Klagen - neue und gute Antworten

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    Kann man dann klagen? Pferdekauf.
    RatgeberHelden Antwort von little0cookie little0cookie

    Hallo,

    nein, könnt ihr meines Wissens nach nicht. Die AKU ist dazu da, um euch genau vor sowas zu schützen! Denn jetzt kann der Verkäufer auch sagen, er wusste nichts davon. Kann ja mal wirklich so sein.

    Aaaaber.. Es kommt natürlich drauf an, was so alles in eurem Vertrag steht? Z. B., dass der Verläufer das Pferd in bestem Gewissen verkauft und für evt. Mängel, die später erst erkenntlich werden, nicht haftet? Oder dass ihr das Pferd 4 Wochen nach Kauf noch zurückgeben könnt, z. B. wegen Krankheit? Guck mal genau nach, was im Vertrag steht, und lass dich von einem Anwalt für Pferderecht (gibt es!) beraten.

    Grüße

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    Kann man dann klagen? Pferdekauf.
    Antwort von FrlSmilla03 FrlSmilla03

    Es kommt immer auf die art des Kaufes an. Wurde ein schriftlicher Kaufvertrag gemacht oder waren wenigstens Zeugen dabei, als der Verkäufer das Pferd als gesund verkauft hat? Um welche Art der Erkrankung handelt es sich? Und was ganz wichtig ist, handelt der Verkäufer gewerblich als Händler oder als Züchter. Dann hat er ganz andere Verpflichtungen, als wenn es sich um einen Kauf von einer Privatperson handelt.

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    Kann man dann klagen? Pferdekauf.
    RatgeberHelden Antwort von Tangstedt Tangstedt

    Ich glaube, da hat man keine Chance. Denn: Du (oder der Kläger) muss nachweisen, dass der Verkäufer von der Erkrankung gewusst hat.

    Es steht dem Käufer ja frei, eine Ankaufsuntersuchung durchführen zu lassen - inklusive Röntgenbildern. Ansonsten kauft man wie besehen.

    Gut ist es auch, Zeugen beim Kaufgespräch dabei zu haben. Wenn der Verkäufer fragt: "Ist das Pferd gesund?" und der Verkäufer antwortet: "Meines Wissens nach ja" hätte er absichtlich gelogen, wenn dem nicht so wäre. Das wäre dann Betrug. Der Verkäufer müsste das Tier zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

    Ansonsten gilt immer noch: Man kauft ein Pferd per Handschlag!

    Die einfachste Variante ist immer noch das Gespräch mit dem Verkäufer. Eine Klage kriegt man nicht von heute auf morgen durch. Das kann sich schon 2-3 Monate hinziehen, ehe es überhaupt zur Verhandlung kommt. Während dieser Zeit muss das Pferd versorgt werden. Es fallen Unterhaltskosten an, möglicherweise auch Tierarztkosten. Da gilt es abzuwägen, wie viel das Pferd wert ist und wie hoch der Streitwert ist. Dazu kommen Gerichts- und Anwaltskosten - ohne Gewähr, dass man den Prozess auch gewinnt.

    Also in jedem Fall mit einem Juristen den Fall besprechen, ob es überhaupt Sinn macht zu klagen.

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    Kann man dann klagen? Pferdekauf.
    Antwort von Beutelkind Beutelkind

    Ohne Ankaufsuntersuchung und ohne Kaufvertrag könnte das ein Schuß in den Ofen werden... Es kommt wohl auch auf die Erkrankung an... http://www.tipps-zum-pferd.de/gewaehrmagel-lexikon_tipp_352.html

    Kommentar von Scars ScarsScars

    ok , die erkankung war schon eine die der tierartzt hätte sehn können

    Kommentar von Beutelkind BeutelkindBeutelkind

    Die er hätte sehen können? Also gab es doch eine Ankaufuntersuchung? Dann hätte eine Klage natürlich eventuell Aussicht auf Erfolg!

