Besprich das mit Deinem Steuerberater. Natürlich musst Du ihn anmelden, vermutlich ist es am sinnvollsten, einen Minijob draus zu machen. Er muss den Verdienst natürlich dem Jobcenter melden und Du bist verpflichtet, dass dazugehörige Formular auszufüllen.
Kleingewerbe - neue und gute Antworten
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1Vorauszahlungssoll bei Kleingewerbe in UmsatzsteuererklärungAntwort von
HelmuthkHelmuthk
Wenn Du bei den "Angaben für Kleinunternehmer" die Umsatzzahlen 2010 und 2011 eingetragen hast und die Grenzen des § 19 nicht überschritten hast, erübrigen sich alle anderen Angaben einschließlich Vorauszahlungssoll. Die Zahlen auf den Folgeseiten über Umsatz, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Jahressteuer, Vorauszahlungssoll und Differenz betreffen nur die Unternehmer, die nicht unter § 19 UStG fallen.
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0Hartz 4 Empfänger beschäftigenAntwort von
Peter7362 Schau doch einmal im Internet unter Minijobzentrale.de Und dein Hartz4 Empfänger muß das natürlich dem Jobcenter melden. Gruß Peter
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0Hartz 4 Empfänger beschäftigenAntwort von
derbasderbas
Anmeldung erfolgt über die Minijobzentrale - solltest du auf jeden Fall machen, sonst Schwarzarbeit/Strafbar -
Wenn es nur so selten ist, gibt es die Möglichkeit, ihn so anzumelden dass er bis zu 50 Tage arbeiten kann, das ist etwas günstiger als der normale 400-Euro-Job.
Die Abgaben betragen ca 28% des Lohns wenn ich mich recht entsinne.
ACHTUNG: Der Mann muss das Arbeitsverhältnis unbedingt auch bei der ARGE angeben!
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0Hartz 4 Empfänger beschäftigenAntwort von
yasmin888yasmin888
Das ist eine geringfügige Beschäftigung (400 € Job) du musst ihn anmelden bei der Minijobzentrale und er muss dem Jobcenter Bescheid geben.
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0Hartz 4 Empfänger beschäftigenAntwort von
Dickerchen123Dickerchen123
Hallo
wenn er dir beim Imbiß hilft, braucht er doch sicherlich einen -Ausweis, dass er gesund genug ist, um mit Lebensmitteln umzugehen. So einen hast du doch sicher auch. Ob der Geld kostet oder mit welchen Umständen das verbunden ist, weiß ich nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass du ihn wegen 100 Euro/Monat anmelden musst. Aber bei uns ist ja nichts unmöglich :- )
Güssle
Kommentar von
markus34hb Sicher ist das Gesunheitszeugnis vorhanden, aber das war ja nicht meine Frage.
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0Hartz 4 Empfänger beschäftigenAntwort von
SiViHa72SiViHa72
Wenn Du ihn nicht anmeldest, machst Du Dich der Förderung von Schwarzarbeit schuldig.
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0Kleingewerbe, was darf ich und was nicht???Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Was muss ich da beachten?
Im jetzigen Arbeitsvertrag nachsehen, ob der Arbeitgeber über einen Nebenjob informiert werden muss.
Darf ich Rechnungen schreiben?
Musst Du sogar. Die Kunden müssen das Geld überweisen. Mit Rechng und Kontoauszug können sie das dann als "haushaltsnahe Dienstleistung" von der Steuer absetzen.
Kann ich was von der Steuer absetzen? z.B. Putzmittel, Kleidung, evtl. Pkw?
Es wird beim Gewerbe nicht abgesetzt, sondern es werden die Einnahmen aufgelistet und ebenso die Ausgaben für das Gewerbe. Einnahmen-Ausgaben=Gewinn.
Fahrten mit dem eigenen Auto werden mit 0,30€/km angesetzt.
Was darf ich max. Umsetzen/Verdienen?
So viel Du Lust hast. Ab 17.500€ muss dann Mehrwertsteuer mit auf die Rechnung. Darunter kann man die Kleinunternehmer-Regelung nutzen.
