ein Schreiben mit angehangener Abrechnung bekommen.
Sofern es sich um die BK-Abrechnung 2011 handelt und diese aufgeschlüsselt und nachvollziehbar ist, wäre doch alles korrekt.
Dazugehörige Belege könnt ihr euch beim ihm ansehen oder - gegen Gebühr - kopiert zuschicken lassen.
Nun meinte er aber die sei schon damit verrechnet und er bekommt immer noch etwas mehr als 200€ von uns... für 6Monate...
Die Forderungshöhe kann hier natürlich nicht geprüft werden. Von der Sicherheitsleistung wären neben den BK grds. auch Schäden am Mieteigentum einzubehalten. Gab es Hinweise darauf (Mängel im Übergabeprotokoll)?
Kann der einfach so, ohne uns zu informieren, die Kaution dafür benutzen?
Ja, dafür ist die Kaution ja gedacht, daß man seine berechtigten Forderungen auch gegen den (Zahlungsun-)Willen des Mieters bekommt.
Wenn ja, müssten doch i-welche Unterlagen existieren, dass diese dafür verwendet wurde.
Richtig. Sowohl die BK-Abrechnung als auch geleisteter Schadensersatz wäre beleghaft darzustellen. Der Zinsertrag der Kaution auch.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Mitglied im Mieterverein werden und sich bei der Durchsetzung seiner Ansprüche fachlichen Rat holen.
G imager761
Soweit ich weiß sind keine NK mehr fällig !
Und im Hausflur hat er nichts beschädigt also wäre das dann auf keinen Fall anzunehmen das sie 180 € dafür verlangen würde ?!
Nicht fällig im Sinne von noch zu zahlen, sondern noch zu erstellen. Das können bei z. B. Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr noch 2 Abrechnungen sein.