Job-Center - neue und gute Antworten

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    Arbeitgeberzuschuss (EGZ o.ä.) beantragen bei Selbstständigkeit aus Hartz IV heraus
    Antwort von DerHans DerHans

    Die Arbeitsagentur bietet Arbeitslosen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen an, einen Existensgründungskurs zu absolvieren. Wenn du irgendwelche Zuschüsse beantragen willst, ist dieser Kurs sogar obligatorisch. Außerdem würde dich ein begelitendes Coaching-Programm erwarten

    Informationen hierzu erhältst du bei der zuständigen IHK oder in deinem Fall der Handwerkskammer.

    Die Materie ist einfach zu komplex, als dass du hier eine ausreichende Auskunft erwarten könntest.

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    Arbeitgeberzuschuss (EGZ o.ä.) beantragen bei Selbstständigkeit aus Hartz IV heraus
    Antwort von AnOnYmUsY AnOnYmUsY

    Deine Frage ist kompliziert.Ich rate dir sei Vorsichtig wie du umgehst mit den Behörden,erlaube dir keine Fehler sonst landest du in die Pampas.mit fg

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    Arbeitgeberzuschuss (EGZ o.ä.) beantragen bei Selbstständigkeit aus Hartz IV heraus
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Der Zuschuss wäre möglich. Es gibt sogar JC, die für Anstellungen von Existenzgründern quasi Budget reserviert haben.

    Gemeint sind allerdings i.d.R. Gründer, die bereits eine Zeit auf dem Markt sind.

    Ob Du eine Förderung bekommen könntest in Deiner Situation, erscheint mir fraglich. Stellst Du Dir das so vor, dass der eine Angestellte mit seinem Umsatz Euch beide finanziert? Wofür braucht es Dich, ausser zum Kassieren von Geld?

    Das klingt für mich unwirtschaftlich.

    Von welchem Kapital zahlst Du den nicht geförderten Lohnanteil? Von was gehst Du in Vorlage?

    Du musst auf diese Fragen jetzt sofort eine überzeugende Antwort parat haben.

    Im Gründungskonzept werden noch ganz andere Fragen kommen.

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    Arbeitgeberzuschuss (EGZ o.ä.) beantragen bei Selbstständigkeit aus Hartz IV heraus
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Die Situation ist einfach, die rechtlichen Implikationen - steuerrechtliche, arbeitsrechtliche, haftungsrechtliche und und und .. - sind extrem kompliziert; und zwar so kompliziert, dass du unbedingt einen Gründungsberater kontaktieren solltest, weil du in einem Zwischenetz-Forum - wie diesem - niemals erschöpfende und hinreichend sachkundige Antworten bekommen wirst.

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    Was will das job- Center von mir?
    Antwort von Goldmen Goldmen

    Natürlich musst du da nicht hin.

    Am besten du kopierst das schreiben und schreibst auf die leere rückseite: "verwechslung!bin NICHT im leistungsbezug!"

    Faxen, abschicken oder persönlich abgeben.

    Natürlich kannst du die auch komplett ignorieren.

    Wer weiß was die für probleme haben?

    Du hast nix, gar nix zu befürchten.

    Brief ist zwar merkwürdig, abeq was solls.

    Kommentar von Goldmen GoldmenGoldmen

    Du kannst auch schreiben bei 'ich nehme den termin nicht wahr weil....'

    "kein bock und ein smylie dazu"

    Dann 'erhältst' du bestimmt eine 'sanktion'.

    Wenn auch eine fiktive.

    Ich mach mich nicht über den fragesteller lustig, sondern ironisch über das jobcenter.

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    bürgerarbeit abgeschafft?
    Antwort von Velbert2 Velbert2

    Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerarbeit Da kann ich nichts erkennen, was auf eine Abschaffung der Bürgerarbeit schliessen lässt. Der Linke direkt zur Bürgerarbeit scheint nicht zu funktionieren.

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    bürgerarbeit abgeschafft?
    Antwort von gerd1011 gerd1011

    verspäteter Aprilscherz?