In beiden Fällen musst Du Geld für die Einkommensteuer zurücklegen.
Welche Vrsicherungen brauche ich?
Eine Haftpflichtversicherung speziell für das Gewerbe könnte sinnvoll sein.
Darf ich Personal einstellen?
Ja.
mehr Lesestoff dazu: http://klicktipps.de/gewerbe
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0Kleingewerbe anmelden und trotzdem im alten Job bleibenAntwort von
JoWaKuJoWaKu
Es gibt nur eine Gewerbeanmeldung.
Nebengewerbe: Ein Gewerbe, das man noch neben dem Hauptberuf betreibt.
Kleingewerbe: Das geht bis 17.500 € Umsatz (=Einnahmen) Man muss/darf bei Nutung der Kleingewerbe-Regelung keine Mehrwertsteuer auf seine Rechnungen schreiben.
Was darf ich denn max. mit meinem Geschäft verdienen um mich nicht selbst Versichern zu müssen?
Das musst Du mal bei der Krankenkasse fragen. - Es muss nicht die eigene sein; sie haben alle die gleichen Spielregeln. Vermutlich muss man mehr für dei KK zahlen, wenn der Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) aus dem Gewrbe den Lohn übersteigt.
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2Vorauszahlungssoll bei Kleingewerbe in UmsatzsteuererklärungAntwort von
blackleatherblackleather
Trag eine 0 ein; das ist erstens korrekt und zweitens ist ELSTER beruhigt.
Kommentar von
knoedli geht nicht...das einzige Feld was ich ausfüllen kann ist Vorauszahlungssoll. Jetzt seh ich gerade: rot(fehlerhaft) ist aber das Feld 107 (verbleibende Umsatzsteuer/verbleibender Überschuss) - das Feld kann ich aber nicht bearbeiten?
Kommentar von
blackleatherblackleather Dann trag auch in einer der Zeilen 102 bis 104 eine 0 ein - welche Zeile, kannst du dir aussuchen. Dann funktioniert's.
Kommentar von
knoedli tatsächlich, jetzt klappts :) vielen Dank
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1Vorauszahlungssoll bei Kleingewerbe in UmsatzsteuererklärungAntwort von
PatrickLassanPatrickLassan
Ja. Wenn Du als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) befreit bist, gibt es keine Vorauszahlungen und auch kein Vorauszahlungssoll.
Kommentar von
knoedli Bei Elster steht: "Da der Unternehmer die Steuer selbst zu berechnen hat (§18 Abs. 3 UStG), sind auch von Kleinunternehmer Eintragungen in den Zeilen 107 bis 109 vorzunehmen".
Die einzige Zeile die ich da ausfüllen kann ist Vorauszahlungssoll 2011. Trage ich hier 0 ein, kommt der Fehler: "Fehler in der Steuererklärung: Umsatzsteuer-Erklärung: Es wurden noch keine EIntragungen vorgenommen, die zu einer verbleibenden Umsatzsteuer/Überschuss führen."
Kann ich die USt.-Erklärung auch mit dem Fehler verschicken?
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0Kleingewerbe, was darf ich und was nicht???Antwort von
fitschi100fitschi100
hallo,schau doch einfach mal bei deinem zuständigen finanzamt auf die seite,dort wird mit sicherheit alles beschrieben stehen ;)
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0Umsatzsteuer bei WiederverkaufAntwort von
MeandorMeandor
Die Jahresfrist gehört zur Einkommensteuer und hat mit der Umsatzsteuer überhaupt nix zu tun.
Der Opa kauft als über Jahre hinweg Briefmarken ein und erwirbt so eine Sammlung. Zuerst mal die Frage, warum war beim Erwerb USt drauf? Wenn er sie von privat oder von der Post kauft, sind sie USt-frei, aber evtl. hat er sie ja vom Händler.
