Also ich hab das problem gleiche, also bei mit sieht so aus, mein ex arbeitet bis um 16.00 uhr, und muss mein tochter bis um 15.00 im kindergarten bleiben, dadurch muss sie auch um 15.00 aufhören mit arbeit, und denn defrenz muss ich sie zahlen, wo bei ihr 1 std auf ihr arbeit fählt, ca. 100 € ich kann mir jetzt auch kein anwalt leisten, weiss nicht was ich machen soll, ??
Kindesunterhalt - neue und gute Antworten
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1Kindesunterhalt zu hoch???Antwort von
friwi68 Geh zur Bank und wandle Dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto. Keine Angst, das geht auch bei laufender Pfändung, auch wenn die Banken immer was anderes behaupten. Da hast Du wenigstens erstmal die 1050€ für dich. Dann nimm Deine Lohnbescheinigungen und geh zum Jugendamt, welches für Deine Kinder zuständig ist und erkläre dort deine gegenwärtige Situation. Das kannst Du schon mal ohne Anwalt erledigen! Aber Dein Anwalt/in kann ja nun mal prüfen, ob Du nicht Unterhaltsansprüche gegen die Kindesmutter hast. Bei Deinem geringen Gehalt müßte da was gehen. Prozeßkostenbeihilfe nicht vergessen! Vorher mit dem Anwalt klären! Viel Glück!
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1Kindesunterhalt zu hoch???Antwort von
Lissy832Lissy832
nimm dir einen anwalt!!!!!!!!!!!!!!! anders gehts nicht mehr!
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1Unterhaltsfrage was steht mir zu ???
Der Mindestkindesunterhalt für das Kind beträgt 225,-€ monatlich. Das steht dem Kind mindestens als Barunterhalt zu.
Das Nettoeinkommen ist nur bedingt aussagekräftig. Zur genauen Unterhaltsberechnung muss das unterhaltsrelevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen ermittelt werden. Wie sich dieses errechnet steht in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien eures zuständigen OLG.
Von diesem Einkommen muss dann der tatsächlich zu zahlende Kindesunterhalt und der Selbstbehalt des Vaters in Höhe von 1050,-€ abgezogen werden. Der dann zur Verfügung stehende Betrag ist das, was du vom Vater maximal an Betreuungsunterhalt fordern kannst.
Ob du jedoch überhaupt Ansprüche an den Vater stellen kannst hängt von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung ab.
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0Unterhaltsfrage was steht mir zu ???Antwort von
Bonesumone Dir steht auf jedenfall Unterhalt zu, da du Azubi bist. Wie viel Unterhalt dir zu steht kann man nur durch dein Nettoeinkommen herrausfinden. hier eine seite dazu. http://www.rechner-unterhalt.de/minder/rechnen1.php
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0Unterhaltsfrage was steht mir zu ???Antwort von
sachsenqueensachsenqueen
Da gibt es eine Düsseldorfer Tabelle. Schau da mal rein oder frag mal beim Jugenamt nach.
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0Unterhaltsfrage was steht mir zu ???Antwort von
lugosi67lugosi67
das richtet sich nach der düsseldorfer tabelle
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0Unterhaltsfrage was steht mir zu ???Antwort von
Findelkind98Findelkind98
Frage mal beim Jugendamt nach.
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1Unterhaltsfrage was steht mir zu ???Antwort von
carmen1976carmen1976
google mal: Düsseldorfer Tabelle
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0Meine noch Ehefrau will unsere gemeinsamen Kinder in eine Pflegefamilie geben.Antwort von
schlaumatz geh zu einem Anwalt/Anwältin . wenn du nicht viel verdienst bzw. hohe (Unterhalts ) pflichten hast bekommst du Prozesskostenhilfe für das Gerichtsverfahren. die Tochter wird vom Gericht gehört
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0wieviel unterhalt steht einem 21 jährigem auszubildenen zu ?Antwort von
hullebummhullebumm
Da gibt es Listen. Das berechnet sich nach dem Einkommen des Kindes und dem Einkommen des Elternteils.
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0wieviel unterhalt steht einem 21 jährigem auszubildenen zu ?Antwort von
MutzeleinMutzelein
das hängt vom einkommen ab. und dann gibt es da diese wunderbare düsseldorfer tabelle, dass steht drin wieviel das kind bekommt.
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0kann ein lediger Vater den Kindesunterhalt steuerlich absetzen?Antwort von
carsten1979carsten1979
Kindesunterhalt ist nicht steuerlich absetzbar. Anteilig Kindergeld ist da schon abgerechnet.
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0Ab wann muss man Steuern nachzahlen ?
Die Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben werden von deinem Bruttolohn einbehalten, nicht nach Lohnsteuererklärung bezahlt :-O
Entweder besorgst du dir ein Steuerprogramm (WiSo-Sparbuch) oder wirst Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein und lässt dir das genauestens und rechtssicher ausrechnen
G imager761
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0Ab wann muss man Steuern nachzahlen ?Antwort von
teutonix1teutonix1
Häng den geringen Betrag von etwa € 30.- dran, besorg dir eine Steuersoftware (z.B. Akademische Arbeitsgemeinschaft oder andere) und lass es dir ausrechnen, meistens gibt es nämlich Kohle zurück. Ich z. B. habe Zeit meines Arbeitslebens (ca. 45 Jahre) noch nie Geld an das FA gezahlt, ich habe IMMER bekommen.
