Kinderbetreuung - neue und gute Antworten

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    Babysitter/Betreuerin in Bad Homburg für Abendevent gesucht - wo finde ich sie?
    Antwort von ilovecola ilovecola

    gigajob.de , kleinanzeigen.manu-baeren.de

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    Anforderungen an eine tagesmutter
    Antwort von gs1206 gs1206

    und vergiss nicht entsprechend passende Versicherungen abzuschließen !!!

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    Anforderungen an eine tagesmutter
    Antwort von Danip2212 Danip2212

    Also bei uns in der Stadt wird dein wohnliches Umfeld geprüft, Führungszeugnis und du musst einen Kurs beim Jugendamt besuchen

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    Kinderbetreuung in den Ferien
    Hilfreichste Antwort von SchwarzerTee SchwarzerTee

    Du würdest das vermutlich als Gewerbe aufziehen und müsstest es anmelden. Außerdem müsstest Du Dich darum kümmern, wie die Kinder, Du und Dein Haushalt versichert sind.

    Kommentar von Karin1070 Karin1070Karin1070

    Danke für deine Antwort SchwarzerTee, ich hatte mich schon mal bei der WKO erkundigt, reine Kinderbetreuung ist nicht Gewerbepflichtig. Nähere Auskünfte konnten sie mir allerdings auch nicht geben. Ich würde es eher als eine Art Babysitter/Tagesmutter Tätigkeit beschreiben. Nur finde ich im Netz nicht wirklich Informationen dazu.

    Kommentar von SchwarzerTee SchwarzerTeeSchwarzerTee

    Für die Tagespflege ist doch sicher das Jugendamt zuständig. Frag doch mal im Bürgerbüro Deiner Stadt, an wen Du Dich wenden kannst, um eine Tagespflegestelle "aufzumachen".

    Kommentar von Karin1070 Karin1070Karin1070

    Danke für den Tipp, oft sieht man ja den Wald vor Bäumen nicht :)

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    Kinderbetreuung in den Ferien
    Antwort von Loewenfreak Loewenfreak

    Du musst mindestens 16 sein

    Kommentar von Karin1070 Karin1070Karin1070

    Danke für deine Antwort Loewenfreak, hast du evt. noch andere Informationen?

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    Freiwilliges soziales Jahr im Ausland ohne drauf zu zahlen?
    Antwort von emanuelita emanuelita

    Ich gehe auch dieses Jahr nach Südamerika um in einem Kinderheim zu arbeiten. ich habe die Kinderheime selbst angeschrieben um nachzufragen und das hat sehr gut geklappt. versuch es auch so. Da musst du dann nur deinen Flug bezahlen und bekommst essen und Unterkunft frei. google einfach mal nach Kinderheimen, da gibt es sehr viele seiten mit Kontaktadressen.

    viel glück bei deiner suche

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    Kinderbetreuung durch Großeltern gefördert vom Staat?
    Antwort von Tisha Tisha

    Einen Zuschuß bzw. die Kostenbeteiligung in Höhe von 39,- wirds für die Großeltern nicht geben, aber die Betreuung von Kindern kostet Zeit und Geld. Es ist daher auch die Aufgabe des Staates für eine (steuerliche) Förderung der Kinderbetreuung von Eltern zu sorgen. Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder haben. Die steuerliche Regelung zur Kinderbetreuung hat keine Auswirkungen auf den Kinderfreibetrag und das Kindergeld. Ab dem Jahr 2012 erfolgt eine grundsätzliche Änderung in der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Betreuung von Kindern. Bis einschließlich für das Jahr 2011 können die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern als Werbungskosten (bzw. Betriebsausgaben), als Sonderausgaben oder als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden. Ob die Kosten für das Jahr 2011 absetzbar sind, ist vorrangig vom Alter des Kindes und der Berufstätigkeit der Eltern abhängig. Diese Unterscheidung entfällt ab dem Jahr 2012. Änderung bei den Kinderbetreuungskosten ab 2012 Mit dem so genannten Gesetz zur Steuervereinfachung 2011 - 2012 wird die Abwicklung der steuerlichen Absetzbarkeit deutlich erleichtert. Danach gilt ab dem Jahr 2012: Durch den Verzicht auf den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen der Eltern für den Anspruch zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten können ab dem Jahr 2012 alle Eltern die Kosten der Kinderbetreuung im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich absetzen. Kinderbetreuungskosten werden somit ab dem 01. Januar 2012 ohne Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern anerkannt. Als Folge kommen mehr Eltern in den Genuss dieses Steuervorteils. Alle Eltern können 2/3 der Betreuungskosten pro Kind und maximal 4.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Diese Steuerbegünstigung gilt für alle Kinder bis zum Lebensalter von 14 Jahren sowie bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

    Im neuen § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist dann geregelt, dass zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens aber 4.000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes als Sonderausgaben absetzbar sind. Diese Steuervergünstigung gilt für alle Kinder bis zum Alter von 14 Jahren und bei behinderten Kindern sogar zeitlich unbegrenzt, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

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    Aufsichtspflicht für Kinder wenn die Eltern im Urlaub sind - wer kennt sich aus?
    Antwort von HugoGuth HugoGuth

    Mit 13, 17 und 19(!) kann man doch wohl ne Woche alleine zuhause sein!?!

