Es besteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und dem Inhaber des Verkäufer-accounts.
Diesen kann der Käufer ggf. zivilrechtlich einklagen; Lesestoff dazu:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-zu-niedriger-preis.htm
WARUM habt ihr nicht den Startpreis in der Höhe angesetzt, den ihr als Mindesterlös wolltet??
WARUM habt ihr abgewartet, bis die Auktion beendet war; es hätte noch eine andere Möglichkeit gegeben (allerdings NICHT ein einfache vorzeitige Beendigung - die hätte euch auch nicht geholfen).
Wie hat der Käufer eigentlich bezahlt, bzw., falls noch nicht geschehen, welche Zahlungsmöglichkeiten hat er??
Ebay-Zahlverfahren?
paypal?
Überweisung?
Ja das ist mir auch klar, dass das jetzt bindent ist.
Das ist uns erst aufgefallen, als die email von eBay kam und drin stand, dass der Artikel für den Preis verkauft wurde.
Hätte ich es rechtzeitig bemerkt, hätte ich natürlich auch gehandelt.
Deswegen frage ich ja, ob es eine Möglichkeit im Nachhinein gibt.
Das Zahlverfahren wurde ja jetzt geändert. Der Käufer zahlt das Geld erst an ebay, der Verkäufer schickt die Ware los und ebay überweist den Betrag.
Ok - dann sag ich dir, was passieren wird, wenn du nicht lieferst.
Damit ist es seitens Ebay erledigt - wenn das nicht schon öfter passiert ist, ist auch nicht mit ernsthaften Sanktionen zu rechnen.
Rechtlich ist es so, dass der Käufer dann die ware zivilrechtlich einfordern kann (siehe link oben). Wie groß dieses Risiko ist, hängt u.a. vom Wert der Ware ab.
WORUM handelt es sich denn eigentlich genau???