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Ja natülich!!!
Die Versicherung muss keinen Cent zahlen und das würde ich an denen ihrer Stelle auch nicht machen.
Was meinst Du was Dein Sohn noch für eine Strafe vom Gericht bekommt??? Denn ich kann Dir ganz sicher sagen, dass das Verfahren nicht durch Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Das gibt ordentlich viele Sozialstunden und eine saftige Geldstrafe im eher oben dreistelligen Bereich.
Und den Führerschein wird er auch nicht vor 21 Jahren machen dürfen. Zu Recht wie ich finde!!!

Es ist rechtens. Wobei ich dir jetzt leider keinen entsprechenden Paragrafen, Artikel oder so nennen kann. Kann auch sein, dass sowas im "Kleingedruckten" steht.

natürlich ist das rechtens. du hast dafür zu sorgen das niemand unberechtigter weise dein auto nimmt. dabei ist es unerheblich ob es dir gestohlen oder aufgebrochen wird. du bist dafür verantwortlich das niemand den schlüssel bekommt der unberechtigt ist ein fahrzeug zu führen, und das ist dein sohn wohl nicht. aus sicherheitsgründen kann dich die versicherung nun hochstufen. du kannst aber in so einem fall von deinem sonderkündigungsrecht gebrauch machen und zu einer anderen versicherung wechseln.

und der Schaden wird ja auch von ihm bezahlt. also ist die versicherung fein raus. gute frage, bin auf antworten gespannt. selber bin ich ratlos

Mache krach,und dann die Versicherrung wechseln
Hannabreier am 6. Dezember 2009 16:06 so sehe ich das auch.
warum Hochstufung und Zahlung an die Versicherung? Wie begründen die das?
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das nennt sich Regressanspruch. Wenn nicht in diesem Fall, wann dann?

natürlich ist das rechtens denn du bist deiner aufsichtspflicht und erziehungsplflicht nicht nachgekommen.. sei froh dass das nur 15 % sind.. und du nicht komplett rausfliegst
ReinerUnsinn am 6. Dezember 2009 16:04 Was für ein Plödsinn.
Hannabreier am 6. Dezember 2009 16:05 Eltern haften für ihre kinder, aber doch nicht doppelt

Auf jeden Fall versichern,wegen evtl. Feuer,Aufbruch,Vandalismus o.a.Kostet nicht so viel,wie der Ärger hinterher,wenn was passiert ist.
Nein. Nächstes Jahr fährst du mit SF1, also ca. 85%
Merke: Umso höher der SF umso niedriger der %-Satz. Es handelt sich beim SF nämlich um einen (Schadenfreiheits-)Rabatt = Nachlass und nicht wie von dir angenommen um eine Schlechterstellung.
SF 1 ist nicht 85%!! SF 2 ist 85%. SF 1 ist 100%. (SF 1/2 ist 140%)
Die Prozente sind eh immer von der Versicherung abhängig und nicht festgeschrieben. Wichtig das verstanden wurde, dass es sich um einen Rabatt handelt.
SF 1 ist trotzedem nicht 85 % !!!! Es kommt auch drauf an, wieviel Monate der Vertrag dieses Jahr aktiv war. Wenn du nämlich dieses Jahr keine 6 Monate hinbekommen hast, bekommst du auch nächstes Jahr nicht die bessere SF 1 . Dann bleibst du für 2010 noch bei SF 1/2