Wenn er die Sammlung Stück für Stück verkauft, ist er Unternehmer, da er nachhaltig und selbständig tätig wird, und daher unterliegen seine Umsätze der Umsatzsteuer. Er hat dann für seine Einkäufe auch einen Vorsteuerabzug, nur liegen die Einkäufe vermutlich so lange weit in der Vergangenheit, dass die Umsatzsteuer für diese Jahre bereits verjährt ist. Zudem ist es sein Verschulden, dass er damals keinen Vorsteuerabzug beantragt hat.
Aber denken wird weiter.
Opa verkauft die Sammlung für 25.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Dann sind 21.008 Euro für den Opa und der Rest ist die Umsatzsteuer für das Finanzamt. Die Umsatzsteuer zahlt also der Käufer und nicht der Opa.
Kommentar von
tomjones99 Wow, deins gefällt mir. Da sollte sich MenschmitPlan mal nen Beispiel nehmen. Zu den einzelnen Punkten:
Die Briefmarken sind nur ein Beispiel. Es gibt doch wie bei Münzen Versände. Wenn man da kauft, hat man Mwst zu zahlen. Soweit war dein Nachtragssatz schon richtig ;)
Er wird ja erst Unternehmer wenn er verkauft - in Mengen. Vorher, als er am sammeln war, hat er garantiert keinen Vorsteuerabzug. Wie denn auch als Privater? Keiner hat doch zu der Zeit vor, die Sammlung zum Zeitpunkt x zu verkaufen, oder? Das mit dieser Absicht steht auch irgendwo - dass es egal ist ob man beim ERwerb der Ware die Absicht hatte diese wieder zu veräußern.
Richtiger Weg von dir: Verjährund der Mwst. Wo stehen die Fristen?
Zum letzten Absatz leider ein dickes Manko. Wenn meine Sammlung 25.000 wert ist und der Käufer bereit ist, diese Summe zu zahlen und nicht mehr wie z.b. 25.000+Mwst, dann hab ich doch nichts von 25.000 von wenn ich knapp 4000 abführen muss. Also zahle ich das am Ende, oder? komische Rechnung von dir. Dein Beispiel gilt ja nur wenn Händler an Händler verkaufen. Aber das ist doch nicht immer der Fall. Verkauf an privat ist nicht selten.
Kommentar von
MeandorMeandor Das Gesetz denkt nicht in Kategorien wie Händler oder nicht. Es stellt nur nüchtern fest ob jemand Unternehmer ist oder nicht. Und der Unternehmer hat Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.
Der "Opa" ist Unternehmer. Ist ist dabei egal, ob er sich selbst so sieht oder nicht, und es ist egal, ob er es weis oder nicht.
Wenn er die Sammlung für 25.000 Euro verkauft und keine Umsatzsteuer draufschlägt, dann sagt das Gesetz, dass die Umsatzsteuer im Verkaufspreis enthalten ist. "Er" muss sie dann halt rausrechnen und hat eine Fehlkalkulation.
In unserem Fall verjährt der Steuervergütungsanspruch sieben Jahre nach dem Jahr in dem er die Vorsteuer gezahlt hat. (3 Jahre aus § 170 Abs. 2 Nr. 1 und die 4 Jahre aus § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO).
Kommentar von
tomjones99 Danke. soweit plausibel. 7 Jahre Verjährung ist z. B. sowas, was ich wissen wollte.
Hmm, kannst du bitte die Beiträge von 'menschmitplan' überfliegen. Er belegt mit Urteilen exakt das Gegenteil
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0Finanzamt - Kleingewerbe - Eintrag ins HandelsregisterAntwort von
Jesska2009Jesska2009
Wann möchtest Du am PC Dinge verkaufen? Mit 3 kleinen Kindern , einem Mann, der nichts hilft und einem Hund der unausgelastet ist? Kümmer Dich lieber - ganz ehrlich - um diese Dinge zuerst. Und wenn Du das alles im Griff hast, beginne das nächste. Ansonsten wird es weitergehen wie bisher: Stress und Chaos.
