Kaution - neue und gute Antworten

  • 0
    BITTE SCHNELLE HILFE MIETRECHT
    Antwort von matze58 matze58

    zu 1. die zinsen muss er nun aus eigener tasche bezahlen, sie stehen dem mieter zu.

    zu 2.u.3. instandsetzung ist sache des vermieters § 535 BGB, dafür ist die nettomiete oder auch grundmiete genannt

    zu 4. u.5. wie von anderen schon erwähnt, hier sollten die experten vom mieterverein den mv prüfen

  • 0
    BITTE SCHNELLE HILFE MIETRECHT
    Antwort von hell11 hell11

    Wenn die wohnung in dem zustand zurück gegeben wird, wie die wohnung gemietet wurde, dann gibt es keine probleme, die kaution muß plus zinsen vom vermieter zurück gezahlt werden kann aber auch mit mängel verrechnet werden.

  • 0
    BITTE SCHNELLE HILFE MIETRECHT
    Antwort von ProfDrHouse ProfDrHouse
    1. ja muss er das steht sogar im Gesetz dass er verpflichtet ist es von seinem Vermögen getrennt auf ein Sparbuch anzulegen und die Zinsen dem Mieter gehören.

    http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/macht-sich-ein-vermieter-strafbar-w...

    2 -5 Schönheitsreparaturen sind zu erledigen daher kommt es auf die genaue formulierug im Mietvertrag an ob diese gültig ist. dazu würde ich einen Mieterschutzbund befragen denn keiner kennt den Mietvertrag hier.

  • 0
    Mietkaution zurück bei Sanierung?
    Antwort von EvKaa EvKaa

    Es kommt ganz darauf an, was Ihr in eurem Mietvertrag vereinbart habt. Wenn darin steht, das du die Wohnung frisch gestrichen und ohne Bohrlöcher zu übergeben hast, dann musst du das leider auch so tun. Immerhin liegt es am Vermieter, ob er die Wohnung nach deinem Auszug wirklich renovieren lässt oder nicht. Es kann ja jederzeit jemand einziehen wollen, der die Wohnung selbst umgestalten will. wichtig ist, dass du die Wohnung nach Vertragsende so verlässt, wie es im Mietvertrag steht. Wenn du ganz genau weißt, dass der Vermieter eh renovieren wird, dann sprich mit Ihm und frag nach, ob du wirklich noch ausbesserungen vornehmen musst. Vielleicht lässt er dich ja 'in Ruhe'.

  • 1
    BITTE SCHNELLE HILFE MIETRECHT
    Antwort von Playful Playful

    Wende Dich am besten an einen Mieterschutzbund. Die befassen sich täglich mit solchen Fragen und können Dir sicher genauere Antworten geben. Die meisten hier stellen wohl nur Vermutungen an...

    Oder suche im Internet ein Forum, welches sich mit solchen Fragen befasst. Dort sind eher Leute unterwegs, die mit der Materie zu tun haben.

  • 1
    Mietkaution zurück bei Sanierung?
    Antwort von Datenschnee Datenschnee

    Für kleine Mängel ja. Aber Borhlöcher in den Wänden sind keine Mietmängel sondern normale Nutzungserscheinungen.

  • 0
    Mietkaution zurück bei Sanierung?
    Antwort von wolfman257 wolfman257

    Nein, kann er nicht !!!

  • 2
    Kaution beim Auszug
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Der Vermieter kann, wenn noch NK-Abrechnungen zu erstellen sind, das 2 - 4fache einer monatlichen Vorauszahlung einbehalten.Aber nur wenn Nachzahlungen zu erwarten sind.

    Für das Streichen des Hausflures darf die VMn keine Kosten geltend machen. Bestenfalls wenn der Freund beim Auszug dort etwas beschädigt hat.

    Kommentar von Jassi8401 Jassi8401

    Soweit ich weiß sind keine NK mehr fällig !

    Und im Hausflur hat er nichts beschädigt also wäre das dann auf keinen Fall anzunehmen das sie 180 € dafür verlangen würde ?!

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Soweit ich weiß sind keine NK mehr fällig !

    Nicht fällig im Sinne von noch zu zahlen, sondern noch zu erstellen. Das können bei z. B. Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr noch 2 Abrechnungen sein.

  • 0
    Kaution beim Auszug
    Antwort von Sgbmail Sgbmail

    Entweder mal Zum Mieterschutzbund oder zur Verbraucherzentrale die wissen bei solchen Dinge sehr gut Bescheid (Rat kostet so ca 10 Euro)

    Kommentar von Jassi8401 Jassi8401

    Wäre auch eine Lösung danke !