Die neue Versicherung übernimmt die SF der alten.
Was sonst.
Die nächsthöhere Stufe bedeutet plus 1 Jahr ind der SF
DEVK 17,98 €, Versicherung dann wie gehabt bis 28.02.2010. Die haben auch definitiv noch Schilder!
Versicherungsmakler hilft dir.
gartenfee am 3. Dezember 2009 11:24 maklergebühren zahle ich nicht auch noch dazu. außerdem kenne ich keinen versicherungsmakler.
Sowas wie Maklergebühren gibt es nicht!
Der Makler MUß dir die günstigste Versicherung nennen,dazu ist er gesetzlich verpflichtet
gartenfee am 3. Dezember 2009 11:31 ok, wenn keine maklergebühr, dann wäre das ja eine gute möglichkeit. der nimmt mir dann hoffentlich auch die sucharbeit ab. wie komme ich dann zu einem verischerungsmakler?
Wäre ich Makler, würde ich meinen Hintern nicht für ein Moped krumm machen!
gartenfee am 3. Dezember 2009 11:39 ja, genau. das ist offensichtlich auch die mentalität, auf die ich hier treffe. darum artet das ganze auch in arbeit aus. weil sich niemand "den hintern krumm macht". nun ja, aber wo ich solche erfahrungen mache, werde ich mich auch später bei anderen gelegenheiten nie wieder hinwenden. das sollte man nicht vergessen. kunden vergessen keine schlechten erfahrungen. ich jedenfalls nicht.
Na ja, man muss als Makler Aufwand und Nutzen schon irgendwie in Betracht ziehen?! Oder? Weil beim Pizzadienst gibts auch einen Mindestbestellwert!
gartenfee am 3. Dezember 2009 12:13 halte das für keine gute einstellung. so vergrätzt man sich nur zukünftige kunden.
wo ich mich gut beraten fühle, komme ich auch später in anderen angelegenheiten hin. wo ich das gefühl habe, der gibt sich keine mühe, in kleinen dingen, zu dem komme ich auch bei größeren anfragen garantiert NICHT mehr hin.
Ja okay. Von daher gesehen hast du recht. Aber es gibt Kunden die interessieren sich dann nicht für andere Versicherung und melden sich dann auch nie wieder. Aber an und für sich hast du recht und auch eine gute Einstellung, jedoch haben die wenigstens diese!
gartenfee am 3. Dezember 2009 18:39 was schade ist. aber du hast auch recht. es gibt sicher auch viele solcher kunden, die dann nie wieder auftauchen, obwohl man sie so gut bedient hat.
Wichtig! Nicht nur das Geld sondern auch die Leistungen vergleichen!
Es geht um ein Moped, was wilst du da an Leistung erwarten?
gartenfee am 3. Dezember 2009 11:23 richtig. ich will bis zum frühjahr lediglich den roller hin und wider "bewegen", damit er mir nicht im frühjahr eingerostet ist, wie schon mal passiert. dafür brauche ich eine preisgünstige versicherung. nicht mehr.
In dem Fall ist es egal! Aber es gibt ja Leute, die noch Teilkasko drauf machen!
Also ruf bei deinem DEVK-Berater um die Ecke an!
gartenfee am 3. Dezember 2009 11:25 wenn da einer um die ecke ist. hast du mal nen link?
Wo wohnst du denn? schau einfach auf www.devk.de

wenn DU keine Werkstatt oder Händler findest der Dir das rote "ausleiht", dann kannst DU bei deiner Versicherung ein Kurzkennzeichen beantragen , hieß mal früher eine Deckungskarte beantragen oder auch gleich ein Richtiges Kennzeichen, je nachdem wie sicher dein Kauf ist, heute bekommste von der Versicherung einen "Code" (Elektronische Deckungskarte) das reicht bei der Zulassungsstelle. Kurz du musst auf jeden Fall erst das Fahrzeug versichern (Haftpflicht) egal ob mit richtigen oder Kurzkennzeichen.... wenn du gleich damit auf der Öffentlichen Straße fahren (zB. beim Überführen nach Hause) fährst. ansonsten auf einen Autoanhänger packen und heim holen dann brauchste natürlich kein Kennzeichen weile es sich hier um eine Ladung handelt.... DAS KENNZEICHEN (Kurzkennzeichen) ist nicht Wohnort abhängig, zB. du wohnst in FFM kaufst das Din in Bremen, gestet in Bremen zur Zulassungsstelle aber du musst den Code der Versicherung mitnehmen!!!!das machste zuhause, nicht vergessen! G.Franki
Laut Servicerating hat FinanceScout24 einen sehr guten Service: http://www.financescout24.de/versicherungen/autoversicherung.aspx
Wenn der Rabatt auf eine andere Person übertragen werden soll, so geht das max. 1 Jahr nach Stillegung. Wäre der Rabatt vor Stillegung schon auf dich übertragen worden, so wäre es nun nach drei Jahren kein Problem ihn wieder zu aktivieren.
Willst bei der selben Versicherung bleiben wie deine Mutter ?
Wir wenden normal auch die 1 Jahresfrist an , aber wenn der Rabatt bei uns "im Haus" bleibt, so genehmigen wir auch schonmal kulanzhalber die ein oder andere Rabattübertragung auch nach 2 oder 3 Jahren.
Du wirst halt anhand deines FS nicht die vollen SF übernehmen können.
Eine Möglichkeit gibt es noch. Den Vertrag auf deine Mutter kurzfristig aktivieren, und dann Vertrag auf dich umschreiben .
Wenn er wirklich keine Angehörigen hat , die bereits schon versichert sind und er den FS erst so kurz hat, wird es wohl ganz schlecht aussehen. Nach der Führerscheinregelung müsste er somit bei SF 0 anfangen.
Hat er vielleicht eine neue Partnerin, die bereits ein Fzg bei einer Versicherung angemeldet hat ? So könnte man es wenigstens noch über Ehegatten -/ Partnertarif probieren.
Und wenn du es auf deinen NAmen als Zweitwagen weiterlaufen lässt ( meist mit 85 % ) und ihm dann nach einem, bzw zwei Jahre die Rabatte abtrittst ? Das wäre noch eine Möglichkeit