Hallo,
nein, könnt ihr meines Wissens nach nicht. Die AKU ist dazu da, um euch genau vor sowas zu schützen! Denn jetzt kann der Verkäufer auch sagen, er wusste nichts davon. Kann ja mal wirklich so sein.
Aaaaber.. Es kommt natürlich drauf an, was so alles in eurem Vertrag steht? Z. B., dass der Verläufer das Pferd in bestem Gewissen verkauft und für evt. Mängel, die später erst erkenntlich werden, nicht haftet? Oder dass ihr das Pferd 4 Wochen nach Kauf noch zurückgeben könnt, z. B. wegen Krankheit? Guck mal genau nach, was im Vertrag steht, und lass dich von einem Anwalt für Pferderecht (gibt es!) beraten.
Grüße
ok , die erkankung war schon eine die der tierartzt hätte sehn können
Die er hätte sehen können? Also gab es doch eine Ankaufuntersuchung? Dann hätte eine Klage natürlich eventuell Aussicht auf Erfolg!