  • 1
    Kaution beim Auszug
    Antwort von Thalydia Thalydia

    Die Kaution mit den Nebenkosten verrechnen darf sie nur wenn dein Freund dem zustimmt. Ansonsten sind das zwei paar Schuhe. Die Kaution ist eine Sicherheit für den guten Zustand der Wohnung nicht mehr und nicht weniger. Gibt es da Schäden, darf sie diese von der Kaution richten lassen wenn er sie nicht selbst fachmännisch beseitigt, ist alles in Ordnung muss sie ihm den vollen Betrag auszahlen und die Nebenkosten getrennt abrechnen.

    Auch der Fluranstrich hat nichts mit seiner Kaution zu schaffen. Erstens kann sie damit ihre Stuerlast drücken, denn für ein Mietshaus wären solche Reparaturen absetzbar, zweitens - wenn sie einen Teil auf die Mieter umlegen will hat auch das keinen Einfluss auf die Kaution sondern muss separat gemacht werden (dem muss man aber meines Wissens nicht zustimmen, weil das keine Nebenkosten sind. Reinigen des Flurs könnte sie umlegen ohne Putzplan, renovieren nicht).

    Er sollte sich beim Mieterschutzbund beraten lassen wenn sie sich da weiter querstellt.

    Kommentar von Jassi8401 Jassi8401

    Die Vermieterin ist eine ältere Dame und ich glaub das sie langsam selbst nicht mehr weiß was sie tut !

    Auf das was mein Freund zu ihr sagt reagiert sie teilweise garnicht, also machen wir es schriftlich !

    Und beim Mieterschutzbund kann ich im moment nicht anrufen der für uns "zuständig" wäre da die erst ab Montag wieder hier sind aber dann werden wir natürlich gleich mal Auskunkft einholen und schauen wie das festgelegt ist !

    Danke für die Antwort !

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Die Kaution mit den Nebenkosten verrechnen darf sie nur wenn dein Freund dem zustimmt. Ansonsten sind das zwei paar Schuhe. Die Kaution ist eine Sicherheit für den guten Zustand der Wohnung nicht mehr und nicht weniger.

    Falsch

    Kommentar von Thalydia ThalydiaThalydia

    Was ist daran falsch? Es ist sein Geld! Wenn er der Verwendung für die Verrechnung zustimmen würde kann man das doch problemlos so machen...aber die Betonung liegt ganz klar auf seiner Zustimmung - gibt er die nicht muss sie die Nebenkosten selbstverständlich getrennt berechnen.

    (Und natürlich bedarf es es auf jeden Fall einer Abrechnung, nicht nur einer Schätzung)

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Was ist daran falsch?

    Weil der Mieter nicht zustimmen muß um die Kaution mit evtl. NK-Nachzahlungen zu verrechnen und die Kaution nicht nur eine Sicherheit für den "Zustand" der Wohnung bei Auszug ist.

    Der Vermieter hat das Recht zu bestimmen, wie die von dem Mieter geleistete Kaution auf Ansprüche aus dem Mietverhältnis verrechnet wird.

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm

  • 1
    Kaution beim Auszug
    Antwort von tipps4scheidung tipps4scheidung

    Das vorl. Einbehalten der Kaution wegen der abschliessenden Nebenkostenabrechnung ist üblich, jedoch nicht rechtens. Ihr könnt der Vermieterin eine Frist setzen, bis zu der die Abrechnung erfolgt sein muss.

    Renovierungskosten können teilweise auf den Mieter umgelegt werden, wenn das so im Mietvertrag steht. Ist der Flur denn explizit Bestandteil der Wohnung? Wenn nicht, braucht er das nicht zu zahlen.

    Kommentar von Jassi8401 Jassi8401

    Der Flur ist nicht bestandteil der Wohnung und wird von allen Mietern genutzt die das Haus verlassen oder besuchen !

    Sie meinte das sie für die Stromablese pauschal 30 € für die zwei Jahre verlangt ob er damit einverstanden ist usw.

    Kommentar von tipps4scheidung tipps4scheidungtipps4scheidung

    Dann handelt es sich nicht um Sondereigentum, den er gemietet hat. Somit ist er auch nicht für die Renovierung zuständig. Das fällt in den Bereich Instandhaltung allgemein zugänglicher Areale innerhalb eines Mietobjektes. Wenn im Mietvertrag nicht drinsteht, dass er dafür pauschal und anteilig zahlen muss, hat das nichts mit ihm zu tun.

