Jobcenter - neue und gute Antworten

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    Anteilige Regelleistungen - wer zahlt?
    Antwort von sonnig0815 sonnig0815

    Diese Leistung ist BEBE (besonderer Bedarf) und wird an Dich bezahlt, weil Du dieses Geld für Deine Kinder benötigst. Das hat nichts mit Unterhaltszahlungen zu tun.

    Normalerweise ist ja auch der Elternteil unterhaltspflichtig bei dem die Kinder nicht leben. In diesem Fall wärst DU das und nicht Deine Ex.

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    mit Freund zusammen ziehen wegen Ausbildung mit 17 & 19 ?
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher

    Das problem bei der Sache ist es muss mit dem Amt abgesprochen werden und sein. Dein Bafögantrag ist nur abhängig davon wo du jetzt Wohnst und musst ihn auch dort stellen. Du musst den Antrag auf jeden fall jetzt schon stellen ,weil Bearbeitungszeit ca 4-6 Monate dauern kann. Wenn ihr zu Hause ausziehen möchtet oder "Müsst" geht das unter Umständen vom alter her nur mit Zustimmung der Eltern . Wenn der Ausbildungsort wo ihr bzw. du hinziehen wollt wegen der Ausbildung erforderlich ist vom günstigeren(finanziellen und Sachlichen) Ablauf her. Ist es im Moment so : Einer von euch beiden (meistens wer mehr Gründe für einen Auszug hat= auch finanziell günstiger für das Amt eventuell ) sollte sich eine Wohnung dort (wo) suchen und ein Mietangebot (oder auch drei) geben lassen und damit zum Amt gehen und einen Wohnbezugsschein beantragen, dabei aber gleich Angeben das er mit jemandem Befreundetem eine WG bilden Möchte. Meistens 2 raum Wohnung +Küche Bad ca 50-60qm wird dann genehmigt bei günstigem Mietspiegel.Bischen Blöd ist es natürlich wenn ihr in Verschiedenen ARGE Bereichen Wohnt . Der Wohnbezugssschein ist Notwendig für den Vermieter als Sicherheit damit er weiss die Kohle kommt vom Amt , im falle eines falles das ihr euch nicht mehr Riechen könnt. Deswegen wäre es auch besser nur einer den Wohnungsantarg ,weil er BAB deshalb ,eher Ausgelernt, und nachteil aber auch du müsstest im fraglichen falle die Wohnung frei machen zu deiener Mutter zurück.So das erst mal als Denkanstoss wenn du weiter Fragen haben solltest ,gerne aber einzeln und bischen Konkreter was alter betrifft, Ü18,U18,Ü27,U27 habe nicht unbedingt Bock auf Romane zu Scheiben . Kompliziert aber auf jedenfall machbar eure Sache .Blos Holter die Polter geht nichts . MFG Rudi aus PCH

    Kommentar von rudolfweiher rudolfweiherrudolfweiher

    Sorry hab aber bei meinem Roman die 17j.und 19j. nicht mehr lesen können und bin vom Thema fasst abgekommen. Aber hab ja ziehmlich richtig vermutet vom alter her . Auf jedenfall Du oder auch Er ganz normal auf jedenfall Bafög(Du) Und BAB (ER) Weiterlaufen lassen bzw. DU unbedingt erst mal Beantragen. MFG rudi

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    Bekomme ich jetzt kein Geld für Juni???Hilfeee....
    Antwort von sonnig0815 sonnig0815

    Kann schon sein, dass ihr vorläufig die Leistung gestrichen bekommt, weil das JC mal wieder auf Kosten der Hilfebedürftigen zu sparen versucht. Es passiert immer wieder, dass unwissende ALGII Empfänger um ihre Unterlagen geprellt werden, wenn sie mit der Post (wahrscheinlich auch noch ohne Einschreiben?) verschickt wurden.

    Sofort am Dienstag einen WIDRSPRUCH des Bescheides abgeben. Unterlagen nachreichen und in Zukunft wirklich ALLES (auch eine 55 Ct Briefmarke) persönlich abgeben, Kopie mit Stempel, Datum und Unterschrift der Tresentrulla verlangen und zuhause aufbewahren,

    Ihr würdet ja einem Kleptomanen auch nicht eueren Schmuck ohne Quittung geben, oder?

    Sollte die Bearbeitung des Widerspruches zu lange dauern, dann nehmt euch einen Sozialanwalt der eine einstweilige Verfügung bis zur Klärung veranlasst, damit ihr euer Geld bekommt.

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    Bekomme ich jetzt kein Geld für Juni???Hilfeee....
    Antwort von Claud18 Claud18

    Geh gleich am Dienstag hin und gib die Sachen noch einmal ab, am besten persönlich.

    Allerdings könntest du Glück haben: Ich habe selbst mal so ein Schreiben bekommen, wo sie die Zahlung zunächst einstellen wollten, um eine Überzahlung zu vermeiden (ich hatte kurzfristig einen Job bekommen, habe das gemeldet, konnte aber noch keine Abrechnung vorlegen, und da wollten sie die Zahlung einstellen, damit sie mich nicht überzahlen - wovon soll man da leben!), aber zum Monatsanfang erhielt ich trotzdem noch Geld. Da war die Zahlung wohl schon heraus.

