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Kindergeld - neue und gute Antworten Kindergeld - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Freundin ist 19 und schwanger, bekommt Kindergeld und wohnt z.Z bei mir, was steht ihr noch zu?

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 26. Dezember 2009 09:20
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Frag mal bei www.profemina.org/home.html nach.

Die machen zwar eigentlich Schwangerschaftskonfliktberatung, kennen sich aber auch mit den staatlichen Möglichkeiten aus.


hartz 4 und kindergeld,dan abzug von meinem lebensunterhalt

adianthum
beantwortet von adianthum am 25. Dezember 2009 20:39
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Es wird dem Kind als Einkommen angerechnet und von seinem Selbstbehalt abgezogen. Nur die die was haben, haben auch was von der Kindergelderhöhung.


hartz 4 und kindergeld,dan abzug von meinem lebensunterhalt

anonym
beantwortet von Taylorpicker am 25. Dezember 2009 19:42
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Ja, Kindergeld wird als Einkommen angerechnet (blödsinnigerweise).

Kommentar von jumba am 26. Dezember 2009 10:51

was ist denn daran blödsinnig, es ist eine steuervergünstigung u. keine sozialleistung.


Freundin ist 19 und schwanger, bekommt Kindergeld und wohnt z.Z bei mir, was steht ihr noch zu?

fishhus
beantwortet von fishhus am 25. Dezember 2009 15:39
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  1. Wo sind die Eltern ??? 2.Wo bleibt der Erzeuger ???? 3.Wo bleibt da die Ausbildung ??? ** und dafür ist Hartz4 drann** der Steuerzahler ist wieder mal der Dumme ! Ich kann das leider beim besten Willen verstehen- wenn man nichts hat. nichts kann sollte am wenigstens verhüten. Ich habe leider dafür kein Verständniss-so hart wie das klingen mag. Ein Uropa aus ÖSI Land 4.

Freundin ist 19 und schwanger, bekommt Kindergeld und wohnt z.Z bei mir, was steht ihr noch zu?

Mismid
beantwortet von Mismid am 25. Dezember 2009 15:33
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Unterhalt vom Vater des Kindes....


Freundin ist 19 und schwanger, bekommt Kindergeld und wohnt z.Z bei mir, was steht ihr noch zu?

konny27
beantwortet von konny27 am 25. Dezember 2009 15:30
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So,da wären sie wieder die Probleme.Erkundiege dich doch mal beim Amt,dann weißt du es genau.Du kannst auch beim Karitas z.B nachfragen für eine Ertausstattung. Schade,wo wohnt denn deine Freundin,hätte ihr auch etwas gegeben.


Bin 19 Jahre alt und lebe im Haus meiner Großeltern. Ich habe 3 Räume im Ergeschoss. Meine Mutter...

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 24. Dezember 2009 17:29
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Wenn Eltern den Unterhalt verweigern, kann das Kindergeld umgeleitet werden:

www.klicktipps.de/kindergeld.php#auszahlungdirektan_Kind

Das "Kind" muss sich dann aber auch um die entsprechenden Nachweise über Ausbildung und Einkommen für die Familienkasse kümmern.


Bekommt ein Kind Kindergeld, wenn es ausgezogen ist und Hartz IV bekommt?

casilein
beantwortet von casilein am 24. Dezember 2009 09:39
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Ich vermute, Dein Bekannter sollte sich mal richtig und persönlich beraten lassen. Ich vermute nämlich folgende Situation:
- Der Bekannte geht zur Schule. Damit wäre er eigentlich nicht Alg2-berechtigt, sondern müsste Bafög beantragen. Zudem hat er Anspruch auf das Kindergeld, weil er in der Ausbildung ist. Das müssen seine Eltern beantragen.
- Was macht die Schwester? Vermutlich ist sie nicht in Schule oder Ausbildung, daher hat sie Anspruch auf Alg2 und beide werden gemeinsam als BG geführt.
- Er wird im Bewilligungsbescheid vermutlich mit einem virtuellen Einkommen (500€?) geführt, die als Bafög eingenommen werden sollten.
- Die Eltern sind im Prinzip unterhaltspflichtig, verdienen sie genug?
Insgesamt ist die Materie sehr kompliziert, wenn noch Schule/Ausbildung mit im Spiel ist. Daher mein Rat, eine Beratungsstelle aufzusuchen.