    Was meint sie mit Stromablese? Der Strom wird vom Mieter selbst abgelesen und gemeldet oder ein Mitarbeiter kommt vorbei und liest ab. Die Kosten dafür trägt der Vertragsinhaber. Das ist meist der Mieter selbst.

    Falls sie das Licht im Flur meint, hat auch das im Mietvertrag zu stehen. In diesem Fall und bei diesem Betrag würde ich mich allerdings nicht streiten. Zweifelsohne hat er das Licht genutzt...

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Das vorl. Einbehalten der Kaution wegen der abschliessenden Nebenkostenabrechnung ist üblich, jedoch nicht rechtens

    Ist es sehr wohl.

    So viel Halb- und Unwissen am frühen Morgen:-(

    Kommentar von tipps4scheidung tipps4scheidungtipps4scheidung

    Nein ist es nicht. Es kann ein ANGEMESSENER TEIL der Kaution einbehalten werden, wenn der Vermieter nicht in der Lage ist eine Teilablesung durchzuführen. Es handelt sich hier um einen Auszug zum 1. Juni, was 5 Mietmonate bedeutet. Hierfür einen Betrag von 400€ für etwaige gestiegene Nebenkosten in diesem Zeitraum einzubehalten ist unbillig. Selbst bei einer übertrieben dargestellten Erhöhung der Nebenkosten von 50€ ergibt sich ein Betrag von 250€, der einbehalten werden kann. WENN der Vermieter keine Zwischenabrechnung machen kann. Im Übrigen ist das Geld bis zu seiner Auszahlung zu verzinsen...

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Es können auch noch Nachzahlungen aus der Abrechung des Vorjahres anfallen und nicht nur der 5 Monate dieses Jahres. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet eine Zwischenabrechnung zu machen. Ob 400 € insgesamt angemessen für BK-Nachzahlungen ist, kann ich nicht sagen, das kommt ganz auf die Höhe der Vorauszahlungen an. Ich würde mich gegen die Flurrenovierung wehren, denn das ist nach meiner Meinung nicht zulässig.

  • 1
    Kaution beim Auszug
    Antwort von jumper7 jumper7

    ich kann dir nur raten mal mit dem mieterschutzbund zu reden. die wissen genauestens bescheid und helfen euch sicher weiter. bin mir nämlich ziemlich sicher, dass zb die kosten für die hausflurrenovierung nicht von der kaution bezahlt werden müssen

    Achtung Hotline teuer! am besten mal bei den kontaktdaten eine stelle bei euch in der nähe raussuchen und hingehen. viel erfolg http://www.mieterbund.de/vereinssuche_plz.html

    Kommentar von Jassi8401 Jassi8401

    Die Seite habe ich schon aufgerufen nur leider sind die heute nicht da , dann probier ich es am Montag gleich mal da anzurufen !

    Danke für die Antwort !!

    Kommentar von jumper7 jumper7jumper7

    bitte ;)

  • 1
    Kaution beim Auszug
    Antwort von Erdbeerbowle Erdbeerbowle

    Für die Renovierung des Hausflures ist nicht dein Freund zuständig. Dafür muss er nichts zu bezahlen!

    Die Kaution ist auch nicht für die Nebenkostenabrechnung gedacht, sondern nur für evtl. Schäden, die er in/an seiner Mietwohnung verursacht hat.

    Die Vermieterin sollte er schriftlich auffordern, die Kaution an ihn vollständig zurück zu bezahlen, da er sonst einen _Rechtsanwalt beauftragen würde. Dessen Kosten hätte die Vermieterin zu begleichen.

    Ihr könnt der ganze Sache gelassen entgegen sehen.

    Kommentar von Jassi8401 Jassi8401

    Genau das sagte ich ihm das die Kaution dafür da ist die Mängel in der Wohnung zu begleichen und nicht die NK damit zu zahlen sind.

    Wir werden das schriflich machen wie du geschrieben hast !

    Danke für die super Antwort :)

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Danke für die super Antwort :)

    Aber leider, bis auf den 1. Satz, falsch.

    Kommentar von Jassi8401 Jassi8401

    anitari darf ich dich mal was fragen?

    Du hast hier jetzt zu fast jedem Kommentar was zu sagen! Bitte schick mir dann per Nachricht wie du das alles siehst und weißt weil aus dem was du hier bei jedem darunter schreibst kann ich nicht viel entnehmen!!

    Danke trotzdem für die Mühe und Antworten aber zusammen gefasst wäre es einfach zu verstehen und zu lesen !