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1Umsatzsteuer bei WiederverkaufAntwort von
MenschMitPlanMenschMitPlan
Wenn du die private Briefmarkensammlung auflöst oder dein privates Schrottauto in Einzelteilen verkaufst, handelst du noch nicht unternehmerisch nach UStG, da es an der Nachhaltigkeit und Wiederholungsabsicht fehlt. Somit sind diese Umsätze nicht steuerbar nach UStG.
Kommentar von
tomjones99 So habe ich auch mal gedacht zumal man ja irgendwann beim Einkauf Mwst bezahlt hat. Leider liegst auch du daneben - oder anders: würde mich freuen wenn du deine Aussage beweisen könntest.
Das mit der mangelnden Nachhaltigkeit gilt nur für einmalige Komplettverkäufe. Speziell bei den Briefmarken widersprichst du dich ja. Was sind denn 1000e einzelne Marken im Verkauf wenn nicht eine Wiederholung??? Ist doch egal ob es jedes mal ne andere ist. Beim Gebrauchtwagenhändler ist es auch immer ein anderes Auto ;)
Ich zitiere von woanders. http://www.gutefrage.net/frage/steuern-auf-den-verkauf-meiner-briefmarkensammlung
Das es wohl leider so ist, ist mir bekannt. Ganz sicher war ich nicht. Meine Frage ist aber, ist das nicht Abzocke??
Kommentar von
MenschMitPlanMenschMitPlan Das mit der mangelnden Nachhaltigkeit gilt nur für einmalige Komplettverkäufe. Speziell bei den Briefmarken widersprichst du dich ja. Was sind denn 1000e einzelne Marken im Verkauf wenn nicht eine Wiederholung??? Ist doch egal ob es jedes mal ne andere ist. Beim Gebrauchtwagenhändler ist es auch immer ein anderes Auto ;)
Es ist deshalb nicht nachhaltig und ohne Wiederholungsabsicht, da, wenn die letzte Briefmarke der Sammlung oder das letzte Teil des Autos verkauft ist, Schluss ist. Es ist ja nicht beabsichtigt, langfristig Einnahmen zu erzielen.
Auszug aus der USt-Richtlinie:
...Ein Briefmarkensammler, der aus privaten Neigungen sammelt, unterliegt nicht der Umsatzsteuer, soweit er Einzelstücke veräußert (wegtauscht), die Sammlung teilweise umschichtet oder die Sammlung ganz oder teilweise veräußert (BFH-Urteil vom 29.6.1987, BStBl II S. 744). Das gilt auch für die Tätigkeit eines Münzsammlers (vgl. BFH-Urteil vom 16.7.1987, BStBl II S. 752)...
Wenn schon zitieren, dann das Richtige ;-)
Kommentar von
tomjones99 Deshalb bestätigt auch einen Punkt tiefer ein anderer, dass du falsch liegst. ;)
Sorry, wenn eine Ware alle ist, braucht dann keiner Ust bezahlen oder wie? Nachhaltig ist die Aktion: Briefmarke verkaufen...und das 1000fach...
Deine Nachweise sind von '87 und haben wohl einige Steuerrechtsreformen verpasst :)
es geht hier nicht um Sammler aus Leidenschaft. Das ist was anderes. Da wird ein Verlustgeschäft gesehen. Da gibts auch nen Fachbegriff für.
Es geht auch nicht ums tauschen, sondern reine verkaufen.
Ganz großes Hust Auch wenn mir dein Urteil gefällt. Ich schau's mir mal an.
Kommentar von
tomjones99 hmm, hmm sind denn diese Urteile heute noch Leiturteile? Klingt ja soweit gut.
