarbeiter plus Anzahl der Fahrzeuge erhoben. Bei Dir ist das ja wohl nur eine Person (Du selbst) und ein KFZ. Ein Fahrzeug hast Du frei, und da Du von zu Hause arbeitest, ist die Gebuehr ueber den Privathaushalt schon abgedeckt (bin mir nicht ganz sicher).

    Im Ergebnis zahlst Du hoechstens 5,99 EUR (=ein Drittelbeitrag) fuer die Staffelung nach Mitarbeitern (1-8 ist die kleinste Staffel, die kostet 5,99), da aber zu Hause, koennte es sogar frei sein.

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    GEZ-Gebühren als Klein-Unternehmer ja oder nein?
    Antwort von minnnni minnnni

    Soweit ich weiß muß man für das Radio im Firmen KFZ.bezahlen.

    Am besten über einen "dritten" p.Mail bei der GEZ nachfragen

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    Kleinunternehmer 14705 Euro oder 17500 Euro Obergrenze?
    Antwort von Minusch68 Minusch68

    Hallo,

    hast du mittlerweile rausbekommen, was nun die wirkliche Grenze ist?

    14.705,25 Euro oder 17500,- Euro?

    Das ist ja wirklich verwirrend!!

    Fragende, herzliche Grüße von

    Minusch

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    GEZ-Gebühren als Klein-Unternehmer ja oder nein?
    Antwort von macbes macbes

    Jedes internetfähige Gerät ist GEZ-pflichtig. Dazu gehören also auch Rechner und Smartphones.

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    GEZ-Gebühren als Klein-Unternehmer ja oder nein?
    Antwort von Datenschnee Datenschnee

    Um was für ein Gewerbe handelt es sich denn?

    Kommentar von hattrick1860 hattrick1860

    30% Fotografie + 70% Fotodesign (bearbeitung)

    Kommentar von Datenschnee DatenschneeDatenschnee

    Sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen...

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    Kleinunternehmer Umsatz
    Antwort von Daniel78a Daniel78a
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    Kleinunternehmer -anmelden?
    Antwort von Kurushiyama Kurushiyama

    Was bedeutet das für mich

    Das es sich im Zweifel um Abzocke und Scheinselbständigkeit handelt.

    Muss ich einen gewerbeschein haben usw?

    Ja, musst Du. Ich fasse dann mal "usw" zusammen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung (und zwar Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil). Das sind so die wichtigsten.

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    Kleinunternehmer -anmelden?
    Antwort von Zyogen Zyogen

    Ja, dein Arbeitgeber möchte, daß Du ein Gewerbe anmeldest. Lasse Dich von Deiner Krankenkasse beraten, ob Du eventuell in eine "Scheinselbständigkeit" gedrängt werden sollst.

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    Steuererklärung Kleinunternehmer und private Steuererklärung gleichzeitig abgeben?
    Antwort von meister61 meister61

    Sie können pro Steuerpflichtiger Person nur eine Steuererklärung pro Jahr geben. Diese enthält alle Einkünfte, die sie in diesem Jahr erzielt haben. Dabei ist es egal, diese Einkünfte aus einer Selbstständigkeit oder einer nicht Selbstständigkeit erzielt wurden. Da sie Kleinunternehmer sind, genügt es, wenn Sie eine Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung durchführen (Excel Tabelle oder wiso Programm). Das Ergebnis tragen sie dann als hoffentlich positiven Überschuss ganz einfach in Ihre ganz normale Einkommensteuererklärung ein (Gewerbetreibende oder Freiberufler).

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    Steuererklärung Kleinunternehmer und private Steuererklärung gleichzeitig abgeben?
    Hilfreichste Antwort von MenschMitPlan MenschMitPlan

    Wie schaffst du es denn, 2 Einkommensteuererklärungen draus zu machen? Der Gewinn deines Unternehmens ist doch in Anlage G oder S deiner Einkommensteuererklärung zu erklären? Diese Einkommensteuererklärung muss zusammen mit einer Umsatz- und ggf. Gewerbesteuererklärung am 31.05. beim FA sein.

    Dadurch, dass du Kleinunternehmer bist, bist du automatisch verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben.