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    Kann man dann klagen? Pferdekauf.
    Antwort von helfegern helfegern

    Kann man sicherlich, aber es wird wohl nicht leicht. Hier gilt die Nachweispflicht, denke ich. Es kommt wohl darauf an, welche Erkrankung vorliegt und diese bereits als chronisch anzusehen ist, also schon länger bekannt war. Hilfreich wäre hier heraus zu finden, welcher Tierarzt für das Pferd vorher zuständig war. Dort sollte man jedoch auch nicht mit der Tür ins Haus fallen, falls der TA mit dem vorigen Pferdehalter sogar befreundet ist. Ein wenig Diplomatie ist da nicht falsch. LG

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    Kann man dann klagen? Pferdekauf.
    Antwort von Paula1234 Paula1234

    natürlich, aber ich würd erst mal das Gespräch mit dem Verkäufer suchen .. das ist die billigste Variante .

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    Kann man dann klagen? Pferdekauf.
    Antwort von MICHB MICHB

    dann bist du selber schuld! solltest wissen, das man ein ta mitbringen soll!

    Kommentar von Scars ScarsScars

    ES GEHT NICHT UM MICH UND DAS MIT DEM TA WEIß ICH , sry ,nur es regt mich einfach auf das dass gefragte immer auf dem fragenden gezogen wird , ich hab ja garnicht von mir geredet .

    Kommentar von MICHB MICHBMICHB

    SCHREI mich nicht an!!!!!!!

    woher soll man wissen das es nicht um dich geht.

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    Kann man dann klagen? Pferdekauf.
    Antwort von havoc131 havoc131

    ja, kannst du. es ist anfechtbar. es ist ein fehler in der sache.

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    Kann man dann klagen? Pferdekauf.
    Antwort von DanielS1994 DanielS1994

    Natürlich, das ist Betrug ;)

    LG

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    Klage gegen Chef wegen nicht ausbezahlter Überstunden nach Kündigung
    Antwort von stelari stelari

    Klageanträge auf Zahlung von Vergütung aus Überstunden und / oder Mehrarbeit laufen fast immer in's leere vor dem Arbeitsgericht - nicht weil sie das nicht zulassen würden, sondern an den Hürden die genommen werden müssen durch den Beschwerdeführer.

    So muss jede einzelne Stunde nachgewiesen werden mit Datum, Zeit, Ort und warum die geleistet wurden und das können die wenigsten nachvollziehbar nachweisen.

    Arbeitnehmer müssen bei der Geltendmachung einer Überstundenvergütung im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten sie über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet haben. Dem Arbeitgeber muss dann diesem Vortrag substantiiert entgegentreten. Erst danach kann das Gericht feststellen, welche Tatsachen streitig sind. Sodann ist es Sache des Arbeitnehmers, im Einzelnen Beweis für die geleisteten Überstunden zu erbringen (BAG 17.4.2002 - 5 AZR 644/00). Kann sich der Arbeitnehmer auf eine konkludente Anordnung der Überstunden berufen? Der Schluss auf eine stillschweigende Überstundenanordnung ist noch nicht möglich, wenn ein Vorgesetzter diese Arbeit zugewiesen hat. Denn hinzukommen müsste eine Weisung, erforderlichenfalls über die reguläre Arbeitszeit hinaus zu gehen. Denn nach einer Entscheidung der Rechtsprechung will der Arbeitgeber grundsätzlich , dass die von ihm zugewiesene Arbeit innerhalb der üblichen Arbeitszeit erledigt wird (LAG Schleswig-Holstein 2007). In der Entgegennahme von Aufzeichnungen des Arbeitnehmers über angeblich geleistete Überstunden liegt noch keine Billigung. Man muss immer auch noch untersuchen, ob es sich um notwendige Überstunden handelt, weil sie für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig waren. Allerdings dürfte daraus selten ein Argument zu entwickeln sein, wenn man keinen Nachweis führen kann, dass der Chef diese Arbeit auch tatsächlich wollte. Der Hinweis auf die Befassung mit bestimmten Projekten reicht jedenfalls nach dieser Rechtsprechung nicht aus, denn aus ihr allein folgt nicht zwangsläufig, dass die angefallene Arbeit nur unter Überschreitung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit erledigt werden konnte. (Quelle Kanzlei Dr. Palm Bonn)

