gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

KFZ-Versicherung - neue und gute Antworten KFZ-Versicherung - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

ist es Rechtens,das meine kfz-Versicherung das von mir verlangt?

anonym
beantwortet von Blacky1985 am 6. Dezember 2009 16:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja natülich!!!

Die Versicherung muss keinen Cent zahlen und das würde ich an denen ihrer Stelle auch nicht machen.

Was meinst Du was Dein Sohn noch für eine Strafe vom Gericht bekommt??? Denn ich kann Dir ganz sicher sagen, dass das Verfahren nicht durch Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Das gibt ordentlich viele Sozialstunden und eine saftige Geldstrafe im eher oben dreistelligen Bereich.

Und den Führerschein wird er auch nicht vor 21 Jahren machen dürfen. Zu Recht wie ich finde!!!


ist es Rechtens,das meine kfz-Versicherung das von mir verlangt?

Eselin
beantwortet von Eselin am 6. Dezember 2009 16:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist rechtens. Wobei ich dir jetzt leider keinen entsprechenden Paragrafen, Artikel oder so nennen kann. Kann auch sein, dass sowas im "Kleingedruckten" steht.


ist es Rechtens,das meine kfz-Versicherung das von mir verlangt?

akademikus
beantwortet von akademikus am 6. Dezember 2009 16:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

natürlich ist das rechtens. du hast dafür zu sorgen das niemand unberechtigter weise dein auto nimmt. dabei ist es unerheblich ob es dir gestohlen oder aufgebrochen wird. du bist dafür verantwortlich das niemand den schlüssel bekommt der unberechtigt ist ein fahrzeug zu führen, und das ist dein sohn wohl nicht. aus sicherheitsgründen kann dich die versicherung nun hochstufen. du kannst aber in so einem fall von deinem sonderkündigungsrecht gebrauch machen und zu einer anderen versicherung wechseln.


ist es Rechtens,das meine kfz-Versicherung das von mir verlangt?

Hannabreier
beantwortet von Hannabreier am 6. Dezember 2009 16:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

und der Schaden wird ja auch von ihm bezahlt. also ist die versicherung fein raus. gute frage, bin auf antworten gespannt. selber bin ich ratlos


ist es Rechtens,das meine kfz-Versicherung das von mir verlangt?

Rennie
beantwortet von Rennie am 6. Dezember 2009 16:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mache krach,und dann die Versicherrung wechseln

Kommentar von 400966cc83e2cd54e528abc57cadc31dsmallHannabreier am 6. Dezember 2009 16:06

so sehe ich das auch.


ist es Rechtens,das meine kfz-Versicherung das von mir verlangt?

anonym
beantwortet von pastinake am 6. Dezember 2009 16:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

warum Hochstufung und Zahlung an die Versicherung? Wie begründen die das?

Kommentar von redead118 am 6. Dezember 2009 16:04

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das nennt sich Regressanspruch. Wenn nicht in diesem Fall, wann dann?


ist es Rechtens,das meine kfz-Versicherung das von mir verlangt?

wavemaster
beantwortet von wavemaster am 6. Dezember 2009 16:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

natürlich ist das rechtens denn du bist deiner aufsichtspflicht und erziehungsplflicht nicht nachgekommen.. sei froh dass das nur 15 % sind.. und du nicht komplett rausfliegst

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 6. Dezember 2009 16:04

Was für ein Plödsinn.

Kommentar von 400966cc83e2cd54e528abc57cadc31dsmallHannabreier am 6. Dezember 2009 16:05

Eltern haften für ihre kinder, aber doch nicht doppelt


ist es Rechtens,das meine kfz-Versicherung das von mir verlangt?

ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 6. Dezember 2009 16:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hat die Versicherung was bezahlt?

Dann ja.


Wohnwagen während der Überwinterung versichern ?

anonym
beantwortet von Hasi1996 am 5. Dezember 2009 16:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf jeden Fall versichern,wegen evtl. Feuer,Aufbruch,Vandalismus o.a.Kostet nicht so viel,wie der Ärger hinterher,wenn was passiert ist.


KFZ versicherungsbeginn zum 01.01. ....

anonym
beantwortet von Bluce am 4. Dezember 2009 12:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nein. Nächstes Jahr fährst du mit SF1, also ca. 85%

Merke: Umso höher der SF umso niedriger der %-Satz. Es handelt sich beim SF nämlich um einen (Schadenfreiheits-)Rabatt = Nachlass und nicht wie von dir angenommen um eine Schlechterstellung.