    Kommentar von frohsinn82 frohsinn82

    nein, kein scherz. ein träger bei dem eine vorbereitungsmaßnahme stattfinden soll, erklärte eben, dass diese sinnlos ist da die bürgerarbeit zum 1.5. abgeschafft worden ist. bin selber verwundert

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    Job- center fordert Umzug wegen 32 Euro
    Antwort von casilein casilein

    Hm, das Jobcenter muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anstellen: Die zu erwartenden geringeren Kosten der Wohnung müssen gegen die zu erwartenden Ausgaben für den Wohnungswechsel aufgerechnet werden. Üblich ist dabei ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde zu legen. Da errechne ich eine Ersparnis von rund 380 Euro. Das halte ich für zu wenig, ein Umzug und die Renovierung kosten mehr.

    Die Freundin sollte Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung fordern. Darüber hinaus sollte sie angeben, dass sie der Mutter bei der Pflege des Vaters helfen muss (ärztliches Attest wäre hilfreich, vielleicht ist die Mutter ja auch gesundheitlich eingeschränkt) und deshalb nur in der Nähe suchen kann, wo es keine günstigeren Wohnungen gibt.

    Sollte das Jobcenter auf der Kostensenkung bestehen, sollte sie nach geeigneten Wohnungen suchen und alle Angebote (auch die zu teuren und die mit Makler) dokumentieren. Dann kann sie nach Ablauf der 6-Monats-Frist nachweisen, dass es ihr nicht möglich war, eine geeignete Wohnung zu finden. Dann muss die Frist verlängert werden, notfalls bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag.

    Im schlimmsten Fall muss sie die 32€ aus der Regelleistung bestreiten.

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    Kosten für die Elternteilkarte übernommen?
    Hilfreichste Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    Für solche Aktivitäten gibt es diesen Paragrafen im SGB II: § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

    "(7) Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für

    1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,

    2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und

    3. die Teilnahme an Freizeiten."

    Und in SGB II § 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe steht dann, in welcher Form dieser Zuschuss erbracht wird, also bei Absatz 7 "durch Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen zur Deckung dieser Bedarfe (Anbieter); die kommunalen Träger bestimmen, in welcher Form sie die Leistungen erbringen."

    Wenn die Kinder also gratis schwimmen wollen, müssen sie sich entweder einen Gutschein beim Jobcenter holen (je nach Gemeinde) oder bei einem "Anbieter von Leistungen" fragen, was der anbietet (z. B. ein Schwimmverein ein Schwimmtraining), das rechnet der Anbieter dann direkt mit dem Jobcenter ab.

    Für das Schwimmen des Elternteils und für das reine Badevergnügen der Kinder gibt es keinen Zuschuss per ALG II (= "Hartz IV"). Die Kosten für sämtliche Freizeitvergnügen sind schon eingeflossen in die Berechnung des Regelbedarfs nach §§ 20 und 28 - oder sollten es zumindest sein laut Gesetz.

    Wo es dennoch Ermäßigungen gibt, bestimmt das nicht das Jobcenter, sondern der Anbieter der Leistungen selbst, also Schwimmbad, Theater oder Bücherei. Bei uns kostet Baden 2,50 statt 4,-, ins Theater kommt man oft ab 3,- statt ab über 10,-, und Büchereien ermäßigen für Bedürftige auf Null Euro.

    Auch hier übernimmt das Jobcenter keine Karten. Wenn man an der Ermäßigung der Preise etwas ändern möchte, muss sich an den Anbieter wenden, meist also an den Gemeinderat.

    Gruß aus Berlin, Gerd

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    Kosten für die Elternteilkarte übernommen?
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher

    Mit Sicherheit ist das eine Frage die Regional bedingt ist , ich kenne sie zum Beispiel, absolut nicht.(Niedersachsen) somit wäre eine Nachfrage beim zuständigem Amt von Nöten. MFG Rudi

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    Was will das job- Center von mir?
    Antwort von DerHans DerHans

    Das kann ja dann nur so sein, dass du damals deine Arbeitsaufnahme nicht mitgeteilt hast.