    Solltest die Zahlung bei dir schon eingestellt worden sein, dann gehe hin und verlange einen Vorschuss. Wenn es an irgendwelchen Unterlagen hängt, bekommst du die Zahlung nicht gestrichen, sondern sie zahlen lediglich so lange nicht, bis sie die Unterlagen haben.

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    Bekomme ich jetzt kein Geld für Juni???Hilfeee....
    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Geh umbedingt am Dienstag gleich zum Amt ,die verschlampen die Sachen und die Leute müssen es büssen.Und noch einen Tipp,wenn du wieder irgend was an das Amt schickst ,dann bitte nur per Einschreiben ,dann hast du was auf der Hand ,oder aber persönlich abgeben.

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    Bekommt diese Chinesin ALG II und eine Aufenthaltserlaubnis?
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    In den ersten drei Monaten besteht - Ehe hin oder her - für Ausländer grundsätzlich kein Anspruch auf Alg2 (gibt ein paar Ausnahmen); danach wird sie wegen der Ehe Zugang zu SGB II-Leistungen haben.

    Allerdings: habe gerade vorhin erfahren, dass das Hamburger SG entgegen dem Gesetzeswortlaut und der Auffassung der Arbeitsverwaltung in einem Fall entschieden haben soll, dass vom ersten Tag an Anspruch besteht ... wegen des besonderen grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie. ... Info ist aber mit Vorsicht zu genießen, habs noch nicht verifiziert ...

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Möglichweise fallen alle möglichen Beschränkungen gegen Ausländer. Das LSG-Berlin-Brabu hat offenbar den Vorbehalt der Bundesregierung gegen das EFA für unwirksam erklärt. Nachdem die Bundesregierung damit die liberale BSG-Linie für EU-Ausländer unterlaufen wollte.

    Ich würde gegen alle möglichen Beschränkungen für Ausländer klagen, zumal der Sinn eines dreimonativen Ausschlusses für eine Ehefrau nicht einleuchtet. Das mag für EU-Bürger mit mitgebrachten Ansprüchen auf Versorgung aus dem Heimatland Sinn machen, aber für Chinesen?

    Hier wäre die Klage verd(...) wichtig und anzuraten!

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Die EFA-Problematik ist noch eine besondere; da stand die neue (demagogische) Argumentation der Bundesregierung offensichtlich gegen BSG-Rechtsprechung; dass diese rechtliche Ignoranz nicht gut geht, war und ist in der Arbeitsverwaltung fast schon Konsenz; alleine, man war und ist gebunden, wobei man den Kunden immer sagen kann: "ich bin an die Weisungen gebunden, aber dir stehen ja Widerspruch und Klage frei ^^".

    Bei Drittstaatlern und Nicht-EFA-EU'lern standen die Regelungen bisher allerdings nicht zur Debatte.

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    Bekomme ich jetzt kein Geld für Juni???Hilfeee....
    Antwort von harlequin333 harlequin333

    Der 1.6 ist doch Juni und wenn sie schreiben das du ab dem Datum kein Harz 4 mehr empfängst dann bekommst du im Juni kein Geld mehr. Also Montag gleich zum Amt. Vielleicht haben sie deine Papiere ja nicht empfangen. Vergiss aber nicht dieselben Papiere nochmal persönlich abzugeben. Ist sowie so immer besser.Viel Glück

    Kommentar von xshortyx xshortyx

    Das mit Montag wird schwierig haben ja da einen Feiertag -.- echt wenn man nicht alles Persönlich macht -.-

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    Bekomme ich jetzt kein Geld für Juni???Hilfeee....
    Antwort von GuteFrage89 GuteFrage89

    es bedeutet, dass du wohl für Juni kein Geld mehr bekommen wirst. Aber diese schlampige Arbeit bei Behörden kenne ich nur zu gut. Werde mal leut bei deinem Bearbeiter und mache ihm klar, dass du dich nicht verarschen lassen willst. Du hast es abgegeben und basta. Wenn er schlampig ist, ist das net deine Schuld.

    Sollte der Antrag aber irgendwie wiedergefunden werden, bekommst du für die Monate, wo das Hartz 4 ausfällt, zurück.

    Kommentar von xshortyx xshortyx

    Ich hab dem schon so oft die Meinung gegeigt...bringt leider garnix....das war schon mal das er was verschlampt hat!!! Da habe ich es nochmal vorbei gebracht Und danach hat es beinahe 3 Wochen gedauert bis wir unser Geld hatten -.-

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    Bekomme ich jetzt kein Geld für Juni???Hilfeee....
    Antwort von railan railan

    Klingt für mich so: ab Juni gibt's kein Geld mehr.

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    Bekomme ich jetzt kein Geld für Juni???Hilfeee....
    Antwort von Shadaya Shadaya

    nein du bekommst nichts mehr. die zahlungen für juni sind raus.

