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Frag mal bei www.profemina.org/home.html nach.
Die machen zwar eigentlich Schwangerschaftskonfliktberatung, kennen sich aber auch mit den staatlichen Möglichkeiten aus.

Es wird dem Kind als Einkommen angerechnet und von seinem Selbstbehalt abgezogen. Nur die die was haben, haben auch was von der Kindergelderhöhung.
Ja, Kindergeld wird als Einkommen angerechnet (blödsinnigerweise).
was ist denn daran blödsinnig, es ist eine steuervergünstigung u. keine sozialleistung.
So,da wären sie wieder die Probleme.Erkundiege dich doch mal beim Amt,dann weißt du es genau.Du kannst auch beim Karitas z.B nachfragen für eine Ertausstattung. Schade,wo wohnt denn deine Freundin,hätte ihr auch etwas gegeben.

Wenn Eltern den Unterhalt verweigern, kann das Kindergeld umgeleitet werden:
www.klicktipps.de/kindergeld.php#auszahlungdirektan_Kind
Das "Kind" muss sich dann aber auch um die entsprechenden Nachweise über Ausbildung und Einkommen für die Familienkasse kümmern.
Ich vermute, Dein Bekannter sollte sich mal richtig und persönlich beraten lassen. Ich vermute nämlich folgende Situation:
- Der Bekannte geht zur Schule. Damit wäre er eigentlich nicht Alg2-berechtigt, sondern müsste Bafög beantragen. Zudem hat er Anspruch auf das Kindergeld, weil er in der Ausbildung ist. Das müssen seine Eltern beantragen.
- Was macht die Schwester? Vermutlich ist sie nicht in Schule oder Ausbildung, daher hat sie Anspruch auf Alg2 und beide werden gemeinsam als BG geführt.
- Er wird im Bewilligungsbescheid vermutlich mit einem virtuellen Einkommen (500€?) geführt, die als Bafög eingenommen werden sollten.
- Die Eltern sind im Prinzip unterhaltspflichtig, verdienen sie genug?
Insgesamt ist die Materie sehr kompliziert, wenn noch Schule/Ausbildung mit im Spiel ist. Daher mein Rat, eine Beratungsstelle aufzusuchen.
nochmals zusammengefasst: Erstens: Formell bekommen zunächst immer die Eltern das Kindergeld - und müssen das natürlich beantragen (z.B. durch Folgeantrag bei Kindern, die 18 Jahre alt werden). Zweitens: Wenn volljährige Kinder einen eigenen Hausstand haben, können sie beantragen, dass das Kindergeld aus dem Anspruch der Eltern heraus direkt auf ihr Konto gezahlt wird. Das geht, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen. Drittens: Ob das Kindergeld nun an die Eltern oder das Kind ausgezahlt wird, ist den ARGEn vermutlich egal. Sofern die den Unterhalt des Kindes sichern, werden die selbstverständlich darauf pochen, dass vorrangige Einkommen des Kindes oder Unterhaltsleistungen der Eltern herangezogen werden. D.h., Kindergeld wird als Einkommen des Kindes herangezogen in die Berechnung. Das ist gesetztlich auch so vorgesehen.
Grundsätzlich sehe ich das auch so - allerdings wird manchmal das KG an die Eltern gezahlt, die sich weigern, es das Kind auszuzahlen oder abzutreten. Dann darf es nicht auf das Alg2 des Kindes angerechnet werden.
Wie auch schon beschrieben: Kindergeld wird nur in Ausnahmefällen an Kinder direkt ausgezahlt werden. Eine Bedingung dafür ist, dass Eltern keine Unterhaltsleistungen gewähren. Das ist aber bei dir nicht so - da du ja zumindest die Wohnung gestellt bekommst. Ggf. sind deine Eltern aber in höherem Umfang dir gegenüber unterhaltsverpflichtet. Das hat dann nichts mehr mit dem Kindergeld zu tun - müßtest dich beim Jugendamt, einem Beratungsverein, ggf. auch Rechtsanwalt informieren.
MasterDomi am 24. Dezember 2009 00:53 Das sind 2 Zimmer in einem Stock in dem sonst niemand lebt, die anderen Räume werden gemeinsam genutzt und das Haus gehört meinen Großeltern, nicht meiner Mutter.
MasterDomi am 24. Dezember 2009 00:53 Das sind 2 Zimmer in einem Stock in dem sonst niemand lebt, die anderen Räume werden gemeinsam genutzt und das Haus gehört meinen Großeltern, nicht meiner Mutter.
Warum kommen immer wieder die Fragen von solchen Kindern,die glauben das Kindergeld gehöre ihnen? Kindergeld bekommen Eltern,weil sie Verantwortung tragen für ihre Kinder. Diese Kinder kosten so lange wie sie zu Hause sind.Dass du im oberen Stock wohnst sagt noch nichts aus. Wer bezahlt den Strom,die Heizung, das Wasser, die Versicherung für das Haus,waschen der Kleidung,das Essen? Du bist 19 Jahre alt und kannst dich nichtz selber versorgen,sonst würden die Eltern kein Kindergeld bekommen.
MasterDomi am 24. Dezember 2009 00:51 Tja es gibt auch noch Schüler, die 19 Jahre alt sind. Hab zwar nen Job nebenbei, bin aber nicht der Meinung, dass ich davon mein Essen zahlen soll, wenn meine Mutter für mich Kindergeld bezieht. Übrigens muss sie davon keine Versicherung für das Haus zahlen, ich wasche meine Wäsche bei meiner Oma, Kleidung zahle ich selbst und Strom, Wasser und Heizung sind allemal nicht sooo teuer, dass sie das komplette Kindergeld verschlingen. Das Kindergeld steht mir zwar nicht direkt zu, aber schließlich ist es für mich gedacht, oder nicht? Deine Antwort ist äußerst schlecht!!!

Das staatliche Kindergeld (164€/Monat und ab 2010: 184€/Monat) ist nicht vom Gehalt abhängig.
Unterhalt ist Gehaltsabhängig.

Natürlich steht dir das Geld zu - wenn du noch zur Schule gehst oder ne Lehre machst.
Guck mal zum Finanzamt deswegen.

Bist Du da nicht einem Irrtum aufgesessen....mir das Kindergeld zusteht??? Ist natürlich kein normaler Zustand wenn Du von Deiner Mutter nicht beköstigst wirst. Ein sachliches Gespräch mit ihr könnte evtl. viele Streitigkeiten aus dem Weg räumen

ja, das machst du bei deiner familienkasse, die zum arbeitsamt gehört.. wie ist denn deine mama drauf?? frechheit!
wenns geht, zieh zu einer freundin oder so...!

Das Kindergeld steht Dir nicht zu, Du kannst Dich mal beim Arbeitsamt melden.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steu...
Maxima09 am 23. Dezember 2009 14:58 Warum sollte Ihm das Geld nicht zu stehen?

Ziemlich kranke verhältnisse
MasterDomi am 23. Dezember 2009 14:54 Das kann man wohl sagen, wobei wir eigt eine gesittete Familie sind.
Das Kindergeld steht deinen Erziehungsberechtigten zu nicht dir

Kann man ausdrucken lassen, mit Hand ausfüllen, dann hinschicken. Das Ausfüllen geht manchmal sogar online. Dann braucht man nur noch unterschreiben.