Jura - neue und gute Antworten

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    Gesetzbücher in Klausuren
    Antwort von Stazro Stazro

    Es gäbe keinen fertigen Juristen, wenn man die Gesetze auswendig lernen müsste.

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    Gesetzbücher in Klausuren
    Antwort von Honeybee89 Honeybee89

    Das gibt der Prof vor, aber ich denke, du wirst es nutzen dürfen.

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    Gesetzbücher in Klausuren
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Erlaubt ist, was vorgegeben wird.

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    Frage Kosten Oma Altenheim
    Antwort von strandkind strandkind

    erst einmal den teil den ihr das gericht zugesprochen hat einklagen und sollte dann noch was zu zahlen sein geht das durch die anzahl der verwandten.aber einen selbstbehalt müßt ihr haben und der leigt bei einer person bei 1080.00 euro.

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    Universität Augsburg - Jurastudium - Empfehlenswert? Und weitere Fragen...!
    Antwort von evalona evalona

    auf dieser seite wirst du keine antworten bekommen, die gescheit sind.

    schon mal an studivz gedacht?

    willst du weiter zu hause wohnen?

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    Frage Kosten Oma Altenheim
    Antwort von Sadie Sadie

    Eine solch spezielle Frage solltest du einem Anwalt stellen. Hier kannst du es online tun: http://kuerzer.de/F61ZPtO5F

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    Frage Kosten Oma Altenheim
    Antwort von Andrea2009 Andrea2009

    Schade... das Omi sich nicht über das NICHTerhaltene Geld beschwert hat... Fragt einen Anwalt. Hier rumrätseln hilft weder dir noch der Omi.

    Alles Gute für Oma.

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    Führerschein weg,trotz eingestelltem verfahren
    Antwort von ginatilan ginatilan

    ich schätze jetzt einfach einmal, da deine Frage viel zu wenig Info's beinhaltet:

    das Verfahren wurde eingestellt, das ist die strafrechtliche Sache, okay.

    jetzt aber meldet sich die Fsst, und das ist Führerscheinrecht. (es könnten Zweifel an deiner Fahreignung bestehen)

    hast du kein Schreiben von deiner Fsst bekommen wo du aufgefordert wirst deinen FS freiwillig abzugeben?

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    Führerschein weg,trotz eingestelltem verfahren
    RatgeberHelden Antwort von Franticek Franticek

    Du hast in deiner Frage viel zu wenig Informationen, so dass man damit gar keine Antwort geben kann. Du sprichst von einem eingestellten Verfahren. Aber was war das fuer ein Verfahren? Um was ging es, wann war es und und ....? Und mit welcher Begruendung wurde der Fuehrerschein wieder eingezogen? Die Polizisten muessen doch etwas gesagt haben!
    Tut mir leid, aber ohne Informationen kann es keine vernuenftige Antwort geben.

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    Politik - Ladendiebstahl??
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Das Prinzip lautet: Diebstahl ist Diebstahl. Es kommt also nicht darauf an, wie hoch der entstandene Schaden ist.

    Trotzdem gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldvermutung. Man muss also schon beweisen können, dass gestohlen wurde. Erst der begründete Anfangsverdacht berechtigt die Polizei/Staatsanwaltschaft zu einem Durchsuchungsantrag. Ob der Richter dem zustimmt, liegt dann an der Beweislage. Pauschal kann man da gar nichts sagen.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Ein Diebstahl geringwertiger Sachen liegt vor, wenn der Wert unter 25 bis 30 € beträgt. Neuere Tendenzen der Rechtsprechung setzen angesichts der fortschreitenden Lohn- und Preisentwicklung mittlerweile die Grenze bei 50 € an. Diese Regelung betrifft damit die Mehrzahl aller Ladendiebstähle. Die Wertgrenze ist nicht gesetzlich geregelt, sondern orientiert sich in der Praxis auch an der allgemeinen Preissteigerung. Vor einigen Jahren wurde sie von den Gerichten noch bei 50 DM gezogen. Nach § 242, § 248a StGB ist bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen ein fristgemäßer Strafantrag des Geschädigten erforderlich.

    Der Strafrahmen des Diebstahls sind Geld- oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ladendiebstahl

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    Politik - Ladendiebstahl??
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Die Schilderung des Zeugin reicht um eine Anzeige zu fertigen.

