Justiz - neue und gute Antworten

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von pRiot pRiot

    hat er seine Aussagen unterschrieben? Nein, das geht sie nix an, aber es ist eine übliche Strategie, kurz zu erwähnen(wenn überhaupt-auch schon erlebt), dass sie "ja nix sagen müssen" aber dann über belanglose Themen hin zum wichtigen gehen. Alles was du vor der Polizei sagst, wird ausschließlich gegen dich verwendet. Die Polizei ist nicht diejenige, die einen als Angeklagten hilft. Das übernehmen andere: also: immer nur das nötigste sagen, das ist name, anschrift, beruf, sonst nichts. und schon gar nichts unterschreiben!

    Wenn er seine Aussagen nicht unterschrieben hat, soll er einen Widerspruch einreichen, indem er diese Aussage zurücknimmt, komplett, egal was er auch immer übers Wetter, seine Arbeit oder seine angebliche SAtraftat gesagt hat.

    Kommentar von helftmirendlich helftmirendlich

    Ja er hat alles unterschrieben und sie haben ihm auch nichts davon gesagt, dass er nix sagen muss

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    Dann erst Recht Widerspruch einlegen! Alles genau so schildern. Ist meistens aussichtslos, weil zeugen der polizei sich absprechen und in der Überzahl sind, aber nichts zu tun bestärkt dieses Vorgehen, was in dem geschilderten Falle natürlich völlig ilegal ist. Die polizei muss über schweigepflicht auskunft geben und muss darauf hinweisen, dass dieses Recht nicht zu seinen Lasten ausgelegt werden kann und schon gar nicht darf sie ihm drohen bei Ausübung dieses rechts bestraft zu werden, das ist unakzeptabel!

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von liliezuherz liliezuherz

    hallo,

    selbstverständlch darf die polizei, wenn es der beweislage und der glaubwürdgkeit der erwischten person dient. de polizei fragt immer komplett aus, sie notieren sich nahezu alles, haben auch das recht dazu, wenn du versucht, dich zu weheren, wird es eher gegen einen verwendet, deshalb füße stillhalten und wenn einen das nervt, dann halt finger weg von so nem scheiß, dann hat man auch nix zu befürchten.

    was notiert wurde, bleibt auch notiert.

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    Es gibt im Jahr etwa 160.000 Anzeigen wegen Drogenbesitz in geringen Mengen. Meinst du da hat der Staatsanwalt Lust und Zeit, sich mit solchen Details zu beschäftigen?

    Der überfliegt schnell den Polizeibericht, erkennt "Gras" und 0.5g, trifft daraus eine Entscheidung (wahrscheinlich Einstellung wegen Geringfügigkeit) und geht zum nächsten Fall über. Der hat für sowas eher eine Minute als einen ganzen Tag Zeit.

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    Das stimmt meistens, aber in solchen halb-legalen Befragungen können auch schnell wichtige Details "ausgequatscht" werden und so ein kleiner Fisch doch Wellen schlagen, deshalb nie etwas sagen.

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von Paula1234 Paula1234

    Wenn er als Beschuldigter vernommen worden ist, haben die ihn garantiert auf seine Rechte und Pflichten etc. hingewiesen .. aber wenn er high war, hat er das wohl vergessen ... Haben die ihn auch erkennungsdienstlich behandelt? Fingerabdrücke etc? Haben die eine Blutprobe entnommen?

    Was jetzt passiert .. kann man nicht so einfach sagen .. wenn er als Beschuldigter vernommen worden ist, geht die Sache nach Abschluß der Ermittlungen zur Staatsanwaltschaft und dann ggfl. vor Gericht .. vor Gericht kann er aber seine Aussage widerrufen .. Ist dann nur die Frage, ob ihm das entgegen kommt ..

    Kommentar von helftmirendlich helftmirendlich

    Die haben ihm nichts von seinen Rechten gesagt, nur dass er einen Anwalt zur Befragung holen konnte, was er aber nicht gemacht hat. Von dem Recht zur Aussagenverweigerung war keine Rede und danach haben sie ihm auch Bilder und Fingerabdrücke genommen.

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von silvan1999 silvan1999

    Ich hab in carneval einen polizisten mit einer minirakete abgesxhosse es wird alles gesteichert der stand aber auch blöd da und gin nicht weg

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von dafee dafee

    Dein Freund ist doch selbst schuld, wenn er sich so ausfragen lässt! Die Polizei hat nichts Unrechtes getan! Natürlich wird alles gespeichert! Und dass er bei der Befragung "high" war, muss er nachträglich erst mal nachweisen!

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von Susanna1995 Susanna1995

    dumm gelaufen, wenn er zuviel sagt

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    Welche Informationen sieht ein Beamter bei der Passkontrolle?
    Antwort von Reiseas Reiseas

    Wird darauf auch gespeichert z.b. Wie man eingereist ist? Mit Auto, Bus? Mit etwelchem Auto usw.?

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    wie heißt dieser beruf?????????????????? frage ^^
    Antwort von Bruno47 Bruno47

    Diese Aufgaben werden entweder von Angestellten (Justizfachangestellte) oder von Beamten (mittlerer Justizdienst) erledigt.

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    wie heißt dieser beruf?????????????????? frage ^^
    Antwort von friese93 friese93

    Gerichtsschreiber meine ich... das sind die, die immer das Protokoll führen und alles aufschreiben, was gesagt wird.