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    Aufsichtspflicht für Kinder wenn die Eltern im Urlaub sind - wer kennt sich aus?
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Für Eltern, die ihre Kinder so erzogen haben, dass sie nicht über Bänke und Tische springen, ist es ein erholsamer Urlaub. Alle anderen Eltern, egal ob es volljährige Kinder gibt, sollten Großeltern haben, die mit den Enkeln die zeit verbringen.

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    Aufsichtspflicht für Kinder wenn die Eltern im Urlaub sind - wer kennt sich aus?
    Antwort von Friend4u Friend4u

    Von Formularen für soetwas habe ich noch nie was gehört, einfach formlos machen. "Hiermit bevollmächtige ich ... durch meine Abwesenheit für den Zeitraum .... meine Kinder zu beaufsichtigen, in meinem Interesse zu handeln." Zur Sicherheit würde ich zu einer Aufsichtsperson raten, aber das eine unbedingte Notwendigkeit bestände (gesetzlich) glaub ich eher nicht da ein Kind mit 17 bedingt geschäftsfähig ist, aus dem "Schutzbefohlenen" raus.

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    Aufsichtspflicht für Kinder wenn die Eltern im Urlaub sind - wer kennt sich aus?
    Hilfreichste Antwort von Pausini Pausini

    die beiden minderjährigen kinder dürfen nicht alleine bleiben, da würden die eltern die aufsichtspflicht verletzten

    die 19jährige schwester müsste für die woche kontinuierlich da sein, sie würde dann die pflicht der eltern übernehmen!

    sollte was passieren und die beiden haben keine erwachsene Aufsichtsperson, droht den eltern eine anzeige!

    Kommentar von Anaxabia AnaxabiaAnaxabia

    die beiden minderjährigen kinder dürfen nicht alleine bleiben

    Keine Woche, keine Nacht, keine 3 Minuten??? Etwas genauer bitte.

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    wenn du die frage gelesen hast, weißt du die antwort selber! XD

    Kommentar von Anaxabia AnaxabiaAnaxabia

    Trotzdem will ich es genauer wissen. Wie lange können sie denn dann alleine bleiben von Gesetzes wegen?

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    § 1626 BGB, Absatz 2 legt fest: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewußtem Handeln. Die Aufsichtspflicht steht also in einem Spannungsverhältnis zu dem Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Nach ständiger Rechtssprechung bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann. Entscheidend ist somit, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtsmöglichkeiten umfassen abgestuft Belehrung, Überwachung, Verbote und das Unmöglichmachen von Handlungen, die dem Kind oder Dritten schaden. Die Eltern können ihre Aufsichtspflicht zeitweise auf Dritte, beispielsweise Gruppenleiter, Großeltern oder andere Eltern, übertragen!

    generell gilt aber , es darf kein kind unter 18 allein gelassen werden, egal wie lange! die aufsichtspflicht gilt schon dann als verletzt, wenn in den 5 minuten, wo keine aufsichtsperson da ist, was passiert!

    klingt für viele nicht logisch und nachvollziehbar , aber so ist das gesetzt!

    Kommentar von HugoGuth HugoGuthHugoGuth

    Dann dürften Kinder ja gar nie alleine in der Wohnung sein oder auf der Straße herumlaufen oder einkaufen gehen?!?

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    wie gesagt logisch sind viele Gesetze nicht! und wenn was passiert tragen die eltern die haftung!

    Kommentar von Anaxabia AnaxabiaAnaxabia

    generell gilt aber , es darf kein kind unter 18 allein gelassen werden, egal wie lange! die aufsichtspflicht gilt schon dann als verletzt, wenn in den 5 minuten, wo keine aufsichtsperson da ist, was passiert!

    Das ist doch Quatsch. Könnte ja niemand mehr arbeiten gehen, die Kinder ja nicht mal alleine zur Schule gehen lassen, geschweige denn allein zum Spielplatz. Das Gesetz drückt sich doch definitiv so aus, dass man es am Entwicklungsstand des Kindes messen soll, nicht dass man Kinder niemals aus den Augen lassen darf.