habs mal schöner im Zitat...und wichtig in fett. denn der erste Teil ist ja reines sammeln. super, dass dort mein Wort 'Vermögensumschichtung' fällt. Wegen dem ich hier belächelt wurde^^
3. Der Kläger ist danach von der Umsatzsteuer freizustellen. Die Veräußerung eines Teils seiner allgemeinen Deutschland-Sammlung in den Jahren 1974 bis 1977 überschritt nicht den Rahmen der privaten Sammlertätigkeit. Dieser Teil der Sammlung wurde endgültig aufgegeben. Soweit der Kläger die Erlöse für den Aufbau einer Spezialsammlung Berlin verwandte, hat er lediglich den vorhandenen Bestand unter anderen sachlichen Kriterien, aber unter Aufrechterhaltung der Sammlerabsicht verändert. Soweit er die Erlöse zur sonstigen Vermögensbildung einsetzte, hat er sich im Rahmen der reinen Vermögensumschichtung, also gleichfalls innerhalb der Eigensphäre, gehalten. Auch hinsichtlich dieser Teilverkäufe hat sich der Kläger nicht wie ein (Briefmarken-)Händler verhalten. Der Kläger hatte die Sammlung nach und nach seit seiner Jugend aufgebaut und dabei erhebliche Aufwendungen erbracht, die seine beruflichen Bezüge erheblich belastet haben dürften. Die zu veräußernden Briefmarken waren, als sie dem Auktionator übersandt wurden, nicht handelsgerecht sortiert.
Kommentar von
MenschMitPlanMenschMitPlan Die USt-Richtlinien bzw. jetzt der USt-Anwendungserlass sind Verwaltungsanweisungen an die Finanzverwaltung, d.h., die Finanzämter müssen sich daran halten. Was willst du also jetzt noch mehr, als zu wissen, dass die Finanzverwaltung den (auch stückweisen) Verkauf einer privaten Briefmarken-/Münzsammlung nicht als nachhaltige unternehmerische Tätigkeit betrachtet und somit keine umsatzsteuerbaren Umsätze vorliegen?!
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0Umsatzsteuer bei WiederverkaufAntwort von
tomjones99 Ich hab selber gesucht und was gefunden:
Differenzbesteuerung
wäre schon mal teilweise eine Antwort zum Thema Wiederverkäufer. ich mache das Wort mal fett. ich meine nicht normale Verkäufer.
Das andere ist das mit der eigenen Briefmarkensammlung.
Oder zum Auto: Einkauf 40.000 Wert nach 2 Jahren nach Unfall: 20.000 Bei Verkauf in Einzelteilen ; 25.000 bei letzterem muss ich nicht nur ein Gewerbe anmelden sondern UsT zahlen (und ja, vorher ausweisen - zahlen trotzdem) und eventuell noch Einkommenssteuer?
Kommentar von
tomjones99 zur Differenzbesteuerung:
Ankauf Münzsammlung für 5000 als Händler von privat. Verkauf 6000. .. nun, hier fallen ja keine 19% auf die 6000 an lach...rechne rechne^^ hier fällt diese Differenz an. Keine Ahnung wie diese dann ausgewiesen werden soll auf einer Rechnung. als 190€? Dann kann ja jeder Käufer ausrechnen was der Gebrauchtverkäufer an Gewinn gemacht hat ;)
zum 2. Teil mit dem Verkauf in Einzelteilen. Laut Info ist es egal ob man irgendwas privat gekauft hat und/oder nicht vorhatte es weiter zu veräußern...
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0Umsatzsteuer bei WiederverkaufAntwort von
WertherWerther
Angenommen Du kaufst als Gewerbetreibender ein Auto für € 10.000 darauf zahlst Du € 1.900 MwSt, also € 11.900. Wenn Du keinen Umsatz hast bekommst Du die 1.900 vom FA zurück. Wenn Du aber € 20.000 MwSt pflichtigen Umsatz hast, kassierst Du € 3.800 (das ist ja nicht Dein Geld, Du verwaltest es nur für das FA.) Von diesen € 3.800 ziehst Du die (bereits bezahlten) € 1.900 ab, so dass Du nur diese Summe ans FA. überweisen musst. Gewerbesteuer ist zusätzlich (je nach Gewinn) zu zahlen. M. E. gibt es Spekulationsgewinne bei Aktien und Grundstücken, wenn Du sie innerhalb einer bestimmten Frist (unterschiedlich) verkaufst. Der Gewinn (abzgl. des Kaufpreises) wird mit 25% versteuert. Angenommen Du kaufst ein Haus für 100.000 €, vermietest es 3 Jahre und verkaufst es dann für 200.000 €, hast Du einen Gewinn von 100.000 und davon 25% sind 25.000€ an Spekulationssteuern.