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    Anteilige Regelleistungen - wer zahlt?
    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Wenn "deine Ex" die Leistungen unberechtigterweise erhalten hat, dann kann das Jobcenter diese natürlich zurückfordern. Ohne Beteiligung „deiner Ex“ kannst du deinen Anteil nur erhalten, wenn dieser bisher nicht zur Auszahlung kam.

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    Anteilige Regelleistungen - wer zahlt?
    Antwort von Det1965 Det1965

    file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/User/Desktop/Kindesunterhalt%20beim%20%E2%80%9EWechselmodell%E2%80%9C%20Wer%20zahlt,%20wenn%20beide%20Eltern%20das%20Kind%20betreuen.html

    Ich kann dir mit diesem Link dienen, allerdings gehts da weniger um Hartz4, sondern mehr um Unterhalt. Aber vielleicht kannst du damit trotzdem was anfangen.

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    Bekommt diese Chinesin ALG II und eine Aufenthaltserlaubnis?
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Die Aufenthaltserlaubnis sollte sie wohl bekommen, wenn sie Ehefrau des Deutschen ist.

    Und wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, sollte sie auch einen Anspruch auf ALGII haben.

    Kommentar von Claud18 Claud18Claud18

    Und die Aufenthaltserlaubnis bekommt sie problemlos als Ehefrau eines Deutschen und Mutter von Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft.

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Ich hab hier schlampig geschrieben weil zuwenig vor dem Schreiben nachgedacht. Dafür verdiene ich den Knüppel auf die Birne. Ja: so meinte ich es.

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    Bekommt diese Chinesin ALG II und eine Aufenthaltserlaubnis?
    Antwort von radwor radwor

    die familie wird, wie üblich, versorgt werden

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    Bekommt diese Chinesin ALG II und eine Aufenthaltserlaubnis?
    Antwort von TG923 TG923

    Verhheiratet und Kinder....Visum MUSS erteilt werden...egal wie. ALG II Anspruch ebenfalls.

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    Bekommt diese Chinesin ALG II und eine Aufenthaltserlaubnis?
    Antwort von Susanna1995 Susanna1995

    wenn sie einen deutschen mann hat, steht ihr das zu. Wird erst schwierig, wenn 500000000 Chinesinnenn kommen

    Kommentar von Claud18 Claud18Claud18

    Die bräuchten dann aber alle einen deutschen Ehemann oder zumindest einen aus einem EU-Land. Wird schwierig, so viele aufzutreiben.

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    Mietübernahme vom Amt bei Zusammenzug?
    Antwort von Sie74 Sie74

    Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und der Verdienst deines Freundes wird angerechnet. Keine Ahnung, ob du noch irgendwelche Gelder bekommst.

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    Mietübernahme vom Amt bei Zusammenzug?
    Antwort von apoc1984 apoc1984

    Sein Verdienst wird mit Angerechnet da eure Zusammenzug einer "eheähnlichen gemeinschaft" gleicht auch wenn das vielleicht nicht der fall ist.

    genaues kann dir das Amt sagen da die das berechnen ob und wieviel er dazu zahlen muss

    Kommentar von CharlieBrown12 CharlieBrown12

    hmm sollte man dann sagen wir sind eine Wg? weil erlich gesagt ich will mein eigenes geld dazu zahlen.....

    Kommentar von CharlieBrown12 CharlieBrown12

    ich leb doch nicht von dem geld meines freundes und zahl nix

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    mit Freund zusammen ziehen wegen Ausbildung mit 17 & 19 ?
    Antwort von isomatte isomatte

    Wenn Dein Freund noch kein BAB - bekommt,kann er das Beantragen,müsste er in dieser Situation ( wenig Einkommen der Eltern ) auch bekommen ! Du kannst bei einer Schulischen Ausbildung Bafög Beantragen,müsstest Du ebenfalls bekommen . Den Antrag musst Du jetzt schon Abgeben,um eventuelle Nachzahlungen zu sichern . Das Beiblatt was von Deiner Schule auszufüllen ist,kannst Du nachreichen,erst dann wird Dein Antrag voll Bearbeitet . Ihr habt beide Anspruch auf Euer Kindergeld,das können Eure Eltern Euch zukommen lassen . Die Wohnung müsste Euch in diesem Fall genehmigt werden .

    Kommentar von secret1995 secret1995

    aber wir können uns doch jetzt keine wohnung nehmen wenn wir nicht wissen ob wir uns das leisten können, wir können uns definitiv nicht die miete usw leisten, er hat nur 316 euro, davon geht alles für sämtliche zahlungen weg wie handy usw.

    wir müssen doch erstmal wissen wieviel geld wir bekommen, und wer sich um die Miete kümmert bevor wir eine wohnung nehmen können

    Kommentar von isomatte isomatteisomatte

    Deshalb habe ich ja auch geschrieben,das er BAB-beantragen soll ! Dazu kommt dann noch Euer Kindergeld 2 x 184 € und Dein Bafög für die Schulausbildung . Solange Ihr da noch keinen Antrag gestellt und keinen Bescheid über die Zahlungen erhalten habt,müsst Ihr mit der Wohnungssuche noch warten .

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