Bekommt ein Kind Kindergeld, wenn es ausgezogen ist und Hartz IV bekommt?

anonym
beantwortet von nitramnenie am 23. Dezember 2009 21:58
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nochmals zusammengefasst: Erstens: Formell bekommen zunächst immer die Eltern das Kindergeld - und müssen das natürlich beantragen (z.B. durch Folgeantrag bei Kindern, die 18 Jahre alt werden). Zweitens: Wenn volljährige Kinder einen eigenen Hausstand haben, können sie beantragen, dass das Kindergeld aus dem Anspruch der Eltern heraus direkt auf ihr Konto gezahlt wird. Das geht, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen. Drittens: Ob das Kindergeld nun an die Eltern oder das Kind ausgezahlt wird, ist den ARGEn vermutlich egal. Sofern die den Unterhalt des Kindes sichern, werden die selbstverständlich darauf pochen, dass vorrangige Einkommen des Kindes oder Unterhaltsleistungen der Eltern herangezogen werden. D.h., Kindergeld wird als Einkommen des Kindes herangezogen in die Berechnung. Das ist gesetztlich auch so vorgesehen.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 24. Dezember 2009 09:30

Grundsätzlich sehe ich das auch so - allerdings wird manchmal das KG an die Eltern gezahlt, die sich weigern, es das Kind auszuzahlen oder abzutreten. Dann darf es nicht auf das Alg2 des Kindes angerechnet werden.


Kindergeldantrag, Arbitsagenturseite

anonym
beantwortet von nitramnenie am 23. Dezember 2009 21:50
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ja, kann man.


Bin 19 Jahre alt und lebe im Haus meiner Großeltern. Ich habe 3 Räume im Ergeschoss. Meine Mutter...

anonym
beantwortet von nitramnenie am 23. Dezember 2009 21:48
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Wie auch schon beschrieben: Kindergeld wird nur in Ausnahmefällen an Kinder direkt ausgezahlt werden. Eine Bedingung dafür ist, dass Eltern keine Unterhaltsleistungen gewähren. Das ist aber bei dir nicht so - da du ja zumindest die Wohnung gestellt bekommst. Ggf. sind deine Eltern aber in höherem Umfang dir gegenüber unterhaltsverpflichtet. Das hat dann nichts mehr mit dem Kindergeld zu tun - müßtest dich beim Jugendamt, einem Beratungsverein, ggf. auch Rechtsanwalt informieren.

Kommentar von A780689b44695933e9127e57461a98e3smallMasterDomi am 24. Dezember 2009 00:53

Das sind 2 Zimmer in einem Stock in dem sonst niemand lebt, die anderen Räume werden gemeinsam genutzt und das Haus gehört meinen Großeltern, nicht meiner Mutter.

Kommentar von A780689b44695933e9127e57461a98e3smallMasterDomi am 24. Dezember 2009 00:53

Das sind 2 Zimmer in einem Stock in dem sonst niemand lebt, die anderen Räume werden gemeinsam genutzt und das Haus gehört meinen Großeltern, nicht meiner Mutter.


Bin 19 Jahre alt und lebe im Haus meiner Großeltern. Ich habe 3 Räume im Ergeschoss. Meine Mutter...

anonym
beantwortet von Gockeline am 23. Dezember 2009 15:32
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Warum kommen immer wieder die Fragen von solchen Kindern,die glauben das Kindergeld gehöre ihnen? Kindergeld bekommen Eltern,weil sie Verantwortung tragen für ihre Kinder. Diese Kinder kosten so lange wie sie zu Hause sind.Dass du im oberen Stock wohnst sagt noch nichts aus. Wer bezahlt den Strom,die Heizung, das Wasser, die Versicherung für das Haus,waschen der Kleidung,das Essen? Du bist 19 Jahre alt und kannst dich nichtz selber versorgen,sonst würden die Eltern kein Kindergeld bekommen.