    • BAG (AZ 4 AZR 445/93 - 04.05.94) Ein Anspruch auf Überstundenvergütung erfordert grundsätzlich die Darlegung, dass Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit geleistet worden sind, diese angeordnet oder betriebsnotwendig waren und billigend entgegengenommen worden sind.

    • LAG Niedersachsen (16 Sa 100/03 - 22.08.2003) Der Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden fordert, muss im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.

    • LAG Rheinland-Pfalz in Mainz - 6 Sa 799/04). Ein Arbeitnehmer kann die Bezahlung angeblicher Überstunden vor Gericht nur dann erfolgreich einklagen, wenn er die zusätzliche Arbeitszeit nachvollziehbar aufgelistet hat. Pauschale oder unklare Aufzeichnungen gehen nach der Entscheidung, die der ständigen Rechtsprechung entspricht, zu Lasten des Mitarbeiters, da er für die Überstunden beweispflichtig ist.


    Diese Hürden zu schaffen ist praktisch unmöglich für den Arbeitnehmer - denn wer denkt schon daran alles aufzuzeichnen und vor allem so detailliert

    Kommentar von taliatanktop taliatanktop

    ich habe mir vorsichtshalber die überstundenübersicht des einen chefs, der mich noch mag und die übersicht immer verwaltet hatte, zukommen lassen. ich hab also alles schriftlich: grund, tag, überstundenanzahl, minusstunden und bilanz....ich habe nur angst, dass ich mich damit verrenne, der anwalt dann auf den "bösen" chef zugeht mit meiner forderung und ich dann wieder gegen eine wand renne, andererseits könnte ich mich vorstellen, dass sich bis jetz noch keiner so gegen ihn gewehrt hat und er deswegen recht schnell beigeben würde....ich hab eben keine lust, dass das zu einem sehr unangenehmen ungeheuer wird, bei dem ich am ende die blöde bin...mal wieder....und wie ist das mit den kosten...ich hab zur zeit wirklich garkein geld, vorallem nicht, wenn die ganze sache mit der klage in die hose gehen könnte

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    Klage gegen Chef wegen nicht ausbezahlter Überstunden nach Kündigung
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Hast du einen Nachweis für die Überstunden? Wenn ja, schreib ihm eine Forderung mit Zahlungsfrist. Verweigert er die Zahlung, dann ab zum Arbeitsgericht - die regeln das.

    Schade, das du den Urlaub verschenkt hast. Ich halte zwar nicht viel von Scheinkrankheiten, aber bei so einer Dreistigkeit hätte es der Chef verdient, dass du per Krankenschein zu Hause bleibst und er den Urlaub bezahlen darf.

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    Klage gegen Chef wegen nicht ausbezahlter Überstunden nach Kündigung
    Antwort von fussballer1 fussballer1

    Hallo, wenn du glaubst im Recht zu sein, solltest du dich einmal unverbindlich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Hier wird die wohl kaum jemand helfen können. Insbesondere auch wenn es um eine Menge Geld geht, wird nettes Reden mit deinem ehemaligen Chef wohl nicht weiterhelfen. Viel Glück

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    Internet störungen ab wann klagen?
    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari
    • Neues Kabel verlegen lassen? keine Chance!
    • Klagen wegen irgendwas? keine Chance!
    • außerordentlich kündigen? ja!

    Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht dann, wenn dauerhaft die vertragliche Leistung nicht erbracht werden kann. Gelegentliche Ausfälle sind zwar ärgerlich, aber im gewissen Umfang hinzunehmen. Es muss aber ausgeschlossen sein, dass der Fehler nicht im eigenen Verschulden zu finden ist, denn die Telekom ist nur bis zum Hausanschluss verantwortlich - nicht aber für den Rest der danach kommt wie Hausverkabelung, Telefonanschluss in der Wohnung, Hardware ect pp was aber bei 98% der Reklamationen der Fall ist.