    Zur Strafhöhe läßt sich pauschal nichts sagen, denn es kommt immer darauf an, ob die verdächtigte Person bereits schon mal Auffällig in Erscheinung trat.

    Bei einem geringfügigen Wert und bei "Ersttätern" kommt eine Einstellung gemäß § 153 StGB in Betracht.

    Seitens der Politik kam vor zig Jahren einmal die Forderung auf, dass Ladendiebstahl als Ordnungwidrigkeit verfolgt werden sollte. Das ist aber hoffentlich für immer vom Tisch.

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    Politik - Ladendiebstahl??
    Antwort von wolschi wolschi

    Ich würde sagen, da passiert gar nichts, sonst könnte ja jeder Kaufhausdetektiv sein Geld so verdienen und jedem x beliebigem Menschen ein Diebstahl angehängt werden.

    P.s. was hat das mit Politik zu tun ?

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    Politik - Ladendiebstahl??
    Antwort von NicolasChamfort NicolasChamfort

    Das hat erstens mit Politik nichts zu tun, und zweitens werden hier keine Hausaufgaben gemacht.

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    Politik - Ladendiebstahl??
    Antwort von WeVau WeVau

    Was hat er denn geklaut?

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Was hat er denn geklaut?

    für unter 20 €, steht oben in der Frage

    Kommentar von WeVau WeVauWeVau

    Das war aber nicht meine Frage.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    was nun letzlich entwendet wurde, spielt doch überhaupt keine Rolle bzgl. eines möglichen Strafmasses.

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    Führerschein weg,trotz eingestelltem verfahren
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Dann setz ein Schreiben auf, in dem du der Maßnahme widersprichst und die Aushändigung des Führerscheins einforderst. Dann sollen die erst einmal begründen, warum sie dir den Führerschein nun doch abgenommen haben. Es kann ja sein, daß es berechtigt ist. Vielleicht war das das, was du gemacht hast nicht nur eine STraftat, sondern hat auch eine Ordnungswidrigkeit beinhaltet, die dir ein Fahrverbot (vorübergehend) eingebracht hat. Oder das Verfahren wurde nur gegen Auflagen wie z.B. die formlose Einziehung des Führerscheins eingestellt. Lies dir auch noch mal alles in Ruhe durch, was mit dem Fall zu tun hat. Wenn du keine Antwort erhälst, schreibst du eine Untätigkeitsbeschwerde, ansonsten guckst du dir mal an, was die Schreiben. Im einfachsten Fall ist es wirklich ein Versehen und die Sache wird schnell geklärt. Ansonsten mußt du gucken, wie die argumentieren und ob du dem Zustimmst oder nicht. Und ggf. solltest du dann zu diesem Zeitpunkt auch einen Anwalt nehmen.

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    Führerschein weg,trotz eingestelltem verfahren
    Antwort von amigo06 amigo06

    Du wirst ja irgend etwas schriftliches haben, worauf der Führerschein eingezogen wurde.

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    Führerschein weg,trotz eingestelltem verfahren
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Die Polizeibeamten hatten sicher ein Papier mit, wo der Grund draufstehen sollte ....

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    Führerschein weg,trotz eingestelltem verfahren
    Antwort von Google54 Google54

    DU hättest dich dagegen wehren sollen. Ansonsten Anwalt einschalten.

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    Führerschein weg,trotz eingestelltem verfahren
    Antwort von SturerEsel SturerEsel

    Geh zu einem Anwalt und lass Beschwerde einlegen.

    Kommentar von papa74 papa74

    beschwerde wurde abgelehnt...jetzt einfach abwarten und hoffen

    Kommentar von SturerEsel SturerEselSturerEsel

    Nein, zum Anwalt gehen.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Wessen Beschwerde wurde abgelehnt? Die ueber den Anwalt? Warum schreibst du nicht richtig, was nun Sache ist?

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    Geld im Automaten vergessen-anderer hat es :(
    Antwort von EquusCaballus EquusCaballus

    meine schwester hat mal geld genommen, das im automaten lag, und sich danach noch selbst geld gezogen. paar tage später wurde sie von der bank angerufen, es sei ermittelt worden, dass sie das geld mitgenommen habe, und sie müsse es zurückgeben.

    Kommentar von Rotmilan1805 Rotmilan1805Rotmilan1805

    okay..also ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen wie man es einfach nehmen kann. Man kann es doch am nächsten Tag freiwillig bei der Sparkasse abgeben..

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