Hallo und danke für die fachkundigen und schnellen Antworten!
Ja, die Kinderzulage für 2011 wird erst 2012 dem Vertrag zufließen. Mich wundert es aber, dass es rund 340€ Steuerunterschied ausmacht, ob ich in Anlage AV das Kind in Zeile 21 oder 22 eintrage.
Anzahl der Kinder, für die uns für 2011 Kindergeld ausgezahlt worden ist und Zeile 21 – die der Mutter zugeordnet werden Zeile 22 – für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen wurde
In den Erklärungen zur Anlage AV heißt es: Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage vom Vater in Anspruch genommen werden. Möchten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, tragen Sie bitte in der Zeile 22 die Anzahl der Kinder ein, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll.
Meiner Meinung nach müsste das Kind in Zeile 22 aufgelistet werden, da ja im Dez. 2011 beim Riesteranbieter die Kinderzulage für den Ehemann beantragt wurde. Wenn die Kinderzulage erst für 2012 verrechnet wird und der Höchstbetrag von 2100€ für das Jahr 2011 also nicht überschritten wurde, wie kommt es zu dem 340€ Steuerunterschied?
Korrekt beantwortet, wobei auch noch zu fragen ist warum die Ehefrau keinen Riestervertrag hat . Hier liegt in der beratung einiges im Argen.