Für solche Aktivitäten gibt es diesen Paragrafen im SGB II: § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
"(7) Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für
Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
die Teilnahme an Freizeiten."
Und in SGB II § 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe steht dann, in welcher Form dieser Zuschuss erbracht wird, also bei Absatz 7 "durch Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen zur Deckung dieser Bedarfe (Anbieter); die kommunalen Träger bestimmen, in welcher Form sie die Leistungen erbringen."
Wenn die Kinder also gratis schwimmen wollen, müssen sie sich entweder einen Gutschein beim Jobcenter holen (je nach Gemeinde) oder bei einem "Anbieter von Leistungen" fragen, was der anbietet (z. B. ein Schwimmverein ein Schwimmtraining), das rechnet der Anbieter dann direkt mit dem Jobcenter ab.
Für das Schwimmen des Elternteils und für das reine Badevergnügen der Kinder gibt es keinen Zuschuss per ALG II (= "Hartz IV"). Die Kosten für sämtliche Freizeitvergnügen sind schon eingeflossen in die Berechnung des Regelbedarfs nach §§ 20 und 28 - oder sollten es zumindest sein laut Gesetz.
Wo es dennoch Ermäßigungen gibt, bestimmt das nicht das Jobcenter, sondern der Anbieter der Leistungen selbst, also Schwimmbad, Theater oder Bücherei. Bei uns kostet Baden 2,50 statt 4,-, ins Theater kommt man oft ab 3,- statt ab über 10,-, und Büchereien ermäßigen für Bedürftige auf Null Euro.
Auch hier übernimmt das Jobcenter keine Karten. Wenn man an der Ermäßigung der Preise etwas ändern möchte, muss sich an den Anbieter wenden, meist also an den Gemeinderat.
Gruß aus Berlin, Gerd
Du kannst auch schreiben bei 'ich nehme den termin nicht wahr weil....'
"kein bock und ein smylie dazu"
Dann 'erhältst' du bestimmt eine 'sanktion'.
Wenn auch eine fiktive.
Ich mach mich nicht über den fragesteller lustig, sondern ironisch über das jobcenter.