Kommentar von MBBMMBBM am 4. Dezember 2009 12:28

SF 1 ist nicht 85%!! SF 2 ist 85%. SF 1 ist 100%. (SF 1/2 ist 140%)

Kommentar von Bluce am 4. Dezember 2009 12:29

Die Prozente sind eh immer von der Versicherung abhängig und nicht festgeschrieben. Wichtig das verstanden wurde, dass es sich um einen Rabatt handelt.

Kommentar von Simple_avatar3smallschneckle1980 am 6. Dezember 2009 15:12

SF 1 ist trotzedem nicht 85 % !!!! Es kommt auch drauf an, wieviel Monate der Vertrag dieses Jahr aktiv war. Wenn du nämlich dieses Jahr keine 6 Monate hinbekommen hast, bekommst du auch nächstes Jahr nicht die bessere SF 1 . Dann bleibst du für 2010 noch bei SF 1/2


KFZ versicherungsbeginn zum 01.01. ....

anonym
beantwortet von faband am 4. Dezember 2009 12:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das uebernimmt auch deine neue versicherung...


KFZ versicherungsbeginn zum 01.01. ....

ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 4. Dezember 2009 12:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die neue Versicherung übernimmt die SF der alten.

Was sonst.

Die nächsthöhere Stufe bedeutet plus 1 Jahr ind der SF


welche versicherung ist ab dezember noch möglich und günstig für motorroller?

anonym
beantwortet von LaXXXer am 3. Dezember 2009 11:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Und schon erfolg gehabt?


welche versicherung ist ab dezember noch möglich und günstig für motorroller?

anonym
beantwortet von LaXXXer am 3. Dezember 2009 11:20
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

DEVK 17,98 €, Versicherung dann wie gehabt bis 28.02.2010. Die haben auch definitiv noch Schilder!

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. Dezember 2009 11:26

ist teurer als huk coburg auf jeden fall. aber die haben offenbar keine schilder mehr.

hast du mal nen link?

Kommentar von LaXXXer am 3. Dezember 2009 11:31
Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. Dezember 2009 12:12

danke!


welche versicherung ist ab dezember noch möglich und günstig für motorroller?

anonym
beantwortet von paggio am 3. Dezember 2009 11:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Versicherungsmakler hilft dir.

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. Dezember 2009 11:24

maklergebühren zahle ich nicht auch noch dazu. außerdem kenne ich keinen versicherungsmakler.

Kommentar von LaXXXer am 3. Dezember 2009 11:26

Sowas wie Maklergebühren gibt es nicht!

Kommentar von paggio am 3. Dezember 2009 11:29

Der Makler MUß dir die günstigste Versicherung nennen,dazu ist er gesetzlich verpflichtet

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. Dezember 2009 11:31

ok, wenn keine maklergebühr, dann wäre das ja eine gute möglichkeit. der nimmt mir dann hoffentlich auch die sucharbeit ab. wie komme ich dann zu einem verischerungsmakler?

Kommentar von LaXXXer am 3. Dezember 2009 11:34

Wäre ich Makler, würde ich meinen Hintern nicht für ein Moped krumm machen!

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. Dezember 2009 11:39

ja, genau. das ist offensichtlich auch die mentalität, auf die ich hier treffe. darum artet das ganze auch in arbeit aus. weil sich niemand "den hintern krumm macht". nun ja, aber wo ich solche erfahrungen mache, werde ich mich auch später bei anderen gelegenheiten nie wieder hinwenden. das sollte man nicht vergessen. kunden vergessen keine schlechten erfahrungen. ich jedenfalls nicht.

Kommentar von LaXXXer am 3. Dezember 2009 11:41

Na ja, man muss als Makler Aufwand und Nutzen schon irgendwie in Betracht ziehen?! Oder? Weil beim Pizzadienst gibts auch einen Mindestbestellwert!

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. Dezember 2009 12:13

halte das für keine gute einstellung. so vergrätzt man sich nur zukünftige kunden.

wo ich mich gut beraten fühle, komme ich auch später in anderen angelegenheiten hin. wo ich das gefühl habe, der gibt sich keine mühe, in kleinen dingen, zu dem komme ich auch bei größeren anfragen garantiert NICHT mehr hin.

Kommentar von LaXXXer am 3. Dezember 2009 12:25

Ja okay. Von daher gesehen hast du recht. Aber es gibt Kunden die interessieren sich dann nicht für andere Versicherung und melden sich dann auch nie wieder. Aber an und für sich hast du recht und auch eine gute Einstellung, jedoch haben die wenigstens diese!