    In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei.

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    ich glaube ja eher du willst nicht verstehen was ich geschrieben habe!

    die aufsichtspflicht gilt schon dann als verletzt, wenn in den 5 minuten, wo keine aufsichtsperson da ist, was passiert!

    so ist das nun mal , egal wie viel du noch schreibst! davon ändert sich auch nichts!

    schon lustig ihr hobby anwälte :DD

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    Aufsichtspflicht für Kinder wenn die Eltern im Urlaub sind - wer kennt sich aus?
    Antwort von Goodnight Goodnight

    In diesem Alter können Kinder schon mal eine Woche allein bleiben, sucht einen Erwachsenen, wo sich die Kids hinwenden können, wenn etwas schief läuft. Natürlich, macht man so etwas nicht, wenn zu erwarten ist, dass die Kinder Mist machen.

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    der 17 jährige schon, der 13 jährige auf keinen fall!

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    Ach komm, zwei normal geartete Kinder können das gut, nichts anderes geschieht im Pafadilager.

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    Aufsichtspflicht für Kinder wenn die Eltern im Urlaub sind - wer kennt sich aus?
    Antwort von nettermensch nettermensch

    sind es deine kinder. wenn ja. dann kannst du ja abschätzen, wie selbstständig deine kinder sind, ob die 19 jährige bereit ist, auf die beiden aufzupassen. ansonstren würde ich mal zum jugendamt gehen und vor ort bratenn lassen.

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    Aufsichtspflicht für Kinder wenn die Eltern im Urlaub sind - wer kennt sich aus?
    Antwort von Alexuwe Alexuwe

    Das kommt auf den Entwicklungsstand der Kinder an und wie oft die Schwester da ist

    Normal würde ich sagen es geht wenn die Eltern erreichbar sind und innerhalb einer kurzen Zeitspanne da sein könnten Nur für den Notfall

    Vielleicht ist es auch wichtig ob Schule ist oder Ferien

    Sollte aber eine Woche gehen

    Kommentar von amike amikeamike

    Ja, das dachte ich auch - aber wie sieht die rechtliche Seite aus?

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    Rechtlich ist das ok, Aufsichtspflicht heisst nicht, dass du deine Kinder ständig überwachen musst. Wenn du aber aus der Vorgeschichte erwarten musst, dass deine Kinder etwas anstellen, wenn du nicht da bist, sieht die Sache anders aus.

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    eine 13jährige person darf man keine woche alleine lassen!!!!

    da hat sich ein erwachsener drum zu kümmern!!

    ich bin anwältin für straf und familienrecht und rechtlich ist das wie du sagst ,, nicht ok,,

    Kommentar von jankru jankrujankru

    Ist doch noch was 17 Jähriges dabei, oder meinste, der/die packt das nicht? Ich denke schon.

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    das hat ja damit nichts zu tun ob ein 17 jähriger das packen würde!!

    minderjährig bleibt minderjährig!

    die volljährige aufsichtsperson muss den part der eltern übernehmen!

    so ist nun mal das gesetzt!!

    Kommentar von jankru jankrujankru

    Gibt es entsprechende Urteile, die zu dem Fall passen würden?

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    urteile gibt es nur dann wenn was passiert ist!

    wenn denen beiden was passiert ohne das eine volljährige Person dabei ist, gilt es als Aufsichtspflichtverletzung der Eltern! dann können sie angezeigt werden, dann kommt das jugendamt und und und, habe schon einige solcher fälle auf dem tisch gehabt!

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    Freibetrag für Kinderbetreuung
    Antwort von antola61 antola61

    nachdem die Kinderbetreuungskosten ja nur noch als Sonderausgaben abzugsfähig sind, müßte das eigentlich gehen. Musst einen Antrag beim Finanzamt stellen, damit die Kosten auf der LSt-Karte eingetragen werden.

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    Freibetrag für Kinderbetreuung
    Antwort von senina senina

    Ich hatte letztes Jahr meine Tochter ebenfalls bei einer Tagesmutter untergebracht. Bei mir übernahm das Jugendamt die Kosten, nachdem ich einen Antrag auf Übernahme der Kosten durch das Jugendamt gestellt hatte. Das einzige was ich einreichen mußte waren die Daten zum Kind, wer die Tagesmutter ist, wie lang/oft das Kind dort untergebracht wird, der Kostenbetrag der Tagesmutter, Kindergartenzeit, Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung ( die zur Überprüfung benötigt wird ob ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht). Hört sich zwar viel an, jedoch sparte ich mir jeden Monat die Kosten der Tagesmutter und mußte nicht bis Ende des Jahres warten um es bei der Steuererklärung anzugeben um den Betrag wieder zu bekommen.