    Du kannst natürlich regelmäßig Reklamieren, was bei der TK aber so gut wie nichts bringt. Man kann auch mit Kürzung der Zahlungen drohen bis die Störungsursache endgültig geklärt ist - stellt sich heraus, dass die TK es nicht zu verantworten hat, dann wird es teuer, denn die ganzen Techniker und alles was dann drann hängt hat man dann zu bezahlen.

    Wir hatten den Fall mit KabelBW - es stellte sich heraus, dass am Hausanschluss schon das Signal zu schwach war, man hat uns auf einen anderen VP umgeswitcht und seither funzt das tadellos

    Kommentar von Delveng DelvengDelveng

    TK ? Nie gehört? Was ist das?

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Wer lesen und auch denken kann, ist klar im Vorteil... Telekom

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    Internet störungen ab wann klagen?
    Antwort von Bacchus1971 Bacchus1971

    Nur wegen dem 3-Wochen Intervall darauf zu schliessen, dass bei der Telekom der Fehler liegt, halte ich erstmal für gewagt. Ich habe schon Router erlebt, die alle 2-3 Wochen mal rumzicken, also erstmal eine genaue Fehleranalyse machen (lassen).

    Für ein neues Kabel im Haus ist die Telekom nicht zuständig. Liegt es daran, ist die Hausverwaltung bzw. der Haus-/Wohnungsinhaber zuständig. Ist das Problem ausserhalb des Hauses (bis zum Übergabepunkt der Telekom), wäre es ein Fall für die Telekom, dauert aber dann.

    Steuern verringern kannst du garantiert nicht, denn Steuern kassiert der Staat. Was du machen kannst, ist ein Rechnungseinbehalt. Das würde ich jedoch nur als allerletztes Mittel sehen und dann auch den Anbieter wechseln: ansonsten klemmt dir die Telekom die Leitung irgendwann ab.

    Am besten versuchst du, das in aller Ruhe zu klären. Es gibt dafür bei der Telekom auch bis zu 3 "Eskalationsstufen", drch die man sich arbeiten kann. Bis zur zweiten hab ich das schon mehrfach ausgereizt und kam auch jedes Mal zu einem passenden Ergebnis.

    Dafür solltest du allerdings unbedingt erstmal von einem Fachmann klären lassen, was die tatsächliche Ursache in deinem Fall ist. Ansonsten kann das auch nach hinten losgehen.

    Kommentar von SweetyCooler SweetyCoolerSweetyCooler

    Also erstmal danke für die passende antwort , aber wie gesagt habe ich schon sehr öfters bei denen angerufen und geklagt wieso es nicht geht. Wir haben auch schon von allen geräten ein neues bekommen und trotzdem geht das Internet nicht gescheit

    Die hatten auch schon mal an unseren Kabel rum gefuchtelt aber ohne erfolg.

    Kannst du mir das mit diesen 3 "Eskalationsstufen" erklären?

    Wir haben ja denn Anbieter ja gewechselt auf Telekom weil der letztere Schrott war noch schlimmer als Telekom.

    Kommentar von Bacchus1971 Bacchus1971Bacchus1971

    Definiere mal "eure Kabel". Meinst du die Kabel zwischen der Dose im Haus und euren Geräten? Das sind nämlich leider nicht alle Kabel im Haus. Der AP (Hausübergabepunkt) sitzt normalerweise irgendwo aussen unten am Haus (bei älteren Häusern) oder im Keller/Erdgeschoss innen. Das ist NICHT die Dose, an der ihr eure Geräte einsteckt. Die installiert zwar im Zweifelsfall die Telekom, aber die Verantwortung für die Leitung zwischen AP und dieser Dose liegt trotzdem bei euch!