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. Dezember 2009 18:39

was schade ist. aber du hast auch recht. es gibt sicher auch viele solcher kunden, die dann nie wieder auftauchen, obwohl man sie so gut bedient hat.


welche versicherung ist ab dezember noch möglich und günstig für motorroller?

anonym
beantwortet von Broilerbein am 3. Dezember 2009 11:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wichtig! Nicht nur das Geld sondern auch die Leistungen vergleichen!

Kommentar von LaXXXer am 3. Dezember 2009 11:21

Es geht um ein Moped, was wilst du da an Leistung erwarten?

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. Dezember 2009 11:23

richtig. ich will bis zum frühjahr lediglich den roller hin und wider "bewegen", damit er mir nicht im frühjahr eingerostet ist, wie schon mal passiert. dafür brauche ich eine preisgünstige versicherung. nicht mehr.

Kommentar von Broilerbein am 3. Dezember 2009 11:24

In dem Fall ist es egal! Aber es gibt ja Leute, die noch Teilkasko drauf machen!

Kommentar von LaXXXer am 3. Dezember 2009 11:24

Also ruf bei deinem DEVK-Berater um die Ecke an!

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. Dezember 2009 11:25

wenn da einer um die ecke ist. hast du mal nen link?

Kommentar von LaXXXer am 3. Dezember 2009 11:31

Wo wohnst du denn? schau einfach auf www.devk.de


Wie läuft das jetzt? Auto kauf kennzeichen,kfz versicherung,...

Fraenkiboi
beantwortet von Fraenkiboi am 1. Dezember 2009 13:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn DU keine Werkstatt oder Händler findest der Dir das rote "ausleiht", dann kannst DU bei deiner Versicherung ein Kurzkennzeichen beantragen , hieß mal früher eine Deckungskarte beantragen oder auch gleich ein Richtiges Kennzeichen, je nachdem wie sicher dein Kauf ist, heute bekommste von der Versicherung einen "Code" (Elektronische Deckungskarte) das reicht bei der Zulassungsstelle. Kurz du musst auf jeden Fall erst das Fahrzeug versichern (Haftpflicht) egal ob mit richtigen oder Kurzkennzeichen.... wenn du gleich damit auf der Öffentlichen Straße fahren (zB. beim Überführen nach Hause) fährst. ansonsten auf einen Autoanhänger packen und heim holen dann brauchste natürlich kein Kennzeichen weile es sich hier um eine Ladung handelt.... DAS KENNZEICHEN (Kurzkennzeichen) ist nicht Wohnort abhängig, zB. du wohnst in FFM kaufst das Din in Bremen, gestet in Bremen zur Zulassungsstelle aber du musst den Code der Versicherung mitnehmen!!!!das machste zuhause, nicht vergessen! G.Franki


Wechsel der Autoversicherung? Wann und wie sollte man es machen?

anonym
beantwortet von DemRel am 30. November 2009 14:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Laut Servicerating hat FinanceScout24 einen sehr guten Service: http://www.financescout24.de/versicherungen/autoversicherung.aspx


wie lange kann man den SF aus einem ruhendem Vertrag übernehmen?

schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 28. November 2009 23:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Rabatt auf eine andere Person übertragen werden soll, so geht das max. 1 Jahr nach Stillegung. Wäre der Rabatt vor Stillegung schon auf dich übertragen worden, so wäre es nun nach drei Jahren kein Problem ihn wieder zu aktivieren.

Willst bei der selben Versicherung bleiben wie deine Mutter ?

Wir wenden normal auch die 1 Jahresfrist an , aber wenn der Rabatt bei uns "im Haus" bleibt, so genehmigen wir auch schonmal kulanzhalber die ein oder andere Rabattübertragung auch nach 2 oder 3 Jahren.

Du wirst halt anhand deines FS nicht die vollen SF übernehmen können.

Eine Möglichkeit gibt es noch. Den Vertrag auf deine Mutter kurzfristig aktivieren, und dann Vertrag auf dich umschreiben .


Welche KFZ-Versicherung stuft Anfänger mit SF 1/2 ein?

schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 28. November 2009 23:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er wirklich keine Angehörigen hat , die bereits schon versichert sind und er den FS erst so kurz hat, wird es wohl ganz schlecht aussehen. Nach der Führerscheinregelung müsste er somit bei SF 0 anfangen.

Hat er vielleicht eine neue Partnerin, die bereits ein Fzg bei einer Versicherung angemeldet hat ? So könnte man es wenigstens noch über Ehegatten -/ Partnertarif probieren.

Und wenn du es auf deinen NAmen als Zweitwagen weiterlaufen lässt ( meist mit 85 % ) und ihm dann nach einem, bzw zwei Jahre die Rabatte abtrittst ? Das wäre noch eine Möglichkeit


Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.