Kommentar von A780689b44695933e9127e57461a98e3smallMasterDomi am 24. Dezember 2009 00:51

Tja es gibt auch noch Schüler, die 19 Jahre alt sind. Hab zwar nen Job nebenbei, bin aber nicht der Meinung, dass ich davon mein Essen zahlen soll, wenn meine Mutter für mich Kindergeld bezieht. Übrigens muss sie davon keine Versicherung für das Haus zahlen, ich wasche meine Wäsche bei meiner Oma, Kleidung zahle ich selbst und Strom, Wasser und Heizung sind allemal nicht sooo teuer, dass sie das komplette Kindergeld verschlingen. Das Kindergeld steht mir zwar nicht direkt zu, aber schließlich ist es für mich gedacht, oder nicht? Deine Antwort ist äußerst schlecht!!!


mehr Lohn, auch mehr Kindergeld?

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 23. Dezember 2009 15:15
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Das staatliche Kindergeld (164€/Monat und ab 2010: 184€/Monat) ist nicht vom Gehalt abhängig.

Unterhalt ist Gehaltsabhängig.


Bin 19 Jahre alt und lebe im Haus meiner Großeltern. Ich habe 3 Räume im Ergeschoss. Meine Mutter...

Maxima09
beantwortet von Maxima09 am 23. Dezember 2009 14:57
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Natürlich steht dir das Geld zu - wenn du noch zur Schule gehst oder ne Lehre machst.

Guck mal zum Finanzamt deswegen.


Bin 19 Jahre alt und lebe im Haus meiner Großeltern. Ich habe 3 Räume im Ergeschoss. Meine Mutter...

peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 23. Dezember 2009 14:56
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Bist Du da nicht einem Irrtum aufgesessen....mir das Kindergeld zusteht??? Ist natürlich kein normaler Zustand wenn Du von Deiner Mutter nicht beköstigst wirst. Ein sachliches Gespräch mit ihr könnte evtl. viele Streitigkeiten aus dem Weg räumen


Bin 19 Jahre alt und lebe im Haus meiner Großeltern. Ich habe 3 Räume im Ergeschoss. Meine Mutter...

aena23
beantwortet von aena23 am 23. Dezember 2009 14:54
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Hilfreichste Antwort

ja, das machst du bei deiner familienkasse, die zum arbeitsamt gehört.. wie ist denn deine mama drauf?? frechheit!

wenns geht, zieh zu einer freundin oder so...!


Bin 19 Jahre alt und lebe im Haus meiner Großeltern. Ich habe 3 Räume im Ergeschoss. Meine Mutter...

jhohn
beantwortet von jhohn am 23. Dezember 2009 14:54
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Das Kindergeld steht Dir nicht zu, Du kannst Dich mal beim Arbeitsamt melden.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steu...

Kommentar von 42a086dafd8f5078c4a85691d5336dd4smallMaxima09 am 23. Dezember 2009 14:58

Warum sollte Ihm das Geld nicht zu stehen?


Bin 19 Jahre alt und lebe im Haus meiner Großeltern. Ich habe 3 Räume im Ergeschoss. Meine Mutter...

Volker13
beantwortet von Volker13 am 23. Dezember 2009 14:54
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Ziemlich kranke verhältnisse

Kommentar von A780689b44695933e9127e57461a98e3smallMasterDomi am 23. Dezember 2009 14:54

Das kann man wohl sagen, wobei wir eigt eine gesittete Familie sind.


Bin 19 Jahre alt und lebe im Haus meiner Großeltern. Ich habe 3 Räume im Ergeschoss. Meine Mutter...

anonym
beantwortet von micky2009 am 23. Dezember 2009 14:54
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Das Kindergeld steht deinen Erziehungsberechtigten zu nicht dir


Kindergeldantrag, Arbitsagenturseite

HHSthp
beantwortet von HHSthp am 23. Dezember 2009 12:04
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Kann man ausdrucken lassen, mit Hand ausfüllen, dann hinschicken. Das Ausfüllen geht manchmal sogar online. Dann braucht man nur noch unterschreiben.



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