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    Steuererklärung Kleinunternehmer und private Steuererklärung gleichzeitig abgeben?
    Antwort von katzevic katzevic

    Ja, das ist eine Steuererklärung, die du machen musst.

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    Wie muss eigentlich ein e-Mail Impressum für Kleinunternehmer aussehen?
    Antwort von artegic artegic

    Hallo,

    letztens habe ich für unsere Firma einen Artikel zu dem Thema erstellt:

    http://www.artegic.de/eCRM/DE/Aktuelles/Diese-Anforderungen-sind-beim-Erstellen-...

    Viel Spaß beim lesen.

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    Möchte neues Gewerbe anmelden, gilt da alte Regelung?
    Antwort von kegus kegus

    Neuer Versuch: Ich glaube, ich hab das gestern missverstanden. Also, Du hast während Deiner vorherigen, 6 Jahre währenden Gewerbetätigkeit auf die Anwendung des § 19 UStG verzichtet und willst nun wieder gewerblich tätig sein und die Frage ist, ob Du immer noch an den Verzicht gebunden bist, richtig?

    Der USt-AE sagt dazu: "Für die Zeit nach Ablauf der Fünfjahresfrist kann der Unternehmer die Erklärung mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres widerrufen (§19Abs. 2 Satz 3 UStG)." Das heißt, Du verzichtest erstmals auf die Anwendung von § 19 UStG und bist dann für die Dauer von 5 Jahren gebunden, danach kannst Du jederzeit den Verzicht widerrufen, also von Beginn des 6. Jahres an (soweit die Festsetzung noch nicht unanfechtbar ist). Widerrufst Du nicht, so beginnt kein neuer Fünfjahreszeitraum zu laufen - so war das wohl früher mal, meine ich mich zu erinnern. Du kannst also mit Deiner neuen Tätigkeit problemlos die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen.

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    Möchte neues Gewerbe anmelden, gilt da alte Regelung?
    Antwort von kegus kegus

    Die Kleinunternehmerregelung gilt kraft Gesetzes. An den Verzicht bist Du für 5 Jahre gebunden. Wenn Du also die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen möchtest, gibst Du einfach ganz normal eine USt-Jahreserklärung bzw. entsprechende Voranmeldungen ab. Dies ist eine Verzichtserklärung durch konkludentes Handeln und würde Dich für die nächsten 5 Jahre binden, § 19 Abs. 2 UStG.

    Allerdings ist mir nicht klar, warum Du auf die Anwendung von § 19 UStG verzichten willst, wenn Du keine Kosten groß hast und damit kaum VoSt. Oder verwechseln wir hier etwas? Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Entweder nimmst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch oder verzichtest darauf. Im Einkommensteuerrecht gibt es diesen Begriff nicht, obwohl viele immer wieder von Kleingewerbetreibenden sprechen.

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    Vom Kleinunternehmer zur UG (haftungsbeschränkt)
    Antwort von bookman bookman

    Hier wird von der Kernfrage gewaltig abgewichen.

    Eine Umwandlung in eine UG nach dem Umwandlungsgesetz ist wegen des Sacheinlageverbotes des § 5 a GmbHG nicht möglich. Eine UG kann nur neu gegründet werden mit einer Bareinlage. Diese kann niedrig sein und dazu kann auch das Musterprotokoll verwendet werden. Eine Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage ist ebenfalls nicht möglich, es sei denn, das Stammkapital würde dadurch auf mindestens 25000,00 € steigen.

    Möglich und zulässig ist aber die Einlage des bisherigen Einzelbetriebes in die UG als Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB). Da das Stammkapital nicht verändert wird, ist dazu weder eine notarielle Beurkundung noch eine Handelsregisteranmeldung notwendig.

    Da der eingelegte Betrieb nicht aufgelöst wird, können selbstverständlich auch die Rechnungsnummern fortgeführt werden. Der sauberste Weg ist allerdings, solche Dinge zum Jahresende vorzunehmen.

    Eine Schließung des Einzelbetriebes würde dagegen eine Betriebsaufgabe mit Übernahme des Vermögens ins Privatvermögen darstellen, was zur Aufdeckung der stillen Reserven führen würde, wo der Fiskus drüber lachen würde.