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1kann ein lediger Vater den Kindesunterhalt steuerlich absetzen?Antwort von
Brille99Brille99
Aber ja, jede Unterhaltsleistung ist steuerlich absetzbar, ob eheliches Kind oder nicht. Der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist ja richtig. Dass er kein anteiliges Kindergeld bekommt, ist nicht richtig, das sollte er mit der Familienkasse klären. Es ist richtig, dass der Kindergeldbetrag an den ausgezahlt wird, bei dem das Kind lebt, es gibt aber immer noch den Teilsatz, der für den Elternteil angerechnet wird, der nicht im Haushalt lebt, aber Unterhalt zahlt.
Kommentar von
seramins Danke, ein bisschen schlauer bin ich jetz doch :-)
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0kann ein lediger Vater den Kindesunterhalt steuerlich absetzen?Antwort von
SnifkvoSnifkvo
Wenn der Vater genau so wie die Mutter erziehungsberechtigt ist ändert sich seine Steuerklasse sowieso. Da kanner nicht zusätzlich noch was von der Steuer absetzen. Wenn die Eltern dann noch heiraten wird es nochmal besser mit den Steuern.
Kommentar von
Brille99Brille99 Die Steuerklasse ändert sich überhaupt nicht. Er muss Steuerklasse I haben, sie Steuerklasse III (glaub ich wenigstens, auf jeden Fall hat sie durch das Kind eine günstigere als I) und jeder muss das halbe Kind auf der Steuerkarte stehen haben. WEnn sie heiraten, dann können sie das natürlich so ändern lassen, wie es für sie am günstigsten ist, das kommt ja bei zwei Berufstätigen darauf an, wer mehr verdient.
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0kann ein lediger Vater den Kindesunterhalt steuerlich absetzen?Antwort von
nicola12 Er kann die Hälfte des Kindergeldes vom Kindesunterhalt abziehen. Steuerlich kann er den Unterhalt leider nicht geltend machen.
Kommentar von
Brille99Brille99 Wie ? ABer der Unterhalt wird doch bei der Einkommenssteuererklärung angegeben !?!
Kommentar von
Brille99Brille99 Irgendwas stimmt hier nicht. Das muss doch genauso laufen wie bei Eheleuten, die sich haben scheiden lassen ! Hier bekommt der das Kindergeld, bei dem das Kind lebt, ein gewisser Anteil wird aber auch dem anderen Elternteil zugebilligt. Aber das ist doch nicht die Hälfte ! Jetzt bin ich total versunsichert....
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0nachträglich Unterhaltsforderung fürs kindAntwort von
Lissy832Lissy832
machen kannst du viel... ob sich das gerenne lohnt kann dir ja wohl keiner beantworten! er ist so 3 kindern unterhaltspflichtig und das muss erstmal verdient werden!
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0nachträglich Unterhaltsforderung fürs kindAntwort von
ichweisnixichweisnix
Ich habe 2003 einen Titel für mein Kind auf Kindesunterhalt bekommen.
Eine titulierte Forderung verjährt innerhalb von 30 Jahren. Sofern der Schuldner keine Privatinsolvenz macht, kann diese innerhalb diese Zeitraums eingetrieben werden. Bei einen bestehenden Titel laufen einfach die Schulden auf.
Ich habe nun von Jugendamt 72 Monate bzw sechs Jahre Unterhaltsvorschuß bekommen.
Insoweit gehen die Ansprüche bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses an das JA über.
Ist nur eine Frage, weil zahlen tut er sowieso nicht.
Wenn sie bereits einen Titel haben, dann können sie diesen auch vollstrecken, wenn es was zu vollstrecken gibt, sprich wenn er mehr als 600€ Netto verdient.
Ob sich das lohnt kann man schwer sagen. Durch die neuen Kinder könnte er eine Neuberechnung fordern, da u.U. ein Mangelfall vorliegt. Bis dahin gilt aber der alte Titel. Auch kommt es darauf an, wie ihr eigenes Einkommen aussieht. Beziehen sie z.B. Harz 4 heißt die Anwtort ganz klar nein.
Lohnt es sich wieder zum Anwalt zu gehen und ihn wieder bei der Polizei auf Unterlassung der Unterhaltspflicht anzuzeigen?
Nein. Ein Strafverfahren ist grundsätzlich ungeeignet, die Leistungsfähigkeit des Schuldners zu erhöhen oder pfändbaren Eigentum herbeizuschaffen.
gibt es beim unterhalt auch ein maximum ? das kind würde eine ausbildungsvergütung von ca.750€ brutto bekommen...und noch dazu das kindergeld ...und lebt bei einem elternteil
Wahrscheinlich ist irgendwann mit dem ansteigen des Verdienstes Ende mit den Ansprüchen. Aber Du weißt ja, das Kindergeld wird nicht angerechnet. Erkundige Dich beim Jugendamt, die können das berechnen.