  • 2
    Kaution beim Auszug
    Antwort von gerd1011 gerd1011

    von der Kaution darf sie überhaupt nichts für Nebenkosten einbehalten, das sind zwei unterschiedliche Dinge, die nicht verrechnet werden dürfen. Und auch das Streichen des Flurs ist einzig und allein Sache der Vermieterin, auch da braucht der Mieter nichts zu zahlen

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    DH !

    Emmy

    Kommentar von Jassi8401 Jassi8401

    Das war eben auch meine Ansicht !

    Sie meinte das sie ihm 500 € überweist von der Kaution und die restlichen 400€ einbehält für andere Sachen was genau das ist hat sie nicht gesagt nur das es für die Nebenkosten wäre.

    Danke für deine Antwort !

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Doch..darf der Vermieter, für später abzurechnende Nebenkosten einen Betrag von der Kaution einbehalten..weiß allerdings nicht in welcher Höhe..werde mal schaun, ob ich dazu etwas finde!

    Auf Anhieb etwas gefunden..lies selbst

    http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mietkaution-einbehalten/

    Kommentar von anitari anitarianitari

    von der Kaution darf sie überhaupt nichts für Nebenkosten einbehalten,

    Ganz großer Irrtum. Dafür auch noch DHs:-(

    Zweck der Kaution:

    Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche. Insbesondere rückständige Miete, Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm

  • 2
    Kaution beim Auszug
    Antwort von teuto47 teuto47

    Erkundige dich mal beim Mieterverein was so üblich ist.

  • 2
    Kann mein Ex-Vermieter die Kaution ohne existierende Unterlagen mit BK-Abrechnung begleichen?
    Antwort von imager761 imager761

    ein Schreiben mit angehangener Abrechnung bekommen.

    Sofern es sich um die BK-Abrechnung 2011 handelt und diese aufgeschlüsselt und nachvollziehbar ist, wäre doch alles korrekt.

    Dazugehörige Belege könnt ihr euch beim ihm ansehen oder - gegen Gebühr - kopiert zuschicken lassen.

    Nun meinte er aber die sei schon damit verrechnet und er bekommt immer noch etwas mehr als 200€ von uns... für 6Monate...

    Die Forderungshöhe kann hier natürlich nicht geprüft werden. Von der Sicherheitsleistung wären neben den BK grds. auch Schäden am Mieteigentum einzubehalten. Gab es Hinweise darauf (Mängel im Übergabeprotokoll)?

    Kann der einfach so, ohne uns zu informieren, die Kaution dafür benutzen?

    Ja, dafür ist die Kaution ja gedacht, daß man seine berechtigten Forderungen auch gegen den (Zahlungsun-)Willen des Mieters bekommt.

    Wenn ja, müssten doch i-welche Unterlagen existieren, dass diese dafür verwendet wurde.

    Richtig. Sowohl die BK-Abrechnung als auch geleisteter Schadensersatz wäre beleghaft darzustellen. Der Zinsertrag der Kaution auch.

    Wie gehe ich jetzt am besten vor?

    Mitglied im Mieterverein werden und sich bei der Durchsetzung seiner Ansprüche fachlichen Rat holen.

    G imager761

  • 1
    Kann mein Ex-Vermieter die Kaution ohne existierende Unterlagen mit BK-Abrechnung begleichen?
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Das ist ja nun lange her. Telefonieren bringt nichts mehr. Fordert ihn schriftlich mit Frist eine Woche zur Rückzahlung der Kaution auf. Wenn er Nebenkosten abrechnen will, soll er die Unterlagen beibringen. Reagiert er nicht entsprechend Mahnbescheid oder gleich zum Anwalt.

  • 0
    Kann mein Ex-Vermieter die Kaution ohne existierende Unterlagen mit BK-Abrechnung begleichen?
    Antwort von stella2312 stella2312

    Ihr habt das recht diese unterlagen zu sehen... das ist sogar wohl irgendwie im mietrecht verankert.... wendet euch mal an den Mieterschutzverein die können euch sicher weiterhelfen

  • 2
    Kann mein Ex-Vermieter die Kaution ohne existierende Unterlagen mit BK-Abrechnung begleichen?
    Antwort von radwor radwor

    die kaution darf er dafür benutzen...

    aber die abrechnung muß er liefern...

    ansonsten, hat dein anwalt, ein leichtes spiel

  • 1
    Kann mein Ex-Vermieter die Kaution ohne existierende Unterlagen mit BK-Abrechnung begleichen?
    Antwort von Franticek Franticek

    Du hast das Recht, die Abrechnung (einschließlich Unterlagen) einzusehen. Will er das nicht, dann gehe zu einem Anwalt.

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.