    Die Kleinunternehmerregelung ist übrigens nicht von der Rechtsform abhängig (auch eine UG kann Kleinunternehmer sein) und wenn der Einzelbetrieb vorher EÜR gemacht hat, entfällt dieses Rechts schon vor der Einbringung in die UG, da hierzu eine Einbringungsbilanz (Handelsbilanz) erstellt werden muss.

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    Gewerbe angemeldet - Steuern von 2011 selbst machen, was benötige ich?
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Das Programm "Wiso Steuererklärung" gilt nur für Arbeitnehmer ohne andere Einkünfte. Für Gewerbetreibende ist das Programm nicht geeignet, weil die Anlage G mit der EÜR und auch die Umsatzsteuererklärung nicht mitgeliefert werden. Schau Dir mal das WISO- Steuersparbuch an, z. B. im Media- Markt, Promarkt oder so. Das ist zwar etwas teurer, hat aber alle Formulare, die ein Gewerbetreibender benötigt.

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    Gewerbe angemeldet - Steuern von 2011 selbst machen, was benötige ich?
    Antwort von sr710815 sr710815

    Hmm, hast Du keine laufende Buchhaltung gemacht ?

    Programme wie Wiso kosten 30 €. Die Daten gibt man ein, UST entfällt ja. Die Buchungen sind ja nicht so schwer.

    Gewerbegründung ohne jegliche Ahnung von Buchhaltung ?

    Die Ausgaben kann man mit dem Programm verbuchen im Standardkontenrahmen SKR 03, ebenso die Erlöse

    Das sind dann Zahlen bzw. Konten-Nummern

    Dazu kommen Abschlußbuchungen wie AfA (Abschreibungen) auf Geschäftsausstattung

    a) Ausgaben: Konto 3400 Wareneinkauf im Soll / an Bank 1200 (oder Kasse 1000)

    b) Einnahmen: Bank im Soll, weil das Guthaben steigt Konto 1200 / an Umsatzerlös 8402

    c) Abschreibung an Geschäftsausstattung

    Natürlich muß man jeden Beleg verbuchen. Es gibt Musterbuchungssätze.

    Es gibt hier auch freie Buchungen, Ausgaben & Einnahmen, aus der Liste nimmt man die Konten

    Daraus ergibt & erxtrahiert sich dann ein Gewinn oder Verlust, die EÜR kann man gleich ausdrucken mit dem Programm. Übermittlung per Elster-Modul

    Soweit ich weiß, wird nur noch die Elster Methode seitens des FA akzeptiert, Formulare nur noch auf Anfrage

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    Gewerbe angemeldet - Steuern von 2011 selbst machen, was benötige ich?
    Antwort von 1on1ze 1on1ze

    Huhu. Brauchst noch nicht mal Zettel. Kannst du direkt Online abgeben und im Vorhinein schon prüfen lassen. Guck mal bei Amazon und suche nach "WISO STEUERERKLÄRUNG", benutze ich selbst. Ist Testsieger und dort gibt es alles was du brauchst. lg

    Kommentar von cardriver cardriver

    Hey, vielen Dank für die schnelle Antwort. Kannst du mir vielleicht den genauen Link zusenden? Das hört sich alles so blöd an aber wie gesagt, ich will einfach nichts falsch machen und kein auf den Deckel bekommen vom Finanzamt sondern lieber alles richtig machen.

    Kommentar von 1on1ze 1on1ze

    Klar =)

    hier

    http://www.amazon.de/WISO-Steuer-2012-Steuerjahr-2011/dp/3866213034/ref=sr11?ie=UTF8&qid=1336027365&sr=8-1

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    Gewerbe angemeldet - Steuern von 2011 selbst machen, was benötige ich?
    Antwort von baindl baindl

    Schon bei ELSTER nachgeschaut? https://www.elster.de/untern_home.php

    Kommentar von cardriver cardriver

    Erst einmal vielen Dank für eure blitzschnellen Antworten. Elster hatte ich mir schon angeschaut, war mir dann aber doch nicht sicher was genau ich ausfüllen muss damit alles korrekt ist.

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