    Sie werden wahrscheinlich dann noch wissen wollen, wann dein erstes Gehalt geflossen ist. Verjährt ist die evtl. Überzahlung ja noch nicht.

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    Was will das job- Center von mir?
    Antwort von stelari stelari

    Wenn du seit 2 Jahren nichts mehr mit denen zu tun hast, dann hast du ja einen Aufhebungsbescheid - nichts tun ist verkehrt, ein Fax reicht mit dem Vermerk, dass du derzeit weder einen rechtswirksamen Bescheid über Leistungen hast der ja alle 6 Monate erneuert wird, noch sonst irgendwelche Leistungen in Anspruch nimmst.

    Telefonieren ist sinnlos - bei uns zumindest, es würde Tage dauern bis du durch die Warteschleife kommst

    Kommentar von Goldmen GoldmenGoldmen

    Nichtstun ist in diesem fall überhaupt nicht verkehrt, da dem fragesteller dadurch keinerlei nachteile entstehen können.

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    Was will das job- Center von mir?
    Antwort von Atrep Atrep

    echt nur noch Kot-z,ich habe vor kurzem einen brief bekommen ich soll knapp 1000euro aus 2004 alg1 zurückzahlen echt nur arbeit schreiben musste sogar wiederspruch einlegen obwohl diese forderrung nicht korrekt war

    Kommentar von Goldmen GoldmenGoldmen

    Versteh deine aufregung.

    Aber die forderung wäre eh zum 31.12.2007 verjährt.

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    Was will das job- Center von mir?
    Antwort von mikaele mikaele

    Hallo,

    sicher bist Du bei denen eine "Karteileiche" und Du hast den Standartbrief erhalten. Vielleicht liegt aber auch eine Namensgleichheit vor.

    Schon recht, kümmer Dich nicht drum.

    Gruß

    Mikaele

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    Was will das job- Center von mir?
    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Da siehst Du, was Leuten von der Straße alles einfällt. Das Personal am A-Amt wird alle zwei Jahre, spätestens, wenn sie gut eingearbeitet sind, ausgetauscht, was mich ein wenig an Geknechtete in der Dritten Welt erinnert. Neues Personal rekrutieren die dann aus Klienten, Langzeitarbeitslosen. Viele dieser armen Menschen konnten sich nach abgebrochenen Ausbildungen, ... nicht mehr in die Arbeitswelt eingliedern - was erwartest Du?

    Kommentar von Goldmen GoldmenGoldmen

    Was ist das denn für eine zusammenhangslose antwort?

    Ohne sinn und verstand.

    Er erwartet vom jobcenter nicht mehr in irgendeiner art und weise belästigt zu werden, da er von diesen nicht mehr abhängig ist.

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    Was will das job- Center von mir?
    Antwort von sibylle1969 sibylle1969

    Ruf kurz an und sage, dass du einen Job hast seit zwei Jahren. Da ist sicher ein Fehler passiert.

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    Was will das job- Center von mir?
    Antwort von mops09 mops09

    nicht aufregen - anrufen, sachlage schildern, gut ist.

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    Was will das job- Center von mir?
    Antwort von ponyfee ponyfee

    Ich denke, die haben nicht immer den klaren Durchblick und Du Dein Name stand noch irgendwo auf einer Liste. Um allem aus dem Weg zu gehen rufe einfach dort an und sage denen das Du in Festanstellung bist, damit dürfte sich alles erledigt haben.

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    Was will das job- Center von mir?
    Antwort von Snake34 Snake34

    Anrufen und die Leute aufklären . Termin absagen und schriftlich bestätigen lassen dass Du nicht kommen musst. Sicher ist sicher. War garantiert nur nen Versehen.

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    Was will das job- Center von mir?
    Antwort von helrich helrich

    ;o))

    ich kann Dir sagen, was die kürzen, wenn Du keine Geldleistung mehr erhälst: die verweigern Dir dann die Beratung...

    Wenn Du Dich regulär in Arbeit abgemeldet hast, können die Dir gar nichts. Aber das wäre ein typisches Beispiel für den teils katastrophalen Umgang durch diese Behörde mit Daten und Unterlagen ihrer Kunden.

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