    Also bitte unbedingt von einem Fachmann überprüfen lassen, das ist wichtig!

    Die Eskalationsstufen sind Ansprechpartner, die in der Telekom Hierarchie weiter oben angesidelt sind, somit auch mehr Möglichkeiten haben, etwas zu tun. Dort kann man anrufen, wen man mit der normalen Hotline nichtmehr weiter kommt. Einfach danach fragen. Bei Eskalationsstufe 3 kommst du im Vorzimmer des Telekomvorstandes in Bonn raus.

    Kommentar von SweetyCooler SweetyCoolerSweetyCooler

    also das aussen von haus nicht die dose

    Und da du dass mit dieser Stufe erklärt hast muss ich dir sagen dass wir fast immer bei stufe 3 waren

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    Internet störungen ab wann klagen?
    Antwort von Lukas2511 Lukas2511

    geh mal in den Shop von denen wenn es nichts bringt dann

    geh zum anwalt

    Kommentar von Bacchus1971 Bacchus1971Bacchus1971

    Shop ist ungefähr der schlechteste Weg: das sind Verkäufer und keine Techniker. Ahnung von dieser Art der Materie erfahrungsgemäss nahe dem Nullpunkt.

    Anwalt nutzt auch nur dann was, wenn die Ursache einwandfrei geklärt ist. Sonst ist das nur teuer...

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Ahnung von dieser Art der Materie erfahrungsgemäss nahe dem Nullpunkt.

    stellenweise sogar weit unter Null ...

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    Verzwickte Rechtslage?
    Antwort von WerGas WerGas

    Auch wenn ich davon ausgehe, dass diese Frage ein Fake ist, darf zunächst einmal darauf hin gewiesen werden, dass rechtliche Beratung Sache eines hierfür zugelassenen Anwalts ist, dessen Honorar zweifelsohne im Bereich des hier strittigen Betrages ist. Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zu Stande gekommen ist. Der Beweis hierfür müsste seitens der Dienstleisterin erst einmal erbracht werden. Das Betreten eines Zimmers ist kein Vertragsabschluss, genauso wenig wie das Betreten eines Ladenlokals bereits einen Kaufvertrag begründet. Weiter müsste nachgewiesen werden, dass auch die Leistung vollständig erbracht wurde, was hier wohl nicht der Fall war. Im hier vorliegenden Falle der Unmöglichkeit der Leistung greifen die Regelungen des §275BGB, die im Kern dazu führen, dass eine Zahlung nur dann erfolgen muss, wenn der Zahlungspflichtige die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten hat., was ja der Fall ist. Somit bestünde eigentlich Zahlungspflicht, wenn es sich bei dem Dienstleister z.B. um einen Zahnarzt handeln würde und sich der Vorgang beim Ziehen eines Zahnes ereignet hätte. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass jeder Jura-Student lernt, dass sittenwidrige Geschäfte gemäß §138 BGB nichtig sind und Entgelte hierfür nicht eingeklagt werden können. Hierzu gehören gemäß Rechtsprechung sowohl Wettgeschäfte als auch Heiratsvermittlung sowie Vereinbarungen über entgeltliche sexuelle Handlungen. Aus diesem Grunde wird zumindest bei den beiden letzteren Geschäftsmodellen stets auf Vorkasse bestanden, mit der Folge, dass Gerichtsverfahren über Entgelt für sexuelle Dienstleistungen praktisch nicht geführt werden. Auch wenn also die große Mehrheit der Juristen Sittenwidrigkeit bejaht, ist nicht sicher, dass jeder Amtsrichter dies auch heute noch die annimmt. Dennoch würde ich einer Klage gelassen entgegensehen, zumal im Rotlichbereich die Bereitschaft, sich mit der Justiz einzulassen, nur marginal ist. Und die Bild-Zeitung hat solche Themen eigentlich schon ausgereizt, sodass man dort kein überbordendes Leserinteresse annehmen wird-

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