    Kommentar von Triksi77 Triksi77

    musstest du eine Tagesmutti vom Jugendamt nehmen? Oder hast du sie selber gesucht und das JA hat bezahlt??

    Kommentar von senina seninasenina

    Das Jugendamt half mir bei der Suche, da ich die Tagesmutter jeden Samstag brauchte und oftmals auch bis abends 22 Uhr. Denn welche Tagesmutter arbeitet schon gern samstags, noch dazu bis in den späten Abend.

    Hätte mein Einkommen die Einkommensgrenze überschritten, dann hätte ich die Tagesmutter selbst zahlen müssen. Unabhängig davon ob sie vom Jugendamt gestellt wurde oder nicht.

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    Kinderbetreuung - Bezahlung
    Antwort von ROMAX ROMAX

    Ich bin der Meinung, dass, wenn die Mutter Deinen Lohn von der Steuer absetzen will, Du nicht schwarz arbeiten kannst. Du müsstest dann mit einem Minijob o.ä. auch sozialversichert werden.

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    Kinderbetreuung - Bezahlung
    Antwort von belpaese belpaese

    die mutter ist steuerlich leider sehr naiv - das heisst sie hat keine ahnung. eine 16-jährige ist nicht volljährig, nicht geschäftsfähig, darf also für leistungen keine rechnungen schreiben, weil sie keine berufsausbildung hat, keinen Beruf und auch keine Steuern bezahlt. Folglich kann man die Kosten für eine 16-jährie auch steuerlich nicht absetzen. Du wirst bar bezahlt, stellst keine quittung aus - und basta oder garnicht.

    Ein erwachsener mensch sollte soviel geschäftliche grundkenntnisse haben ! sie zahlt dir das entweder bar ohne weiteres - oder sie soll eine professionelle erzieherin einstellen, für die sie dann auch sozialabgaben zahlen muss-. die kann sie dann von der steuer absetzen. meine güte, wie viele ahnungslose gibt es denn noch in diesem land. ? lies das auch bitte deinem vater vor. Er ist zu recht mißtrauisch. ich bin geschäftsfrau und kenne mich aus.

    Kommentar von TeamRocket TeamRocket

    Danke^^ Sowas ähnliches hab ich mir schon gedacht. Ist denn das überhaupt legal? Ich meinte so bar ausbezahlen und keine Quittungen klingt für mich so böse XD Aber vielen Dank für deinen Rat:) Noch eine Frage: Wo genau ist das im Gesetz geregelt?

    Kommentar von TeamRocket TeamRocket

    Ich würde das ja sozusagen regelmäßig machen,also 1x die woche. Und hätte einen Stundenlohn. Das wäre ja dann Schwarzarbeit, wenn mich nicht alles täuscht? Aber ich würde das auch gerne iwie begründen können, also auf was verweisen können.

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    Kinderbetreuung von der Steuer absetzen und Versicherung?
    Hilfreichste Antwort von carsten1979 carsten1979

    Eine Tagesmutter arbeitet immer in ihrer Wohnung oder fremden angemieteten Räumen. Sie ist selbständig (TM brauchen keine Gewerbeanmeldung). Sie betreut mehrere Kinder. Suchst du diese Art der Betreuung, kannst du dir eine Tagesmutter über einen Tageselternverein oder über das Jugendamt suchen. Du erhälst dann entweder von der Tagesmutter oder vom Jugendamt eine monatliche Rechnung. Diese kannst du zu 2/3 max. 4000€ jährlich von der Steuer absetzen.TM sind entweder über Jugendamt bzw. Tageselternverein versichert und die Tageskinder ebenso. Lass dir die Versicherungen zeigen. Suchst du eine Betreuung die in dein Haus kommt, nennt sich das Kinderfrau. Diese mußt du einstellen und sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Für die Versicherungen bist in diesem Fall du zuständig. Ich würde immer ersteres vorziehen, da TM ausgebildet sind und dein Kind gemeinsam mit anderen Kindern aufwachsen kann.

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    Kinderbetreuung von der Steuer absetzen und Versicherung?
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    hier sind die Regelungen für Arbeitgeber beschrieben, die jemanden für 400 Euro einstellen.

    http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/navNode.html?__nnn=true

    Ggf. bei der Minijob-Zentrale klären, ob für die Kinderbetreuung die Besonderheiten im Privathaushalt gelten.

    .tagesmutter.com/tagesmuetter-rategeber/

    Wichtig:

    Als Arbeitgeber hat man auch bei Urlaub und Krankheit das Entgelt zu zahlen. Als Auftraggeber dagegen braucht man nur die tatasächlichen Leistungen zu bezahlen.

    Gruß

    RHW

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