Kommentar von
tomjones99 Hier gehts um Private! Sorry! Die Berechnung einer Vorsteuer und der zu zahlenden Steuer ist mir durchaus bekannt. Darum gings hier gar nicht!
Wenn ich ein Auto kaufe zahle ich 11900 und komme sicher nichts zurück!
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0Umsatzsteuer bei WiederverkaufAntwort von
Danip2212Danip2212
Ich verstehe nicht ganz, worauf du hinauswillst. Vermögensumschichtung? Das ist eine Steuer und die geht an das Finanzamt.
Die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) ist eine indirekte Steuer, die der Verbraucher bezahlt, wenn er irgendetwas einkauft. Das Unternehmen bekommt diese zwar erstmal, aber führt diese einmal im Monat an das Finanzamt ab.
Kommentar von
tomjones99 Oh man, dann lese bitte noch mal.
es geht darum warum die Ust noch mal zahlen muss wenn man das Zeugs wieder verkauft.
Kommentar von
Danip2212Danip2212 Also 1. Privatpersonen sind nicht berechtigt irgendetwas mit Umsatzsteuerausweis zu verkaufen. Tun sie dies doch, müssen sie diese auch abführen.
Und 2. läuft das ungefähr so (ich erklär's mal mit Beispiel):
Unternehmen A kauft bei Firma B Waren im Wert von 1.000 € zzgl. 190 € USt. A bezahlt also 1.190 €. B führt 190 € Steuer ans Finanzamt ab.
Klar soweit? Dann weiter:
A verkauft die Ware jetzt weiter an einen Endverbraucher. Sagen wir für 2.000 € zzgl. 380 € USt. Da A bereits 190 € USt bezahlt hat (durch B), werden die 190 € und die 380 € gegeneinander gerechnet. A muss dann noch noch 190 € Differenz überweisen.
Für einen Warenwert von 2.000 € netto wurden also 380 € USt abgeführt.
Verstanden?
Kommentar von
tomjones99 1. wenn ich als Privatperson Ust-pflichtig werde aber sicher doch! Es kommt doch nur auf die Jahresumsatzsumme an.
Die Frage ist nicht ob, sondern warum als Wiederverkäufer! man man man
2. und darum gehts hier auch nicht. kann ich ja glatt von oben zitieren: Die Berechnung einer Vorsteuer und der zu zahlenden Steuer ist mir durchaus bekannt. Darum gings hier gar nicht!
Kommentar von
Danip2212Danip2212 Du meinst Kleingewerbe. Das ist nicht privat. Informiere dich besser!
Deine Frage ist mehr als unklar. Ich denke, dass musst du dir mal sagen lassen.
Kommentar von
tomjones99 Jein es stecken nur mehrere Fragen drin, siehe Briefmarken.
Wenn ich als Privatperson meine Briefmarken einzeln verkaufe werde ich plötzlich Ust-pflichtig, auch ohne mich als Kleingewerbe anzumelden.
Werde mal realistisch. Wenn das FA eine Privatperson als Unternehmer einstuft hat das auch nichts mit Kleingewerbe zu tun.
Kommentar von
Danip2212Danip2212 Ich bin realistisch. Nicht das Finanzamt stuft dich als Gewerbe ein, sondern das Gewerbeamt. Und das musst du anmelden.
Und wenn du dein Auto in Teilen verkaufst, kann man auch nicht von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen. Auch nicht, wenn du deine Briefmarkensammlung verkaufst.
