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Ich finde auch, dass es für das Lernen am Effektivsten ist, wenn man die Karten selbst eingibt. Kennt ihr schon Brainyoo? http://www.brainyoo.com Es scheint viele interessante Features zu haben. Ein Langzeitgedächtnis-Trainer und eine Lernsoftware, die wohl das 5-Fächer-System auf dem Computer umsetzt.
"Drum prüfe, was sich ewig bindet, ob sich nicht was besseres findet!" - nein Spass bei Seite, wie Nr. 1 schon geschrieben hat, ich denke, sie ist noch nicht fertig mit Dir. Wenn Du jetzt Deine "Geschütze" auffahren würdest (Rechtsanwalt, Gericht) dann würdest Du tatsächlich "Öl in´s Feuer gießen), Sie würde dann Ihre Glaubwürdigkeiten mit erneuten Verleumdungen erhärten . . . Ich denke, dazu schweigen und notfalls darauf warten, dass sie ja im Ernstfall Beweise Deiner "Untaten" gegen sie vorlegen müßte. Alternativ kannst Du natürlich über einen Rechtsanwalt beim Gericht eine "Einstweilige Verfügung" erwirken, dann dürfte sie unter Strafandrohung keine solchen Gerüchte mehr weiterverbreiten. Ist es das, was Du willst??? Allgemein ist doch bekannt: Wenn Frauen hassen, dann tun sie das richtig!
Viel Erfolg

leider ist es in unserer gesellschaft so, dass es eher glaubwürdig ist, wenn ein mann eine frau schlägt. somit räume ich diesem versuch, dieses vor gericht zu bringen eher wenig chancen ein... versuch noch einmal das direkte gespräch (mit zeugen) zu suchen... ist die Verleumdung im internet wirklich so rufschädigend, dass du dagegen vorgehen musst? oder kannst du das lächelnd ignorieren? atme tief durch, und wenn am ende keine besserung in sicht ist, wende dich an einen anwalt! viel erfolg!
Schwer zu sagen. Meine Lebenserfahrung sagt mir: Kipp nicht noch mehr Oel ins Feuer. Man kann Tratsch und Klatsch nicht mit Verbot verhindern. Generell gesehen glaube ich, das "austrocknen" der erfolgreichere Weg ist. Auch glauben ja nicht alle das, was erzaehlt wird. Es sind auch nicht alle anderen dumm. Ist eine unangenehme Situation aber das vergeht auch wieder. Ob eine Klage erfolgreich ist, waere sehr fraglich, da ja kaum Beweise lieferbar sind - fuer beide Seiten nicht. Aber, das "Feuer wird groesser" und Leute, die heute noch nichts davon wussten, wissen es dann.
DH!
Klatsch und Tratsch sowie Verleumdung ist bei mir zweierlei, letzteres sogar strafbar, da ehrverletzende Behauptungen aufgestellt werden.. Beweise sind laut Fragesteller vorhanden (Onlinenetzwerke, evtl. Bekannte)
Na und dann, ?statt Kokelbrand ein Buschfeuer? Siehe auch @Pianomano!!
Darüber habe ich auch schon nachgedacht...Das ärgerlich ist nur dass Ihre neuen Freunde es für nötig zu halten scheinen mich jetzt weiter zu belästigen um Sie zu "schützen"...Will Ihr natürlich auch nicht den "Erfolg" geben,dass Sie nachher vor Gericht gewinnt oder sowas, dann wäre das echt nur neues Öl fürs Feuer!! Leider zieht Sie gemeinsame Freunde da mit rein die natürlich gar nicht wissen wie sie sich verhalten sollen oder wem sie jetzt glauben sollen...Ihr Schauspiel ist da beinah Hollywood reif :) Aber verstehe auf jeden Fall was du meinst. Vllt ist ignorieren das Beste auch wenns weh tut...
Pinki1986 am 1. Dezember 2008 07:50 wie alt ist sie?
HAst du eine Rechtschutzversicherung? Bei dieser Versicherung hat man 1xJährlich Anspruch auf ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt!!! Fragen würd ich auf jeden Fall! Alles Gute!!!
Ja habe ich, würde nur gerne wissen ob überhaupt ne Chance besteht, sonst kann ich mir den Weg auch sparen bzw wird sie das nicht davon abbringen weiter zu lügen... Aber Danke für den Tipp!!
kann ich dir leider nicht helfen! Aber ein kurzer Anruf beim Anwalt???

Bürgerrechte sind daran zu erkennen, dass die Rede ist von Deutschen. Menschenrechte erkennt man entweder an der Formulierung: "Mensch" oder "jeder hat das Recht".
Beispiele:
Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1)
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (...). (Artikel 2)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Artikel 3)
aber bei Bürgerrechten heißt es:
Alle Deutschen habe das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (Artikel 8)
Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (Artikel 9)
Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. (Artikel 11)
Man kann auch sehr schön die Sortierung im Grundgesetz erkennen; die Menschenrechte kommen zuerst, dann die Bürgerrechte. In der Weimarer Verfassung war das noch ganz anders.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Artikel 3). Dieses zum Beispiel: Dieses Gesetz kann doch nur für Menschen gelten, die in einem Staat leben, in dem es Gesetze gibt, oder? Gilt dieses Gesetz wirklich für Jeden, also auch für Menschen in anderen Ländern?
heinmueck am 30. November 2008 20:42 Das Grundgesetz soll uns Menschen vor dem Staat schützen. Es ist also in dem Sinne kein "normales" Gesetz.
Das Grundgesetz stellt die oberste Norm dar, an die sich auch die Gesetzgeber halten müssen. Selbst wenn Bundestag und Bundesrat ein Gesetz mit überwältigender Mehrheit der Abgeordneten beschließen würde und sogar 99% des Volkes einverstanden wäre - wenn das Gesetz gegen Artikel 3 Grundgesetz verstößt, ist es nichtig! Aus diesem Grund kann das Bundesverfassungsgericht solchen Mehrheiten einen Strich durch die Rechnung machen.
Würde morgen in Deutschland ein Gesetz gemacht, dass den Artikel 3 des Grundgesetzes missachtet, übermorgen würde das (hoffentlich) jemandem auffallen, der sich beim Bundesverfassungsgericht beschwert. Die acht Richter dort hätten dann das letzte Wort.
Durchsetzbar sind solche Normen allerdings nur soweit wie die Arm des Bundesverfassungsgerichts reicht. Der reicht ziemlich weit, aber nicht bis Nordkorea, Gambia oder Tuvalu.

Auch nach mehrmaligem Durchlesen komme ich mit der Frage irgendwie nicht klar. Was willst Du denn nun genau wissen?
Nö, das steht irgendwo. Da nimmt sich so keine Regierung der welt in die Pflicht.
Bundesstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Widerstandsrecht.
Diese gelten für den deutschen Staat. Bsp: Demokratieprinzip gilt nicht für China.