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    wie heißt dieser beruf?????????????????? frage ^^
    Antwort von Katzenkeks Katzenkeks

    Meinst du den "Gerichtsschreiber" - das ist derjenige, der bei Gerichtsverhandlungen in erster Linie Protokoll führt?

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    wie heißt dieser beruf?????????????????? frage ^^
    Antwort von opajoerg opajoerg

    Früher nannte man sowas : Gerichtsstenograph oder Justizstenograph.

    Ob das allerdings noch heute so genannt wird weiß ich nicht.

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    wie heißt dieser beruf?????????????????? frage ^^
    Antwort von princ01 princ01

    gerichtsschreiber/in

    Kommentar von Nickmona NickmonaNickmona

    nein das hat irgendwie mit justiz angefangen

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    marihuana in Holland ?
    Antwort von aXXLJ aXXLJ

    GuggsDu: http://www.coffeeshop-guide.com/default.aspx

    Oder falls Euer Englisch ausreicht, einfach mal coffie-shop-news.nl eingeben

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    Wie liefen gerichtliche Prozesse im 18. Jahrhundert ab?
    Antwort von Parsifal271 Parsifal271

    Das ist eine gute Frage, weil sich speziell im 18. Jahrhundert einiges tat, speziell in Preußen. In Preußen z.B. war es so, daß unter dem Soldatenkönig und in den ersten Jahren unter Friedrich d. Gr. die Prozeßordnung reformiert und gestrafft wurde. Vorher konnten sich Prozesse jahrelang hinziehen, weil sie v.a. schriftlich geführt wurden. Unter Friedrich wurde z.B. eingeführt, daß Richter ein festes Gehalt bezogen und keine Rechnungen schreiben mußten - man kann sich vorstellen, was da an Korruptions-Potential drinsteckte...

    Zu den Fragen drunter: Vorher war die Cautio Criminalis Carolina aus dem 16. Jahrhundert grundlegend. Obwohl man heute mit Schaudern darauf blickt, weil sie das Erzwingen von Geständnissen durch Folter zuließ, brachte sie einige Vorteile, u.a. die Beweislast bei der Anklage, wozu eben auch das Befragen von Zeugen gehört. "Kurzen Prozeß" gab es insofern, als daß weit weniger Berufungsmöglichkeiten zur Verfügung standen - das änderte sich auch erst in der Barockzeit. Nochmal zum 18. Jahrhundert, das verbot der Folter gehört hier unbedingt zur Gerichtsgeschichte. Und natürlich - das Beste zu Schluß - der Begriff des Rechtsstaates, also die Unabhängigkeit der Gerichte.

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    Falsch Anzeige
    Antwort von Bergmanndocarmo Bergmanndocarmo

    Wissentlich falsche Anschuldigung ist strafbar, doch das Strafmaß bestimmt der Richter, der einen "Spielraum" hat. Er schaut, ob es sich um eine "Ersttat" handelt, ob der Täter Reue zeigt, wie alt er ist etc. Wenn ein Polizist so etwas macht (§344 StGB) dann ist das "Verfolgung Unschuldiger". Die Strafe beträgt im Mindestmaß 1 Jahr und damit qualifiziert sich das Delikt (in einer Demokratie) als "Verbrechen"-

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    Morddrohung was tun ?!?!
    Antwort von kreatur84 kreatur84

    ja ich hab zur zeit son ähnliches problem,hab son psycho in knast gebracht weil er mich abstechen wollte und der kommt jetz wieder raus. nur leider lässt der sich wenig von sonem stück papier abschrecken,dem is das shice egal,der geht auch über leichen und sein zuhause ist der knast. der meinte auch mal wenn jemand ihn verrät würde er demjenigen noch während der gerictsverhandlung das genick brechen. dem is auch sein leben egal. deswegen son zettel wo drauf steht das man sich nicht nähren darf da lacht der doch drüber und manch anderer auch. der hat mir auch im beisein der polizei mit mord gedroht.frag mich was daraus so wird. ich hab ja weiter keine anzeige gemacht,aber nen kumpel meinte bei sowas machen die automatisch anzeige

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    Falsch Anzeige
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Worst Case:

    • Dies ist eine falsche Verdächtigung (§ 164 StGB).
    • Erzählst du wider besseren Wissens herum er sei dafür verantwortlich ist es eine Verleumdung (§ 187 StGB).
    • Wird er verhaftet machst du dich der Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft schuldig (§§ 239, 25 StGB).

    Du kannst:

    • als Beschuldigter immer schweigen, solltest du generell ohne Anwalt.
    • alles andere wäre strafbar
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    Falsch Anzeige
    Antwort von Scaver Scaver

    § 164 Falsche Verdächtigung (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

    Auf gut deutsch... von sechs Monaten bis zehn Jahren ist alles drin. Eine Geldstrafe ist nicht möglich!

    Kommentar von IWillDominate IWillDominateIWillDominate

    Falscher Absatz? Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, bei den in deinem Absatz zitierten Paragraphen geht es um eine Strafmilderung bei Aufklärung schwerster Verbrechen sowie Straftaten des BtmG.

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    Antwort von Patriot198 Patriot198

    Wenn du weißt, dass jemand unschuldig ist und gegenteilige Behauptungen aufstellst, dann ist das Verleumdung: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verleumdung&oldid=91723785

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