hat er seine Aussagen unterschrieben? Nein, das geht sie nix an, aber es ist eine übliche Strategie, kurz zu erwähnen(wenn überhaupt-auch schon erlebt), dass sie "ja nix sagen müssen" aber dann über belanglose Themen hin zum wichtigen gehen. Alles was du vor der Polizei sagst, wird ausschließlich gegen dich verwendet. Die Polizei ist nicht diejenige, die einen als Angeklagten hilft. Das übernehmen andere: also: immer nur das nötigste sagen, das ist name, anschrift, beruf, sonst nichts. und schon gar nichts unterschreiben!
Wenn er seine Aussagen nicht unterschrieben hat, soll er einen Widerspruch einreichen, indem er diese Aussage zurücknimmt, komplett, egal was er auch immer übers Wetter, seine Arbeit oder seine angebliche SAtraftat gesagt hat.
Ja er hat alles unterschrieben und sie haben ihm auch nichts davon gesagt, dass er nix sagen muss
Dann erst Recht Widerspruch einlegen! Alles genau so schildern. Ist meistens aussichtslos, weil zeugen der polizei sich absprechen und in der Überzahl sind, aber nichts zu tun bestärkt dieses Vorgehen, was in dem geschilderten Falle natürlich völlig ilegal ist. Die polizei muss über schweigepflicht auskunft geben und muss darauf hinweisen, dass dieses Recht nicht zu seinen Lasten ausgelegt werden kann und schon gar nicht darf sie ihm drohen bei Ausübung dieses rechts bestraft zu werden, das ist unakzeptabel!