Kommentar von
tomjones99 Aber nicht wenn man nachträglich dazu verurteilt wird ;) 'Auf die Schliche' kommt einem doch zuerst das FA, oder? Kannst mir gerne Infos zukommen lassen^^
Und erkundige dich bitte. Beim Einzelverkauf ist es einmalig. Wenn ich zig-tausende Briefmarken einzeln verhökere ist das was andere. Oder besser, zeige mir bitte wo steht, dass es nicht so ist. Dann hast du mir geholfen ;) Diese Info habe ich von einem Steuer'fritzen'. ;)
Aber gut, dass ich das Thema, was eindeutig dasteht: Wiederverkäufer ; Trödel ; Gebrauchtwagen... im ersten Teil selber klären könnte. Zumindest, dass es weniger Steuer ist. Dennoch...ach Bsp:
Ankauf Münzsammlung für 5000 als Händler von privat. Verkauf 6000. .. nun, hier fallen ja keine 19% auf die 6000 an lach...rechne rechne^^ hier fällt diese Differenz an. Keine Ahnung wie diese dann ausgewiesen werden soll auf einer Rechnung. als 190€? Dann kann ja jeder Käufer ausrechnen was der Gebrauchtverkäufer an Gewinn gemacht hat ;) hmm, ich zitiere das mal in meinen 2. Beitrag.
Kommentar von
Danip2212Danip2212 Das hast du falsch verstanden.
Wenn du zig-tausende Briefmarken verhökerst, bist du nicht mehr privat und musst Gewerbe anmelden! Aber vorhin hast du immer von privat gesprochen.
Beschäftige dich eventuell mal mit den Grundlagen.
Deinen Ton finde ich übrigend echt bedenklich. Ich wollte dir nur helfen, aber du willst keine Hilfe, du willst Recht haben und stänkern.
Wünsche dir noch einen wundervollen Abend
Kommentar von
tomjones99 Wie soll man denn sonst mit Leuten reden die 1. nicht mal die Startfrage richtig lesen und danach sämtliche Kommentare immer noch falsch lesen. Absicht oder Unvermögen? das nervt...
ICH HATTE DOCH GESCHRIEBEN: Briefmarken einzeln!; du: ist privat; ich: nein und zum einzeln ne Mengenangabe gemacht; du: bei zig-tausend briefmarken ist nicht mehr privat und ich solle mich genauer ausdrücken oder was falsch verstanden haben!?
sorry, aber du merkst es nicht, oder? (den Widerspruch) auf einmal ist es nicht mehr privat? was ist denn einzeln verkaufen? Ich habe nur einzeln geschrieben - da ist keine Menge genauer definiert, zumindest ab 2 Stück. Tipp: 20.000 Marken sind übliche größere Sammlungen.
Sorry wenn du beleidigt bist, aber ich fühle mich auch beleidigt wenn man mir mehr oder weniger absichtlich doof kommen will.
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1Kleingewerbe als neben verdienst, was ist zu beachten???Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Zur Zeit arbeite ich im Dienstleistungsbereich einer Reinigungs firma. D.h. habe eigenes einkommen
In vielen Areitsverträgen steht, dass der Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit informiert werden muss - also schau da mal nach.
Es wird zunächst ein Gewerbe angemeldet. Ob man es hinsichtlich der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer die Kleinunternehmer-Regelung nutzt, entscheidet man erst danach auf dem Fragebogen des Finanzamts.
und das ich eine EÜR machen muss auch.
Damit ermittelt man den Gewinn (= Einnahmen - Ausgaben). Der Gewinn kommt zusätzluch zum Gehalt in die Einkommensteuererklärung. Dafür wird dann Steuer fällig.
Bei Reinigungsgewerbe ist evtl eine spezielle Haftpflichtversicherung sinnvoll; falls mal was beim Kunden kaputt geht.
Krankenkasse: Solange der Gewinn nicht höher als das Gehalt aus dem Job ist, ändert sich nichts.
Hier gibt es Tipps und Informationen zum Thema Gewerbe: http://klicktipps.de/gewerbe
Genau das muss er. Gerade bei einem Marktstand wo dauernd kontrollen stattfinden wäre es absolut idiotisch, Schwarzarbeiter zu beschäftigen.
wenn du das besser weißt ist es okay. :- )